EU Fluggastrechte / Annullierung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Im Zweifelsfall ist ein Zug doch schneller und auch kostengünstiger, wobei die Frage auch entsteht warum keine Flugverbindung von Brüssel aus gewählt wurde, wenn auch zB zuerst nach MUC und dann per Mietwagen

Das wäre wohl kaum günstiger geworden, schätze ich. Aber die Bahn von Brüssel nach Nürnberg als Flexpreis wäre günstiger gewesen.
 
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urlFlieger

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06.06.2018
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Das wäre wohl kaum günstiger geworden, schätze ich. Aber die Bahn von Brüssel nach Nürnberg als Flexpreis wäre günstiger gewesen.

Flexbusse waren alle ausgebucht, das haben wir probiert.

Der Zug wäre über ICE wesentlich teurer gekommen und der Regionalzüge haben wir nicht geprüft, aber da waren wir wohl recht lange unterwegs gewesen vermute ich.
 
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urlFlieger

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06.06.2018
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Flugverbindungen waren alle und ausnahmslos ausgebucht. Ein paar vor uns haben noch einen Flug nach Salzburg gebucht um dann nach Hamburg zu kommen. :-(
 

umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
aber nur weil die Fluggesellschaft ihre Verpflichtungen auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen verletzt kann doch nicht gleich der Grundsatz der Schadensminderungspflicht vernachlässigt werden?

Die darf man aber auch nicht überspannen. WENN ich mich für den Mietwagen entscheide, stellt sich ja die Frage, welchen. Wenn´s die Kompaktklasse tut und verfügbar ist, wird die Luxusklasse nur schwer begründbar sein. Aber wenn ich mit mehreren Personen reise, wäre zumindest MEINE spontane Annahme, dass der Mietwagen die günstigere Alternative ist. Wurden hier schon Zahlen genannt?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Wurden hier schon Zahlen genannt?

In der von ihm verlinkten PDF Datei steht: Mietwagen 573,74€, Benzin 88,50€. Das Kind hätte im besten Fall im ICE keine eigene Fahrkarte benötigt, dann wären es 334€ für die Bahnfahrt gewesen, sonst eben 501€. Selbst wenn man das so machen dürfte, ist doch klar das FR das nicht freiwillig zahlt.
 
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urlFlieger

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06.06.2018
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Das mit dem Zug wollte ich soeben auch in die Runde werfen..

Der Zug wäre die nächste Option gewesen. Der hätte 501 Euro gekostet, wie ich gerade geprüft habe. Allerdings nur bis NBG Hbf nicht bis NUE Flughafen. Wir haben den Zug aus einem bestimmten Grund sehr schnell verworfen, da werd ich heute Abend meine Frau fragen warum genau.

Edit Nachtrag: Wir hatten das Problem, dass auch der Eurostar ausgebucht war und wir frustriert im Hotel versucht haben von der Insel zu kommen. Endlich um 3:00 Uhr Nachts war die Buchung des Eurostar zumindest über deren eigenes Portal plötzlich für den Montag wieder (oder nur kurzzeitig?!) möglich, da haben wir bis Brüssel zugeschlagen, einfach um von der Insel zu kommen. Der Eurostar war 2. Klasse ausgebucht mit vielen Leuten die unser Schicksal geteilt haben.

Die Reservierung des Mietwagen hat im Eurostar stattgefunden und das war eine Zitterpartie, da die Onlineverbindung ständig abgebrochen ist. Die Bahn ließ sich im Eurostar nicht buchen durch die Unterbrechungen der Verbindung.

Wir waren ja nur drei unter hunderten oder tausenden die diese Idee hatten, da nahmen wir den Spatz in der Hand bzw. die mögliche Mietwagen Reservierung.
Wenn die Differenz abgezogen wird, werde ich mich nicht beschweren! ;-)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Danke! Die Datei hatte ich übersehen.

Finde ich jetzt nicht soooo übertrieben, wenn ich ehrlich bin. Klar hätte man das alles noch günstiger organisieren können. Aber wäre es nach FR gegangen, hätten die drei ja erst mal mehrere Tage im Hotel übernachtet. Wäre auch teuer geworden.

Freiwillig wird FR das wohl nicht erstatten, da stimme ich dir zu. Aber durchsetzen lassen sollte sich das schon. Wobei die Ausgleichszahlung sicher nicht unumstritten sein wird. Und WENN sie gezahlt wird, dürfte der Ruf nach Anrechnung kommen. Und es soll Richter geben, die das für erforderlich halten...


