EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Ausgleichszahlung? Klar, wenn keine AU verantwortlich.

Es sei denn, man hätte dir einen Weiterflug nach DUS angeboten, den du aber zugunsten der Zufahrt eingetauscht hast. Und dieser hätte dich bis 20:15 nach DUS gebracht.
 
C

cweiss

Guest
wie ist eigentlich so ein Fall vom heutigen KL809 zu sehen? Ist ja erst umgeleitet worden dann gekillt weil Crew nicht mehr fliegen durfte und dann lassen sie den Vogel einfach einen Tag dort stehen anstatt anderes zu probieren und die Folgeflüge gehen dann auch baden.
Ist sowas schon die Schuld der Airline oder doch alles schuldlos?
 

Iggy

Aktives Mitglied
08.08.2014
104
3
Ausgleichszahlung? Klar, wenn keine AU verantwortlich.

Es sei denn, man hätte dir einen Weiterflug nach DUS angeboten, den du aber zugunsten der Zufahrt eingetauscht hast. Und dieser hätte dich bis 20:15 nach DUS gebracht.

Ich habe schon explizit nach der Köln Variante gefragt. Wie auch immer mein Ersatzflug steht jetzt aufgrund schlechten Wetters am Boden
 

Denabac

Aktives Mitglied
14.07.2016
152
85
London, UK
Ich verstehe die Fragestellung mit der Entschädigung nicht so ganz. Ausgleichszahlung ist hier nicht gemeint. Oder? Denn die ist ja unabhängig davon zu zahlen, in welcher Klasse gebucht wurde, in welcher es noch Kapazitäten gibt etc.


Bei Aufgabe der Reise nach Annullierung gibt es also die Ausgleichszahlung und das Geld für den originären Flug zurück. Außerdem evtl. Schadensersatz, sofern die Streichung vertragswidrig war und/oder der Schaden (auch) dadurch entstanden ist, dass keine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten wurde.

Ob die Reisebedingungen in einer höheren oder niedrigeren Serviceklasse noch "vergleichbar" im Sinne der EU-VO ist, wird in der Literatur unterschiedlich bewertet. Aus meiner Sicht steht die Vermeidung von Zeitverlusten an erster Stelle. Das bedeutet zum einen, dass das Luftfahrtunternehmen notfalls in einer höheren Klasse befördern muss, aber auch, dass sie ggf. in einer niedrigeren Klasse befördern darf. Argument: Up- und Downgrades werden in der VO explizit geregelt.

Die Diskussion ist wesensgleich mit jener, ob Verbindungen mit mehr (oder weniger) Umstiegen angeboten werden dürfen (auch hier meine ich: ja!), und der, ob ggf. auf andere Verkehrsträger ausgewichen werden kann (bedingt).

@umsteiger. Vielen Dank an der Stelle.

Ich habe nun gestern eine Antwort von BA erhalten. Ich moechte Euch den Textbaustein Wortlaut nicht vorenthalten.

"I can see from your letter that you're also disappointed as we were unable to offer you the available seat in Club Europe. As your booking was for a Eur Traveller seat, you would have had to pay to upgrade to our Club Europe cabin, in order for you to travel on this flight. I realise this isn't that answer you were hoping for and I'm sorry. As per the EU legislation, we have to rebook you in the same cabin you were originally booked in, as that would be classed as comparable transport condition.".

Hierbei handelte es sich um einen LHR - GLA Flug. Der am gleichen Tag auf LHR - EDI und LHR - LCY umgebucht wurde. Dies ist alles zum Beginn Maerz passiert, als wir hier mit einer "severe weather front" zu tun hatten.

Mir geht es jedoch darum, dass British Air mir einen LHR - GLA Flug gegen 18.00 angeboten hat, wobei ein LCY - GLA Flug um 10.00 verfuegbar war. Jeder andere premier carrier (BA und premier carrier ein schoener Witz in sicher), haette mich auf den frueheren Flug gebucht. Final hat mich dies dann einen Trip nach Canada gekostet um diesen Termin wahrzunehmen.

Nun Frage ich mich, gibt es in Literatur oder Rechtsprechung einen Bezug auf "earliest opportunity" und "all reasonable measures"?

Ich mag British Air nicht damit davon kommen lassen, dass man einen 8 Stunden spaeteren Flug anbietet waehrend drei andere fruehere Fluege verfuegbar sind. Es tut nichts zur Sache, aergert mich jedoch, dass das verfuegbare C Ticket gleichteuer war wie mein gebuchtes Y Ticket.

Ich waere fuer jeden Hinweis dankbar.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
wie ist eigentlich so ein Fall vom heutigen KL809 zu sehen? Ist ja erst umgeleitet worden dann gekillt weil Crew nicht mehr fliegen durfte und dann lassen sie den Vogel einfach einen Tag dort stehen anstatt anderes zu probieren und die Folgeflüge gehen dann auch baden.
Ist sowas schon die Schuld der Airline oder doch alles schuldlos?

Was soll den KLM anderes machen ?

