EU Fluggastrechte / Annullierung

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TK17

Reguläres Mitglied
23.07.2018
27
0
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Vorab erstmal, sehr cool wie hier mit neuen Mitgliedern umgegangen wird, das hab ich bei anderen Boards schon ganz anders erlebt. Vielen Dank für die Hilfe und die etwaige Geduld die man mit Laien wie mir aufbringen muss.

Dieser Meinung mag LH bzw. EW sein, aber dem ist nicht so. Ihr hattet Anspruch auf die frühst mögliche Beförderung nach FRA. Wenn diese mit IB oder KLM oder wem auch immer gewesen wäre, dann hätte man euch auf diese Flüge umbuchen müssen. Beim selber Buchen muss man das aber erstmal vorschiessen und meistens dann auch einklagen.

Gut zu wissen. Wussten wir so nicht. Ich weiß dass wir da zu einem Zeitpunkt unserer Wahl im Prinzip zurückgebracht werden müssen, dass wir da aber dann die Erstattung beantragen können wussten wir nicht und wurde uns so auch nicht gesagt... Da arbeitet die Ground Force wohl Hand in Hand mit den Airlines und decken diese Verschleierungstaktik auch noch.

Wieso man nicht gleich beides bearbeitet, muss man aber nicht verstehen.

Das ist mir ebenfalls schleierhaft und die wahnsinnig unfreundliche LH Mitarbeiterin war auch nicht gewillt mir da ne anständige Auskunft zu geben. Ich bin normalerweise keiner der wegen sowas direkt schreit, zumal ich selbst täglich mit Kunden zu tun hab aber wenn ich in meinem PC sehe wie der Fall gelaufen ist, dann kann ich eventuell wenigstens versuchen, halbwegs hilfsbereit zu sein.

Ich werd also bei EW morgen mal die Entschädigung geltend machen und schauen was die schreiben. Die Beweispflicht liegt ja dann erstmal bei denen nehm ich an.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Entweder sie sagen, wir haben was Aussergewöhnliches, dann werden sie in der Regel konkret oder sie haben nichts und versuchen dich abzuwimmeln. Dann nochmal nachhacken oder das an SÖP oder einen Anwalt weiter reichen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Entweder sie sagen, wir haben was Aussergewöhnliches, dann werden sie in der Regel konkret oder sie haben nichts und versuchen dich abzuwimmeln. Dann nochmal nachhacken oder das an SÖP oder einen Anwalt weiter reichen.

Bei unklarer Lage ob außergewöhnliche Umstände berechtigt sind oder nicht sollte die SÖP gewählt werden sonst wird das schnell ein teurer Spass weil eben Anwalts- und veilleicht auch noch Gerichtskosten angefallen sind und bezahlt werden müssen.
 

hänki

Neues Mitglied
17.07.2018
23
15
Ähnlicher Fall bei mir an dem gleichen Tag (21.06.2018): Ich wollte mit dem LH1344 von FRA nach BUD fliegen, und der Flug wurde annulliert. Die spätere Flüge (LH1342 und 1340, der auch 75 Min verspätet war) konnten abfliegen, und in BUD landen. Ich habe LH via den Formular kontaktiert, und mir wurde heute gesagt, dass der Flug wetterbedingt annulliert wurde, was ich nicht glaube.

Hallo, ich wollte nochmal freundlich nachfragen, wie man die Wetter-Ausrede der LH prüfen kann. Oder sollte man das an die Schlichtungsstelle geben? Danke im Voraus.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Hallo, ich wollte nochmal freundlich nachfragen, wie man die Wetter-Ausrede der LH prüfen kann. Oder sollte man das an die Schlichtungsstelle geben? Danke im Voraus.

Man kann natürlich selbst Anfragen an verschiedene Stellen richten aber aber die Abgabe an die SÖP dürfte deutlich einfacher sein.
 
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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
265
73
Auf Nachfrage heißt es immer es wäre aktuell sehr viel zu tun.
Hier zeigt sich einfach, dass das Krisenmanagement der LH völlig miserabel ist.

Mir sagte man am Telefon die Tage auch "Im Moment liegt die Bearbeitungszeit der Anfragen zwischen 8 und 10 Wochen. Das ist vielleicht ein wenig oT, aber gibt es da eigentlich Richtwerte, wie die eigentlich sein sollte? Wenn man den Thread hier (oder auch die passenden im LH-Thread) verfolgt, dann ist die "momentane" große Auslastung ja ein seit Jahren andauernder Status.
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Kleiner Erfolg für die Schwiegereltern:

Die geltend gemachten Kosten von 500,00 EUR (250,00 EUR pro Person) Ausgleichszahlung sowie Betreuungsleistungen ( unter 200 € Hotel + Verpflegung) werden wir ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erbringen und anweisen.

