EU Fluggastrechte / Annullierung

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Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
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Hallo zusammen,
mich hat’s nun erwischt.

Geplant: FAO-LIS-LUX TP1900, TP694
Actual: FAO-LIS-MXP-LUX, TP1900, TP826, LG6996

Ankunft 17:25 statt 12:15.

Sollten keine außergewöhnlichen Umstände herrschen (davon gehe ich aus), stehen mir somit 400€ zu.

Wie sieht es aus, wenn ich selber gleich am CI ein anderes Roting Vorschläge, um schneller zu Hause zu sein (z.B. Flug nach Frankfurt statt nach Luxemburg, dann mit dem Zug weiter)? Steht mir die Entschädigung dennoch zu? Welche Ankunftszeit wird dann zugrundegelegt?

Und: Wer zahlt das neue Zugticket von Luxemburg nach Hause?

Ich danke für eure Antworten!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
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Hallo zusammen,
mich hat’s nun erwischt.

Geplant: FAO-LIS-LUX TP1900, TP694
Actual: FAO-LIS-MXP-LUX, TP1900, TP826, LG6996

Ankunft 17:25 statt 12:15.

Sollten keine außergewöhnlichen Umstände herrschen (davon gehe ich aus), stehen mir somit 400€ zu.

Wie sieht es aus, wenn ich selber gleich am CI ein anderes Roting Vorschläge, um schneller zu Hause zu sein (z.B. Flug nach Frankfurt statt nach Luxemburg, dann mit dem Zug weiter)? Steht mir die Entschädigung dennoch zu? Welche Ankunftszeit wird dann zugrundegelegt?

Und: Wer zahlt das neue Zugticket von Luxemburg nach Hause?

Ich danke für eure Antworten!


Für die Ausgleichszahlung ist insbesondere das relevant, was dir konkret angeboten wird. Wenn du selbst irgendwie anders, früher nach Hause kommst, wäre das kein Grund, dir die Ausgleichszahlung zu verweigern.

Das neue Zugticket v. LUX nach Hause ist prinzipiell mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen. Ausnahme: Es gab eine frühere Verbindung unter vergleichbaren Reisebedingungen, die dir schuldhaft nicht angeboten wurde und bei deren Nutzung du deine ursprüngliche Fahrkarte hättest nutzen können.
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
Vielen Dank!
D.h. Wenn ich jetzt am Desk darum bitte, mich nach FRA umzubuchen (weil der aktuelle Vorschlag so nicht funktionieren kann), steht mir der Ausgleich dennoch zu?
 

tosy

Neues Mitglied
03.06.2018
2
0
Liebe Community,

dies ist mein erster Beitrag, nachdem ich lange als stiller Zuhörer im Forum war. Ich schreibe, weil ich Rat zu einem wirklich schlecht verlaufenen Trip mit EW brauche und auf Euch zähle, weil dies ggfs. meine erste Forderung einer Ausgleichszahlung ist.

Gemeinsam mit vier Kollegen war ich letzte Woche auf HAM-MXP-HAM gebucht:

1. Hinflug am 29.05.18: EW7826 HAM-MXP, planmäßig 18:40-20:20. Dieser Flug wurde am selben Tag um 18:01 annulliert und am Flughafen umgebucht auf LH 35 und LH 258. Die Ankunft in MXP war geplant 23:00, real 23:27 (flightaware.com). Aus der verzögerten Ankunft ergibt sich meines Erachtens der Anspruch auf Ausgleichszahlung um 250 €.

a. Frage dazu: richtig?


2. Rückflug am 01.06.18: EW7827, MXP-HAM, planmäßig 20:55-22:40.

Die hereinkommende Maschine (EW/GW7826) hatte eine leichte Verspätung mit Ankunft am Gate um 08:35 statt 08:20. Das Boarding für den EW7827 war um ca. 21:20 beendet. Um 21:30 meldete sich der Pilot aus dem Cockpit und erläuterte, dass die Maschine einen neuen Slot zugewiesen bekommen hätte für ca. 21:50 (Grund: "traffic" über Süddeutschland). Der effektive Start erfolgte um 22:04, nachdem die Maschine insgesamt ca. 45 Minuten am Finger stand.

