EU Fluggastrechte / Annullierung

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xxmarcoxx

Neues Mitglied
22.09.2014
2
0
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Hi,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Habe mal bei Flightradar24.com geschaut: als Besucher wird das wohl nicht gehen, richtig? Welchen Account brauche ich denn, um die von mir benötigten Infos zu bekommen? Mein Flug war übrigens LH2099 am 10.06., der Vorflug, der verspätet rein kam, die LH2098.
Danke und Grüße Marco
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Für alle die von den Ryanair-Streiks betroffen sind und überlegen, ob sie eine Kompensationszahlung anstreben wollen: Ryanair kündigt ganz groß an, dass sie lieber Streiks in Kauf nehmen als höhere Kosten oder niedrigere Produktivität zu akzeptieren:
"Strikes better than conceding higher costs or lower productivity" (Seite 10)
aus einer Powerpoint Präsentation für Investoren: https://investor.ryanair.com/wp-content/uploads/2018/07/Ryanair-Q1-FY19-Presentation-1.pdf

Insofern könnte man ggf. argumentieren, dass die Streiks keine höhere Gewalt sind sondern eine ganz normale Folge einer Geschäftsentscheidung!
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
LH2098 D-AILU
Start MUC 16:33 Lokalzeit
Landung HAJ 17:20 Lokalzeit

LH2099 D-AILU
Start HAJ 18:19 Lokalzeit
Landung MUC 19:10 Lokalzeit

Vorher war die Maschine mit 9 Minuten Verspätung in MUC angekommen und dann deutlich verspätet wieder los. Laut METAR hab es in MUC SHRA sowie TCU also nichts nennenswertes. Ich bezweifle mal stark, dass leichter Regen eine Verzögerung von einer Stunde rechtfertigt.

Weiß jemand wie man bei FR24 die Verspätungsdaten für einen exakten Tag abfragt, also z.B. alles was am 10.6. in MUC abgeflogen ist?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Hallo zusammen,

eine kurze Frage: wie bekommt man raus, was der tatsächliche Grund einer Verspätung war? Ich war mit LH von HAJ über MUC auf dem Weg nach PEK. Bestes Wetter in HAJ und auch in MUC, aber der Flieger kam 30 Min zu spät in HAJ an und ging 1h zu spät aus HAJ wieder raus Richtung MUC. Musste ja so kommen: trotz Zusage in HAJ und erneut im Flieger, dass wir in MUC am Gate erwartet, abgeholt und zum Gate des PEK Flieger gebracht werden - was auch exakt so stattgefunden hat!!! - hat der da doch trotzdem 2 Min vor unserer Ankunft am Gate (im Laufschritt!!) den Slot geschlossen und wir mussten da bleiben. 1 Tag Verspätung... Übernachtung in MUC... Mit der Info wäre ich erst gar nicht in HAJ gestartet...
Habe natürlich bei LH versucht, meine Rechte durchzusetzen, aber die Aussage ist: schlechtes Wetter, daher Verzug und der Flieger wurde daher von der Flugsicherung in MUC erst 30 min später weggelassen als geplant...
Es war aber gar kein schlechtes Wetter in MUC! Aber z.B. in FRA...

Lange Rede kurzer Antwort: wenn in D schlechte Wetterbedingungen waren, werden sie kein Problem haben höre Gewalt anzugeben. Zumal ihr die Flugsicherung bestimmt was geschieht.
Und 2
Was deine Aussage betrifft, du wärst gar nicht erst von Hannover los geflogen, Wenn du gewusst hättest, dass es nicht weitergeht, wer gibt dir denn die Gewissheit, dass du am nächsten Tag einen passenden Flug bekommen hättest?
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Hat jemand schon (erfolgreich) bei Bulgarian Air Charter die EU 261 Fluggastrechte durchgesetzt und eine ladungsfähige Adresse in Deutschland zur Hand?

Kollege war auf Flug BUC2219 von VAR nach HAM am 24.07.2018. Man startete pünktlich 11:20 Uhr, musste dann aber nach einer halben Stunde wegen technischer Probleme wieder umkehren. Warten im Terminal und erneuter Start mit anderer Maschine um 15:45 Uhr (Flugnummer blieb wohl gleich). Ankunft dann 17:30 statt 13:00 Uhr.

Mein Gefühl sagt mir: Lieber direkt einem Anwalt übergeben ...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Lange Rede kurzer Antwort: wenn in D schlechte Wetterbedingungen waren, werden sie kein Problem haben höre Gewalt anzugeben. Zumal ihr die Flugsicherung bestimmt was geschieht.

