EU Fluggastrechte / Annullierung

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B

BER_CGN

Guest
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Bitte um zeitnahe Hilfe.

Mein Flug heute FR188 wurde heute gestrichen. Ich wollte mir jetzt einen EW Flug CGN-TXL buchen. Bekomme ich bei jedem Flug die 250€ Kompensationszahlung plus EW Kosten erstattet? Oder muss ich einen EW Flug buchen, der 3 Std später ankommt, als ursprünglich geplant, um 250€ Kompensation zu erhalten?

Danke für eure Rückmeldung!
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Ob es die Kompensationszahlung gibt, hängt daran, ob der Grund für die Streichung ein "außergewöhnlicher" Umstand ist. Falls das mit den Streiks bei Reierair zu tun hat, könnte es interessant werden. Eigentlich ist ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand, wenn der Streik aber nur in einem Unternehmen ist, könnte man das auch anders sehen.
Was hat man dir als Ersatzflug angeboten? Ich würde bei Reierair anrufen, die Umbuchung auf den genannten Flug verlangen. Wenn das verweigert wird, selber buchen und versuchen das einzufordern. Könnte aber ohne Anwalt nicht ganz einfach werden.
Die 3h beim Ersatzflug spielen IMHO keine Rolle.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Bitte um zeitnahe Hilfe.

Mein Flug heute FR188 wurde heute gestrichen. Ich wollte mir jetzt einen EW Flug CGN-TXL buchen. Bekomme ich bei jedem Flug die 250€ Kompensationszahlung plus EW Kosten erstattet? Oder muss ich einen EW Flug buchen, der 3 Std später ankommt, als ursprünglich geplant, um 250€ Kompensation zu erhalten?

Danke für eure Rückmeldung!

Grundsätzlich gilt zur Ersatzbeförderung ist FR in jedem Fall verpflichtet, eigentlich hätte auch eine Ersatzbeförderung mit Mitteilung der Anullierung angeboten werden müssen.
Da hier gar keine Ersatzbeförderung angeboten wurde kann selbst die Buchung vorgenommen werden, die Kosten sind auf jeden Fall zu übernehmen wenn sich die neue Buchung nahe den ursprünglichen Flugzeiten orientiert.

Zur Ausgleichazhlung wurde ja bereits erklärt dass dies von der Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein abhängig ist.
Die Ankunftzeit ist primär nicht relevant allerdings könnte FR aus meiner Sicht die Ausgleichszahlung halbieren wenn die Ankunft nur zwei Stunden oder weniger beträgt. Dies wird hier allerdings von einigen nicht geteilt allerdings gab es bisher auch keine Begründung dafür.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Hat jemand Erfahrungen mit der Handhabung bei Eurowings, z.B. über die Online-Beantragung https://www.eurowings.com/de/4u/online-service-ausgleichsanspruch.html?

Konkret:
Flug 28.7. STR-FCO EW2884 war ca. 4h verspätet, Grund ist mir unbekannt. Wo kann man das aus unabhängiger Quelle nachforschen? Flightstats schreibt von angekündigten Verspätungen schon ab dem frühen morgen.

Ich hatte mehrere EW Fälle die eindeutigen Fälle sind nach dem Muster Forderung per Fax und als Ergänzung über das Webformular mit zwei Wochen Frist, Mahnung mit zwei Wochen Frist per Post durch PZA und dann der Mahnbescheid der immer bezahlt wurde.
Drei Fälle wo die Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein unklar ist liegen noch bei der Schlichtungsstelle
 