Edit: Bahn- und Zugkosten scheinen sich ja ziemlich zu egalisieren. Von daher...
 
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tian

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26.12.2009
10.709
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Edit: Bahn- und Zugkosten scheinen sich ja ziemlich zu egalisieren. Von daher...

Bahn und Zug ja ;) Bahn und Mietwagen eher nicht, das ist mal eben das Doppelte da soweit ich weiß Kinder unter 15 bei den Eltern gratis mitfahren und er ja angibt ein Kind dabei gehabt zu haben. Da sehe ich die Schadensminderungspflicht schon nicht mehr eingehalten, aber ich bin ja auch anders als du kein RA.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Bahn und Zug ja ;) Bahn und Mietwagen eher nicht, das ist mal eben das Doppelte da soweit ich weiß Kinder unter 15 bei den Eltern gratis mitfahren und er ja angibt ein Kind dabei gehabt zu haben. Da sehe ich die Schadensminderungspflicht schon nicht mehr eingehalten, aber ich bin ja auch anders als du kein RA.

:D Schöner Verschreiber von mir...

Die Schadensminderungspflicht wird darf man sich nicht als Keule vorstellen. Das würde denjenigen privilegieren, der Rechte verletzt. Der wird quasi noch dafür belohnt, sich selbst die Arbeit nicht zu machen, etwa Preise zu vergleichen etc. Er kann also nur gewinnen, wenn er selbst gar nichts macht. Denn nicht jeder macht anschließend seine Ansprüche geltend. Und bei denjenigen hebt die Airline dann immer die Hand und zweifel an, dass wirklich die günstigste Alternative gesucht und gefunden wurde.

Ich muss also nicht stets die günstigste Variante herausfinden und mich dann dafür entscheiden. Unvernünftig übertrieben erscheinen mir die Kosten jedenfalls nichts, zumal urlFlieger ja selbst v. 501 Euro für die Bahn spricht.

Aber in einem Punkt hast du natürlich völlig recht: Es können nicht die Flugscheinkosten UND jene der Ersatzbeförderung geltend gemacht werden.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das wäre wohl kaum günstiger geworden, schätze ich. Aber die Bahn von Brüssel nach Nürnberg als Flexpreis wäre günstiger gewesen.

Naja ein BRU - MUC Flug lässt sich aber wieder durch den Grundsatz frühstmöglicher Zeitpunkt begründen da sind auch ein wenig höhere Kosten durchaus zu rechtfertigen.

Aber wenn Mietwagen und Zug genauso lange dauern dann wird es schwierig die kostenintensivere Methode zu begründen, allerdings sind jetzt die Kosten auch nicht so unterschiedlich ausgefallen hier kann man durchaus eine saubere Begründung hin bekommen warum eben doch pro Mietwagen entschieden wurde.
 
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urlFlieger

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06.06.2018
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Ja, da hast Du recht, das mit der viel günstigeren Bahn durch die kostenfreie Mitfahrt von unserer Tochter hatten wir schlicht übersehen, ich wusste das schlicht noch nicht!

Für uns war eben oberste Prio Nach hause zu kommen, langwierige Recherchen und ausgiebige Vergleiche waren aber in der Situation nicht machbar, wir mussten Entscheiden.
Es gab ja noch andere organisatorische Dinge die durch die Verspätung ausgelöst wurden, die auch unsere volle Aufmerksamkeit erfordert haben.

Den Urlaubstag meiner Frau und meine verpassten Termine bezahlt uns ja keiner, verlangt auch keiner.

Die Mehrkosten für die Entscheidung muss ich verschmerzen.

Hätte, hätte, Fahrradkette! Im Nachhinein, nach Eueren sehr guten Beiträgen und nach sorgfältiger Abwägung würde ich auch den Zug nehmen, einfach weil das weniger Stress und zudem schneller gewesen wäre.

Was mich wirklich wurmt, ist das Ausgeliefert sein an sich. Es kann immer mal was schief gehen, keine Frage! Wie damit umgegangen wird ist entscheidend.
Nur, eine solche Situation dann einfach laufen zu lassen, keinen Notfallplan zu haben, dass stößt mir auf.
Da waren Schicksale zu erleben, Tränen ganzer Horden und verzweifelte Studenten ohne Geld und leerem Handy-Akku.