Etwa eine halbe Stunde vor der geplanten Landung in HAM (ca: 23:05) meldete sich der Pilot und erläuterte, dass aufgrund des Nachlandeverbots in HAM die Maschine nach HAJ umgeleitet würde, weil die Ankunft in HAM nicht vor 23:00 Uhr erfolgen könnte. Eine Ausnahmegenehmigung, mit der Landungen dort zwischen 23:00 und 24:00 Uhr möglich wären, wäre seitens der Fluglärmschutzbeauftragten HAM nicht erteilt worden. Er erwähnte außerdem, dass schon während der Wartezeit in Mailand (!) offen war, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt würde, nun aber das eingetreten sei, was er „da schon befürchtet“ habe. In HAJ würden Busse bereitstehen, die alle nach HAM bringen würden. Die Maschine landete in HAJ um 23:28.

Personal war – fast erwartungsgemäß – nicht vor Ort, Betreuung wurde daher nicht geleistet, Busse waren keine aufzufinden. Selbst die Crew stand nach einiger Zeit noch im Terminal herum, und antwortete auf Nachfrage, dass sie auch nicht wüssten, wie sie selbst wegkämen. Wir haben uns dann nach langem Suchen nach Alternativen einen Mietwagen genommen, und sind schließlich um 02:20 in Hamburg angekommen.

Fragen dazu an die geschätzten Experten:

a. Ist eine Ausgleichszahlung fällig?

b. Wie geht man mit dem erwartbaren Gegenargument um, dass der außergewöhnlicher Umstand des „traffic“ über Süddeutschland zu einem verspäteten Abflug geführt hat? Muss sich EW, wenn sie eine Ankunft auf 20 Minuten vor Beginn des Nachflugverbots einplant, nicht damit rechnen, dass es zu Problemen bei auch nur geringer Verzögerung kommen kann? Immerhin hatte der hereinkommende Flug in MXP schon 15 Minuten Verspätung, und mit dem Boarding war man erst ca. 21:20 fertig.

c. Wie geht man mit dem erwartbaren Gegenargument um, dass die Nicht-Genehmigung der Ausnahme für die Landung in HAM als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist? Zusatzinformation: Am selben Tag sind einige Maschinen in HAM auch nach 23:00 Uhr gelandet, auch solche der Eurowings. Weitere Zusatzinformation: In derselben Woche (So.-Fr.) sind von den 6 Verbindungen der EW7827 zwei Verbindungen annulliert worden, drei wurden nach HAJ umgeleitet, nur eine konnte rechtzeitig in HAM landen.

d. Können unabhängig von der Ausgleichszahlung noch die Kosten für den Mietwagen eingefordert werden? Gibt es sonstiges, was eingefordert werden kann?

e. Hätte der Pilot nicht schon in MXP auf die problematische Situation hinweisen müssen, die er da ja bereits kannte, und den Passagieren die Möglichkeit bieten müssen, vom Vertrag zurückzutreten und auszusteigen?

f. Macht es Sinn, dass wir meine Kollegen die ev. Forderung auf Ausgleichszahlung an mich abtreten, damit das ganze nur einmal durchgefochten werden muss?

Großen Dank für alle Hinweise und Tipps!
tosy
 

overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
Ich würde erstmal EW anschreiben und nach 250 EUR für den Hinflug sowie 250 EUR für den Rückflug sowie die Kosten des Mietwagens verlangen und gucken ob oder wie sie argumentieren
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Beim Hinflug scheint ja offen, was der Grund war. Aber ansonsten: klar, Ausgleichszahlungen. Und AU sind empirisch gesehen extrem selten.

Über den Rückflug weiß man mehr. Maschine kam am Ende des Tages leicht verspätet rein, was auch der Grund dafür war, dass der eigentliche Slot verpasst wurde. Bis zum nächsten kann es schon mal dauern, was ebensowenig "außergewöhnlich" ist wie das Nachtlandeverbot. Klares Pro für die Ausgleichszahlung.

