EU Fluggastrechte / Annullierung

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.688
782
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Diese pauschale Aussage ist schlichtweg falsch.

Um die Forderung gegen EW zu begründen müsste der Flug um 19:20Uhr verspätet gewesen sein, war dies nicht der Fall und weichen die Flugzeiten für die selbe nicht erheblich von einander ab, wird die Ankunft am Endziel sich weniger als um zwei Stunden im verlgeich zur ursprünglich geplanten Ankfunft verzögert haben.
Davon ist aber aus zu gehen da eine Verspätung des 19:20Uhr FLugs nicht erwähnt wurde.

Was den FR Flug betrifft trifft die Aussage zu.
Er hat doch zwei annullierte Flüge.
FR bucht nur auf FR um, also hat er den zweiten Flug selbst gebucht. Und wenn der annulliert wurde ergibt sich daraus die zweite Kompensationszahlung oder bin ich hier ganz falsch unterwegs?
OK, wenn EW umgebucht hat und er mit der Umbuchung das Ziel nicht mit mehr als 2h Verspätung erreicht hat, entfällt dieser Punkt. Das steht leider zu wage drin, hast Recht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Er hat doch zwei annullierte Flüge.
FR bucht nur auf FR um, also hat er den zweiten Flug selbst gebucht. Und wenn der annulliert wurde ergibt sich daraus die zweite Kompensationszahlung oder bin ich hier ganz falsch unterwegs?
OK, wenn EW umgebucht hat und er mit der Umbuchung das Ziel nicht mit mehr als 2h Verspätung erreicht hat, entfällt dieser Punkt. Das steht leider zu wage drin, hast Recht.

Nun ich halte mich an den Wortlaut.

Umgebucht heißt eben die ursprüngliche Buchung wurde geändert, sprich der Verpflichtung zur Ersatzbeförderung wurde entsprochen. Was auch plausibel ist denn EW hat ja absolut keine Probleme "intern" um zu buchen.
Das und eben dass nicht erwähnt wurde der zweite EW Flug sei verspätet gewesen führt eben zu der Annahme dass die nötigen 2Stunden nicht erreicht wurden.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Gelten für Standbytickets auch EU261 Bedinungen? Wurde auf Grund einer Streichung auf den nächsten Flug auf Standby gesetzt und habe in am Schluss nicht bekommen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Gelten für Standbytickets auch EU261 Bedinungen? Wurde auf Grund einer Streichung auf den nächsten Flug auf Standby gesetzt und habe in am Schluss nicht bekommen.

Aus meiner Sicht nein, da es an dem Tatbestand "bestätigte Buchung" fehlt.
Allerdings bleiben natürlich Ansprüche aus dem vorherigen Flug der zum Standby-Status geführt hat erhalten.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.688
782
Gelten für Standbytickets auch EU261 Bedinungen? Wurde auf Grund einer Streichung auf den nächsten Flug auf Standby gesetzt und habe in am Schluss nicht bekommen.
Standby aufgrund Mitarbeiter Konditionen bzw Bekannter einer/s solchen?
Dann sicher nicht.

Standby weil Ursprungsflug mit bestätigte Buchung gestrichen oder verspätet? Dann möglicherweise Anspruch aus ursprünglicher Buchung.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Standby aufgrund Mitarbeiter Konditionen bzw Bekannter einer/s solchen?
Dann sicher nicht.

Standby weil Ursprungsflug mit bestätigte Buchung gestrichen oder verspätet? Dann möglicherweise Anspruch aus ursprünglicher Buchung.

Der Anspruch aus der ursprünglichen Buchung bleibt bestehen, aber es gibt keine 2. Kompensation, weil eben nicht bestätigt.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Kompensation für Baby?
Meine Frage lautet, wenn ein Baby zusammen mit einem Erwachsenen unterwegs ist und beide sind von einer Annullierung betroffen, die gemäß EU261 kompensiert wird, hat das Baby auch Anspruch auf Kompensation, wenn das Ticket für das Baby über eine Pauschale (z.B. 10€) gebucht wurde.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Früher war die herrschende Meinung: immer.

