EU Fluggastrechte / Annullierung

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
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Zu früh zuhause und den Partner beim Seitensprung erwischt? Die Putzfrau klaute gerade das Silber? Überlege nur, für was entschädigt werden muss.

Er konnte deswegen in der Lounge nicht maximieren und musste das schöne Bayern früher verlassen. :D

Die EU/VO gewährt bei einer Annullation auch eine Entschädigung, wenn man mehr als 1 Stunde früher abfliegen muss. Die Entschädigung orientiert sich hier maximal am Segment MUC-DUS. Die Frage ist halt, kommt es dir nicht eher entgegen früher zu Hause zu sein, gerade im Fall der Umsteigeverbindung.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
285
108
Das heißt die Entschädigung steht mir zu? Steht diese mir seitens Lufthansa oder Air Canada zu? Gebucht wurde über Air Canada.

Grundsätzlich ist es schön, fürher zu hause zu sein. Allerdings ließ sich ein Abholen nicht mehr rechtzeitig organisieren. Immerhin wussten wir erst heute morgen gegen 7:50h, dass wir um 9:10 fliegen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Das kann man so allgmein nicht Beantworten, da man die Gründe für die Annullierung nicht kennt. Da der Flug MUC-DUS durch Lufthansa duchgeführt wurde, sind dies eure Ansprechpartner. Wenn du nur MUC-DUS gebucht hättest, stünde dir auf jeden Fall eine Entschädigung zu, sofern keine Aussergewöhnlichen Umstände, die Fluggesellschaft von der Zahlung befreien. Da einzelne Passagiere einer Maschine in der Frage einer möglichen Entschädigung kaum benachteiligt sein dürften, müsste euch die Entschädigung auch zustehen. Dies ist allerding hier meine Interpretation als Laie.
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Hallo Zusammen,

ich habe bei den Meilenschnäppchen einen Hin- und Rückflug nach Montreal gebucht.

Mein Rückflug war geplant

02.06. MONTREAL QC - MUNICH DE 2​0​:3​5​ Uhr - 09:40 +1
03.06. MUNICH DE - MUNICH DE - NUREMBERG DE 12:30 Uhr - 13:05

Den Flug München - Nürnberg um diese Uhrzeit gibt es so scheinbar nicht mehr, daher wurde ich wie folgt umgebucht

02.06. MONTREAL QC - MUNICH DE 2​0​:3​5​ Uhr - 09:40 +1
03.06. MUNICH DE - MUNICH DE - NUREMBERG DE 19:25 Uhr - 20:00

Nach mehreren Telefonaten kann mir die LH keine vernünftige Alternative bieten (auch einen Zug wollen Sie mir nicht geben). Verstehe ich es richtig, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe, da ich ja rechtzeitig informiert worden bin ?


Vielleicht klappt es ja mit einer Umbuchung über FRA, allerdings ist da die Abflugzeit früher.

02.06. YUL-FRA 17:50-07:00+ LH479
03.06. FRA-NUE 10:00-10:40 LH142 oder
03.06. FRA-ZAQ 09:36-11:58 LH3462

Für LH142 ist aktuell nur noch ein Platz in Eco frei, vielleicht gibt man den nicht so gerne für Awards her, aber Du hast ja geschrieben dass Du eine Bahnfahrt auch akzeptieren würdest.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Das heißt die Entschädigung steht mir zu? Steht diese mir seitens Lufthansa oder Air Canada zu? Gebucht wurde über Air Canada.

Grundsätzlich ist es schön, fürher zu hause zu sein. Allerdings ließ sich ein Abholen nicht mehr rechtzeitig organisieren. Immerhin wussten wir erst heute morgen gegen 7:50h, dass wir um 9:10 fliegen.

Es ist ja auch ein Unterschied, ob man eine Stunde am Ziel- oder Umsteigeflughafen wartet...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die Entschädigung orientiert sich hier maximal am Segment MUC-DUS.