Wenn es ein medizinischer Notfall/rauchendes Handy war, und die Crew auch nicht mehr fliegen darf ist das eben so zu akzeptieren.


KLM ist da ohne Schuld würde ich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
LH506 FRA GRU
09 MAY std 2205 - 0455 +1
10 MAY atd 0848 - 1528

gebucht war urspruenglich (in einem Economy Ticket)

09MAY FRA GRU 2205 - 0455 +1 / LH
10MAY GRU BSB 2215 - 0005 / O6

Der Aufenthalt in Sao Paulo war bewusst so geplant, auf dem Programm stehen 2
notwendige Behördengänge.

Durch die späte Ankunft der LH506 können diese Termine nicht mehr wahrgenommen
werden - LH in FRA (Supervisor / Ticketdesk) verweigert die Umbuchung des O6 Fluges
auf den folgenden Tag mit dem Argument "der Reiseverlauf sei weiter wie gebucht" fliegbar.

Auch ein Short-Check In nur bis GRU wird verweigert - der Gast muss fliegen wie geplant,
nur eben mit kuerzerem Stop in GRU.

Kompensation Ja oder Nein?

LH506_Delay_09MAY18.JPG
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
SN ist meiner Erfahrung nach in der Tat besonders nichtstuend.

Ich habe gerade genau die entgegengesetzte Erfahrung gemacht:

04.04. Flug FAO-BRU-HAM - Teil BRU-HAM ausgefallen und daher 3:50 später angekommen.
04.04. Meldung über Website gemacht - automatische Eingangsbestätigung
20.04. Anruf bei Hotline - es werden gerade die Fälle von Ende März bearbeitet
24.04. Mail an die Antwortadresse der Eingangsbestätigung mit Fristsetzung
28.04. Mail von SN mit bitte um Kontodaten
10.04. Mail von SN das 400 € angewiesen werden

Soo schlecht finde ich das nun nicht.

Hans
 

Hans52

Neues Mitglied
10.05.2018
5
0
Hallo,

ich ärgere mich gerade mit Ryanair herum. Der für 3 Personen gebuchte Flug im August (Hin: 11.08., Zurück: 25.08.) von Frankfurt nach Glasgow wurde vor etwa 2 Wochen per E-Mail annulliert - aus "operativen Gründen".

Mit dieser E-Mail gibt man mir 2 Optionen: Erstattung der Flugkosten oder kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Ryanair-Flug.
Eine Erstattung ist für mich keine Option - alle Flüge sind ab Frankfurt teurer. Eine Umbuchung auf andere Ryanair-Flüge auch nicht, da Ryanair diese Strecke nicht mehr bedient. Alternativen wären nach Edinburgh (ca. 80km vom Zielflughafen, Abflug 1 Tag später) oder Berlin (ca. 5,5h Zugfahrt von Frankfurt, gleiche Tage).

Meine favorisierte Lösung wäre einen Lufthansa-Flug ab Frankfurt zu nehmen - die günstigste Alternative mit derselben Strecke an denselben Tagen. Nur so kann ich Hotels, Mietwagen etc. in Schottland so in Anspruch nehmen wie gebucht. Die Mehrkosten würde ich mir von Ryanair erstatten lassen wollen.

Chats und Telefonate mit Ryanair endeten immer so, dass mir die Optionen oben angeboten wurden. Mein Vorschlag mit Lufthansa traf auf Ablehnung bzw. die Aussage, dass man eine Erstattung der Mehrkosten nicht garantieren könne.

Meine Frage: Abwehrversuche oder rechtlich tatsächlich zutreffend? Muss ich eine Verschiebung meines Fluges oder eine Reise quer durch die Republik als "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" gem. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hinnehmen? Wie groß ist das Risiko am Ende auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben?

VIelen Dank für Ihre EInschätzung!
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Soweit mir bekannt keine Entschaedigung wenn 14 Tage vorher annuliert wurde.

Ich wuerde den Tag spaeter nach EDI fliegen und Mietwagen umbuchen bzw. erste Nacht stornieren.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Soweit mir bekannt keine Entschaedigung wenn 14 Tage vorher annuliert wurde.

Ich wuerde den Tag spaeter nach EDI fliegen und Mietwagen umbuchen bzw. erste Nacht stornieren.

Hier geht es aber nicht um die Entschädigung im Sinn der Ausgleichszahlung sondern um den Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Dieser Anspruch ist klar aus der EU-VO ab zu leiten FR dazu bringen eine Umbuchung auf LH zu machen ist allerdings viel schwieriger als eben selbst in Vorleistung zu gehen und selbst entsprechende Flüge zu buchen und die Kostenerstattung notfalls gerichtlich durch zu setzen.

Gibt es denn LH Flüge die zu ähnlichen Zeiten wie der ursprünglich gebuchte Flug statt finden? sollte das der Fall sein steht einer Erstattungspflicht nichts im Wege.