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fanofall

Neues Mitglied
08.06.2014
14
3
Hallo, ich war gestern auf MUC-GWT als Prämienflug gebucht. Der Flug wurde, wie die meisten anderen Flüge ab MUC auch, gestrichen. An der M&M Hotline wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung hätte. Bei der Umbuchung gab es allerdings die Einschränkung, dass ich nur auf Flüge umgebucht werden könne, auf denen noch Prämienkontingente frei sind. In meinem Fall hätte sich der Hinflug um 4 Tage verschoben, trotz früherer Alternativen, auf denen wohl keine Kontingente mehr frei waren. Stimmt diese Aussage so? Habe ich bei einem Prämienflug tatsächlich keinen Anspruch den nächsten regulären Flug?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Hallo, ich war gestern auf MUC-GWT als Prämienflug gebucht. Der Flug wurde, wie die meisten anderen Flüge ab MUC auch, gestrichen. An der M&M Hotline wurde mir gesagt, dass ich Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung hätte. Bei der Umbuchung gab es allerdings die Einschränkung, dass ich nur auf Flüge umgebucht werden könne, auf denen noch Prämienkontingente frei sind. In meinem Fall hätte sich der Hinflug um 4 Tage verschoben, trotz früherer Alternativen, auf denen wohl keine Kontingente mehr frei waren. Stimmt diese Aussage so? Habe ich bei einem Prämienflug tatsächlich keinen Anspruch den nächsten regulären Flug?

Für ein Prämenticket ist grundsätzlich genauso die EU-Verordnung an zu wenden wie für übliche Tickets.
Am besten nochmal die Hotline anrufen und darauf hinweisen dass man im Fall des Falles selbst eine Alternative Buchung vornehmen und die Erstattung beantragen wird.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Hallo Experten, jetzt hat es uns auch zum ersten mal erwischt. Wir (4 Personen) wollten am Fr 29.09.18 mit Icelandair die Strecke HAM-FI511-KEF-FI683-SEA fliegen um am Sa danach unser WoMo zu übernehmen. Als wir in KEF waren erreicht uns per SMS und Email die Nachricht das FI683 "due to a maintenance issue" gestrichen wurde. Angeboten wurden uns Unterbringung, Verpflegung und Umbuchung auf den Flug 24h später (Von KEF sind die Möglicjhkeiten Abends um 17:00 sehr eingeschränkt). Unser Problem war das wir dann das WoMo erst 2 Tage später am Mo hätten übernehmen könnnen. Nach heftiger Diskussion war auf dem parallel Flug FI681 noch ein Platz frei. Ich bin dann alleine vorgeflogen (also pünktlich mit Ersatzflug befördert worden) und habe das WoMo dann am nächsten Tag abgeholt. Wir konnten trotzdem erst Abends starten, da die anderen erst Abends mit FI683 gekommen sind.

das Hotelzimmer für mich alleine war viel zu gross, wir konnten den ersten gebuchtne Campingplatz nicht mehr erreichen Abends, aber es sind uns eigentlich keine zusätzlichen Kosten, ausser Frust, viel Nerven und verspäteten Starts. Ah doch, 30$ da ich das WoMo am Flughafen parken musste zum abholen. Die Augen des Parkplatzbetreibers wurden groß als ich da raufgefahren bin.

Bevor ich jemanden Einschalte wollte ich die Ansprüche erstmal selber geltend machen.

Meine Fragen:
1) Welche Erfahrungen gibt es mit FI bezüglich Erstattung
Mich macht nervös, das FI "Sicherheitsrisiken; zum Beispiel technische Probleme" ausschliesst
2) Gemäß Hotline muss es über das WebFormular https://www.icelandair.com/de-de/hilfe/kontakt/flight-disruptions/ bantragt werden
Gibt es bessere Wege? Offiziell an Icelandair in KEF schicken? Porto?
3) Für die 3 Nachzügler sollte die Regelung klar sein, aber ich verstehe die Kürzung auf 50% nicht die bei FI, Wiki und anderen Airlines erwähnt ist
Kann ich für meine Ersatzbeförderung und den Umstand das ich auf die anderen warten musste und vor Ort erstmal alles alleine Regeln musste eine 50% EU Entschädigung beantragen?