Da man schon fragen kann, ob die angekündigte Weiterbeförderung per Bus "vergleichbar" i.S.d. VO gewesen wäre, diese aber jedenfalls nicht erfolgte, ist der Ersatz der Mietwagenkosten selbstverständlich. Ihr seid ja nicht an euer Endziel befördert worden. Alternativ könntet ihr auch weiterhin auf Beförderung nach HAM bestehen oder euch die Kosten d. Rückflugs erstatten lassen. :D Aber die Mietwagenkosten einzufordern, notfalls einzuklagen ist sicher der einfachere Weg.

e.) Vermutlich wird man mehr als nur "geahnt" haben, dass das mit HAM nichts mehr wird. Streng genommen hätte man euch die Annullierung, denn das ist die Flugplanänderung, mitteilen und euch eine frühestmögliche Ersatzbeförderung anbieten müssen. Heißt: Hotel und mit der ersten Maschine nach HAM. Hat man - natürlich - versäumt und sich für die finanziell weniger aufwändige Alternative entschieden. Leider lässt sich daraus kein Honig saugen.

f) Ist eine taktische Frage. Kann jeder einzeln durchziehen. Oder gesammelt. Hat alles Vor- und Nachteile. Womöglich ist bei dem einen oder anderen ja ´ne Rechtsschutz vorhanden, die er dann lieber für sich alleine beanspruchen möchte etc. Das fällt aber in den Bereich anwaltlicher Beratung.
 
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HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
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ZRH
Folgender Sachverhalt:

Flug IBZ-ZRH LX8267, 3 Personen, geplante Ankunft 2250, tatsächliche Ankunft 0615

SMS wurde geschickt um 1839, neue Abflugzeit 0430. Ausserdem wurde pro Person ein 25.- € Verpflegungs Voucher abgegeben.

Gem. Besatzung war Streik der Fluglotsen in Marseille der Grund. Da eine Rückkher vor Nachtlfugsperre in ZRH nicht mehr möglich war, wurde der Flug gleich auf nächsten Morgen verschoben, resp. auf eine Abflugzeit, welche eine Ankunft gleich zur Öffnung um 0600 ermöglicht.

Sollte m.E. trotzdem eine Entschädigung gem. VO von 250.- € pro Person geben, resp. würde ich nach der Forderung erst mal die Antwort von Swiss abwarten.

Wie sieht es aus mit Kosten für Taxi zum Hotel, 2 * 15.- € und einem Zimmer für alle 3 für 200.- €? Oder ist es zuzumuten bis zum Boarding auf dem Flughafen zu warten?
 

tosy

Neues Mitglied
03.06.2018
2
0
Beim Hinflug scheint ja offen, was der Grund war. Aber ansonsten: klar, Ausgleichszahlungen. Und AU sind empirisch gesehen extrem selten.

Über den Rückflug weiß man mehr. Maschine kam am Ende des Tages leicht verspätet rein, was auch der Grund dafür war, dass der eigentliche Slot verpasst wurde. Bis zum nächsten kann es schon mal dauern, was ebensowenig "außergewöhnlich" ist wie das Nachtlandeverbot. Klares Pro für die Ausgleichszahlung.

Da man schon fragen kann, ob die angekündigte Weiterbeförderung per Bus "vergleichbar" i.S.d. VO gewesen wäre, diese aber jedenfalls nicht erfolgte, ist der Ersatz der Mietwagenkosten selbstverständlich. Ihr seid ja nicht an euer Endziel befördert worden. Alternativ könntet ihr auch weiterhin auf Beförderung nach HAM bestehen oder euch die Kosten d. Rückflugs erstatten lassen. :D Aber die Mietwagenkosten einzufordern, notfalls einzuklagen ist sicher der einfachere Weg.

e.) Vermutlich wird man mehr als nur "geahnt" haben, dass das mit HAM nichts mehr wird. Streng genommen hätte man euch die Annullierung, denn das ist die Flugplanänderung, mitteilen und euch eine frühestmögliche Ersatzbeförderung anbieten müssen. Heißt: Hotel und mit der ersten Maschine nach HAM. Hat man - natürlich - versäumt und sich für die finanziell weniger aufwändige Alternative entschieden. Leider lässt sich daraus kein Honig saugen.

f) Ist eine taktische Frage. Kann jeder einzeln durchziehen. Oder gesammelt. Hat alles Vor- und Nachteile. Womöglich ist bei dem einen oder anderen ja ´ne Rechtsschutz vorhanden, die er dann lieber für sich alleine beanspruchen möchte etc. Das fällt aber in den Bereich anwaltlicher Beratung.