Dann kam der BGH mit seiner Kostenlos-Entscheidung, sodass gratis mitfliegende Babys keinen eigenen Anspruch haben sollen, was ich für eine groteske Fehleinschätzung halte.

Aber 10 Euro sind 10 Euro. Also meiner Meinung nach nicht gratis und mithin sollte auch ein Anspruch bestehen, wobei ein Teil in Rechtsprechung und Literatur von einem eigenen Sitzplatz ausgeht. Aber auch das hielte ich für falsch.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Habe aktuell exakt dasselbe Problem mit LH. Gibt mehrere Urteile die hierzu ganz klar sagen: Ja. Kompensation wird fällig. (Außer selbstverständlich höhere Gewalt)
Ich antworte mir mal selber: LH hat mir heute 600 EUR Kompensation für einen verpassten Anschluss in den USA zugesagt. Erstes Leg war DE-USA mit LH, und dann wäre ein Anschluss USA-USA mit UA dran gewesen. Conencting Time war knapp 90 Minuten. Knapp, aber weit (!) überhalb der MCT.

Das LH-Leg war gut 45 Minuten verspätet (keine außergewöhnlichen Umstände, einfach 10 Minuten hier rumgebummelt, dann 10 Minuten dort verloren usw. Letztelich startete das Boarding des UA-Anschlussfluges exakt dann, als der LH-Flug landete. Somit also unmöglich, die Connection zu kriegen.

LH hat anstandslos gezahlt.
 

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
314
2
Freiburg
Hallo zusammen,

ich bin für heute, 3. August 2018 gebucht auf SN2309 von BRU nach BMA (Stockholm Bromma). Aufgrund eines technischen Problems muss die Maschine getauscht werden. Das führt zu einer voraussichtlichen Ankunftsverspätung von 70 Minuten und Umleitung nach ARN (Stockholm Arlanda). Das führt zu höheren Kosten für die Fahrt in die Stadt.

Von der Verspätung her reicht es natürlich nicht für eine Ausgleichszahlung. Oder ist die Umleitung gleichbedeutend mit Annulation?
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342

Es kann sich aber lohnen einen kurze Nachricht an die Airline zu senden und mitteilen dass eben wegen des neuen Landeziels Mehrkosten entstanden sind.
Ich hatte dieses Problem bisher vier Mal, in drei Fällen davon fand kein Transfer zum ursprünglichen Airport statt aber eine kurze Nachricht hat dazu geführt dass ziemlich rasch in zwei Fällen ein Gutschein mit leicht höherem Wert angeboten wurde im anderen Fall wurden eben FB-Meilen gutgeschrieben.

Das könnte eine Lösung sein wenn es nicht zwingend um die Auszahlung in Geld geht und es sich nicht um einen LCC handelt.
 
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HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Nach einer Flugannullierung habe ich Probleme die Ausgleichszahlung von Eurowings zu erhalten und suche hier Rat. Knackpunkt ist die zeitnahe Information der Annullierung.


Über LH hatte ich für Ende Juli einen Flug HAM-MAN-HAM gebucht, ausgeführt durch EW. Nun hatte EW den Rückflug (am Sonntag) annulliert und mich auf den Folgetag umgebucht. Eine Information erfolgte nicht, ich habe erst 10 Tage vor Flug durch Zufall die Umbuchung gesehen. Die LH SEN Hotline konnte mich nicht zeitnah umbuchen (nur 6 Stunden früher oder Folgetag). Da privater Flug habe ich abgelehnt, LH hat mir den Flug storniert und den Preis erstattet. Auf Nachfrage warum keine Info erfolgte, hieß es „hätten wir noch gemacht“.