Danke im Vorraus für eure Erfahrungen und Antworten
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Ich würde bei dir von 0 Euro allgmeienr Komensation nach EU/VO 261 ausgehen. Die Airline hat ein gewisse Karenzfrist um dich vor Ort zu transportieren. Die zusätzlichen Parkplatzkosten und den nicht erreichten Campground werden ihr euch auf die Kompensation für die anderen 3 anrechnen lassen müssen. Deren Unterbringungskosten in KEF könnt ihr gleten machen, sofern sie keine Voucher gekriegt haben und die Unterbringung vorschiessen mussten. Genauso mit der Verpflegung der 3 in KEF geblieben Reisenden.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Ich würde bei dir von 0 Euro allgmeienr Komensation nach EU/VO 261 ausgehen. Die Airline hat ein gewisse Karenzfrist um dich vor Ort zu transportieren.

Interessante Sichtweise, wie lang soll die Karenzzeit den sein?

Ich würde von 600€ pro Person, die einen Tag in KEF bleiben musste ausgehen.
Zzgl. Übernachtung, Verpflegung und Transfer.
Alle anderen Kosten sind damit zu verrechnen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Jup, 3 mal 600 und für den Verfasser 0 Euro. Deswegen auch die Kompensation für die anderen 3. Die 3 mal 600 euro waren dem Verfasser schon vorher bekannt.
Da der erwähnt Ersatzflug 55 min vor dem eigentlich gebuchten Flug gestartet ist, wird da nichts zu holen sein.

Und nun bitte noch die Erklärung, was daran eine intressante Sichtweise ist.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
So blöd das jetzt klingt, aber ich bin gerade etwas unsicher (irgendwie bekomme ich immer nur Annullierungen ab). 2 1/2 Stunden Verspätung wegen Technical und anschließendem Equipment-Change auf der Kurzstrecke gibt nichts, oder?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
So blöd das jetzt klingt, aber ich bin gerade etwas unsicher (irgendwie bekomme ich immer nur Annullierungen ab). 2 1/2 Stunden Verspätung wegen Technical und anschließendem Equipment-Change auf der Kurzstrecke gibt nichts, oder?

Wenn es eine Verspäung und keine Anullierung war, besteht kein Anspruch. Leider war das Urteil des EuGH sehr unglücklich dort wurde eben eine Verspätung von mindestens 3Stunden als notwendig bestimmt.

War es jedoch eine Anullierung besteht der Anspruch, denn technische Fehler sind keine außergewöhnliche Umstände.
 
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B

BER_CGN

Guest
Ob es die Kompensationszahlung gibt, hängt daran, ob der Grund für die Streichung ein "außergewöhnlicher" Umstand ist. Falls das mit den Streiks bei Reierair zu tun hat, könnte es interessant werden. Eigentlich ist ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand, wenn der Streik aber nur in einem Unternehmen ist, könnte man das auch anders sehen.
Was hat man dir als Ersatzflug angeboten? Ich würde bei Reierair anrufen, die Umbuchung auf den genannten Flug verlangen. Wenn das verweigert wird, selber buchen und versuchen das einzufordern. Könnte aber ohne Anwalt nicht ganz einfach werden.
Die 3h beim Ersatzflug spielen IMHO keine Rolle.

Danke für eure Rückmeldungen. Der FR Flug sollte um 17:25 gehen, am Chat wurde mir kein Grund genannt. Am Flughafe hieß es, aus operativen Gründen (wie immer auf der Strecke, Personal fehlt). Habe den nächsten EW Flug um 18:05 genommen, welcher auch annuliert wurde und letzendlich für 19:20 umgebucht, welcher widerrum überbucht war und ich schon wusste, das ich ein Op-Up auf die Business Class bekomme (bezahlt BASIC). Weiß jemand wieso, der 18:05 Flug an dem Sonntag gestrichen wurde?

