Teile ich insofern, als es in der Tat keinen Grund gibt, die EuGH-Rechtsprechung zur Ankunft bei der MCT heranzuziehen. Und wie du völlig richtig sagst, wird die Einstiegstür ja auch früher geschlossen.
Finde die Frage aber auch deswegen jetzt nicht soooo wichtig, weil das ja eh von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich ist, ob die MCT überhaupt taugt, als Vermutung dafür herangezogen zu werden, ob der Fluggast genügend Zeit hat oder nicht.
Letztlich wird man das pragmatisch sehen müssen. Verspätet sich der Zubringer und verpasst der Fluggast seinen Anschluss, wird man grundsätzlich davon ausgehen müssen oder dürfen, dass die Verspätung dafür kausal war. Denn die allermeisten Fluggäste wollen ihren Anschluss ja erreichen und werden daher nicht trödeln, wenn´s eng wird.
Ist allerdings die MCT weit überschritten, kann ich schon verstehen, wenn Gerichte diese zum Anlass nehmen, die Beweislast umzudrehen, also der Pax beweisen muss, dass er den Anschluss bei pünktlicher Ankunft erreicht hätte. Nur bringt da die Überlegung, die Tür-Rechtsprechung d. EuGH heranzuziehen, wirklich nicht viel. Da gehe ich mit.