EU Fluggastrechte / Annullierung

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Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
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Hallo Leute,

gestern hat es meinen Flug mit EW von STR nach HAM um planmäßig 21 Uhr mit Stornierung um 22 Uhr erwischt. Das Wetter in STR und HAM war okay. Klar gab es vorher ein paar Probleme am Nachmittag aber um 21 Uhr gab es noch einen (wenn auch sehr stark verspäteten Flug von STR nach HAM).

Meine Vermutung ist, dass man die Crew, die die Strecke hätte fliegen sollen, nicht rechtzeitig nach STR bekommen hat und so in das Nachtflugverbot gekommen wäre. Ein Aircraft stand nämlich bereits am Gate in STR.


Es wurde glaube ich mal in einem anderen Thread diskutiert, wie lange Wetter als Außergewöhnlicher Umstand nachwirken kann. Wie ist eure Meinung hierzu?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dass du gute Chancen hast, wenn es dir um die Ausgleichszahlung geht.

Die maßgebliche Rechtsfrage ist v. BGH abschließend geklärt. Ja, außergewöhnliche Umstände können sich auf Folgeflüge derselben Maschine am selben Tage auswirken. Nein, das entlastet Fluggesellschaften nicht, alles zu unternehmen, damit eben genau das nicht passiert. Dieser Darlegungspflicht wird selten genügt.

Wenn es hier tatsächlich so ist, dass die Maschine sogar bereitstand, wird es für EW noch schwieriger.
 

Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.095
0
FRA
Heute ist ja der große Ryanair Streik. Mein Flug von IBZ nach DUS nicht annuliert worden. Allerdings ist der Feeder von DUS nach IBZ erst mit sechs Stunden verspätet nach IBZ gestartet und somit dementsprechend auch mein Flug verspätet.

Ich vermute mal, dass sie anstatt den Flug zu stornieren irgendwie eine Crew nach DUS bekommen haben und dementsprechend große Verspätungen in Kauf genommen haben (wahrscheinlich auch streikbedingt).

Was sagen die Experten?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Spricht in der Tat einiges dafür, dass es Ausgleichszahlungen geben könnte.

Wenn die Berichterstattung zutrefft, dass sich der Streik auf Piloten der Ryanair erstreckt, sollte die Rechtsprechung d. EuGH zu "wilden Streiks" herangezogen werden können.

Aber auch andere Argumente streiten für so eine Wertung. So hat der BGH seinerzeit ja die Notwendigkeit der Begründung dafür, warum bei einem Streik ein spezieller Flug ausfallen musste, deswegen abgelehnt, weil speziell die LH unter Aufbietung aller Kräfte einen Notflugplan erstellt hat, während FR ja im Prinzip den Laden einfach dicht macht.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Sehe ich eigentlich auch so. Danke für deine Meinung!

Wobei ich noch nicht zu 100 Prozent überzeugt bin. Irgendwas passt da nicht.

Sagen wir, der Pax nutzt statt eines Flugzeugs nun die Bahn und zahlt dafür 200 Eier.

Gäbe es die Steuern und Gebühren nicht, die die Fluggesellschaft nur durchreicht, müsste sie abzüglich der eingenommenen 70 Euro 130 Euro Schadensersatz leisten. So aber nur 100 Euro. 30 Euro mal eben locker gespart.

Der Fluggast hingegen hat 200 Euro für die Bahn, 70 Euro für den Flieger und 30 Euro für den Staat gelöhnt. Nicht einzusehen, dass er flugspezifische Gebühren nicht zurück erhält, wo er doch gar nicht geflogen ist.

Freilich reicht die Airline die Steuern nur durch, aber genau das passiert im Annullierungsfall ja nicht (ob das Geld tatsächlich erst nach dem Flug bezahlt wird oder ob es dann zu einer Steuerrückerstattung kommt, ist ja in dieser Sache egal). Die Airline hortet also nur die 30€ die für den Staat gedacht waren und diese 30€ werden dann eben im gegenseitigen Einvernehmen "zweckentfremdet".

Auch wenn ich mich als Laie jetzt auf dünnes Eis begebe, aber das Prinzip des Schadenersatz ist ja den status quo ante wiederherzustellen. Das wäre ja nicht mehr gegeben, wenn der Passagier am Ende mit mehr Geld dasteht als vorher. Das Prinzip der punitive damages haben wir ja hier glücklicherweise nicht.
 

dcdc

Neues Mitglied
11.08.2018
9
0
hallo zusammen

bin neu hier und mir ist folgendes passiert

hatte im Juni 18 einen Flug mit Ryanair gebucht.