Danke! Dann werde ich mein Glück mal versuchen!
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.906
7.079
Mal eine Frage, noch ohne konkreten Anlass: Samstags fliege ich mit OE312 nach PMI und zwei Stunden später mit OE577 retour. Dass es nach 3 Stunden Verspätung 250€ gibt ist mir bewusst, dass sich die Airline im Falle eines verpassten Anschlusses um Ersatz kümmern muss ebenfalls. Nur wie ist es bei einem Return-Ticket, wenn der Hinflug unter 3h verspätet ist und der Rückflug deswegen nicht angetreten werden kann? Wird in der Praxis wohl kaum vorkommen, ich war allerdings verrückt genug um genau so was zu buchen.

PS: Wie von Airsicknessbag schon richtig vermutet, beide Flüge sind natürlich auf einem Ticket und direkt über die Airline gebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.473
15.126
Ich sehe da keinen Unterschied. Flug n ist verspaetet, deshalb kann Flug n+1 auf dem selben Ticket nicht erreicht werden. Mir faellt kein Argument ein, weshalb das fuer ein Routing A-B-A anders sein soll als fuer eines A-B-C.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Sehe ich anders.

Da hätte er komplett Pech gehabt und könnte lediglich darauf hoffen, dass er die Mehrkosten über das MÜ erstattet bekommt. Aber irgendwelche Ansprüche aus der VO dürften in dieser Konstellation nicht bestehen.
 

Surrealistin

Neues Mitglied
28.04.2018
2
0
Hallo, hoffe ich bin hier richtig. Mein Delta Flug (DUS-ATL) wurde annulliert. Nun wollte ich es bei Delta melden und sie haben auch ein Formular wo man es einfach Online machen kann, jedoch sagt es mir bei der Fase für das Datum, dass das Datum falsch wäre, obwohl ich es im Kalender angelockt habe. Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank :)
Bildschirmfoto 2018-06-06 um 11.32.45.jpg
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Hallo, hoffe ich bin hier richtig. Mein Delta Flug (DUS-ATL) wurde annulliert. Nun wollte ich es bei Delta melden und sie haben auch ein Formular wo man es einfach Online machen kann, jedoch sagt es mir bei der Fase für das Datum, dass das Datum falsch wäre, obwohl ich es im Kalender angelockt habe. Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank :)
Anhang anzeigen 115029

Der 13. April 2018 ist aber eben auch kein gültiges Datum.

Aber die Website von Delta hat zur Zeit Probleme, ich hatte vor einigen Stunden ein ähnliches Problem mit dem Flug nach HNL ich habe dann die Hotline angerufen. Wegen der Uhrzeit war es die US Version die haben das ganze sehr fix gelöst.

Wenn es um das englische nicht so gut bestellt ist gibt es auch eine deutsche KL/AF Nummer die auch die Sache für Delta in Deutschland übernehmen.
 

Surrealistin

Neues Mitglied
28.04.2018
2
0
Ich habe es eben über mein Smartphone gemacht, da war es kein Problem. Bin nun gespannt wie lange es dauert bis sich Delta meldet. Und danke für den Tipp.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.280
1.263
TXL
wie sind Eure Erfahrungen bei der Kontaktaufnahme LH: Webformular, email an customer relations oder Brief ?
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.490
2.038
Löhne
wie sind Eure Erfahrungen bei der Kontaktaufnahme LH: Webformular, email an customer relations oder Brief ?

Ich habe den Kontakt bisher über das Webformular gemacht.
Ergebnis:
Beim ersten Mal ist bei LH nichts angekommen, habe auch keine Feedback-ID erhalten, ich hatte glücklicherweise meinen Text kopiert und abgespeichert, also erneuter Versuch, hat funktioniert, Feedeback-ID kam, dann aber 7 Wochen lang nichts, erst nach einem Anruf sicherte man mir eine umgehende Bearbeitung zu, dieses geschah dann auch innerhalb von 4 Tagen.

