EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Falsch machen kannst du da ja nichts.

Ich neige dazu, erst mal das angekündigte Geld abzuwarten. Nicht, dass die es sich am Ende noch anders überlegen. Um dann wegen der restlichen Forderung weiterzumachen.

Aber verstehe ich das gerade richtig? Das gestrichene Segment VIE-NUE zum Preis v. jeweils 110 Euro möchte die LH nicht erstatten...?

In dem Fall sei doch bitte so lieb und gehe damit gleich zum Anwalt! Nicht dass die Anwaltskosten dem Konzern wehtun würden, aber Strafe muss sein, denn das ginge nun wirklich nicht. Mit welchem Recht wollen die den Betrag einbehalten - ohne Gegenleistung?

Aber vielleicht habe ich den Sachverhalt ja auch falsch verstanden.
 
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flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.013
244
NUE
Falsch machen kannst du da ja nichts.

Ich neige dazu, erst mal das angekündigte Geld abzuwarten. Nicht, dass die es sich am Ende noch anders überlegen. Um dann wegen der restlichen Forderung weiterzumachen.

Aber verstehe ich das gerade richtig? Das gestrichene Segment VIE-NUE zum Preis v. jeweils 110 Euro möchte die LH nicht erstatten...?

In dem Fall sei doch bitte so lieb und gehe damit gleich zum Anwalt! Nicht dass die Anwaltskosten dem Konzern wehtun würden, aber Strafe muss sein, denn das ginge nun wirklich nicht. Mit welchem Recht wollen die den Betrag einbehalten - ohne Gegenleistung?

Aber vielleicht habe ich den Sachverhalt ja auch falsch verstanden.

Das Ticket für VIE-NUE wurde bei LH gekauft, jedoch handelt es sich um einen Eurowings-Flug. Deshalb hatte ich mich mit der Forderung (Ausgleichszahlung und Erstattung der Flugtickets) direkt an Eurowings gewandt.
Nach den Erfahrungen bei der umsatzbasierten Meilengutschrift weiß EW vielleicht gar nicht, was das Ticket gekostet hat? ;) Soll ich mich an LH wenden?
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.013
244
NUE
Mich würde interessieren, wie Du die anteilige Flugkosten eigentlich mit 110,-€ bestimmt hast...? Viel Erfolg!

Bei Buchung auf LH.com wird für Hin- und Rückflug jeweils ein Preis angezeigt. Die 110,- € wurden für den Rückflug mit EW angezeigt, außerdem auch so von der SEN-Hotline beim Anruf am Annulierungstag genannt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Das Ticket für VIE-NUE wurde bei LH gekauft, jedoch handelt es sich um einen Eurowings-Flug. Deshalb hatte ich mich mit der Forderung (Ausgleichszahlung und Erstattung der Flugtickets) direkt an Eurowings gewandt.
Nach den Erfahrungen bei der umsatzbasierten Meilengutschrift weiß EW vielleicht gar nicht, was das Ticket gekostet hat? ;) Soll ich mich an LH wenden?


Aus meiner Sicht sind beide hier Gesamtschuldner. Kannst dich an den einen oder den anderen wenden.

Ersterer schuldet dir den Betrag schuld- bzw. bereicherungsrechtlich. Eurowings, da die EU-VO vorgibt, dass der Betrag v. ausführenden Luftfahrtunternehmen zu erstatten sei - und dem die Möglichkeit des Rückgriffs einräumt.

Ich würd´s tatsächlich noch mal an die LH rantragen, die den Betrag dann wohl sicher zahlen wird. Und falls nicht, dann eben wirklich zum Anwalt. Aber eigentlich sollte die Zahlung tatsächlich eine Selbstverständlichkeit sein.
 