EW hat die Ausgleichszahlung abgelehnt, da sie meine Kontaktdaten nicht gehabt haben und die LH bereits 17 Tage vor Flug, und damit zeitnah informiert hätten. Damit wäre das erledigt gewesen.

In zweiter Runde habe ich von EW als ausführende Airline den Nachweis angefordert, dass ich zeitnah informiert wurde und auf EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017, Az. C-302/16 verwiesen:

… dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ausgleich im Fall einer Flugannullierung, über die der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, auch dann zu zahlen hat, wenn das Luftfahrtunternehmen den Reisevermittler, über den der Beförderungsvertrag mit dem betroffenen Fluggast geschlossen wurde, mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat und der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist informiert worden ist.

EW hat weiterhin höflich abgelehnt und verweist auf erste Antwort.

Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.083
2.395
FRA
Hallo allerseits,

das Kind ist zwar noch nicht in den Brunnen gefallen, aber die Chancen, dass es passieren stehen nicht schlecht. Zumindest ist der Flug OE 319, der uns morgen von PMI nach FRA bringt die letzten vier Tage 3x gesteichen worden. Dazu die Wochen davor auch viele Cancellations oder Umleitungen nach HHN.
Nun hat ich schon in meinen Leben öfters mit verspäteten oder gestrichenen Flügen zu tun, ich habe mich dann immer direkt an die Airline gewendet und in der Regel wurde es dann zufriedenstellend gelöst. Nun scheint es aber so, dass FR zwar die komplette Abwicklung der OE Flüge übernimmt, aber bei Problemen sich dann doch rausredet und auf Laudamotion verweist. Meheren Berichten zufolge ist aber von OE gar kein Verantwortlicher in PMI auffindbar.
Nun meine Frage, angenommen der Flug wird storniert, muss ich dann zwingend mit OE Kontakt aufnehmen, mir anhören was man mir als Ersatzunterkunft und Flug anbietet? Oder kann ich auch proaktiv mich selbst um Ersatz kümmern und dies dann OE in Rechnung stellen?
Bei Umleitung nach HHN: Muss ich da auch warten ob FR/OE einen Shuttle nach FRA anbieten oder können wir uns direkt ein Taxi nehmen?

Vielen Dank
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Es kommt eben darauf an was das Ziel ist.

Die Dienstleister kann man eigentlich gleich vergessen die werden diese Art Fall nicht übernehmen weil es nicht nicht um einen Standardfall handelt, zu viel Aufwand für die kassierte Provision.

Der Anwalt kann den Fall eben prüfen und durchsetzen und dass relativ zeitnah aber es besteht eben ein gewisses Kostenrisiko falls ein Richter doch der EW Argumentation folgt.

Daher würde ich in einem solchen Fall der SÖP übergeben bedeutet minimalen Aufwand kein Kostenrisiko dem steht nur eine gewisse Verfahrensdauer gegenüber.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Hallo allerseits,

das Kind ist zwar noch nicht in den Brunnen gefallen, aber die Chancen, dass es passieren stehen nicht schlecht. Zumindest ist der Flug OE 319, der uns morgen von PMI nach FRA bringt die letzten vier Tage 3x gesteichen worden. Dazu die Wochen davor auch viele Cancellations oder Umleitungen nach HHN.
Nun hat ich schon in meinen Leben öfters mit verspäteten oder gestrichenen Flügen zu tun, ich habe mich dann immer direkt an die Airline gewendet und in der Regel wurde es dann zufriedenstellend gelöst. Nun scheint es aber so, dass FR zwar die komplette Abwicklung der OE Flüge übernimmt, aber bei Problemen sich dann doch rausredet und auf Laudamotion verweist. Meheren Berichten zufolge ist aber von OE gar kein Verantwortlicher in PMI auffindbar.
Nun meine Frage, angenommen der Flug wird storniert, muss ich dann zwingend mit OE Kontakt aufnehmen, mir anhören was man mir als Ersatzunterkunft und Flug anbietet? Oder kann ich auch proaktiv mich selbst um Ersatz kümmern und dies dann OE in Rechnung stellen?
Bei Umleitung nach HHN: Muss ich da auch warten ob FR/OE einen Shuttle nach FRA anbieten oder können wir uns direkt ein Taxi nehmen?