Wobei „Anweisungen der Flugsicherung“ aber nicht unbedingt Schlechtwetter heißen muss. Sondern auch – mal wieder – an allgemeiner Überlastung des Luftraums, ATC restrictions (Personal, Ausstattung, was auch immer….) liegen kann. Habe ich die letzten Wochen auch recht oft (nach Abschluss des Boardings langes Warten auf den Abflug wegen Slotbeschränkungen, Überlastung des Luftraums usw.), einschließlich an Tagen ohne Gewitter.

Natürlich auch nicht Schuld von LH und wenn Anweisungen der Flugsicherung wahrscheinlich schwierig, hier Entschädigungen durchzusetzen, nur langsam frage ich mich doch, wer hier für eine solche (Fehl-) Planung verantwortlich ist.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Warum brauchst Du denn gleich eine "ladungsfähige" Adresse? Im ersten Schritt reicht es doch aus die Forderung schriftlich (per Mail) einzureichen. BUC hat zumindest einen virtuellen Standort mit zugeordneter Mailadresse in Berlin. Auch wenn hier niemand in Berlin sitzen muss, würde ich davon ausgehen dass man sich in deutscher Sprache an diese Adresse wenden kann. Wenn dort nicht zufriedenstellend reagiert wird, könnte es ggf. auch helfen sich an den Reiseveranstalter zu wenden, da BUC nach meiner Kenntnis keine Einzelplätze selbst verkauft.

KONTAKT - Bulgarian Air Charter
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
168
Leverkusen
flyctory.com
Eigentlich will ich den Gedanken nicht haben, aber:

Ich wäre am Samstag mit der Lufthansa Ju52 von SZG nach MUC geflogen. "Fluggesellschaft" ist ja sicher die LH Stiftung hier. Dafür muss ich mich von CGN aus positionieren und hatte entsprechend Flüge CGN-VIE-SZG//MUC-CGN gebucht.

Heute kommt die Stornierung für den Flug, technische Gründe.

Greifen hier die EU-Rechte?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja,


den rechtlichen Rahmen bildet Art. 3 der VO.

Die Beförderung sollte mit einem Motorflugzeug erfolgen, das über feste Tragflächen verfügt.

Unterstellt wird, dass der Flugschein zu einem letztlich der Öffentlichkeit verfügbaren Tarif erworben wurde.

Ansonsten unterscheidet die VO nicht, ob es sich um Nostalgie- oder normale Flüge handelt. Insbesondere eine Unterscheidung wie im Schiffsverkehr nach touristisch oder nicht touristisch kennt die VO nicht. Selbst ein Rundflug wäre (wohl) von der VO umfasst. Jedenfalls haben wir solche Ansprüche schon durchgesetzt. Abflugs- und Ankunftsort müssen sich also nicht mal unterscheiden, was sie in deinem Fall tun.

Da die VO als Zwischenergebnis also Anwendung findet und der Flug relativ kurzfristig aufgegeben wurde, bleibt einzig die Frage nach möglichen außergewöhnlichen Umständen.

Ob der Verlust einer Maschine einen außergewöhnlichen Umstand bildet, war meines Wissens noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. So zynisch das klingen mag, wenn man diese Frage vom Recht loslöst und emotional betrachtet - es handelt sich hier um ein Ereignis, das eindeutig in der Spähre der Fluggesellschaft liegt.

Ergo sind Ausgleichszahlung und Ticketpreis geschuldet. Dass Ersteres seine Berechtigung hat, sieht man schon daran, dass manch Fluggast bereits Kosten erwachsen sind, auf denen er sitzen bleibt. Falls moralische Bedenken bestehen, die Ausgleichszahlung zu verlangen, könnte ja etwa angeboten werden, dass lediglich (sofern niedriger) die Stornokosten für die Positionierungsflüge erstattet werden.
 
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Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ich brauche mal eure Einschätzung, unser Flug AF1415 ZRH-CDG Abflug 07:45 am Mittwoch 09.05.2018 (das wäre bereits übermorgen) wurde ersatzlos storniert, heute nacht habe ich die Stornierungsemail bekommen. Gebucht wurde der Flug als FlyingBlue Award.