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AF14

Erfahrenes Mitglied
04.06.2016
467
108
CDG
Folgender Fall: Ich habe bei Jet2 eine (zugegeben spezielle) Route für kommenden Januar gebucht: GVA-LBA-GVA und zwar gleichentags.
Nun wurde der Hinflug derart nach hinten verschoben, dass die Ankunft in Leeds rund 45 Minuten nach dem Rückflug nach Genf stattfindet. Jet2 hat mich zwar über die Flugzeitverschiebung informiert, deren System erkennt aber die daraus resultierende Verunmöglichung der Reise nicht.

Als ich mich gemeldet und um eine Umbuchung auf den Folgetag gebeten habe, verwies man mich auf die Umbuchungsmöglichkeit auf ihrer Homepage. In der Tat ist das sehr einfach, doch natürlich nicht kostenfrei: Die Flüge sind teurer und dazu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr von 35£. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich nicht bereit bin, dafür zu bezahlen, worauf man mir die Gebühr erlassen hat.

Wie sieht es aber mit den Flügen aus? Prinzipiell ist das ja nicht mein Fehler. Gibt's da in EU261 ebenfalls einen entsprechenden Passus, auf welchen man sich berufen kann?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Fluggastrechtlich würde hier doch wohl nur das Recht auf vollständige Erstattung weiterhelfen, wenn ich nicht irre. Es sei denn, es gäbe einen früheren Ersatzflug nach LBA als den, den man dir faktisch angeboten hat. Dann könntest du darauf bestehen, auf diesen umgebucht zu werden, falls das den Rückflug noch irgendwie retten könnte. Aber sonst bliebe dir wohl wirklich nur, den Trip aufzugeben, dir das Geld zurückzuholen und neu zu buchen.
 
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AF14

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04.06.2016
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CDG
Fluggastrechtlich würde hier doch wohl nur das Recht auf vollständige Erstattung weiterhelfen, wenn ich nicht irre. Es sei denn, es gäbe einen früheren Ersatzflug nach LBA als den, den man dir faktisch angeboten hat. Dann könntest du darauf bestehen, auf diesen umgebucht zu werden, falls das den Rückflug noch irgendwie retten könnte. Aber sonst bliebe dir wohl wirklich nur, den Trip aufzugeben, dir das Geld zurückzuholen und neu zu buchen.

Danke für die Info. Dann lasse ich mich wohl oder übel auf diesen Kuhhandel ein :)
 

stonehenge

Reguläres Mitglied
07.06.2016
83
15
IAD
Hey Leute,

ich sitze gerade in MUC fest weil die LH 714 verspätet war und jetzt ein Unwetter über dem Flughafen sein Unwesen treibt. Wisst ihr ob dann die Verspätung auf das Unwetter geschoben werden kann?

Der Flug sollte eigentlich um 16:15 starten, wurde aber auf 18:00 Uhr verschoben wegen technischem defekt. Jetzt sitzen wir am Gate im Flugzeug und müssen warten.

Haben wir ein Recht auf Entschädigung? Lufthansa hat ja eigentlich selbst die Verspätung zu verschulden auf Grund des technischen Defekts. Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass Lufthansa argumentiert, dass das Unwetter Schuld an der weiteren Verspätung ist und deshalb kein Recht auf Entscheidung besteht.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht?

Liebe Grüße vom Münchener Vorfeld.
 

Mundana

Neues Mitglied
17.07.2017
9
0
Eine Kompensationszahlung werden sie wohl nicht erhalten, da Easyjet das einfach auf den Fluglotsenstreik schieben wird. Im Grunde haben sie alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sie hätten einen Hotels + Ersatzflug selbst buchen sollen, dann hätten sie was zum einreichen gehabt. Das einzige was sie jetzt einfordern können sind die Flixbus Tickets + Verpflegung (wenn sie dafür Belege haben). Vermutlich wird der Flixbus aber ähnlich teuer gewesen sein wie die Easyjet Tickets, alternativ können Sie auch auf die Erstattung des Flugpreises für den Rückflug bestehen.