Flug FR1678 von Frankfurt nach Madrid am 22 Juli. Erst war es nur 1 Std. Verspätung. Dann wurde er annulliert.
Ich bekam zwar eine SMS das der Flug annuliiert wurde. Diese war nach dem geplannten Startpunkt.

Dann fing das Chaos an. Alle Passagiere mussten zu einem Ticketschalter. Dort wurde gesagt, das alle die nicht an diesem Tag nach Madrid müssen,einen Flug am nächsten Tag erhalten würde.

Alle anderen sollten sich bei anderen Airlines Flüge kaufen.

Da ich am selben Tag in Madrid sein musste, kaufte mir also ein Ticket bei einer anderen Airline

Meine Frage ist nun erhalte ich nur die Kompensation wegen der Flugannulierung in Höhe von 250 Euro oder kann ich auch das von mir teuer erkaufte Flugticket der anderen Airline geltend machen.

Leider wurde mir auch nicht der Grund der Annulierung bekannt gegeben. Laut meiner Rechtsschutzversicherung ist das aber wichtig, denn bei Streik greift die Versicherung nicht.. Wie erfahre ich denn den Grund für die Annulierung...
laut
https://de.flightaware.com/live/flight/RYR1678/history

steht nur ausgefallen

vielen dank für eine Antwort von den Experten hier
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Man muss zwischen den Ansprüchen unterscheiden:

1. ist der Anspruch auf Ersatzbeförderung
Da FR seine Verpflichtung zur Ersatzbeförderung nicht nachgekommen ist, war es unproblematisch ein neues Ticket in Eigenregie zu buchen.
Die Kosten hierfür können problemlos geltend gemacht werden und sind unabhängig vom Grund der Anullierung zu erstatten.
Wichtig ist aber auf keinem Fall einer Stornierung und Erstattung des FR Ticketes zustimmen, was FR gerne versucht. Denn dann geht der Anspruch auf Ersatzbeförderung und Anspruch auf Kostenerstattung verloren.

2. Anspruch ist die Ausgleichszahlung
Auch diese sollte gefordert werden, sollte eine negative Antwort bzw. ein vorgeschobener Grund erfolgen gibt es mehrere Möglichkeiten wie Abgabe der Sache an die Schlichtungsstelle, eigenes Zivilverfahren mit oder ohne Anwalt.
 

DanielSB

Erfahrenes Mitglied
08.05.2017
849
591
Saarbrücken
kurze Info: Bereits eine gute Woche später hat Ryanair geantwortet. Sie erstatten die 250€ pP und den bezahlten Flugpreis. Die entstandenen MEhrkosten durch den Umweg übernehmen Sie nicht, da ich auf kein Angebot von Ryanair eingegangen war.

Fazit: Ich bin etwas überrascht dass Ryanair so schnell und ohne Motzen darauf einging.
 

DanielSB

Erfahrenes Mitglied
08.05.2017
849
591
Saarbrücken
Nachdem mein Flug mit Swiss im letzten Jahr bereits in die Hose ging, ging der diesjährige Rückflug von PMI mit Ryanair ebenfalls in die Hose. Irgendwie liegt mir die Strecke nicht, aber der Reihe nach.
Ich hatte für Samstag den 21.07.2018 (Abflug 21:50) einen Rückflug PMI->Hahn gebucht.

Zuerst hatte Ryanair den Flug um eine gute Stunde verschoben (auf 23:10) und wieder eine Stunde später kplt. gecancelt(um 21:13).
Da am Ryanair-Schalter eine Schlange von knapp 200 Passagieren war, und es um 23:30 Uhr einen Flug mit Eurowings nach CGN gab entschieden wir uns diesen zu buchen.
Schlussendlich hatte dieser ebenfalls 1,5h Verspätung und irgendwann gegen 03:00 landeten wir in CGN.

Heute morgen hab ich meine Fluggastrechte gemäß EU´Verordnung bei Ryanair geltend gemacht. Neben den 250€ lt. EU-Verordnung hab ich einen Pauschalbetrag für Spesen/Telefonieren und die Mehrkilometer durch den Umweg nach CGN geltend gemacht.

