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VLM bietet mir natürlich an, die Kosten für den Hinflug zurückzuerstatten, aber wie gesagt bleibe ich höchstwahrscheinlich auf den Stornierungskosten des Rückfluges sitzen. Da es mehr als 14 Tage sind, bekomme ich - soweit mein Verständnis - auch keine Ausgleichszahlung, mit der ich irgendwas verrechnen könnte.
Da kannst du dann in der Tat nur die Werkvertragsschiene fahren und schauen, ob die Ersatzlose Streichung bereits vertragswidrig war. Dann ergäbe sich direkt aus der Annullierung ein Schadensersatzanspruch. Die VO hilft dir da wohl nicht weiter.
Wenn du dir für den Rückflug Steuern und Gebühren zurückholst, könntest du den Schaden ansonsten zumindest begrenzen.