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Artikel 5 der EU 261
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
AF wird dir die Kosten für den LX-Flug ersetzten müssen. Dadurch, dass sie dir das Angebot ja nicht mal gemacht haben hast du neben den 250 € für die Annulierung.
AF hätte alles tun können um die Zahlung zu vermeiden. Der LX-Flug war ja anscheinend nicht ausgebucht.
Artikel 5 der EU 261
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
AF wird dir die Kosten für den LX-Flug ersetzten müssen. Dadurch, dass sie dir das Angebot ja nicht mal gemacht haben hast du neben den 250 € für die Annulierung.
AF hätte alles tun können um die Zahlung zu vermeiden. Der LX-Flug war ja anscheinend nicht ausgebucht.
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