Naja, falsch machen ist relativ. Niemand in der Gruppe hatte das Geld um für 23 Leute die Hotelkosten und Flugkosten vorzuschießen. Da es bei der Gruppe fast ausschließlich um Studierende handelt, die zum Teil ihr letztes Geld zusammen gekratzt haben, um ihre Reise anzutreten konnte man auch nicht das Risiko eingehen, dass eventuell geleistete Vorausleistungen Monate später oder sogar garnicht zurück erstattet werden.
Falsch gemacht hat hier jedoch eindeutig die Airline. Sich zu weigern Hotels zu buchen, sich zu weigern auf Fremdairlines zu buchen und selbst Getränke wurden in der Warteschleife nicht ausreichend zu Verfügung gestellt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hey Leute,

ich sitze gerade in MUC fest weil die LH 714 verspätet war und jetzt ein Unwetter über dem Flughafen sein Unwesen treibt. Wisst ihr ob dann die Verspätung auf das Unwetter geschoben werden kann?

Der Flug sollte eigentlich um 16:15 starten, wurde aber auf 18:00 Uhr verschoben wegen technischem defekt. Jetzt sitzen wir am Gate im Flugzeug und müssen warten.

Haben wir ein Recht auf Entschädigung? Lufthansa hat ja eigentlich selbst die Verspätung zu verschulden auf Grund des technischen Defekts. Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass Lufthansa argumentiert, dass das Unwetter Schuld an der weiteren Verspätung ist und deshalb kein Recht auf Entscheidung besteht.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht?

Liebe Grüße vom Münchener Vorfeld.


Ihr könntet argumentieren, dass es ohne die erste Verspätung auch nicht zur zweiten gekommen wäre. Aber das halte ich für wenig stichhaltig. Wie schon vorhin hier oder im Parallelfred geschrieben - müsst ihr von der Gesamtverspätung den Teil abziehen der auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Wenn dann noch drei h übrig bleiben, gibt es die AU. Sonst leider nicht.
 

Phil Coller

Aktives Mitglied
15.09.2013
166
3
ERF/FRA
Kurze Frage zum Thema AU.. Ich habe folgendes Szenario. Ich wollte am 01. Mai NUE-AMS-DET PHL fliegen der Flug wäre am Morgen gegen 9 gegangen wurde dann gegen halb 10 abends gecancelt jedoch ohne Angabe von Gründen in der E-Mail oder SMS. Da die KLM Hotline um dies Zeit schon dicht war habe ich in Atlanta angerufen ( da es sich sowieso um ein Delta Ticket handelte) Die teilten mir nach einiger Zeit mit dass der Flug wohl wegen schlechtem Wetter abgesagt worden ist. So here's the thing : Zwar wurde mir von Delta telefonisch mitgeteilt es läge am Wetter aber alle anderen Flüge im gleichen Zeitraum sind geflogen. Außerdem hat KLM keine Anstalten gemacht mich umzubuchen. Musste mich u alle selbst kümmern. Schlußendlich war ich exakt 24 h später als geplant in PHL. Habe einen Claim aufgemacht der natürlich abgelehnt worden ist mit Verweis auf schlechtes Wetter. Aber hätten Sie mir das nicht gleich mitteilen müssen, als Sie den Flug annulliert haben? Sonst könnten sie ja ständig sagen es war schlechtes Wetter nix mit Compensation... Was sagt Ihr dazu.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
Hey Leute,

ich sitze gerade in MUC fest weil die LH 714 verspätet war und jetzt ein Unwetter über dem Flughafen sein Unwesen treibt. Wisst ihr ob dann die Verspätung auf das Unwetter geschoben werden kann?

Der Flug sollte eigentlich um 16:15 starten, wurde aber auf 18:00 Uhr verschoben wegen technischem defekt. Jetzt sitzen wir am Gate im Flugzeug und müssen warten.