Hat hier jmd. Erfahrung mit Erstattungen durch die Ryanair (es war mir zu viel den ganzen Thread durchzulesen ;-) )und deren Verhalten?
Rein nach meinem Gefühl geh ich davon aus dass Ryanair sich erstmal weigern wird das Ganze zu übernehmen...


kurze Info: Bereits eine gute Woche später hat Ryanair geantwortet. Sie erstatten die 250€ pP und den bezahlten Flugpreis. Die entstandenen MEhrkosten durch den Umweg übernehmen Sie nicht, da ich auf kein Angebot von Ryanair eingegangen war.

Fazit: Ich bin etwas überrascht dass Ryanair so schnell und ohne Motzen darauf einging.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
kurze Info: Bereits eine gute Woche später hat Ryanair geantwortet. Sie erstatten die 250€ pP und den bezahlten Flugpreis. Die entstandenen MEhrkosten durch den Umweg übernehmen Sie nicht, da ich auf kein Angebot von Ryanair eingegangen war.

Fazit: Ich bin etwas überrascht dass Ryanair so schnell und ohne Motzen darauf einging.

Grundsätzlich müsste FR auch die Kosten nach Hahn als Teil der Ersatzbeförderung übernehmen, allerdings eben nur diese. Der Hinweis mit der Bedingung bezüglich des Angebots ist natürlich Unsinn denn eigentlich hätte FR ja bereits mit Bekanntgabe der Anullierung eine Ersatzbeförderung anbieten müssen.

Hier wäre eben die Frage wie genau sich die Mehrkosten zusammen setzen und wie hoch diese sind aber insgesamt Glückwunsch dass FR ja das meiste unkompliziert bezahlt hat.
 

DanielSB

Erfahrenes Mitglied
08.05.2017
849
591
Saarbrücken
Grundsätzlich müsste FR auch die Kosten nach Hahn als Teil der Ersatzbeförderung übernehmen, allerdings eben nur diese. Der Hinweis mit der Bedingung bezüglich des Angebots ist natürlich Unsinn denn eigentlich hätte FR ja bereits mit Bekanntgabe der Anullierung eine Ersatzbeförderung anbieten müssen.

Hier wäre eben die Frage wie genau sich die Mehrkosten zusammen setzen und wie hoch diese sind aber insgesamt Glückwunsch dass FR ja das meiste unkompliziert bezahlt hat.

Ich hatte eine KM-Pauschale von 0,50€ je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt HHN-CGN) + 30€ Essen/Trinken/Telefonieren für 2 Personen angegeben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Ich hatte eine KM-Pauschale von 0,50€ je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt HHN-CGN) + 30€ Essen/Trinken/Telefonieren für 2 Personen angegeben.

Also 50Cent sind zu hoch wenn dann müsste man wohl 30Cent ansetzen und dann auch nur die einfache Richtung denn es war ja nur der Rückflug betroffen.
Betreuungsleistungen für Verpflegung und Telefonkosten falls überhaupt angefallen sind wieder unabhängig davon zu betrachten auch die müssten in jedem Fall übernommen werden.
 

dcdc

Neues Mitglied
11.08.2018
9
0
hi Alinakl

ja shit ich hatte auf die in englischer sprache erhalte sms geklickt und damit wohl die Erstattung der FR zugestimmt. Soll wie ich dich jetzt verstanden habe, wohl bedeuten das ich mir die Kosten von 480 Euro für den Ersatzflug vergessen kann und ich nur die 250 geltend machen kann ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
hi Alinakl

ja shit ich hatte auf die in englischer sprache erhalte sms geklickt und damit wohl die Erstattung der FR zugestimmt. Soll wie ich dich jetzt verstanden habe, wohl bedeuten das ich mir die Kosten von 480 Euro für den Ersatzflug vergessen kann und ich nur die 250 geltend machen kann ?

Nun ja das ist natürlich sagen wir mal "suboptimal" aber hier müsste man sicher prüfen ob hier wirklich verbindlich der Verzicht auf die Ersatzbeförderung und Erstattung gemäß Artikel 8 Abs. 1a der EU-Verordnung erklärt wurde.

Hat den FR das eigene Flugticket schon erstattet hierzu sind die ja innerhalb von 7Tagen verpflichtet.

Auch müsste man sich genau anschauen welche Schritt für die Stornierung und Erstattung nötig sind nur ein einziger Klick auf einen Link dürfte hier sicher nicht ausreichen.