Betraf: Flugnummer: EW 9463 (annulliert)
Tag: 27.05.2018

Die Kosten für das Taxi spät abends zahlt EW nicht. Auch gut.

Eingereicht Anfang Juni.

Interessant, dass EW gar nicht den Versuch unternommen hat sich auf den Streik der Fluglotsen zu berufen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Kleiner Erfolg für die Schwiegereltern:

Die geltend gemachten Kosten von 500,00 EUR (250,00 EUR pro Person) Ausgleichszahlung sowie Betreuungsleistungen ( unter 200 € Hotel + Verpflegung) werden wir ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erbringen und anweisen.

Betraf: Flugnummer: EW 9463 (annulliert)
Tag: 27.05.2018

Die Kosten für das Taxi spät abends zahlt EW nicht. Auch gut.

Eingereicht Anfang Juni.

Interessant, dass EW gar nicht den Versuch unternommen hat sich auf den Streik der Fluglotsen zu berufen.

Interessanter Hinweis ich habe noch einen Fall für eine Verwandte für eine andere Flugstreichung an dem Tag offen morgen läuft die Frist der Mahnung ab sonst kommt der Mahnbescheid.

Im übrigen das EW die Taxikosten, sofern es sich um die vom Flughafen nach Hause handelt, nicht übernimmt ist völlig korrekt.
Da es sich um die Art Schaden handelt den die Ausgleichsazahlung abdecken sollen und im Zweifelsfall sowieso zu verrechnen ist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
Ein Bekannter hatte vor ca. vier Wochen einen Flug mit Easyjet, der ca. 35 h vor Abflug annulliert wurde mit der Begründung eines Streiks französischer Fluglotsen (der dann gar nicht stattfand).
Die Online-Anfrage nach Kompensation über Easyjets Webformular wurde, wie nicht anders zu erwarten, nach ein paar Stunden automatisiert negativ beschieden.
Welches Fluggastrechteportal könnt Ihr empfehlen für solche Fälle, die sich nicht einfach mit soetwas abspeisen lassen? Es ist eben kein einfacher Fall. Welchen Anbieter am Markt sollte man hierfür nehmen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Ganz einfach gar keins, weil es sich einfach nicht lohnt einen großen Anteil der Entschädigung für nichts zu bezahlen.

Wenn der Start oder Landung in Deutschland erfolgt ist, und sich somit ein deutscher Gerichtsstand ergibt ist die Sache ganz einfach, Forderung mit Fristsetzung schriftlich per Fax oder Post einreichen, ist die Frist abgelaufen kostenpflichtige Mahnung per Post gegen Zustellnachweis versenden ist auch die zweite Frist einfach den Mahnbescheid beantragen funktioniert auch in solchen Fällen sehr.

Oder eben einen Rechtsanwalt damit beauftragen dessen kosten müssen am Ende von Easyjet übernommen werden.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Mal ne recht simple Frage: Ein Flug wird gecancelt, man wird umgebucht auf einen anderen Flug am selben Tag (ein paar Stunden später). Dieser wird dann aber AUCH gecancelt, und man wird umgebucht auf den nächsten Tag. Ankunft am Zielort >12h verspätet.

In beiden Fällen liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Hat man Anspruch auf doppelte Kompensation?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Kurz und einfach gesagt: Ja.

Edit: Immer sofern beide unter die EU/VO fallen (zu beachten bei Rückflügen aus nicht EU-Gebieten)
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Also nochmals, Wenn die Umbuchung mehr als 14 Tage im Vorraus bekannt gegeben wird, gibt es keine Ausgleichzahlung oder? Allerdings müssen Betreungsleistungen erbracht werden. Die Airline hatte mich auf einen früheren Flug umgebucht und auf Wunsch meinerseits habe ich mich auf den nächsten Tag umbuchen lassen, kriege ich nun das Hotel bezahlt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Also nochmals, Wenn die Umbuchung mehr als 14 Tage im Vorraus bekannt gegeben wird, gibt es keine Ausgleichzahlung oder? Allerdings müssen Betreungsleistungen erbracht werden. Die Airline hatte mich auf einen früheren Flug umgebucht und auf Wunsch meinerseits habe ich mich auf den nächsten Tag umbuchen lassen, kriege ich nun das Hotel bezahlt?

Das ist korrekt die Ausgleichszahlung kommt es ins Spiel wenn die Information über die Anullierung weniger als 14Tage dem Reisenden zugeht und noch andere Bedingungen erfüllt sind.
Bei einer Umbuchung auf eigenen Wunsch am nächsten Tag besteht kein Anspruch auf Betreuungsleistungen, das Hotel und weiteres ist daher selbst zu tragen.

