EU Fluggastrechte / Annullierung

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CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
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Hallo zusammen,
Hab vor ca. 2 Monaten bei der SÖP mit dem Online-Formular beschwerde eingelegt. (EW hatte mir ein Flug annuliert. Hab dann auf meine Kosten LH gebucht. EW wollte nur den annulieten Flug zurückerstatten, aber nicht die Zusatzkosten vom LH Flug zahlen (ca. 50€)).
Jetzt meine Fragen:
1. Hab nach dem Abschicken des SÖP-Online-Formulars bisher überhaupt keine Rückmeldung bekommen (Nicht mal eine Eingangsbestätigung). Ist das Normal?
2. Erfahrungsgemäss bei euch: Wie lange dauert z.Z. die Bearbeitung bei der SÖP?
Danke schon mal für die Antworten!
 

hicom300

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
255
40
FRA
Letzte Woche HAM-FRA Nachmittags zweimal den Flug annuliert bekommen.
Datenbankproblem bei der Fraport. Sind glaube ich 30 Flüge an dem Tag betroffen gewesen.
Ich bin dann nicht um 17.00Uhr sondern um 21.50Uhr in FRA gewesen.
Kompensation oder "Höhere Gewalt"???
Danke für eure Meinungen
 
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phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Letzte Woche HAM-FRA Nachmittags zweimal den Flug annuliert bekommen.
Datenbankproblem bei der Fraport. Sind glaube ich 30 Flüge an dem Tag betroffen gewesen.
Ich bin dann nicht um 17.00Uhr sondern um 21.50Uhr in FRA gewesen.
Kompensation oder "Höhere Gewalt"???
Danke für eure Meinungen

Vorweg: IANAL, also meine private Meinung.

Klar höhere Gewalt - wenn die Datenbank eine KI (AI) ist und gestreikt hat...

Da wir soweit aber noch nicht sind, geht das für mich in Richtung „vermeidbare Störung durch einen beauftragten und bezahlten Dienstleister“, der durch Havariesysteme hätte vorbeugen können. Schließlich kassiert er auch von der Airline Endtgelte.

Für mich vergleichbar wie Probleme beim Groundhandling usw. Die Airline trifft zwar nicht primär eine Schuld, sollte sich die Kohle der Kompensation aber beim Störer wiederholen können.
 
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TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.244
133
ZRH
Servus,

sind die 14 Tage und weniger Frist um eine Entschädigung bei Flugstorno zu erhalten noch aktuell? Einer Kollegin hat Easyjet recht kurzfristig den ganzen Flug ersatzlos gestrichen.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Hallo zusammen, wie wird die Distanz genau berechnet? Konkret Gehts bei mir um ZRH-FRA-OSL. Das erste Leg war Verspätet und ich wurde für das 2te Umgebucht. Wird das Verspätete, Umgebuchte oder sogar der ganze Flug genommen? Gilt Luftlinie?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
In dem Fall werden beide Legs zusammen genommen. Ermittelt wird die Distanz auf Grundlage der Grosskreismethode.
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.334
1.283
Zürich
Hallo zusammen,
Wir sind am WE RZE-ZRH geflogen. In RZE hatte der LH CRJ900 einen Defekt weshalb der Flug gecanceld wurde. Am selben Tag war von RZE keine LH Verbindung mehr RZE nach ZRH zu buchen. LH ist nicht mehr geflogen, und LO war ausgebucht.
Wir wurden dann auf KRK-MUC-ZRH umgebucht mit Ankunft 4h nach ursprünglicher Buchung. Die Strecke RZE-KRK haben uns die Schwiegereltern gefahren. RZE-KRK sind ca. 180km eine Strecke, insgesamt mussten die Schwiegereltern also 360km extra fahren. Können wir dafür eine extra Entschädigung verlangen oder ist das in den 250€ pro Person enthalten?
Danke für eure Einschätzung!
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.334
1.283
Zürich
Nachdem es keine Möglichkeit ab RZE gab um gleichentags nach Hause zu kommen habe ich gefragt wie es von KRK aussieht. Daraufhin hat mir LH 2 Verbindung ab KRK angeboten. Am Telefon hat der Herr gesagt, dass das okay sei weil im Umkreis von 250km ab RZE.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.643
218
Aktueller Fall bei mir: OSL-HAM-MUC mit EW in mehr als 14 Tagen, OSL-HAM ist gecancelt, Umbuchung seitens EW auf den Vortag, Hotline weigert sich auf Umbuchung auf Fremdairline am gebuchten Tag, EW bietet nichts an.
Nur zu meine Fragen:

1) Rechtslage nach dem sporadischen Mitlesen hier wohl eindeutig, ich habe Anspruch auf "nächstmöglichen" Flug, auch wenn z.B. mit der Konzernmutter. Stimmt das?
2) Ich würde unter der Annahme, dass 1) korrekt ist, halt einfach einen anderen Flug buchen und dann einreichen. Wie sieht es da mit einer Schadensminderungspflicht aus? Obgies Routing hat damals glaubich ~100€ gekostet, eine andere Umsteigeverbindung (über BRU) an dem Tag würde aktuell mit 200€ zu Buche schlagen, LH direkt kostet über 300€.
3) Welches ist bdas beste Vorgehen: bestehenden Flug (über Link in der Email) stornieren, neu buchen, einreichen, oder nur neu buchen und einreichen, oder gleich eine Profi damit beauftragen?
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.083
321
Kölle
Mal eine Frage zum Thema Streik:

Einzelne Flügen von Deutschland nach Spanien wurden die letzten Tage annulliert, angeblich aufgrund des Streiks in Frankreich. Ist das ein außergewöhnlicher Grund? Immerhin kommen 95% der Flüge z.B. in BCN an, viele fliegen vorher über Frankreich. Strenggenommen könnte man Frankreich sogar umfliegen und wie genau äußern sich die Probleme, wenn das Flugzeug gar nicht erst losgeflogen ist? Wird einem das vorher mitgeteilt, dass kein Lotse für diese Strecke verfügbar ist?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Aktueller Fall bei mir: OSL-HAM-MUC mit EW in mehr als 14 Tagen, OSL-HAM ist gecancelt, Umbuchung seitens EW auf den Vortag, Hotline weigert sich auf Umbuchung auf Fremdairline am gebuchten Tag, EW bietet nichts an.
Nur zu meine Fragen:

1) Rechtslage nach dem sporadischen Mitlesen hier wohl eindeutig, ich habe Anspruch auf "nächstmöglichen" Flug, auch wenn z.B. mit der Konzernmutter. Stimmt das?
2) Ich würde unter der Annahme, dass 1) korrekt ist, halt einfach einen anderen Flug buchen und dann einreichen. Wie sieht es da mit einer Schadensminderungspflicht aus? Obgies Routing hat damals glaubich ~100€ gekostet, eine andere Umsteigeverbindung (über BRU) an dem Tag würde aktuell mit 200€ zu Buche schlagen, LH direkt kostet über 300€.
3) Welches ist bdas beste Vorgehen: bestehenden Flug (über Link in der Email) stornieren, neu buchen, einreichen, oder nur neu buchen und einreichen, oder gleich eine Profi damit beauftragen?

Zur Frage 1
Ja das ist völlig korrekt die EU-VO sieht die Verpflichtung zur Beförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen unabhängig der Airline vor.

zur Frage 2
Zunächst sollte die Fluggesellschaft schriftlich nachweisbar mit Fristsetzung aufgefordert werden eine Ersatzbeförderung entsprechend der EU-VO bereit zu stellen.
Wird diese Frist nicht eingehalten dann kann ohne weiteres selbst eine neue Buchung veranlasst werden.

Im Fall der Neubuchung greift die Schadenminderungspflicht zunächst nur bedingt, da hier ein Direktflug gebucht wurde besteht auch ein Anspruch auf einen Direktflug auch wenn dieser teuerer sein sollte, Ausnahme gilt meiner Ansicht nach nur wenn der Direktflug zu einem deutlich späteren Zeitpunkt statt findet als eine Umsteigeverbindung.
Wichtig ist dabei zu beachten dass der Flug in der neuen Buchung zu möglichst ähnlichen Uhrzeit wie der ursprünglich gebuchte Flug statt findet.

