EU Fluggastrechte / Annullierung

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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
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So, schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Am Ende war es tatsächlich die OE-IJO, die sie vom MXP rübergeflogen haben. Delay war letztlich 4:35. Meine Frau habe ich auf LX vorausgeschickt, damit zumindest einer von uns bei einem wichtigen Termin präsent ist. Einen Teil davon sollten wir zumindest Dank der LX-KK zurückbekommen.

Das Urteil des EuGH, dass die Entschädigung ab 3h sieht, wird wohl bzgl. der Anwendbarkeit in der Schweiz von den Airlines gerne bestritten und U2 sieht hier erst ab 5h eine Entschädigungspflicht. Leider gibt es hierzu tatsächlich ein Urteil des Bezirksgerichtes Bülach. Wenn ich es richtig verstehe, steht mir aber frei, ob ich meine Ansprüche am Abflugs- oder Ankunftsort durchsetze. Ich werde mal bei U2 die Entschädigung anfragen und nachdem die das wohl ablehnen werden, jemanden suchen müssen, der das Ganze in Italien rechtlich abwickelt.

Kann gerne über den Fortgang berichten, falls Interesse besteht.

Es geht darum, wo der Flug beginnt, oder wo die Airline ihren Sitz hat.
Und mindestens VCE liegt meines Wissens in der EU.
Den Anspruch werden die einschlägigen Portale wohl ohne Risiko durchsetzen.
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Kurze Frage für einen Freund:

Flug von CGN nach SEA gebucht über United -> Eurowings Direkt-Flug operated by SunExpress. Hinflug wird am Tag der Reise annuliert ... am Flughafen erfolgt Umbuchung auf Umsteigeverbindung (FRA-LAX-SEA) am gleichen Tag inkl. Transport mit Taxi nach FRA . Flug verspätet sich und Pax kommt erst 5 Stunden später als ursprünglich annulierter Flug in SEA an.

SunExpress verweigert EU261 wegen Annulierung, da sie nicht zuständig wären. Ist EW oder UA nun der richtige Ansprechpartner?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nur wenn er daran glaubt, von EW was zu bekommen. Geht es nur um die Verzugsetzung, um nicht auf Anwaltskosten sitzenzubleiben, braucht er das nicht zu machen.

Gerade für das Wetlease hat der BGH erst kürzlich klargestellt, dass das ausführende Luftfahrunternehmen Betroffene schriftlich über ihre Fluggastrechte zu informieren hat, wobei klarzustellen sei, wer ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. EU-VO ist.

Das ist deswegen so wichtig, weil in der Buchungsbestätigung bzw. +änderung beim Wetlease meist der Vermieter als ausführendes Luftfahrtunternehmen bezeichnet wird. Das ist richtig und notwendig, weil damit der Pflicht aus einer anderen VO entsprochen wird, die jedoch den Begriff d. "ausführenden Luftfahrtunternehmens" bzw. "operated by" anders verwendet, was logischerweise zu Verwirrungen und insbesondere dazu führt, dass Fluggäste wie dein Kumpel sich dann an den Vermieter wenden.
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Nur wenn er daran glaubt, von EW was zu bekommen. Geht es nur um die Verzugsetzung, um nicht auf Anwaltskosten sitzenzubleiben, braucht er das nicht zu machen.
Interessant. Ihm ging es wohl hauptsächlich darum ... denn den Zahn, das EW einfach auf sein Schreiben hin zahlen wird, habe ich ihm eigentlich schon gezogen ...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Interessant. Ihm ging es wohl hauptsächlich darum ... denn den Zahn, das EW einfach auf sein Schreiben hin zahlen wird, habe ich ihm eigentlich schon gezogen ...

EW sofern die denn wirklich der richtige Anspruchsgegner sind, hat sich aber teilweise auch entwickelt für einen aktuellen Fall für den am Freitag der Mahnbescheid fällig gewesen wäre, wurde heute sogar inklusive der Mahnkosten gebucht.

Es kann auch helfen den Anspruch gegen EW zusätzlich über die Website geltend zu machen es wurde ja schon von anderen berichtet, dass EW dann nach wenigen Wochen bezahlt hat.