Nach meinen Recherchen ist es nicht gerade selten, dass auch mal mehr als nur eine Maschine am Boden bleiben muss. Ryanair's Verhalten am Flughafen, war aber ohne ersichtlichen Plan abgelaufen. Der Plan war, die Leute mit einem Standardausdruck zu versorgen und das war es.

Seit mindestens einem Tag wussten die Verantwortlichen, dass es zu Annullierungen kommen kann/wird. Wo waren die Listen mit Hotels? Warum kommen die erst nach Stunden auf die Idee ein paar Leute mit Informationen einfach in die wartende Menge zu schicken, anstatt jeden einzelnen anstehen zu lassen? Warum wurden nicht mal ein paar Schubkarren mit Wasserflaschen, als nette Geste ala, ja wir geben uns wenigstens etwas Mühe angekarrt?

Die Situation war unnötig dramatisch, unwürdig und deshalb nicht akzeptabel.

So nun kam der Frust etwas hoch... ;-)

Wir leiten die nächste Eskalationsstufe ein und haben uns nach der Absage durch Ryanair gerade an die SÖP (https://soep-online.de/) gewendet.

(y)Vielen Vielen Dank nochmal an Alle, für die zahlreichen Ideen und Beurteilungen, die haben uns geholfen die Situation besser einschätzen zu können.(y)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Nun die Wahl zwischen Mietwagen und Bahn lässt sich in dem Fall ja durchaus nachvollziehbar begründen da die Kosten ja nun nicht so sehr überhöht sind kann man durchaus erfolgreich argumentieren zudem hätte ja FR selbst ihren Verpflichungen wie zum Beispiel Bahnkarten usw ausgeben können.

Im Ergebnis kann man durchaus die Argumentation aufbauen FR hat seinevertraglichen Verpflichtungen verletzt und genießt daher auch nur eingeschränkten Schutz.

Grundsätzlich sollte man sich aber besonders bei Buchungen mit LCCs wie FR und Co immer vorher einen Ersatzplan zurechtlegen denn es zeigt sich eben gerade in Fällen von IRROPs wie die sehr günsigen Preise erreicht werden können.

Die Chance das FR aber freiwillig zahlt tendiert gegen null und wird wohl nicht passieren.
Was die Kosten für die Ersatzbeförderung usw angeht muss man wohl per gerichtlichem Mahnverfahren oder einem ordentlichen Verfahren und anwaltlicher Vertretung nachhelfen.

Im Fall der Ausgleichzahlung ist die Lage unübersichtlicher und wegen des Kostenrisikos empfiehlt sich hier die Abgabe der Sache an die Schlichtungsstelle
 
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urlFlieger

Neues Mitglied
06.06.2018
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An die Schlichtungsstelle https://soep-online.de/ haben wir uns nun gewendet.

Meine Frau und ich, haben uns eben nochmal über die Situation und Eure sehr guten Argumente unterhalten. Es war uns trotz vieler heute guten online Möglichkeiten ja auch nur eingeschränkt möglich einfach mal optimierend zu recherchieren. Da nimmste wasde krigst.

- Am Flughafen war der Onlinezugang beschränkt, weil alle 2000 annullierten online gehen wollten und recherchiert haben.
- Im Hotel waren offensichtlich durch die vielen Anfragen zB das Portal des Eurostar überlasten, bis 3:00 Uhr.
- Im Eurostar was die Situation eingeschränkt durch die Geschwindigkeit.

Wir würden uns Heute vom gemütlichen Heim aus wohl anders entscheiden. Ich denke aber eine mangelnde Sorgfaltspflicht kann uns nicht angerechnet werden, höchstens ein Abschlag.
Wenn es nach mir ginge, würde ich RA das doppelte nochmal als Entschädigung aufbrummen, weil sie die Massen an Leuten so unwürdig zurückgelassen haben. So darf auch eine straff und meines Erachtens in allen anderen Bereichen gut organisierte Fluggesellschaft nicht mit Menschen umgehen dürfen, das ist nicht verhandelbar - scheiß aufs Shareholder Value, dann kosten die Flüge halt 10 Euro mehr weil definierte Notfallpläne ausgearbeitet werden müssen.