Haben wir ein Recht auf Entschädigung? Lufthansa hat ja eigentlich selbst die Verspätung zu verschulden auf Grund des technischen Defekts. Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass Lufthansa argumentiert, dass das Unwetter Schuld an der weiteren Verspätung ist und deshalb kein Recht auf Entscheidung besteht.

Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht?

Liebe Grüße vom Münchener Vorfeld.

ähnliche Situation hatte ich mit KLM. Nach ein paar "bösen" Mails wurde dann die Ausgleichszahlung geleistet.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kurze Frage zum Thema AU.. Ich habe folgendes Szenario. Ich wollte am 01. Mai NUE-AMS-DET PHL fliegen der Flug wäre am Morgen gegen 9 gegangen wurde dann gegen halb 10 abends gecancelt jedoch ohne Angabe von Gründen in der E-Mail oder SMS. Da die KLM Hotline um dies Zeit schon dicht war habe ich in Atlanta angerufen ( da es sich sowieso um ein Delta Ticket handelte) Die teilten mir nach einiger Zeit mit dass der Flug wohl wegen schlechtem Wetter abgesagt worden ist. So here's the thing : Zwar wurde mir von Delta telefonisch mitgeteilt es läge am Wetter aber alle anderen Flüge im gleichen Zeitraum sind geflogen. Außerdem hat KLM keine Anstalten gemacht mich umzubuchen. Musste mich u alle selbst kümmern. Schlußendlich war ich exakt 24 h später als geplant in PHL. Habe einen Claim aufgemacht der natürlich abgelehnt worden ist mit Verweis auf schlechtes Wetter. Aber hätten Sie mir das nicht gleich mitteilen müssen, als Sie den Flug annulliert haben? Sonst könnten sie ja ständig sagen es war schlechtes Wetter nix mit Compensation... Was sagt Ihr dazu.


Letztlich ist maßgeblich alleine, ob der Flug durchführbar war oder nicht.

Da der Flug, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits am Vorabend gestrichen wurde, dürfte eine Berufung auf schlechtes Wetter kaum erfolgreich sein. Denn das ausführende Unternehmen hat ja offenkundig nicht alles getan, um den Flug durchzuführen.
 
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Phil Coller

Aktives Mitglied
15.09.2013
166
3
ERF/FRA
Letztlich ist maßgeblich alleine, ob der Flug durchführbar war oder nicht.

Da der Flug, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits am Vorabend gestrichen wurde, dürfte eine Berufung auf schlechtes Wetter kaum erfolgreich sein. Denn das ausführende Unternehmen hat ja offenkundig nicht alles getan, um den Flug durchzuführen.

Danke, dass sehe ich ähnlich mal sehen was au meine letzte Mail für ne Antwort kommt vllt lenken Sie ja ein, ansonsten gibts eben noch ne Mail und wenn das nix hilft freut sich mein Anwalt :D
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
KLM hat aktuell bis zu 10 Wochen Bearbeitungszeit. Bei mir kam nach 7 Wochen zu folgendem Anliegen eine Antwort:

Flug CPT - AMS - FRA am Airport auf Folgetag umgebucht. Da scheinbar manuell vergessen das Leg AMS - FRA umzubuchen. Folge: Ankunft in AMS ohne Weiterflug, nächster Anschluss erst in 4 Stunden möglich. Somit für mich ein Fall von denied Boarding. Ausweichend dann mit der Bahn von AMS nach CGN gefahren.

Forderung: 600,- € plus Erstattung der Ersatzbeförderung.
KLM antwortet nach 7 Wochen: Nein, da es nur den Flug AMS - FRA betrifft, wollen sie nur 250,- € plus Ersatzbeförderung bezahlen.

