Nach einer Flugannullierung habe ich Probleme die Ausgleichszahlung von Eurowings zu erhalten und suche hier Rat. Knackpunkt ist die zeitnahe Information der Annullierung.
Über LH hatte ich für Ende Juli einen Flug HAM-MAN-HAM gebucht, ausgeführt durch EW. Nun hatte EW den Rückflug (am Sonntag) annulliert und mich auf den Folgetag umgebucht. Eine Information erfolgte nicht, ich habe erst 10 Tage vor Flug durch Zufall die Umbuchung gesehen. Die LH SEN Hotline konnte mich nicht zeitnah umbuchen (nur 6 Stunden früher oder Folgetag). Da privater Flug habe ich abgelehnt, LH hat mir den Flug storniert und den Preis erstattet. Auf Nachfrage warum keine Info erfolgte, hieß es „hätten wir noch gemacht“.
EW hat die Ausgleichszahlung abgelehnt, da sie meine Kontaktdaten nicht gehabt haben und die LH bereits 17 Tage vor Flug, und damit zeitnah informiert hätten. Damit wäre das erledigt gewesen.
In zweiter Runde habe ich von EW als ausführende Airline den Nachweis angefordert, dass ich zeitnah informiert wurde und auf EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017, Az. C-302/16 verwiesen:
… dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ausgleich im Fall einer Flugannullierung, über die der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, auch dann zu zahlen hat, wenn das Luftfahrtunternehmen den Reisevermittler, über den der Beförderungsvertrag mit dem betroffenen Fluggast geschlossen wurde, mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat und der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist informiert worden ist.
EW hat weiterhin höflich abgelehnt und verweist auf erste Antwort.
Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?