Das hört und liest man immer mal wieder (Hausmann, Fluggastrechte), aber ist mE weder in der juristischen Literatur (HK-FluggastrechteVO/Maruhn) noch in der Rechtsprechung (AG Hamburg) die herrschende Meinung. Tatsächlich wird vielfach auf die Gesamt-, nicht auf die Teilstrecke abgestellt, auch wenn die Annullierung den (kürzeren) Anschlussflug betrifft.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Das hört und liest man immer mal wieder (Hausmann, Fluggastrechte), aber ist mE weder in der juristischen Literatur (HK-FluggastrechteVO/Maruhn) noch in der Rechtsprechung (AG Hamburg) die herrschende Meinung. Tatsächlich wird vielfach auf die Gesamt-, nicht auf die Teilstrecke abgestellt, auch wenn die Annullierung den (kürzeren) Anschlussflug betrifft.

Ich bin auch immer der Meinung das die Entfernung von Abflug zum Endziel entscheidend ist weil der EuGH genau darauf abgestellt hat und dann eben die Prüfung erfolgt ob die entsprechenden zeitlichen Grenzen für Anullierung/Verspätung eingehalten wurden.

Allerdings wurde mir auch schon mitgeteilt dass die früheren Ausgleichszahlungen von Airberlin in Höhe von 600Euro überhöht gewesen seinen weil eben auf der Strecke CUR-DUS-STR nur DUS-STR anulliert worden sei.

Aber ich konnte in den Entscheidungen des EuGH zur "Segment-Theorie" nichts finden im Gegenteil so wurde in einem Fall nur eine geringere Ausgleichszahlung zuerkannt weil Abflug und Zielort nach der Großkreismethode knapp unter 1500km Entfernt lagen obwohl durch eine Umsteigeverbindung die Entfernung von 1500km überschritten worden ist.
Aller
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Das hört und liest man immer mal wieder (Hausmann, Fluggastrechte), aber ist mE weder in der juristischen Literatur (HK-FluggastrechteVO/Maruhn) noch in der Rechtsprechung (AG Hamburg) die herrschende Meinung. Tatsächlich wird vielfach auf die Gesamt-, nicht auf die Teilstrecke abgestellt, auch wenn die Annullierung den (kürzeren) Anschlussflug betrifft.


In dem Fall, würde ich als Flugline aber argumentieren, dass keine Entschädigung nach EU/VO fällig wird, weil A) Der Kunde seinen Ursprungsabflugsort nicht früher verlassen musste und er b) nicht mehr als 2 Stunden verspätet ankam, trotz der Annullierung des Segmentes. Und dann hast du gar keinen Passus mehr, auf den du dich stützen kannst.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
In dem Fall, würde ich als Flugline aber argumentieren, dass keine Entschädigung nach EU/VO fällig wird, weil A) Der Kunde seinen Ursprungsabflugsort nicht früher verlassen musste und er b) nicht mehr als 2 Stunden verspätet ankam, trotz der Annullierung des Segmentes. Und dann hast du gar keinen Passus mehr, auf den du dich stützen kannst.

Dieses Vorbringen ist aber unabhängig davon, ob es andernfalls nach Artikel 7 VO nun 250 Euro (für Teilstrecke) oder 600 (Gesamtstrecke) gäbe. Wenn der Haftungsgrund nicht gegeben ist, kommt es auf die Rechtsfolgen nicht mehr an.
 
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Iggy

Aktives Mitglied
08.08.2014
104
3
Vielleicht klappt es ja mit einer Umbuchung über FRA, allerdings ist da die Abflugzeit früher.

02.06. YUL-FRA 17:50-07:00+ LH479
03.06. FRA-NUE 10:00-10:40 LH142 oder
03.06. FRA-ZAQ 09:36-11:58 LH3462

Für LH142 ist aktuell nur noch ein Platz in Eco frei, vielleicht gibt man den nicht so gerne für Awards her, aber Du hast ja geschrieben dass Du eine Bahnfahrt auch akzeptieren würdest.

Danke für den Ratschlag!! Ich fliege die Strecke Montreal - München (sie fliegt dann weiter nach Köln) zusammen mit meiner Freundin und uns beide umbuchen wollten die LH ebenfalls nicht. Am einfachsten wäre es, dass LH mich nur bis München bucht und mir ein Rail&Fly Ticket gibt, aber das rücken sie an der Hotline nicht raus, sondern sagen ich könne es nur am Flughafen München versuchen.