So, wie es aussieht stehen mit von FR und EW jeweils 250€ Kompensationszahlung zu?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Öhm, würde ich so nicht unterschreiben. Zu deinem ursprünglichen Flugplan bist du mehr als 2 Stunden verspätet angekommen? Richtig? Beim EW Flug um 18:05 auch? Bei einem groben Überfliegen würde ich nein sagen und damit entfällt die Forderung gegen EW.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.688
782
Danke für eure Rückmeldungen. Der FR Flug sollte um 17:25 gehen, am Chat wurde mir kein Grund genannt. Am Flughafe hieß es, aus operativen Gründen (wie immer auf der Strecke, Personal fehlt). Habe den nächsten EW Flug um 18:05 genommen, welcher auch annuliert wurde und letzendlich für 19:20 umgebucht, welcher widerrum überbucht war und ich schon wusste, das ich ein Op-Up auf die Business Class bekomme (bezahlt BASIC). Weiß jemand wieso, der 18:05 Flug an dem Sonntag gestrichen wurde?

So, wie es aussieht stehen mit von FR und EW jeweils 250€ Kompensationszahlung zu?
Korrekt, wenn keine außergewöhnlichen Umstände jeweils 250€
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Korrekt, wenn keine außergewöhnlichen Umstände jeweils 250€

Diese pauschale Aussage ist schlichtweg falsch.

Um die Forderung gegen EW zu begründen müsste der Flug um 19:20Uhr verspätet gewesen sein, war dies nicht der Fall und weichen die Flugzeiten für die selbe nicht erheblich von einander ab, wird die Ankunft am Endziel sich weniger als um zwei Stunden im verlgeich zur ursprünglich geplanten Ankfunft verzögert haben.
Davon ist aber aus zu gehen da eine Verspätung des 19:20Uhr FLugs nicht erwähnt wurde.

Was den FR Flug betrifft trifft die Aussage zu.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Ich würde bei dir von 0 Euro allgmeienr Komensation nach EU/VO 261 ausgehen. Die Airline hat ein gewisse Karenzfrist um dich vor Ort zu transportieren. Die zusätzlichen Parkplatzkosten und den nicht erreichten Campground werden ihr euch auf die Kompensation für die anderen 3 anrechnen lassen müssen. Deren Unterbringungskosten in KEF könnt ihr gleten machen, sofern sie keine Voucher gekriegt haben und die Unterbringung vorschiessen mussten. Genauso mit der Verpflegung der 3 in KEF geblieben Reisenden.

Danke für eure Kommentare. So interpretiere ich das hauptsächlich auch. ich verstehe nur den Satz bei Icelandair (auch so gefunden bei Lufthansa) nicht

Die Entschädigung für ein verweigertes Boarding, gestrichene Flüge oder schwerwiegende Verspätungen bei Icelandair-Flügen aus und zu EU- und EWG-Ländern hat folgende Beschränkungen: Die geplante Ankunftszeit darf nicht länger überschritten werden als:

A. Drei (3) Stunden bei Flügen von 1.500 km oder weniger (EUR 250)
B. Drei (3) Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (EUR 400)
C. Vier (4) Stunden bei Flügen über 3.500 km, die nicht unter A oder B fallen (EUR 600) (1 km = 0,62 Meilen).

* Die Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des alternativen Flugs die geplante Ankunftszeit des Ursprungsfluges um nicht mehr als 2 Stunden (bei Flügen unter A), 3 Stunden (bei Flügen unter B) oder 4 Stunden (bei allen anderen Flügen) überschreitet.

ich hab mehrfach gegoogelt, das einzige was ich hier gefunden habe war ein Beitrag in der erwähnt wurde das es bereits ausführlich diskutiert wurde.

  • Hat einer eine Beitragsnummer wo es ausführlich diskutiert wurde?
  • Wofür ist die 50% Regelung anwendbar, wenn allgemein die Basis ist das bei Ersatzflug mit ähnlicher Ankunft keine Leistung gezahlt wird?
  • Hat Jemand Erfahrung mit Icelandair wie unwillig die sind bei Kompensation?
 
Zuletzt bearbeitet:
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BER_CGN

Guest
Diese pauschale Aussage ist schlichtweg falsch.