Von daher man kann versuchen ob EW freiwillig zahlt vielleicht hat man Glück.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Kurze Frage für einen Freund:

Flug von CGN nach SEA gebucht über United -> Eurowings Direkt-Flug operated by SunExpress. Hinflug wird am Tag der Reise annuliert ... am Flughafen erfolgt Umbuchung auf Umsteigeverbindung (FRA-LAX-SEA) am gleichen Tag inkl. Transport mit Taxi nach FRA . Flug verspätet sich und Pax kommt erst 5 Stunden später als ursprünglich annulierter Flug in SEA an.

SunExpress verweigert EU261 wegen Annulierung, da sie nicht zuständig wären. Ist EW oder UA nun der richtige Ansprechpartner?

Hat er nicht vielleicht sogar doppelte Ansprüche ?

1. gegen EW wegen dem gecancelt es Flug. Macht 600 €.
2. Wegen der Verspätung in SEA ? Wie viel Stunden war der Flug FRA-LAX-SEA tatsächlich verspätet ?
Womöglich könnten noch mal 300 € dazu kommen, wegen Halbierung der Entschädigung, da man wahrscheinlich immer noch zwiwchen 3-4 Stunden Verspätung haben könnte.

Wer hat den Flug ausgeführt ?
War die Verspätung erst ab LAX.
 

Autumla

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30.07.2013
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132
GRZ
So, auch mal eine kurze Frage von mir. Hab zwar ein paar Seiten des Threads durchgelesen, aber jetzt auf die Schnelle nichts gefunden.

So wie es aussieht, werden ja die VLM Flüge von Maribor (MBX) nach München eingestellt. Da von dort ja auch keine andere Airline abfliegt, ist das mit der Ersatzbeförderung schwierig.
Mein erster Gedanke ist somit, einen Flug GRZ - MUC als Ersatzbeförderung vorzuschlagen. GRZ ist der nächstgelegene Flughafen von MBX aus gesehen (Kostenpunkt ca 200 Euro). Gibt es hier eine Haken, da es a) ein anderer Abflughafen ist und b) dieser nicht im selben Land liegt? Also kann VLM dies berechtigterweise ablehnen?!
Oder ist das eine "sichere" Sache, sodass die Forenkollegen hier z..B. auch in Vorkassa gehen würden?

(Keine Ahnung, wie VLM reagiert, vielleicht akzeptieren sie meinen Vorschlag eh. Möchte wirklich nur die Optionen evaluieren, da ich auf dem Gebiet überhaupt nicht bewandert bin)

DANKE schon mal!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das ist das Gegenteil einer sicheren Sache.

Wenn es keine regulär buchbare Verbindung (notfalls mit Umstieg) zwischen den beiden Flughäfen gibt, braucht VLM dir sie auch nicht anzubieten. Ergo sie dir zumindest fluggastrechtlich auch keinen Schadensersatz schuldet.

Schuldrechtlich mag das zwar anders aussehen, jedoch behalten sich Fluggesellschaften in ihren ABB eigentlich immer vor, Flüge aufzugeben. Und wenn das früh genug passiert, wird man das ihnen auch zubilligen müssen.

Ist also prädestiniert für eine Kulanzlösung. Und wenn es die nicht gibt, bleibt nur noch die Erstattung des Ticketpreises.
 
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Autumla

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30.07.2013
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GRZ
Wenn es keine regulär buchbare Verbindung (notfalls mit Umstieg) zwischen den beiden Flughäfen gibt, braucht VLM dir sie auch nicht anzubieten. Ergo sie dir zumindest fluggastrechtlich auch keinen Schadensersatz schuldet.

Aber dies würde dann ja Ryanair und Konsorten mächtig in die Hände spielen, die gerne "Wald-und Wiesenairports" anfliegen und sich dann leicht vor einer etwaigen Ersatzbeförderung drücken könnten?!
 

umsteiger

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22.01.2012
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Hängt mit dem Begriff der "vergleichbaren Reisebedingungen" zusammen.

Ist ja einer, der den Pax zunächst mal schützt. Aber er hat evtl. auch seine Schattenseite.

Gibt ja durchaus Meinungen, wonach bereits eine reine Luftbeförderung mit zusätzlichem Umstieg nicht mehr "vergleichbar" sei. Der folge ich nicht.

Aber von einem anderen Flughafen abzufliegen, zudem man vom Ausgangsflughafen ja auch erst mal gelangen muss, ist noch mal ne ganz andere Baustelle. Da gehe ich dann nicht mehr mit.

Höchstrichterlich gibt es dazu aber noch nichts, falls ich das nicht übersehen habe. Durchaus möglich also, dass ein Gericht das komplett anders sieht.
 