Richtiger wäre es daher gewesen den früheren Flug ab zu lehnen und auf eine Alternative zum ursprünglichen Abflugszeitpunkt zu bestehen. Hätte dann die Airline auf einen eigenen Flug am nächsten Tag statt anderer möglicher Flüge anderer Gesellschaften umgebuch, hätte der Anspruch auf Betreuungsleistungen bestanden.
 
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Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.095
0
FRA
Auf einem Flug PVG-MUC-DUS wurde die Stecke MUC-DUS annuliert. Gemäß EU Fluggastrechteverordnung wurde kein Ersatzflug verlangt, sondern die Erstattung des nicht geflogenen Segments. Wie berechnen sich nun die zu erstattenden Kosten für MUC-DUS?

Auf einem zweiten Flug war ORD-MUC verspätet (angeblich wetterbedingt), sodass ich meinen Anschluss nach DUS nicht mehr erreicht habe. Ich wurde auf einen Flug umgebucht, der erst 4:30 Stunden später abgeflogen ist. Kompensation wurde abgelehnt, da wetterbedingt. Allerdings hätte es mehrere Flüge gegeben, die mich früher von MUC nach DUS gebracht hätten. Die waren allerdings ausgebucht. Wenn ich die Kombination bei Flightright eingebe (also wetterbedingte Verspätung auf dem ersten Flug), dann würden mit laut Webseite trotzdem die 600€ zustehen. Wie seht ihr das?
 
Zuletzt bearbeitet:

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Das ist korrekt die Ausgleichszahlung kommt es ins Spiel wenn die Information über die Anullierung weniger als 14Tage dem Reisenden zugeht und noch andere Bedingungen erfüllt sind.
Bei einer Umbuchung auf eigenen Wunsch am nächsten Tag besteht kein Anspruch auf Betreuungsleistungen, das Hotel und weiteres ist daher selbst zu tragen.

Richtiger wäre es daher gewesen den früheren Flug ab zu lehnen und auf eine Alternative zum ursprünglichen Abflugszeitpunkt zu bestehen. Hätte dann die Airline auf einen eigenen Flug am nächsten Tag statt anderer möglicher Flüge anderer Gesellschaften umgebuch, hätte der Anspruch auf Betreuungsleistungen bestanden.
Gut, dass habe ich eig gemacht, ich habe am Telefon gesagt, dass ich nicht früher fliegen könne. Sie hat mir dann einen Morgenflug am nächsten Tag angeboten. Danach frage ich, ob ich am Abend fliegen könne.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Die Berechnung macht normalerweise die Airline selbst man kann dann ausgewiesenen Betrag mit einem üblichen Flugpreis vergleichen sind die Abweichungen zu groß müsste man das ganze genauer prüfen.

Nun die Berechnungssystem der Portale sind immer etwas relativ oft wird dann doch die Übernahme abgelehnt wenn eine Person den Anspruch prüft.

Aber es spricht nichts dagegen die Forderung formal ein zu reichen und die Sache dann an die Schlichtungsstelle zu übergeben dort wird dann geklärt ob wetterbedingt und damit außergewöhnlicher Umstand zutrifft oder nicht.
Dafür dass andere Flüge ausgebucht waren kann natürlich die Fluggesellschaft nichts.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Gut, dass habe ich eig gemacht, ich habe am Telefon gesagt, dass ich nicht früher fliegen könne. Sie hat mir dann einen Morgenflug am nächsten Tag angeboten. Danach frage ich, ob ich am Abend fliegen könne.

Das Problem ist eben der Wortlaut.

Im Text steht eben "auf Wunsch meinerseits" wenn es so abgelaufen ist dann gibt es klar keinen Anspruch. Man müsste prüfen ob es denn Alternativen am selben Tag gegeben hätte.
Gab wirklich absolut keine Alternativverbindung könnte man durchaus eine Verpflichtung herleiten aber ohne genaue Angaben ist das unmöglich zu beurteilen.

Aber grundsätzlich kann man die Kostenübernahme einreichen und sehen was passiert und welche Begründung die Airline gibt wenn sie es ablehnt.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Jemand Erfahrungen mit LATAM?

Als ladungsfähige Anschrift findet sich Kaiserstraße 5, 60311 Frankfurt.

Drüben bei Flyertalk findet man einen Bericht, dass erst beim Anrücken von Gerichtsvollzieher mit Pfändungsbeschluss für Flieger gezahlt wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.952
2.342
Ich hatte einen Fall aus dem letzten Jahr die Sache wurde durch einen 700Euro Gutschein erledigt hat aber fast drei Monate gedauert und der Status hat sicher geholfen.
Das Einlösen des Gutscheins bei der späeren Buchung war kein Problen Flug ebenfalls schon erledigt.
 
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