Um die Forderung gegen EW zu begründen müsste der Flug um 19:20Uhr verspätet gewesen sein, war dies nicht der Fall und weichen die Flugzeiten für die selbe nicht erheblich von einander ab, wird die Ankunft am Endziel sich weniger als um zwei Stunden im verlgeich zur ursprünglich geplanten Ankfunft verzögert haben.
Davon ist aber aus zu gehen da eine Verspätung des 19:20Uhr FLugs nicht erwähnt wurde.

Was den FR Flug betrifft trifft die Aussage zu.

Heißt ich hätte auf einen später Flug umbuchen müssen? Hatte nämlich auch letzten Monat auf TXL-CGN mit EW eine Annulierung und habe dann einfach einen früheren EW Flug genommen, der hatte aber etwas Verspätung.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Danke für eure Kommentare. So interpretiere ich das hauptsächlich auch. ich verstehe nur den Satz bei Icelandair (auch so gefunden bei Lufthansa) nicht



ich hab mehrfach gegoogelt, das einzige was ich hier gefunden habe war ein Beitrag in der erwähnt wurde das es bereits ausführlich diskutiert wurde.

  • Hat einer eine Beitragsnummer wo es ausführlich diskutiert wurde?
  • Wofür ist die 50% Regelung anwendbar, wenn allgemein die Basis ist das bei Ersatzflug mit ähnlicher Ankunft keine Leistung gezahlt wird?
  • Hat Jemand Erfahrung mit Icelandair wie unwillig die sind bei Kompensation?

es gibt hier im forum unterschiedliche meinungen zu dem Thema. eine ausführliche Diskusion fand um diesen Beitrag herum statt: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-223.html#post2654335

Für dich entscheiden dürfte Absatz 5c Punkt iii) der EU/VO sein, die sich mit dem Zeitpunkt der Annullierung beschäftigt und damit, wann man keine Ausgleichszahlung erhält. Für deine Mitreisenden ist der von dir zittierte Abschnitt egal, da sie 24 stunden verspätet ankamen und damit eine Kürzung nicht mehr erlaubt ist.
Für dich, den du den Parallelflug genommen hast, ist die Frage, gibt es eine Entschädigung ja oder nein? Da besagt Punkt 5c) iii) Nein, es gibt für dich keine Entschädigung, damit kann man diese auch nicht um 50% kürzen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Heißt ich hätte auf einen später Flug umbuchen müssen? Hatte nämlich auch letzten Monat auf TXL-CGN mit EW eine Annulierung und habe dann einfach einen früheren EW Flug genommen, der hatte aber etwas Verspätung.

Es gibt ja zwei Tatbestandsvoraussetzungen die im Falle von Anullierungen zu einer Ausgleichszahlung führen, zum einen ein früherer Abflug und zum anderen eine spätere Ankunft.
Bleibt die Ersatzbeförderung im Rahmen der zeitlichen Frist gibt es keinen Anspruch

Aber ja hätte der zweite EW Flug später statt gefunden oder wäre zwei Stunden nach der geplanten Ankunft des ersten EW Flugs angekommen hätte zwei mal den Anspruch auf Ausgleichszahlung gegeben, einmal gegen FR die ja immer noch besteht und eben gegen EW.
Allerdings wenn EW einen Flug 80Minuten später als Ersatzbeförderung anbietet würde ich einen Anspruch verneinen wenn dann der Pax auf die Umbuchung auf einen Stunden späteren Flug besteht um die nötige Verzögerung zu erzeugen.

Für das Beispiel im letzten Monat könnte aber auch ein Anspruch bestehen wenn der Flug eben eine Stunde oder mehr früher angetreten wurde.
Allerdings kann EW die Ausgleichszahlung dann um 50% kürzen weil die nötig verzörgerte Ankunft von 2Stunden nicht erfüllt ist. (Dies wird aber von einigen anders gesehen allerdings bisher ohne konkrete Begründung)