Jemand einen Tip zum Vorgehen (auch wenn das ein wenig Off-Topic ist)
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Das Problem ist dass Ihr aufgrund des unterschiedlichen Abflug-/Zielortes sicher getrennte Buchungen habt und Deine Freundin daher keinen Anspruch auf Umbuchung hat, wenn sich nur Dein Flug ändert. Umsteigeverbindungen MUC-FRA-NUE sind an dem Tag in Eco auch ausgebucht. Vielleicht gelingt es aus Kulanz dass die Freundin auch auf YUL-FRA-QKL umgebucht wird, ansonsten würde ich eine Änderung des Zielortes für Dein Ticket auf MUC fordern und die Kosten für das DB-Ticket nachträglich zur Erstattung einreichen, da eine Verlängerung des Aufenthalts am Umsteigeort auf 10 Stunden unzumutbar ist. Wenn das auch nicht möglich ist, einfach selbst machen. Bei einem Prämienticket kann man Dir auch keinen Vorteil durch das Auslassen des letzten Segments unterstellen, im Gegenteil, eigentlich würden sich die Steuern und Gebühren durch den fehlenden Anschlussflug ca. um den Preis eines günstigen Bahntickets reduzieren.

Übrigens, da die Fahrt mit der S-Bahn über den Hbf. recht zeitintensiv ist, vom Flughafen gäbe es am Sonntag auch um 11:15 Uhr eine Fahrt mit Flixbus direkt nach Nürnberg für 19 EUR.
 

Iggy

Aktives Mitglied
08.08.2014
104
3
Das Problem ist dass Ihr aufgrund des unterschiedlichen Abflug-/Zielortes sicher getrennte Buchungen habt und Deine Freundin daher keinen Anspruch auf Umbuchung hat, wenn sich nur Dein Flug ändert. Umsteigeverbindungen MUC-FRA-NUE sind an dem Tag in Eco auch ausgebucht. Vielleicht gelingt es aus Kulanz dass die Freundin auch auf YUL-FRA-QKL umgebucht wird, ansonsten würde ich eine Änderung des Zielortes für Dein Ticket auf MUC fordern und die Kosten für das DB-Ticket nachträglich zur Erstattung einreichen, da eine Verlängerung des Aufenthalts am Umsteigeort auf 10 Stunden unzumutbar ist. Wenn das auch nicht möglich ist, einfach selbst machen. Bei einem Prämienticket kann man Dir auch keinen Vorteil durch das Auslassen des letzten Segments unterstellen, im Gegenteil, eigentlich würden sich die Steuern und Gebühren durch den fehlenden Anschlussflug ca. um den Preis eines günstigen Bahntickets reduzieren.

Übrigens, da die Fahrt mit der S-Bahn über den Hbf. recht zeitintensiv ist, vom Flughafen gäbe es am Sonntag auch um 11:15 Uhr eine Fahrt mit Flixbus direkt nach Nürnberg für 19 EUR.

Sensationell - vielen Lieben Dank !
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
487
13
Halló Zusammen,

mein FR Flug am 6.5. Von BCN nach FRA wurde nach HHN umgeleitet. Landung in HHN war um 00:30, Ankunft mit dem Bus in FRA um 02:15 am 7.5. (Geplant war 22:30h am 6.5.)
Ryanair hat jetzt schon zugegeben, dass Grund für die Verspätung ein Technical war, verweigert aber die Entschädigung, da Verspätung nach deren Ansicht unter 3h war.
Wie sind eure Erfahrungen bei Umleitungen wegen Nachtflugverbot und den daraus entstehenden Verspätungen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Zudem ist das rechtlich eine Annullierung. sodass sogar zwei Stunden ausreichen. Ganz streng genommen, kommt es in diesem Fall sogar überhaupt nicht auf den Zeitpunkt deines Eintreffens in FRA an. Die Ausgleichszahlung ist ohne Wenn und Aber zu zahlen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Halló Zusammen,

mein FR Flug am 6.5. Von BCN nach FRA wurde nach HHN umgeleitet. Landung in HHN war um 00:30, Ankunft mit dem Bus in FRA um 02:15 am 7.5. (Geplant war 22:30h am 6.5.)
Ryanair hat jetzt schon zugegeben, dass Grund für die Verspätung ein Technical war, verweigert aber die Entschädigung, da Verspätung nach deren Ansicht unter 3h war.
Wie sind eure Erfahrungen bei Umleitungen wegen Nachtflugverbot und den daraus entstehenden Verspätungen?