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Autumla

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30.07.2013
1.913
132
GRZ
t.

Aber von einem anderen Flughafen abzufliegen, zudem man vom Ausgangsflughafen ja auch erst mal gelangen muss, ist noch mal ne ganz andere Baustelle. Da gehe ich dann nicht mehr mit.

Naja, hier bin ich in meinem Vorschlag an VLM "großzügig" und übernehme die Kosten, um nach Graz zu kommen, natürlich selbst. Ist ja schließlich meine eigentliche Homebase und MBX habe ich nur gebucht um einen weiteren Airport ins Log zu bekommen. ;)

Aber ich verstehe schon worum es dir geht und - sollte VLM meinen Vorschlag ablehnen - würde ich dies sicher auch nicht (gerichtlich) weiterverfolgen. Das wäre mir den Aufwand nicht wert.
 
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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Kurze Frage:
Wenn man aufgrund von Verspätung des 1. Legs (Flugzeug kam erst zu spät an) sein 2. Leg verpasst, aber umgebucht wird auf eine andere Fluggesellschaft, hat man dann Anspruch auf Erstattung gem. EU-Richtlinie?
Die gesamthafte Verspätung nach dem Umbuchen betrug etwa 1,5 Stunden.

Bei einem Flugausfall habe ich es mal bekommen, dort wurde ich einfach 1 Stunde später umgebucht.
Aber in obigem Fall liegt ja keine Annullierung vor, sondern ich habe den 2. Flug ja zwecks Verspätung verpasst.

Danke für eine kurze Antwort.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Bei Ankunft 1,5h nach der ursprünglich geplante Ankunft, gibt es keine Ausgleichszahlung - egal ob Verspätung oder Annullierung.

In deinem Fall hätte der Zeitverlust mind. 3h betragen müssen. In Verbindung mit einer Annullierung 2h.
 

frabkk

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12.11.2013
2.481
623
CGN
Wie verhält es sich bei einer Pauschalreise:

TUI teilt 14 Std vor Abflug mit, Flug CGN - TFS ist gecancelt, Paxe müssen umgebucht werden auf DUS. Statt 04:40 ab CGN nun 11:15 ab DUS.
Wie sich nun herausstellte, war der Flug überhaupt nicht gecancelt (OLY444), sondern ist heute planmäßig gestartet. Ergo hat TUI hier wegen Überbuchung wohl Paxe proaktiv umgebucht. Transfer CGN - DUS wurde nicht bereit gestellt.

Greift hier die Verordnung und man hat Anspruch auf die 400,- € ? Die Airline wird man wohl schlecht belangen können, die haben die Umbuchung ja nicht veranlasst und der Flug hob pünktlich ab.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Doch, das ist einer dieser Fälle, die irgendwie unschön sind, weil das Verhalten des Veranstalters mies ist, belangt werden aber die Fluggesellschaft werden muss.

Sie schuldet betroffenen Fluggästen die Ausgleichszahlung und ggf. Schadensersatz wg. Nichtbeförderung. Mögliche reiserechtliche Ansprüche gegen den Veranstalter fallen dahinter meist zurück.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
belangt werden aber die Fluggesellschaft werden muss.

Sie schuldet betroffenen Fluggästen die Ausgleichszahlung und ggf. Schadensersatz wg. Nichtbeförderung. Mögliche reiserechtliche Ansprüche gegen den Veranstalter fallen dahinter meist zurück.


Das hätte ich niemals gedacht. Denn hier kann die Airline ja ausnahmsweise überhaupt nichts für. Aber gut, da dies auch noch eine Charte Airline war, wird das natürlich niemals freiwillig bezahlt werden. Ich übergebe es dann gleich an dich ;-)

Und TUI kann man zusätzlich noch für die Umstände belangen? Nach neuem Reiserecht seit 01.07 kann man ja auch den An und Abreisetag als verlorene Urlaubszeit geltend machen. Der neue Flug ab DUS hat nun natürlich noch mal 2 Std Verspätung :D
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Reiserechtliche Minderungsansprüche sollen ja "weitergehender Schadensersatz" i.S.d. VO sein - und daher mit der Ausgleichszahlung grundsätzlich verrechnet werden.