In einem zweiten Fall über das Formular kam die Feedback-ID sofort, die Bearbeitung erfolgte innerhalb von 3 Wochen, jedoch mit einem für mich nicht nachzuvollziehendem Ergebnis. Auf meine Antwortmail mit der Bitte um Überprüfung kam bis heute nichts mehr, muss wohl wieder zum Telefon greifen.
 
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urlFlieger

Neues Mitglied
06.06.2018
6
0
Ryanair Flugannullierung FR8117, London-Stansted nach Nürnberg, 27.05.2018

Hallo Vielflieger,

vorab, wir sind wohl eher Wenig-Flieger und brauchen Eure Erfahrung.

Ich selbst bin bisher gut rund 50 mal geflogen und hatte bis zum 47ten Flug keine nennenswerten Beanstandungen.

Vor zwei Jahren hat es uns erwischt. Die Fluggesellschaft hatte eine Flugzeugausfall und alles zeitnah alles für die Gäste organisiert, Verpflegung, Unterkünfte, Taxis, allerdings die Informationspolitik der beauftragten Flughafengesellschaft war mehr als dürftig. Über Flightrights.de haben wir dann die bekannten EU-Entschädigungszahlungen erhalten. Soweit unser Erfahrungsstand.

Nun zu diesem Fall, der war eine Steigerung aber wir waren etwas gelassener. ;-)

Der Ablauf bis zum Zielort:

27.05.2018 ca. 18:30 Uhr: Beginn der Flugannullierung London Stansted (STN):

Ryanair hat uns in London STN einchecken lassen und 15 Minuten vor unserem angekündigten Gate-Aufruf 13 Flüge canceled.

- Es hat mehrere Stunden gebraucht um den Abflugbereich verlassen zu können und um an unser Gepäck zu kommen. Das Gepäck aller 13 Flüge wurde über ein Band zurück in den Arrival Bereich transportiert.
- Das bedeutet alle Betroffenen von 13 Flügen mussten sich dort versammeln, schätze 2000-3000 Menschen im Frustmodus - heftig.
- Zusätzlich sollte jeder weitere Informationen am Ryanair Customerschalter, besetzt mit zwei bedauernswerten Mitarbeitern, abholen - unwürdig. Die Information am Schalter war ein Formblatt für Umbuchung, Erstattung und der Bitte, doch selbst die Weiterreise zu organisieren.

Es wurde dann die Information herausgegeben, alle, also auch andere Fluglinien, seien Richtung Deutschland bis Mittwoch, also 3 Tage, ausgebucht.

Nach ein paar Stunden, haben sich ein paar mehr Mitarbeiter in die Mengen gestellt und ein Formblatt verteilt mit den Adressen für Umbuchung und Erstattung.

Es war also klar von Ryanair kommuniziert, keine Flüge bis Mittwoch, bucht um oder seht selbst wie ihr weiter kommt.

Gesagt, getan:
Wir haben uns nun darauf konzentriert von der Insel zu kommen und uns von Brüssel selbst per Mietwagen weiter Richtung Reiseziel zu befördern.

ca. 23:30 Uhr: In der Nähe des Eurostar haben wir ein Hotel gesucht, sind per Zug und U-Bahn dort hingefahren und haben eingebucht, um am nächsten Morgen per Zug nach Brüssel zu fahren. Im Hotel angekommen, haben wir der Zug für 28.05.2018 Morgens gebucht.

00:00 Uhr: Also 4 Stunden nach dem geplanten Abflug um 19:45 Uhr, kam dann eine Nachricht von Ryanair per Mail. Mit der Bestätigung der Flugannullierung und weiteren Adressen für Erstattung und Umbuchung.