Hier wäre es aber sinnvoll die genauen Daten zu kennen.

zur Frage 3
Den Flug auf keinen Fall stonieren! Das führt zum Verlust des Anspruchs auf Ersatzbeförderung und somit auch auf die Erstattung der Kosten einer neuen Buchung.
Das Vorgehen sollte sein wie oben beschrieben wirksam schriftlich zur Bereitstellung der Ersatzbeförderung auffordern, die Frist sollte je nach Datum des Fluges zwei Wochen betragen kann jedoch auch deutlich verkürzt werden wenn der Flug demnächst statt finden soll.
Ist die Frist verstrichen selbst eine neue Buchung veranlassen und die Kostenerstattung einfordern, grundsätzlich gibt es hierzu mehrere Möglichkeiten der Durchführung allerdings funktionierte das System wirksam Forderung einreichen, nach ausbleibender Zahlung kostenpflichtige Mahnung verschicken und danach den Mahnbescheid zu beantragen bisher in mehreren Fällen bestens.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.643
218
vielen Dank! Datum ist der 15.06. (OSL-HAM 10:00-11:30, HAM-MUC 13:00-14:25). Am ehesten dran bei Direktflug wäre der LH-Direktflug (11:40-13:50). Wenn ich nochmal um eine Einschätzung bitten dürfte: Wegen der Zeitknappheit wohl eher 7-Tages-Frist - oder gleich einen Profi machen lassen?
 
A

Anonym38428

Guest
vielen Dank! Datum ist der 15.06. (OSL-HAM 10:00-11:30, HAM-MUC 13:00-14:25). Am ehesten dran bei Direktflug wäre der LH-Direktflug (11:40-13:50). Wenn ich nochmal um eine Einschätzung bitten dürfte: Wegen der Zeitknappheit wohl eher 7-Tages-Frist - oder gleich einen Profi machen lassen?

Erst ersteres, dann zweiteres.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.703
441
Berlin
Hallo,
jetzt bräuchte ich auch mal Euren Rat zwecks Höhe der Höhe der Entschädigungszahlung.
Es handelt sich um einen Flug unserer Tochter.
Heute mit Eurowings.
Auf 1 Ticket gebucht.
RSW - DUS pünktlich.
DUS - TXL gecancelt, umgebucht auf einen Flug mit EW, der mehr als 3 Std. später, als der ursprgl. gebuchte Flug, ankommt.
Anspruch auf 600€; da ja der Gesamtflug sich um mehr als 3ˋStd. verspätet, oder 300€; wenn man den Dus-Txl isoliert betrachtet?
Danke
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.082
1.189
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
Hallo,
jetzt bräuchte ich auch mal Euren Rat zwecks Höhe der Höhe der Entschädigungszahlung.
Es handelt sich um einen Flug unserer Tochter.
Heute mit Eurowings.
Auf 1 Ticket gebucht.
RSW - DUS pünktlich.
DUS - TXL gecancelt, umgebucht auf einen Flug mit EW, der mehr als 3 Std. später, als der ursprgl. gebuchte Flug, ankommt.
Anspruch auf 600€; da ja der Gesamtflug sich um mehr als 3ˋStd. verspätet, oder 300€; wenn man den Dus-Txl isoliert betrachtet?
Danke

Soweit ich weis muss man den verursachenden Flug sehen. da du Pünktlich in DUS angekommen bist ist der Flug ja ok somit kannst du nur den gecancelten Flug beanstanden was somit den niedrigen EU Kurzstrecken Tarif bringt.
 

Mundana

Neues Mitglied
17.07.2017
9
0
Hallo,
ich reise meist mit LH und da hat bisher alles gut mit der Umsetzung der Fluggastrechte funktioniert bei Annulierungen. Meine Eltern haben jetzt aber seit gestern riesige Probleme mit Easyjet. Ich habe versucht ihnen zu helfen und sie über ihre Fluggastrechte informiert, Easyjet scheint sich jedoch nicht für die Gesetzeslage zu interessieren. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr uns helft nun aufzuzeigen wie Rückzahlungen eingefordert werden können und welche Entschädigungensleistungen ihnen zu stehen.