Aber zur Frage:
Ja wenn wirklich verbindlich auf die Ersatzbeförderung verzichtet und die Erstattung des Ticketpreises verlangt wurde dann hat man keinen Anspruch auf die Mehrkosten.

unabhängig davon besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlung wenn eben keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung vorliegen.
 

dcdc

Neues Mitglied
11.08.2018
9
0
diese sms kam an

we apologise FR1678 22-7-18 has been cancelled. Log into my ryanair here
http://goo.gl/ecvTeJ to choose a refund or move your flight for free.

Ich hatte das natürlich so verstanden, das die mir die Ticketkosten erstatten denn einen anderen Flug mit Ryanair an einem anderen Tag kam leider nicht in Frage.

Das Geld hatte ich über paypal bezahlt und mir ist es auch direkt am 22 Juli nach anklicken der sms wieder gutgeschrieben worden.

Leider kenn ich immer noch nicht den Grund für die Annullierung. Denn wenn Streik der Grund ist übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung nicht.
Keine Ahnung wie man das rausfindet bzw wo ich nachfragen könnte.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Nachfragen bei FR. Also erstmal nen Schreiben aufsetzen, dass du eine Kompensation haben möchtest. Entweder sie zahlen oder schreiben dir eine Begründung, wieso sie nicht zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
So, schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Am Ende war es tatsächlich die OE-IJO, die sie vom MXP rübergeflogen haben. Delay war letztlich 4:35. Meine Frau habe ich auf LX vorausgeschickt, damit zumindest einer von uns bei einem wichtigen Termin präsent ist. Einen Teil davon sollten wir zumindest Dank der LX-KK zurückbekommen.

Das Urteil des EuGH, dass die Entschädigung ab 3h sieht, wird wohl bzgl. der Anwendbarkeit in der Schweiz von den Airlines gerne bestritten und U2 sieht hier erst ab 5h eine Entschädigungspflicht. Leider gibt es hierzu tatsächlich ein Urteil des Bezirksgerichtes Bülach. Wenn ich es richtig verstehe, steht mir aber frei, ob ich meine Ansprüche am Abflugs- oder Ankunftsort durchsetze. Ich werde mal bei U2 die Entschädigung anfragen und nachdem die das wohl ablehnen werden, jemanden suchen müssen, der das Ganze in Italien rechtlich abwickelt.

Kann gerne über den Fortgang berichten, falls Interesse besteht.

Kurzes Update: U2 hat tatsächlich schon zurückgemeldet, dass sie bezahlen werden. Das hatte ich nun überhaupt nicht erwartet, und noch dazu, dass das so schnell ging. Da habe ich vorab zu schnell abgeurteilt.
 
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Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Kurze Frage, habe es auf die Schnelle hier nicht im Thread gefunden:

Wenn mein Flug gestrichen wurde und ich keine Ersatzbeförderung mehr möchte, da es zeitlich nicht passen würde, habe ich dann Anspruch auf die 250€ Ausgleichszahlung (sofern berechtigt) und zusätzlich auf Erstattung des Ticketpreises?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Kurze Frage, habe es auf die Schnelle hier nicht im Thread gefunden:

Wenn mein Flug gestrichen wurde und ich keine Ersatzbeförderung mehr möchte, da es zeitlich nicht passen würde, habe ich dann Anspruch auf die 250€ Ausgleichszahlung (sofern berechtigt) und zusätzlich auf Erstattung des Ticketpreises?

Wenn nicht wegen höherer Gewalt gestrichen ja.
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
15
Wie sieht das denn aus, wenn man für den Flug nicht eingecheckt war? Cancellation 8.06 - Abflug 8.30

Worüber holt ihr euch bevorzugt die 250€? Flightright? Germanwings bietet mittlerweile auch eine eigene Eingabemaske an, taugt die was?
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Wie sieht das denn aus, wenn man für den Flug nicht eingecheckt war? Cancellation 8.06 - Abflug 8.30

Worüber holt ihr euch bevorzugt die 250€? Flightright? Germanwings bietet mittlerweile auch eine eigene Eingabemaske an, taugt die was?