Leider können wir weder einen späteren AF-Flug nehmen noch am Vortag anreisen. Die einzige Alternative wäre LX632, Abflug 07:35. AF sagt, dass sie uns nicht darauf umbuchen können, da kein entsprechendes Agreement mit LX besteht. Die Frage, ob ich die Kosten des LX-Fluges erstattet bekomme, wenn ich den selbst buche, wurde von AF vorsichtig bejaht. Garantieren könne man aber nichts, ich soll die Reklamation über die AF-Website einreichen, schriftlich wollen sie mir auch nichts bestätigen.

Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich den LX-Flug jetzt selbst buche? Der Flug kostet im Moment 360 CHF pro Person, wir fliegen zu zweit. Oder soll ich doch darauf bestehen, dass AF mich auf den LX-Flug umbucht (was laut AF technisch nicht geht)?
Zu diesem Fall muss ich nochmals nachhaken. Wir haben den LX-Flug um 07:35 damals selbst gebucht, Kostenpunkt 427 CHF (etwa 360 EUR). Dann die Forderung nach der Erstattung des neuen Tickets sowie der Zahlung der Kompensation (jeweils 250 EUR) bei AirFrance eingereicht. Nach sehr langer Bearbeitungszeit (über 2 Monaten) wurde die Zahlung der Kompensation zugesagt, die Forderung nach der Erstattung des neuen Tickets aber abgelehnt, da "es Ihre eigene Entscheidung war". Auf mehrere Hinweise meinerseites auf die EU261 und das Recht auf "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" im Falle der Annullierung wurde nicht eigegangen. Man will noch die Erstattung der gezahlten Steuern & Gebühren sowie der eingesetzten Meilen prüfen, was ich aber gar nicht möchte und gegenüber AirFrance mehrmals benont habe.

Die Sache habe ich dann an meine Rechtsschutzversicherung übergeben, der zuständige Anwalt sagt aber, dass die bereits gezahlte Kompensation in Höhe von jeweils 250 EUR auf den allfälligen Schadenersatzanspruch (Preis des neuen Tickets) angerechnet werden würde, so dass eh nicht viel übrig bleibt. Ist das richtig? Ich bin davon ausgegangen, dass die Zahlung der Kompensation und das Recht auf anderweitige Beförderung getrennte Ansprüche darstellen. War es nicht sogar so, dass im Falle der Annullierung eine automatische Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung stattfinden muss? Das ist in meinem Fall nicht geschehen, man hat mir lediglich telefonisch die Umbuchung auf den Vortag oder auf eine Verbindung mit AirFrance am späten Nachmittag (nach 15 Uhr) angeboten, beides kam für uns aber nicht in Frage. Reicht das aus um zu sagen, dass AirFrance den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und somit die Buchung auf eigene Faust rechtens war?
 

Franker

Erfahrenes Mitglied
22.01.2016
282
995
Aufgrund einer Störung bei der Niederländischen Luftraumüberwachung wurde mein LX729 Flug gestrichen. Ich verpasse dadurch meinen Anschlussflug nach BKK und komme 4 Stunden später an (via OS).
Steht mir hier eine Entschädigung zu, oder gilt so eine Störung als höhere Gewalt die eine Airline nicht kompensieren muss?
Gebucht ist in C.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Aufgrund einer Störung bei der Niederländischen Luftraumüberwachung wurde mein LX729 Flug gestrichen. Ich verpasse dadurch meinen Anschlussflug nach BKK und komme 4 Stunden später an (via OS).
Steht mir hier eine Entschädigung zu, oder gilt so eine Störung als höhere Gewalt die eine Airline nicht kompensieren muss?
Gebucht ist in C.

Wieso konnte OS denn fliegen und LX nicht, wenn es doch ein ATC Problem war?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Ich verstehe es so, dass er auf AMS-ZRH-BKK gebucht war, und jetzt später über VIE fliegt. Es wäre aber in der Tat nützlich, die Routings zu schreiben, und nicht die Flugnummern. Nicht jeder kennt alle Flugnummern auswendig und/oder hat Lust, die erstmal zu suchen, um eine Frage zu beantworten.