28.05.2018 ca. 08:00 Uhr: Wir konnten im Zug über Sixt noch ein Auto für die Fahrt nach NUE reservieren, was wir dann um ca übernommen haben.
ca. 13:00 Uhr: Wir konnten im Zug über Sixt noch ein Auto für die Fahrt nach NUE reservieren, was wir dann um 13:00 übernommen haben.
ca. 21:45 Uhr: Ankunft am Zielort Nürnberg (NUE)



Weitere Informationen:

Nach Recherchen mussten wir feststellen, dass Ryanair angeblich wegen einem Blitzeinschlag in eine Tankanlage nicht fliegen konnte. Überraschenderweise wurde um 15:50 Uhr vom Flughafen schon verkündet, die Probleme seien behoben. Das war noch mehre Stunden bevor Ryanair uns noch seelenruhig einchecken hat lassen. Siehe Link: https://de.sputniknews.com/panorama/20180527320892515-london-flughafen-blitzeinschlag-fluege/

Anhang Anschreiben mit Belegen an Ryanair: Anhang anzeigen Ryanair_Erstattung-Auslagen_20180603_opt_geschwaerzt.pdf
Antwort von Ryanair: Anhang anzeigen 115084

Fragen:

Ryanair will uns weder die Entschädigung von 250 Euro/pro Person zahlen noch die Auslagen erstatten.
Wie schätzt Ihr die Lage ein?
Wie wäre Euer weiteres Vorgehen?
Welche sonstigen Gedanken, Ideen habt Ihr dazu?


Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Ich würde mich auch über PN's freuen.

Beste Grüße
urlFlieger

Edit: nachgeschwärzt... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Dein Flugpreis stimmt nicht 560.52/2 = 280.26 ;) In diesem Fall kannst du allerdings sogar genauer aufstellen, da der Retourflug bei FR schön separat ausgewiesen ist. Gibt nach meiner Rechnung dann sogar 373.49€. Zu Beurteilung, ich denke die Kosten müssen zurückerstattet werden (1921.34€) aber ob's die 750€ gibt weiss ich nicht. Ich tendiere zu nein, da der Blitzeinschlag ja die Hautpursache war...
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, was die Ausgleichszahlungen anbelangt, wird man sich das gründlich anschauen müssen. Grundsätzlich obliegt es der Fluggesellschaft, ihre Maschinen betankt zu bekommen. Aber ein gewisses Verständnis d. Gerichts darf die Airline dennoch erwarten. Kann also so oder so ausgehen. Tendenz pro Ausgleichszahlung.

Was die Unterstützung anbelangt, spielt der Grund der Streichung zum Glück keine Rolle. Euch einfach auf die Webseite zu verweisen und im Übrigen euch selbst zu überlassen, geht natürlich gar nicht. Insofern sind euch eure Auslagen schon aus Schadensersatz-Gesichtspunkten zu erstatten.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
@urlFlieger: Entweder lässt du dir von Ryanair die Kosten des Rückfluges erstatten oder die Kosten des Alternativtransports, beides geht nicht.

Wieso seid ihr mit einem Mietwagen gefahren, gab es von Brüssel nach Nürnberg keine Zugverbindung? Kostet weniger als der Mietwagen und Benzinkosten hätte es auch keine gegeben. Da kann Ryanair auf jeden Fall kürzen. Für die Kompensation sehe ich auch schwarz, denn Blitzschlag = Höhere Gewalt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
FR hat´s ja in der Hand, vernünftig zu unterstützen und zu betreuen. Wenn die Iren das nicht machen, dürften sie sich nicht beschweren, wenn die eine Beförderung ein paar Euro teurer ist als die andere.

Und das mit dem Blitzschlag kann man so nicht eins zu eins sagen. Was, wenn der Blitz in das Haus des Piloten eingeschlagen hätte und der wegen des Brandes nicht die Maschine steuern konnte? Wo ist die Grenze?

Deswegen schreiben ist ja, dass es originär in der Sphäre der Fluggesellschaft liegt, für ausreichend betankte Maschinen zu sorgen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
aber nur weil die Fluggesellschaft ihre Verpflichtungen auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen verletzt kann doch nicht gleich der Grundsatz der Schadensminderungspflicht vernachlässigt werden?

Im Zweifelsfall ist ein Zug doch schneller und auch kostengünstiger, wobei die Frage auch entsteht warum keine Flugverbindung von Brüssel aus gewählt wurde, wenn auch zB zuerst nach MUC und dann per Mietwagen
 
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