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So, schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten!
Am Ende war es tatsächlich die OE-IJO, die sie vom MXP rübergeflogen haben. Delay war letztlich 4:35. Meine Frau habe ich auf LX vorausgeschickt, damit zumindest einer von uns bei einem wichtigen Termin präsent ist. Einen Teil davon sollten wir zumindest Dank der LX-KK zurückbekommen.
Das Urteil des EuGH, dass die Entschädigung ab 3h sieht, wird wohl bzgl. der Anwendbarkeit in der Schweiz von den Airlines gerne bestritten und U2 sieht hier erst ab 5h eine Entschädigungspflicht. Leider gibt es hierzu tatsächlich ein Urteil des Bezirksgerichtes Bülach. Wenn ich es richtig verstehe, steht mir aber frei, ob ich meine Ansprüche am Abflugs- oder Ankunftsort durchsetze. Ich werde mal bei U2 die Entschädigung anfragen und nachdem die das wohl ablehnen werden, jemanden suchen müssen, der das Ganze in Italien rechtlich abwickelt.
Kann gerne über den Fortgang berichten, falls Interesse besteht.
Es geht darum, wo der Flug beginnt, oder wo die Airline ihren Sitz hat.
Und mindestens VCE liegt meines Wissens in der EU.
Den Anspruch werden die einschlägigen Portale wohl ohne Risiko durchsetzen.