Von Nürnberg nach London direkt, kann ich ja nur mit dem billigen Flieger!
Einen Blitzschlag kann übrigens auch eine Tankanlage der Lufthansa treffen, der günstige Flugpreis kann keine Ausrede für nicht erfüllte Minimal-Verpflichtungen sein, oder?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und nun stell dir vor du hättest nicht FR gebucht sondern einen Bus und der wäre ausgefallen. Schau dir mal an was du da für Rechte hast.
Oder du wärst nicht in Europa unterwegs gewesen sondern z.b. In den ach so entwickelten USA. Fluggastrechte die dich in deinem Fall weiter gebracht hätten gibt's da überhaupt nicht.

Denke du wirst dir einen Anwalt nehmen müssen um was zu erreichen (umsteiger, kexbox...), zumindest einen Teil solltest du ja auf jeden Fall wieder bekommen.
 

handballplayer3

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01.10.2015
2.514
6.227
DUS
Folgender Sachverhalt:
Bekannte sollen morgen TP 543 DUS-LIS fliegen.
Nun wurde der dazugehörige nightstop inbound heute gestrichen. Wetter? In DUS ist etwas canx, viel verspätet.

Die (direkte) nächste Alternative geht um 13 Uhr.
Besteht (unter der Prämisse der inbound war wegen Wetter canx) dann Anspruch auf EU261/04?
Oder ist das Pech?
Nehme an ex LIS als Tap Base bestünde sicher Anspruch. Aber wie sieht es jetzt aus?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.861
3.524
Folgender Sachverhalt:
Bekannte sollen morgen TP 543 DUS-LIS fliegen.
Nun wurde der dazugehörige nightstop inbound heute gestrichen. Wetter? In DUS ist etwas canx, viel verspätet.

Die (direkte) nächste Alternative geht um 13 Uhr.
Besteht (unter der Prämisse der inbound war wegen Wetter canx) dann Anspruch auf EU261/04?
Oder ist das Pech?
Nehme an ex LIS als Tap Base bestünde sicher Anspruch. Aber wie sieht es jetzt aus?

Höhere Gewalt - meines Erachtens
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist ja schon ´ne Menge Zeit zwischen dem Auftreten d. Problems und dem geplanten Abflug. Da reicht es nicht, sich auf schlechtes Wetter zu berufen, zumal der Vorflug ja offenbar schon am Vortag gestrichen wurde.

Unabhängig v. Grund der Streichung d. Vorflugs sollte es hier die Ausgleichszahlung geben.

Unabhängig davon, ist die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten.
 

intohimo

Aktives Mitglied
03.08.2013
191
73
BER/HEL
Mal eine Frage an die Experten. Am 13.Mai war ich auf HEL-TXL-MUC unterwegs. Mein Anschlussflug LH2212 MUC-TXL wurde kurz vor dem Boarding gestrichen, eine Beförderung war an diesem Abend nicht mehr möglich, TXL habe ich mit 15Stunden Verspätung erreicht.


Mein Antrag auf Ausgleichsleistung wurde von LH mit folgender Begründung abgelehnt: „Der Flug wurde aufgrund schlechter Wetterbedingungen und der damit verbundenen Reduzierung der Abflug- und Landepositionen gestrichen.“

Das Wetter in München und Berlin war zu dieser Zeit völlig unproblematisch, eine Gewitterfront gab es nur über NRW und Hessen, für Bayern waren Gewitter erst für die Nacht angekündigt. Die LH-Flüge MUC-TXL, kurz vor und nach meiner LH2212, wurden pünktlich durchgeführt (siehe Screenshot).
MUC-TXL_20180513.JPG



Solle ich mich damit zufrieden geben oder lohnt es sich weiter auf die Ausgleichsleistung zu bestehen?
 

Swisstraveller

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24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Möglicherweise hatte die Maschine auf Grund des Wetters irgendwo Verspätung aufgelesen. MUC ist ein LH Hub, von daher denke ich das du anspruch hast. Auf FR24 sehe ich leider nicht die geplannte Maschine, also offenbar war die Stornierung schon früher bekannt.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Und das ist dann ein ziemlich klarer Fall von "durchgereicht", den der BGH wiederholt für rechtswidrig erklärt hat.

Da LH ihrer Darlegungslast kaum entsprechend wird, dürftest du gewinnen. Also NICHT damit abfinden!
 