Aber um zum Thema zu kommen: ATC-Störung würde ich als außerordentliche Umstände sehen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Zu diesem Fall muss ich nochmals nachhaken. Wir haben den LX-Flug um 07:35 damals selbst gebucht, Kostenpunkt 427 CHF (etwa 360 EUR). Dann die Forderung nach der Erstattung des neuen Tickets sowie der Zahlung der Kompensation (jeweils 250 EUR) bei AirFrance eingereicht. Nach sehr langer Bearbeitungszeit (über 2 Monaten) wurde die Zahlung der Kompensation zugesagt, die Forderung nach der Erstattung des neuen Tickets aber abgelehnt, da "es Ihre eigene Entscheidung war". Auf mehrere Hinweise meinerseites auf die EU261 und das Recht auf "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" im Falle der Annullierung wurde nicht eigegangen. Man will noch die Erstattung der gezahlten Steuern & Gebühren sowie der eingesetzten Meilen prüfen, was ich aber gar nicht möchte und gegenüber AirFrance mehrmals benont habe.

Die Sache habe ich dann an meine Rechtsschutzversicherung übergeben, der zuständige Anwalt sagt aber, dass die bereits gezahlte Kompensation in Höhe von jeweils 250 EUR auf den allfälligen Schadenersatzanspruch (Preis des neuen Tickets) angerechnet werden würde, so dass eh nicht viel übrig bleibt. Ist das richtig? Ich bin davon ausgegangen, dass die Zahlung der Kompensation und das Recht auf anderweitige Beförderung getrennte Ansprüche darstellen. War es nicht sogar so, dass im Falle der Annullierung eine automatische Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung stattfinden muss? Das ist in meinem Fall nicht geschehen, man hat mir lediglich telefonisch die Umbuchung auf den Vortag oder auf eine Verbindung mit AirFrance am späten Nachmittag (nach 15 Uhr) angeboten, beides kam für uns aber nicht in Frage. Reicht das aus um zu sagen, dass AirFrance den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und somit die Buchung auf eigene Faust rechtens war?
Es steht dir nach EU-VO Ersatzbeförderung zu, auch wenn (oder gerade wenn) die Kompensation fällig ist (also zusätzlich), es sind also getrennte Ansprüche. Ob die von AF angebotene Alternative ausreicht und du darauf eingehen musstest oder ob du selber buchen konntest, kann ich aber nicht sagen. Wenn aber nicht, sollte dir aber zumindest die (anteilige) Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten zustehen.
 
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Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ob die von AF angebotene Alternative ausreicht und du darauf eingehen musstest oder ob du selber buchen konntest, kann ich aber nicht sagen.
Genau das ist die Frage, auf die ich immer noch die Antwort suche.

Wenn aber nicht, sollte dir aber zumindest die (anteilige) Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten zustehen.
Ja, das ist mir klar und die würde AirFrance auch ohne weiteres erstatten. Es waren aber nur ein paar FlyingBlue-Meilen, die ich eh los werden wollte, und um die 30 EUR an Steuern und Gebühren, die in keinem Vehältnis zu den Kosten des neuen Tickets stehen.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Meines Wissens nach heißt frühstmöglich frühstmöglich. Es ist natürlich verständlich, dass die Airline lieber auf eigene Flüge umbucht, aber falls es die nicht gibt muss es halt eine andere Airline sein.
Was ich noch nicht eindeutig herauslesen konnte; bist du nach dem ursprünglichen Flug geflogen oder davor?
Falls davor ist es blöd gelaufen, falls danach such dir einen kompetenten Anwalt (Umsteiger?).


Genau das ist die Frage, auf die ich immer noch die Antwort suche.


Ja, das ist mir klar und die würde AirFrance auch ohne weiteres erstatten. Es waren aber nur ein paar FlyingBlue-Meilen, die ich eh los werden wollte, und um die 30 EUR an Steuern und Gebühren, die in keinem Vehältnis zu den Kosten des neuen Tickets stehen.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Was ich noch nicht eindeutig herauslesen konnte; bist du nach dem ursprünglichen Flug geflogen oder davor?
Falls davor ist es blöd gelaufen, falls danach such dir einen kompetenten Anwalt (Umsteiger?).
Der ursprünglich gebuchte Flug mit AirFrance war für 07:45 geplant. Der neue Flug mit Swiss war um 07:35.

Reicht hier die um 10 Minuten frühere Abflugzeit tatsächlich für ein "blöd gelaufen" für mich? Der erste mögliche Alternativflug mit AirFrance wäre erst um 15 Uhr irgendwas gewesen, also etwa 8 Stunden später.

Umsteiger kann mich in diesem Fall leider nicht anwaltlich vertreten, es sind keine Berührungspunkte mit Deutschland vorhanden. Hinweise und Einschätzungen von ihm und anderen Experten sind natürlich trotzdem willkommen.