Irrtum seitens KLM, korrekt?
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
1.082
1.189
37
Deutschland
meine.flugstatistik.de
KLM hat aktuell bis zu 10 Wochen Bearbeitungszeit. Bei mir kam nach 7 Wochen zu folgendem Anliegen eine Antwort:

Flug CPT - AMS - FRA am Airport auf Folgetag umgebucht. Da scheinbar manuell vergessen das Leg AMS - FRA umzubuchen. Folge: Ankunft in AMS ohne Weiterflug, nächster Anschluss erst in 4 Stunden möglich. Somit für mich ein Fall von denied Boarding. Ausweichend dann mit der Bahn von AMS nach CGN gefahren.

Forderung: 600,- € plus Erstattung der Ersatzbeförderung.
KLM antwortet nach 7 Wochen: Nein, da es nur den Flug AMS - FRA betrifft, wollen sie nur 250,- € plus Ersatzbeförderung bezahlen.

Irrtum seitens KLM, korrekt?

Ich würde sagen Korrekt da der Flug CPT - AMS ja pünktlich durchgeführt wurde bzw. durch den Flug nicht die Verspätung verursacht wurde. Daher ist ja nur der AMS FRA Flug betroffen und somit die 250 plus Beförderung sollten ok sein.

Aber eventuell gibt es jemand der das dir besser beantwortet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
KLM hat aktuell bis zu 10 Wochen Bearbeitungszeit. Bei mir kam nach 7 Wochen zu folgendem Anliegen eine Antwort:

Flug CPT - AMS - FRA am Airport auf Folgetag umgebucht. Da scheinbar manuell vergessen das Leg AMS - FRA umzubuchen. Folge: Ankunft in AMS ohne Weiterflug, nächster Anschluss erst in 4 Stunden möglich. Somit für mich ein Fall von denied Boarding. Ausweichend dann mit der Bahn von AMS nach CGN gefahren.

Forderung: 600,- € plus Erstattung der Ersatzbeförderung.
KLM antwortet nach 7 Wochen: Nein, da es nur den Flug AMS - FRA betrifft, wollen sie nur 250,- € plus Ersatzbeförderung bezahlen.

Irrtum seitens KLM, korrekt?

Es gibt hier zwei Ansichten:

1. Ansicht der ich folge:
Es zählt grundsätzlich das Ticket im Ganzen Die Berechnung der Entfernung erfolgt aus Startflughafen und dem Endzielflughafen nach der Großkreismethode und die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel ist entscheidend.

Die würde zum Ergebnis haben dass hier auch der Anspruch in Höhe von 600Euro besteht.
Man kann damit argumentieren, dass die EU-VO immer nur auf die tatsächlichen Abflugs- und Ankunftszeiten am Start- und Zielort abstellt. Dazu würde auch die neueste Entscheidung passen die zur Folge hatte dass die Anwendbarkeit der EU-VO und Anspruch auf Ausgleichszahlung selbst dann besteht wenn das Ereignis auf einer Teilstrecke entstanden ist, welche nicht der Anwendbarkeit unterliegt.

Insgesamt würde ich dadurch die Argumentation "nur die Gesamtstrecke und tatsächlichen Abflugszeiten und Ankunftszeiten haben Relevanz" gestärkt sehen.

2. zweite Ansicht
Diese Ansicht folgt der Theorie dass jede Teilstrecke an sich zu bewerten ist.
Worauf dieses Prinzip basiert ist mir allerdings noch nicht schlüssig dargelegt worden so ist es allgemein anerkannten dass ein verspäteter/anullierter Kurzstrecken Zubringer der sich dann auf den Langstreckenflug auswirkt und eine verspätete Ankunft zur Folge hat, dass der Anspruch nach der Gesamtstrecke bemessen wird.

Warum diese Prinzip im umgekehrten Fall des anullierten/verspäteten Abbringerflugs anders zu bewerten sein sollte, müsste daher schlüssig begründet werden.
Folgt man der Argumentation der "Teilstrecken Methode" so stimmt die Aussage von KLM dann beträgt Anspruch nur 250Euro weil nur die Kurzstrecke als für die Bewertung relevant ein zu stufen ist.

