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Gibt es denn eigentlich schon eine rechtliche Definition der "Reisebedingungen"?
Ansonsten ist der Artikel, nun ja nennen wir es mal schwammig, denn oben wird ja vom Veranstalter und später von "beklagter Airline".
Auch ist eben schwierig zu einem Ergebnis zu kommen wenn man die genauen Zeiten nicht kennt, denn eine entscheidende Frage dürfte sein wann der Reisende angekommen wäre und auch wann seine frühere Verbindung die gebucht wurde statt gefunden hat.
Aber das wird man wohl nur klären können wenn man den Volltext des Urteils kennt.
Ansonsten ist der Artikel, nun ja nennen wir es mal schwammig, denn oben wird ja vom Veranstalter und später von "beklagter Airline".
Auch ist eben schwierig zu einem Ergebnis zu kommen wenn man die genauen Zeiten nicht kennt, denn eine entscheidende Frage dürfte sein wann der Reisende angekommen wäre und auch wann seine frühere Verbindung die gebucht wurde statt gefunden hat.
Aber das wird man wohl nur klären können wenn man den Volltext des Urteils kennt.