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Bierbottle

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17.08.2017
212
5
HAM
Liebe Foristen,

gestern hat es mich in STR auf dem Weg nach HAM erwischt inklusive Übernachtung und ich schreibe diese Zeilen aus der Bahn.

mein Flug um 21 Uhr würde um ca. 18 Uhr gestrichen (wegen Unwetter und dem damit fehlenden inbound). Glücklicherweise könnte ich mich noch auf die vorherige 21:15 Maschine umbuchen lassen. Der inbound dazu war pünktlich da. Dann gab es von 19:45 bis ca. 21:30 starkes Gewitter. Ab 21:30 war die Lage aber nach meinem Ermessen im Abflugbereich kn Ordnung. Nun wurde mein Ersatzflug um planmäßig 21:15 aber auch gegen 22:00 gestrichen.

Aussage vom ramp Agent war, dass die Maschine am heutigen Tag morgens dort gebraucht würde.

Wetter als Grund sehe ich ein und die Diskussion, wie lange das als Grund gelten mag hätten wir letztens erst. Da das Handling von EW aber mal wieder echt mies war frage ich mich, ob mit dieser Aussage des ramp Agent etwas anzufangen ist. Klingt für mich eigentlich nach operativen Gründen, auch wenn dem Wetter voraus ging.

Jemand Gedanken dazu ?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du hast ja schon alles richtig dazu geschrieben.

Du hast ´ne doppelte Chance, weil der erste wg. d. Inbounds gestrichen wurde (s.o.), und der zweite mutmaßlich aus operativen Gründen. Kleines Risikos wg. des Wetters aber natürlich vorhanden.


Ist das Wetter heute schon wieder mies oder warum bist du mit der Bahn unterwegs?

Aus Berliner Sicht mag man die ganzen Unwetter-Bereichte ja kaum glauben.
 
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Bierbottle

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17.08.2017
212
5
HAM
Du hast ja schon alles richtig dazu geschrieben.

Du hast ´ne doppelte Chance, weil der erste wg. d. Inbounds gestrichen wurde (s.o.), und der zweite mutmaßlich aus operativen Gründen. Kleines Risikos wg. des Wetters aber natürlich vorhanden.


Ist das Wetter heute schon wieder mies oder warum bist du mit der Bahn unterwegs?

Aus Berliner Sicht mag man die ganzen Unwetter-Bereichte ja kaum glauben.


Der inbound für den späteren Flug ist wahrscheinlich wegen Wetter gestrichen worden - darüber hab ich aber keine Info. Das Gewitter war teilweise schon heftig. (Natürlich nichts gegen wütende paxe, die das Boden Personal angeschrien haben ...)

Bin mit der Bahn weil der EW Telefon Support mich nicht auf Lufthansa mit umsteigen buchen konnte und alle anderen EW direkt Flüge heute schon ausgebucht waren.


Mein Flieger war leider der letzte der gestrichen wurde an dem Tag. Deswegen hatte ich leider entscheidenden Nachteil ggü. den ganzen anderen Paxen die dann schon ersatzflüge hatten usw...
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Gestern hat es meinen Sohn auf EW2035 BRE-STR 2020-2125 erwischt. Die e-mail mit der Cancellation kam schon um 11:46 Uhr. Klar, es gab "Wetter", aber bei so einem frühen Flugstorno wurde wohl prophylatisch gecancelt - und mit ca. einer Stunde Verspätung hätte man den Flug wohl ohne wetterbedingte Einschränkungen durchführen können.

Umbuchung auf heute über die Hotline (nur 6 Minuten Wartezeit!) war problemlos.

Jetzt die übliche Frage:
1) da schon mit recht "langem" Vorlauf (> 8 h) gecancelt wurde (und der Flug ca. 1 Stunde nach Plan hätte fliegen können), sollte man die 250,- € doch eigentlich durchbekommen, oder?

Zwei weitere Fragen:
2) Für die zusätzliche Übernachtung/Verpflegung etc. sind keine direkten Kosten angefallen (Junior ist noch einen Tag länger bei Oma geblieben), aber trotzdem wurden dort ja zusätzliche Mahlzeiten verspeist. Natürlich gibt's für die Einkäufe in Supermarkt/Bäcker etc. keine Belege - und wäre auch schwer aufzudröseln, wieviel davon einer konkreten Person zuzuordnen ist. Damit kann wohl auch keine Kostenerstattung für Verpflegung geltend gemacht werden, oder? Oder wäre ein Ansatz des steuerlichen Pauschbetrages "Verpflegungsmehraufwand" evtl. denkbar?

3) hypothetisch: hätte Junior abends im Restaurant gegessen und morgens beim Bäcker gefrühstückt (und hätte die entsprechenden Belege), wäre das erstattbar?