Ich nutze nie die Eingabemasken der Airlines sondern schicke immer eine Email (ggf. zusätzlich per Fax). Man hat dann im eigenen "Gesendet" Ordner genau drin, was man damals geschickt hat. Falls es im Nachgang zum Rechtsstreit kommt ist das sicher nicht schlecht. Außerdem bekommt man bei den Emails meist eine Eingangsbestätigung.
Flightright? Nein, nutze ich nie. "Kritische" Dinge übernehmen die eh nicht, bei wasserdichten Fällen zahlt die Airline dann halt auch meinen Anwalt.
 

xxmarcoxx

Neues Mitglied
22.09.2014
2
0
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: wie bekommt man raus, was der tatsächliche Grund einer Verspätung war? Ich war mit LH von HAJ über MUC auf dem Weg nach PEK. Bestes Wetter in HAJ und auch in MUC, aber der Flieger kam 30 Min zu spät in HAJ an und ging 1h zu spät aus HAJ wieder raus Richtung MUC. Musste ja so kommen: trotz Zusage in HAJ und erneut im Flieger, dass wir in MUC am Gate erwartet, abgeholt und zum Gate des PEK Flieger gebracht werden - was auch exakt so stattgefunden hat!!! - hat der da doch trotzdem 2 Min vor unserer Ankunft am Gate (im Laufschritt!!) den Slot geschlossen und wir mussten da bleiben. 1 Tag Verspätung... Übernachtung in MUC... Mit der Info wäre ich erst gar nicht in HAJ gestartet...
Habe natürlich bei LH versucht, meine Rechte durchzusetzen, aber die Aussage ist: schlechtes Wetter, daher Verzug und der Flieger wurde daher von der Flugsicherung in MUC erst 30 min später weggelassen als geplant...
Es war aber gar kein schlechtes Wetter in MUC! Aber z.B. in FRA...
Frage nun: zählt auch die durch schlechtes Wetter verursachten Verspätungen von einem ganz anderen Flughafen eines ganz anderen Vorflugs auch als rechtlich gefestigter Grund, mir die Ausgleichszahlung zu verweigern? Das klingt für mich zu einfach. Klar, da die Flieger ja nicht nur zwischen 2 Städten am Tag hin und her pendeln ist mir schon klar, aber muss ich die Konsequenzen von von ganz anderen (Vor)Flügen verursachten Verspätungen tragen?? Mein Verdacht: der Flieger könnte vorher zwischen MUC und FRA gependelt sein und sich da aufgrund wetter eine Verspätung in FRA eingefangen hat, die sich dann bis zu meinem Flug durchgetragen hat. Zählt das als Grund, mir keine Ausgleichszahlung geben zu müssen??
Wie bekomme ich denn eigentlich heraus, wo der Flieger vorher war und wo / wie er sich die Verspätung eingefangen hat? LH verweigert mir hierzu die Aussage....
LH hat mir als sehr freundliches Entgegenkommen trotz "keinerlei rechtlicher Ansprüche wg. den mir (mal wieder) entstandenen persönlichen Problemen" trotzdem 150€ angeboten. Klingt erst einmal freundlich, aber ich denke, man möchte hier den mir zustehenden Betrag einfach einmal vierteln, da es mit nur sehr schwer möglich sein wird, das alles nachzuvollziehen und denen zu beweisen, dass das Recht auf meiner Seite ist.
Gibt es hierzu irgendwelche Erfahrungen oder Tipps, wie ich das herausbekommen kann?
Wie komme ich an die Registrierung / den Namen des Flugzeugs, um die geflogene Tagesstrecke ermitteln zu können um herauszufinden, was der eigentliche Grund der Verspätung eines der Vorflüge vor dem Zubringer aus MUC, heran?
Ich möchte das ungern an Flightright etc. abgeben, da die Sache doch etwas komplizierter zum Erklären ist und sich solche Portale wahrscheinlich eher um die einfacheren Fälle kümmert, da das das schnelles Geld ist.
Danke schon einmal an jeden, der mir weiterhelfen will / kann!!!!
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Wie komme ich an die Registrierung / den Namen des Flugzeugs, um die geflogene Tagesstrecke ermitteln zu können um herauszufinden, was der eigentliche Grund der Verspätung eines der Vorflüge vor dem Zubringer aus MUC, heran?

Mit Flugnummer und Datum bei Flightradar24 überprüfen, dann hast du die Kennung. Damit kannst du dann schauen was an dem Tag geflogen wurde und wo eventuell eine Verspätung zustande gekommen ist. Wenn die Verspätung am Morgen war und du am Abend 8 Stunden später fliegst hatte LH ein anderes pünktliches Flugzeug einsetzen können. Falls die Verspätung gerade erst durch Wetter entstanden ist sind deine Chancen auf die Ausgleichszahlung erstmal geringer.