Folgende Situation:
Gruppenbuchung (23 Leute) LGW-STR
Im Flugzeug bekommen sie die Information vom Kapitän:
"Der Flug kann nicht pünktlich durchgeführt werden aufgrund vom Fluglotsenstreik in Frankreich und Gewitterfronten auf der der Umflugroute. Einen verspäteten Abflug will Easyjet jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht, da sonst das Flugzeug längere Zeit in Stuttgart stehen müsste."
Der Flug wird annuliert und die Reisegruppe muss sich Ewigkeiten in der Schlange anstellen, da sie aufgrund der Gruppenbuchung nicht selbstständig über die App umbuchen können. Am Schalter bekommen sie nur die Option am Freitag (also 6 Tage später) einen Easyjetflug zurück nach Stuttgart zu erhalten. Ein Umbuchen auf Fremdairlines, Zug, Bus wird abgelehnt. Da sie das Ablehnen, werden sie abgewimmelt und sollten heute morgen wieder zum Flughafen kommen.
Obwohl sie darauf bestehen wird ihnen kein Hotel gebucht. (Laut meiner Internetrescherche hätte es noch Zimmer im Umland gegeben) Es wird zwar erst versprochen, als sie dann angeblich bestestellten Taxis kamen aber nicht. Bei Nachfrage wird dann behauptet, es hätte jetzt versehentlich eine Doppelbuchung gegeben und die Zimmer stehen nicht mehr bereit.
Also hat die gesamte Truppe die Nacht am Flughafen verbracht.
Heute früh war man immer noch nicht bereit, sie umzubuchen. Sie sollen ihren Transport nach Hause selbst buchen und die Kosten dann einreichen. Jetzt fahren sie heute Abend mit einer Reisedauer von über 19h mit dem Flixbus nach Hause.

Was kann man jetzt noch tun? Worauf muss man achten bei der Rückerstattung von Kosten. Welche Entschädigungen stehen zu? Wie geht man damit um, dass es einen Rechtsanspruch gibt den aber niemand interessiert....
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Guten Morgen,
ich habe mal eine vielleicht etwas verzwickte Frage ob es sich "lohnt" hier eine Kompensation einzufordern.
Gestern auf SK1605 von ARN nach ZRH war das aus DUB ankommende Flugzeug mit "nur" 17 Minuten Verspätung eingetroffen. Boarding wäre 15:45 geplant gewesen, hat dann um ca. 16:15 angefangen. Durch das langsame Boarding, hat der Captain den zugeteilten Slot nicht einhalten können und einen neuen Slot auf 18:02 erhalten. Er konnte dann kurz vor 18 Uhr abheben. Durch die Verspätung aber war es durch drei starke Gewitterzonen dann jedoch nicht mehr möglich in Zürich zu landen, wo der Flughafen für 45-60 MInuten dicht machen musste. Der Captain wollte zwar zuerst nach Genf oder Bern ausweichen, war aber voll und bevor STR voll wurde, hat er sich auch aus Spritgründen entschlossen diesen Slot in STR zu nehmen um zu landen (9 andere Flugzeuge mussten auch dort landen, sogar Oman Air). Dort sassen wir dann für ca. 2 Stunden fest bevor wir dann doch noch nach Zürich fliegen konnten und dort kurz nach 23 Uhr gelandet sind (statt nach Flugplan um 18:40). Also aus einer kleinen Verspätung, langsames Boarding (eigentlich sollte man einige Passagiere dafür verklagen) und dann das Gewitter, was ja dann wiederum nicht in SAS' Verantwortung liegt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was kann man jetzt noch tun? Worauf muss man achten bei der Rückerstattung von Kosten. Welche Entschädigungen stehen zu? Wie geht man damit um, dass es einen Rechtsanspruch gibt den aber niemand interessiert....