Muss man sich immer genau ansehen. Aber meist bleibt es dann bei den Ansprüchen gegen das Luftfahrtunternehmen.
 

frogger321

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09.06.2010
2.688
782
Der Veranstalter hat doch aber umgebucht, Flug hat stattgefunden. Welcher Anspruch sollte hier gegen die Fluggesellschaft - die planmäßig geflogen ist - bestehen?
Der Vertrag besteht mit TUI, nicht mit FR, DE, LH,...
Reiserechtliche Minderungsansprüche sollen ja "weitergehender Schadensersatz" i.S.d. VO sein - und daher mit der Ausgleichszahlung grundsätzlich verrechnet werden.

Muss man sich immer genau ansehen. Aber meist bleibt es dann bei den Ansprüchen gegen das Luftfahrtunternehmen.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Beides spielt keine Rolle: mit wem der Vertrag geschlossen wurde und wer die Umbuchung letztlich veranlasst hat.

Letztlich wird man das als Nichtbeförderung werten müssen. Aus dem von dir genannten Grund: Der Flug, auf den gebucht war, fand statt. Durch die Umbuchung hatten betroffene Fluggäste aber keine Möglichkeit mehr, ihn zu nutzen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
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Mal ´ne Frage an die Schuldrechts-Experten:

Steuern und Gebühren sind bekanntlich zu erstatten, weil diese unabhängig vom Ticketpreis sind und letztlich durchgereicht werden.

Nun meine Überlegung anlässlich der aktuellen Fallgestaltung eines Mandanten.


Wird ein Flug etwa annulliert, keine Ersatzbeförderung angeboten und vom Fluggast daher selbst ein (teurerer) Ersatzflug gebucht, machen wir für ihn regelmäßig anschließend die Mehrkosten geltend.

Frage: Müsste man nicht ZUSÄTZLICH die Steuern und Gebühren des ursprünglichen Tickets erstattet verlangen?

Bin gespannt auf eure Überlegungen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Ich würde behaupten nein, da für den Passagier kein Schaden entsteht und die Airline auch keinen Vorteil daraus zieht.

Nehmen wir an, Flug A kostet 100€, davon sind 30€ S&G. Flug B kostet 250€, auch hier sind 30€ S&G (dürfte ja bei vergleichbarer Alternativbeförderung auch auf eine vergleichbare Steuerlast hinauslaufen, Umsatzsteuer bei innerdeutschen Flügen der Einfachheit mal ignoriert).

Variante 1

Die Airline erstattet Flug A zu 100% und legt die fehlenden 150€ drauf. Damit ist die Sache klar, das Geschäft wurde vollständig rückabgewickelt, S&G sind wieder beim Passagier gelandet als hätte er Flug A nie gebucht.


Variante 2

Die Airline behält die 100€ von Flug A ein und verrechnet diese mit den Auslagen für Flug B, die Mehrkosten werden erstattet. Die 30€ S&G aus Flug A landen natürlich nicht beim Staat, denn sie wurden ja nie fällig, da der Passagier ja nicht auf Flug A war. Allerdings war er ja auf Flug B und da werden die S&G dann fällig. Die Airline bezahlt diese S&G für Flug B ja auch und das tut sie mit dem Geld, dass der Passagier ihr für die S&G von Flug A gegegeben hat.

Natürlich hat der Passagier somit die S&G zweimal vorgeschossen, er bekommt sie aber auch einmal indirekt erstattet (und das andere mal werden sie tatsächlich fällig).

Ob die Airline die S&G des Flug A an den Passagier erstattet und dann die bereits bezahlte Summe um den entsprechenden Betrag reduziert, ist doch egal, oder ist in meiner Logik ein Fehler?
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Sehe ich eigentlich auch so. Danke für deine Meinung!

Wobei ich noch nicht zu 100 Prozent überzeugt bin. Irgendwas passt da nicht.

Sagen wir, der Pax nutzt statt eines Flugzeugs nun die Bahn und zahlt dafür 200 Eier.

Gäbe es die Steuern und Gebühren nicht, die die Fluggesellschaft nur durchreicht, müsste sie abzüglich der eingenommenen 70 Euro 130 Euro Schadensersatz leisten. So aber nur 100 Euro. 30 Euro mal eben locker gespart.

Der Fluggast hingegen hat 200 Euro für die Bahn, 70 Euro für den Flieger und 30 Euro für den Staat gelöhnt. Nicht einzusehen, dass er flugspezifische Gebühren nicht zurück erhält, wo er doch gar nicht geflogen ist.
 
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