Vielen Dank

Grundsätzlich besagt die EU-VO dass mit der Mitteilung der Anullierung auch ein Angebot zur Ersatzbeförderung unterbreitet werden muss.
Wird diese Verpflichtung verletzt besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit dass der Pax gesonderte Maßnahmen ergreift, ich würde daher einfach den nächsten passenden Flug buchen der möglichst zeitnah an dem ursprünglich gebuchten Flug statt findet und die Kosten dann von OE zurück fordern (oder die Erstattung des OE Flugs sollte der neue Flug kostengünstiger sein)

Zum Thema Umleitung nach HHN hier muss man sicher nicht eine lange Zeit auf einen Transfer warten allerdings, würde ich ein Taxi als unangemessen ansehen weil die Taxikosten der Schadenminderungspflicht widersprechen.
Ich würde aber zum Ergebnis kommen dass nichts dagegen spricht die nächste Busverbindung zwischen HHN - FRA - FRA HBF zu nehmen die ja regelmäßig verkehrt.
 
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HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
....
Daher würde ich in einem solchen Fall der SÖP übergeben bedeutet minimalen Aufwand kein Kostenrisiko dem steht nur eine gewisse Verfahrensdauer gegenüber.

Danke, das mit der SÖP werde ich erstmal versuchen. Wobei ich das Prozessrisiko eigentlich auch nehmen würde. Irgendwie gehen mir die Airlines mit ihren Ping-Pong Mails auf die Nerven. Dass die immer wieder damit davon kommen finde ich bedauerlich.

Da die EW in bei zwei vorherigen Anullierungen jeweils beim ersten Mail an mich gezahlt hat, dache ich die hätten sich gebessert, aber anscheinend ist der aktuelle Druck zu hoch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.953
2.342
Danke, das mit der SÖP werde ich erstmal versuchen. Wobei ich das Prozessrisiko eigentlich auch nehmen würde. Irgendwie gehen mir die Airlines mit ihren Ping-Pong Mails auf die Nerven. Dass die immer wieder damit davon kommen finde ich bedauerlich.

Da die EW in bei zwei vorherigen Anullierungen jeweils beim ersten Mail an mich gezahlt hat, dache ich die hätten sich gebessert, aber anscheinend ist der aktuelle Druck zu hoch.

Bei EW könnte auch die Methode Forderung, Mahnung, Mahnbescheid funktionieren.
Du kannst es es ja nochmal mit dem Hinweis auf den Absatz 4 des Artikel 5 der EU-Verordnung versuchen.
Dieser besagt ja dass die Beweislast bei der ausführenden Airline liegt.

Allerdings kann eben kein SÖP Verfahren mehr eingeleitet werden wenn bereits der Mahnbescheid beantragt wurde.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
Hallo Zusammen

jetzt hat es leider auch mal mich getroffen. Man könnte auch sagen "you get what you pay for": Zum ersten Mal seit langem U2 gebucht, und nun sitze ich gerade in VCE, der Flug nach ZRH ist derzeit 4:35 h verspätet geplant. Da der Grund ein mechanisches Problem ist, gehe ich davon aus, dass es auch noch zu einer Annulierung kommen kann.

Der nächste Flug auf der Route von U2 ist am Mittwoch, ich muss morgen wieder in ZRH sein.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mich hier selber auf LX buchen (noch verfügbar und kommt rechtzeitig an) und nachher von U2 die Kosten erstatten lassen kann (sprich: wahrscheinlich einklagen gehen muss) und dies auch, wenn (wie U2 momentan behauptet) U2 am Ende um 16:00 und damit nur 1:10 nach LX fliegen würde?