Grundsätzlich ist die Ersatzbeförderung unabhängig von Ausgleichszahlung zu leisten aber dieser Punkt ist ja bereits unstrittig und damit erledigt.

Man kann daher einfach nochmal mit KLM Kontakt aufsuchen mit dem entsprechenden Hinweis dass die Gesamtstrecke des Tickets entscheidend ist und daher die Forderung in Höhe von 600Euro aufrecht erhalten wird.
Zur möglichen Reaktion vom KLM kann ich leider keine Angaben machen, da Anullierungen auf dem kurzstrecken Abbringer Flug bisher immer nur bei AB Flügen aufgetreten sind.
Bei der Strecke Karibik-DUS-STR und der Anullierung DUS-STR konnten aber in mehren Fällen der Anspruch in 600Euro im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
 

BUSINESSFLYER

Erfahrenes Mitglied
11.05.2011
591
55
CGN
Folgender Sachverhalt, bei dem ich eure Unterstützung brauche:

Die ursprüngliche Buchung war GLA - MUC (LH2519) und weiter MUC - CGN (LH1990) am 02.06.2018 mit planmäßiger Ankunft um 16:30 Uhr (alles auf einem bei Lufthansa gebuchten Ticket).

Der Flug MUC - CGN wurde bereits vier Wochen vor Abflug gestrichen und es erfolgte am 01.06.2018 auf Anfrage die Umbuchung auf EW085 mit planmäßiger Ankunft um 17:35 Uhr. Dies war zum Zeitpunkt der Umbuchung die bestmögliche Verbindung. Dieser Flug wurde kurzfristig und ohne Angabe von Gründen am Tag selbst gestrichen. Die erneute Umbuchung erfolgte dann auf LH1996 mit planmäßiger Ankunft um 21:40 Uhr. Tatsächliche Ankunft war dann um 22:07 Uhr.

Hieraus ergibt sich für mich die folgende Frage: An wen muss ich mich bezüglich der Ausgleichszahlung i.H.v. 250,- Euro zzgl. entstandener Kosten vor Ort wenden? Grundsätzlich ist es ja die "ausführende Airline", dann müsste es hier entsprechend Eurowings sein?

Danke für eure Hilfe!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Folgender Sachverhalt, bei dem ich eure Unterstützung brauche:

Die ursprüngliche Buchung war GLA - MUC (LH2519) und weiter MUC - CGN (LH1990) am 02.06.2018 mit planmäßiger Ankunft um 16:30 Uhr (alles auf einem bei Lufthansa gebuchten Ticket).

Der Flug MUC - CGN wurde bereits vier Wochen vor Abflug gestrichen und es erfolgte am 01.06.2018 auf Anfrage die Umbuchung auf EW085 mit planmäßiger Ankunft um 17:35 Uhr. Dies war zum Zeitpunkt der Umbuchung die bestmögliche Verbindung. Dieser Flug wurde kurzfristig und ohne Angabe von Gründen am Tag selbst gestrichen. Die erneute Umbuchung erfolgte dann auf LH1996 mit planmäßiger Ankunft um 21:40 Uhr. Tatsächliche Ankunft war dann um 22:07 Uhr.

Hieraus ergibt sich für mich die folgende Frage: An wen muss ich mich bezüglich der Ausgleichszahlung i.H.v. 250,- Euro zzgl. entstandener Kosten vor Ort wenden? Grundsätzlich ist es ja die "ausführende Airline", dann müsste es hier entsprechend Eurowings sein?

Danke für eure Hilfe!

Ja für die Ausgleichszahlung ist EW verantwortlich, denn LH ist ja der Verpflichtung zur Ersatzbeförderung nachgekommen.

Die Ausgleichszahlung ist daher gegenüber EW geltend zu machen sofern keine außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Es muss beachtet werden dass alle im Nachgang entstandene Kosten, die nicht als Betreuungsleistung oder Ersatzbeförderung ein zu stufen sind mit einer Ausgleichzahlung verrechne werden.