Eine Kompensationszahlung werden sie wohl nicht erhalten, da Easyjet das einfach auf den Fluglotsenstreik schieben wird. Im Grunde haben sie alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sie hätten einen Hotels + Ersatzflug selbst buchen sollen, dann hätten sie was zum einreichen gehabt. Das einzige was sie jetzt einfordern können sind die Flixbus Tickets + Verpflegung (wenn sie dafür Belege haben). Vermutlich wird der Flixbus aber ähnlich teuer gewesen sein wie die Easyjet Tickets, alternativ können Sie auch auf die Erstattung des Flugpreises für den Rückflug bestehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Guten Morgen,
ich habe mal eine vielleicht etwas verzwickte Frage ob es sich "lohnt" hier eine Kompensation einzufordern.
Gestern auf SK1605 von ARN nach ZRH war das aus DUB ankommende Flugzeug mit "nur" 17 Minuten Verspätung eingetroffen. Boarding wäre 15:45 geplant gewesen, hat dann um ca. 16:15 angefangen. Durch das langsame Boarding, hat der Captain den zugeteilten Slot nicht einhalten können und einen neuen Slot auf 18:02 erhalten. Er konnte dann kurz vor 18 Uhr abheben. Durch die Verspätung aber war es durch drei starke Gewitterzonen dann jedoch nicht mehr möglich in Zürich zu landen, wo der Flughafen für 45-60 MInuten dicht machen musste. Der Captain wollte zwar zuerst nach Genf oder Bern ausweichen, war aber voll und bevor STR voll wurde, hat er sich auch aus Spritgründen entschlossen diesen Slot in STR zu nehmen um zu landen (9 andere Flugzeuge mussten auch dort landen, sogar Oman Air). Dort sassen wir dann für ca. 2 Stunden fest bevor wir dann doch noch nach Zürich fliegen konnten und dort kurz nach 23 Uhr gelandet sind (statt nach Flugplan um 18:40). Also aus einer kleinen Verspätung, langsames Boarding (eigentlich sollte man einige Passagiere dafür verklagen) und dann das Gewitter, was ja dann wiederum nicht in SAS' Verantwortung liegt.


Ich verstehe das Problem so, dass ohne die erste Verspätung in ZRH hätte gelandet werden können, sodass sich die Frage stellt, ob das schlechte Wetter hier überhaupt zu berücksichtigen ist.

Das ist eine Fragestellung, die so noch nicht abschließend von höchster Stelle geklärt wurde. Meine Einschätzung ist allerdings, dass das Wetter hier durchaus Berücksichtigung finden muss. Du müsstest also sämtliche Abschnitte addieren, also die erste Verspätung durch den verspäteten Vorflug und das zusätzlich verspätete Boarding, dann die späte Slot-Zuweisung und schließlich die Situation, wie sie sich ab der Umleitung nach STR ergeben hat. Davon abziehen musst du jene Zeit, die auf außergewöhnliche Umstände entfällt. Bleiben dann noch drei Stunden übrig, gibt´s die Ausgleichszahlung.

In deinem Fall sehe ich den Zeitverlust durch die spätete Slot-Vergabe nicht als "entschuldigt" an. Die Zeit davor wissen wir ja nicht, was der Grund war. Und ab STR müsste man dann halt schauen, ob die Airline alles getan hat, um so zügig als möglich den Flug fortzusetzen.

Meine These: Wird wohl keine Ausgleichszahlungen geben.
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.013
244
NUE
Passt hier vielleicht nicht perfekt, aber könnt ihr mir sagen, an wen ich mich bei dieser Konstellation wenden muss:
Ticket NUE-ZRH-VIE-NUE gebucht bei LH. Letztes Leg ist EW5808.
EW5808 wurde 4 Stunden vor Abflug gestrichen, eine Ersatzbeförderung wurde nicht angeboten, so dass wir auf eigene Kosten Zug gefahren sind. Umwandlung des Flugtickets in ein Bahnticket wäre nur am Flughafen gegangen, dann hätten wir aber den Zug verpasst.
Wende ich mich nun an EW für die Kompensation und an LH für die Erstattung des anteiligen Flugpreises oder für beides an EW oder LH?
SEN-Hotline hatte gesagt, dass ich mich an CR (LH) wenden soll, doch die sind doch für EW nicht zuständig, oder?

Wie umsteiger es vorausgesehen hat, wurden heute zwar 2x 250 Euro zugesagt, jedoch ist EW nicht bereit, die Flugtickets zu erstatten. („Wir bitten um Verständnis, dass wir die darüber hinausgehenden Kosten nicht tragen können.“)
Bahnfahrt 1. Klasse war ähnlich teuer wie die Eco-Flüge, deshalb hatte ich zur Vereinfachung die Erstattung der Flugtickets gefordert. Bringt es nach eurer Erfahrung etwas selbst sofort zu antworten oder muss ich in dem Fall besser gleich zur Schlichtungsstelle bzw. zum Anwalt? Es geht noch um 2x 110,- Euro.
Oder besser erstmal warten bis die 2x 250 Euro eingegangen sind?
Danke schonmal.