  • Mir ist klar, dass hier keiner von Euch eine absolut rechtssichere Auskunft geben kann.
  • Die knapp 230 Seiten im Fred suche ich nachher auch noch durch, keine Sorge ;-) Nur aufgrund der Zeitlage versuche ich hier schon einmal eine Abklärung. Mit meiner Rechtsschutz spreche ich dann noch :)
  • Ich hoffe hier einfach einmal auf einige Erfahrungsberichte

Schon mal merci für alle Rückmeldungen - ich halte Euch natürlich gerne auf dem Laufenden, wie es weitergeht :)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mich hier selber auf LX buchen (noch verfügbar und kommt rechtzeitig an) und nachher von U2 die Kosten erstatten lassen kann (sprich: wahrscheinlich einklagen gehen muss) und dies auch, wenn (wie U2 momentan behauptet) U2 am Ende um 16:00 und damit nur 1:10 nach LX fliegen würde?

  • Mir ist klar, dass hier keiner von Euch eine absolut rechtssichere Auskunft geben kann.


  • Solange nicht annulliert ist, wir es „nur“ 250€ wegen der Verspätung von mehr als drei Stunden geben.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein. Im Gegenteil. Verspätung bleibt Verspätung. Lediglich, wie dir eben schon richtig geschrieben wurde, die Ausgleichszahlung gibt es ab drei h dann analog zur Annullierung.

Kann dir aber egal sein, weil entweder der Flug sicher noch durchgeführt wird und du entsprechend morgen wieder in ZRH sein wirst, oder er eben aufgegeben wird. Und dann, aber auch nur dann, ist es in der Tat so, dass dir ersatzweise auf die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten ist. Und falls ein solches Angebot ausbleibt, könntest du dir die Mehrkosten zurückholen.

Das ist aber die Rechtslage aus deutscher Sicht, die dir auch nur begrenzt helfen wird.
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Hallo Zusammen

jetzt hat es leider auch mal mich getroffen. Man könnte auch sagen "you get what you pay for": Zum ersten Mal seit langem U2 gebucht, und nun sitze ich gerade in VCE, der Flug nach ZRH ist derzeit 4:35 h verspätet geplant. Da der Grund ein mechanisches Problem ist, gehe ich davon aus, dass es auch noch zu einer Annulierung kommen kann.

Also lt. der Website vom Flughafen Zürich ist nun die OE-IJO für den Flug vorgesehen. Diese fliegt aktuell von JTR nach MXP und soll dort in 10 Minuten landen. Wenn die Angaben von ZRH stimmen, vermute ich dass die Maschine dann als Ersatzflugzeug von MXP nach VCE geschickt und der Flug mit Verspätung stattfinden wird.
 
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thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
So, schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Am Ende war es tatsächlich die OE-IJO, die sie vom MXP rübergeflogen haben. Delay war letztlich 4:35. Meine Frau habe ich auf LX vorausgeschickt, damit zumindest einer von uns bei einem wichtigen Termin präsent ist. Einen Teil davon sollten wir zumindest Dank der LX-KK zurückbekommen.

Das Urteil des EuGH, dass die Entschädigung ab 3h sieht, wird wohl bzgl. der Anwendbarkeit in der Schweiz von den Airlines gerne bestritten und U2 sieht hier erst ab 5h eine Entschädigungspflicht. Leider gibt es hierzu tatsächlich ein Urteil des Bezirksgerichtes Bülach. Wenn ich es richtig verstehe, steht mir aber frei, ob ich meine Ansprüche am Abflugs- oder Ankunftsort durchsetze. Ich werde mal bei U2 die Entschädigung anfragen und nachdem die das wohl ablehnen werden, jemanden suchen müssen, der das Ganze in Italien rechtlich abwickelt.

Kann gerne über den Fortgang berichten, falls Interesse besteht.