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Die Information seitens EW erfolgt aber doch 14 Tage vorher; sehe ich das richtig, daß dann der Rücktritt des Reisenden die Alternative wäre? Somit ist EW dann aus dem Geschäft. Eine Umbuchung auf den früheren LH-Flug ex DUS würde ich als unwahrscheinlich ansehen angesichts des Umbuchungsverhaltens dieser Firma.
Deswegen Auffroderung zur Umbuchung und wenn diese nicht erfolgt, dann selber buchen und zur Ersattung einreichen. Den Flug aber selbstverständlich nicht annullieren, da damit die Ansprüche verfallen würden, sondern nur nicht antreten. Hat den Nachteil, dass man das vorstrecken und die Erstattung vermutlich einklagen muss. Und das Anrecht besteht sogar auf einen Non-Stop-Flug RSW - MUC, da genau das gebucht wurde.