Zu dieser Konstellation hänge ich mal meine Frage dran, muss ich die Umleitung, sofern vor dem Boarding kommuniziert, hinnehmen, oder gibt es Alternativen?
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Das heißt die Entschädigung steht mir zu? Steht diese mir seitens Lufthansa oder Air Canada zu? Gebucht wurde über Air Canada.

Grundsätzlich ist es schön, fürher zu hause zu sein. Allerdings ließ sich ein Abholen nicht mehr rechtzeitig organisieren. Immerhin wussten wir erst heute morgen gegen 7:50h, dass wir um 9:10 fliegen.

Ehrlich gesagt verstehe ich das Ansinnen überhaupt nicht. Forderungen wie diese werden dazu führen, dass die Verordnung aus Verbrauchersicht verschlechtert wird.

Ob ich jetzt am Umsteigeflughafen eine Stunde zubringe oder am Ankunftsflughafen macht genau null Unterschied. Mein höchstpersönliches Empfinden lässt sich mit „Hals nicht voll genug bekommen“ am ehesten beschreiben. Aber vielleicht gibt es ja ungenannte Umstände, die das Warten am Ankunftsflughafen unzumutbar und zu einer Belastung machen. Dann mag das natürlich anders aussehen.
 
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PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Ehrlich gesagt verstehe ich das Ansinnen überhaupt nicht. Forderungen wie diese werden dazu führen, dass die Verordnung aus Verbrauchersicht verschlechtert wird.

Ob ich jetzt am Umsteigeflughafen eine Stunde zubringe oder am Ankunftsflughafen macht genau null Unterschied. Mein höchstpersönliches Empfinden lässt sich mit „Hals nicht voll genug bekommen“ am ehesten beschreiben. Aber vielleicht gibt es ja ungenannte Umstände, die das Warten am Ankunftsflughafen unzumutbar und zu einer Belastung machen. Dann mag das natürlich anders aussehen.
Aber solange Airlines dann einfach Kunden nicht bezahlen und mit fadenscheinigen Begründungen alles ablehnen wollen ist es dann OK. Oder wo es andere Gesetze zulassen dass Unternehmen für alles mögliche Schlupflöcher suchen ist es OK. Also warum sollen Verbraucher nicht auch alles mögliche versuchen dürfen was ein Gesetz hergibt. Die Fluglinien versuchen ja auch so gerne die Verordnung zu zitieren warum sie nicht entschädigen sollen...
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
285
108
Umn es ganz deutlich zu fragen. Habe ich, trotz aller ethischen Gesichtspunkte, ein Anrecht auf die zahlung?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sofern die Annullierung nicht Folge außergewöhnlicher Umstände war - ja.

Aber natürlich nur in der Höhe, wie sie für die Kurzstrecke vorgesehen ist. Der Langstreckenflug fällt hier in den Skat.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Aber natürlich nur in der Höhe, wie sie für die Kurzstrecke vorgesehen ist. Der Langstreckenflug fällt hier in den Skat.

Ich kann es nur wiederholen: Die Ansicht, dass die Annullierung des (kürzeren) Anschlussfluges nur zur Kompensation dieser Teil-, aber nicht der Gesamtstrecke führt, ist eine Meinung, nicht aber in Stein gemeißelt. Das AG Hamburg (zuletzt Dezember 2017) und das AG Düsseldorf sehen das anders, ebenso Teile der juristischen Fachliteratur. Mit anderem Worten: Es gibt gute Gründe, aufs Ganze, nicht nur auf einen Teil zu setzen.