Um es vereinfach und für Laien verständlich aus zu drücken die EU-Verordnung will den FLuggast gerade davor schützen dass die FLuggesellschaft wie wild Tickets verkauft aber nicht gewinnbringende Flüge dann einfach streicht und dann mit dem Pax das Friss oder Stirb Spiel spielen kann.
 

Hans52

Neues Mitglied
10.05.2018
5
0
Ja genau - die Lufthansa fliegt halt nachmittags (15 statt 7 Uhr, aber immerhin am selben Tag und die richtige Strecke. Mietwagen umbuchen kommt einer Neubauchung gleich (Sixt) und die ist inzwischen 350€ teurer. Ich habe echt keine Lust draufzahlen und durch die Gegend zu Orgeln nur weil Ryanair entscheidet die Strecke nicht mehr zu fliegen. Da ist ja schließlich eine Beförderungsvertrag zustande gekommen - von Passagieren verlangen sie da selbst ordentlich wenn dieser zurücktritt und storniert... :-( bisher bin ich bei der Verordnung nur an den Worten "frühestmöglich" und " vergleichbare Reisebedingungen " verzweifelt - das ist ja dehnbar und man könnte als Ryanair ja durchaus sagen: " Komm jetzt fahr halt auf unsere Kosten nach Berlin und fliege von da" (5,5h zug jeweils und erst abends um 19uhr in Glasgow...)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Ich sehe in diesem Fall keine Probleme eine Zugfahrt die mehr als doppelt so lange dauert wie die ursprüngliche Flugzeit sind meiner Ansicht nach keine Vergleichbaren Reisebedingungen (fairerweise muss man sagen, dass das ein/e Richter/in am AG Frankfurt anders sehen könnte halte ich aber für nahezu ausgeschlossen)

Zunächst sollte einmal FR schriftlich nachweisbar dazu aufgefordert werden eine angemessene Ersatzbeförderung bereit zu stellen.
Da der Flug ja noch drei Monate hin ist sollte man hierzu eine Frist von 2Wochen setzen und klar erklären dass man eine Stornierung als auch das Angebot zur Ersatzbeförderung via Berlin ablehnt.
Des Weiteren sollte man durchaus ankündigen, das man im Falle des Fristablauf eine eigenständige Buchung durchführen und die Kostenerstattung beantragen wird.

Mir persönlich fehlt die Erfahrung im Umgang mit FR aber man sollte sich darauf einstellen dass der Fall wohl nicht ohne ein gerichtliches Mahn-/Verfahren zu lösen sein wird.

Wurden eigentlich Alternativflughäfen wie STR oder Hahn geprüft da diese innerhalb deutlich kürzerer Zeit zu erreichen sind könnte man hier eine vertrebare Lösung finden auch wenn man dann immer noch über vergleichbare Reisebedingungen diskutieren kann.

Man könnte auch die BA Verbindung via LHR man hat hier zwar einen Umstieg fliegt aber zu einer ähnlichen Zeit ab und wäre noch früher vor Ort der Preis liegt auch 33% günstiger 1070 statt 1500MVR man könnte das als vertretbaren Alternativvorschlag ansehen oder eben eine FR interne Lösung mit vorherigen FRA-TXL Flug (falls vorhanden)
 
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Hans52

Neues Mitglied
10.05.2018
5
0
Das tut wirklich gut mal eine unterstützende Meinung zu hören ;) Wie die Theorie dann in der Praxis abläuft, insbesondere bei FR, wird sich dann ja zeigen :-D

STR klappt nur mit Zwischenstopp und ebenfalls deutlich teurer als FR über KLM. Hahn hat FR mir tatsächlich angeboten - allerdings jeweils am nächsten Tag und nach Edinburgh... also wäre es von da aus wieder knapp 80km Reise nach Glasgow und das abends um 20 Uhr. Über die Vertretbarkeit des Angebots von Ausweichflughäfen kann man ja noch streiten bei EDI / GLA, aber jeweils einen Tag später bringt wieder meine Buchungen von Hotels und Auto durcheinander.

Ich werde es dann vielleicht einfach drauf ankommen lassen - hilft ja nichts :)
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Ich glaube mich zu erinnern, dass hier mal erwähnt wurde, dass FR keine deutsche Adresse besitzt. Ist das noch so, erschwert das die Rückforderung auf dem Rechtsweg?
 

Hans52

Neues Mitglied
10.05.2018
5
0
Guter Punkt. Das würde einen Rechtsstreit in der Tat erschweren.
Ich habe gerade auch noch mal mit der ADAC Rechtshotline (kostenfreie Erstberatung) telefoniert. Dort war man ziemlich schnell und fest der Meinung, dass eine solch weit im Voraus angekündigte Stornierung des Fluges gar nicht in den Anwendungsbereich der EU261 fällt und hier lediglich die Geschäftsbedingungen von FR gelten (welche natürlich keine Buchung auf Flüge anderer Airlines vorsehen).
Demzufolge kann man immer erst 2 Wochen vorher sicher wissen, ob's mit dem früh günstig gebuchten Flug auch tatsächlich was wird oder man sich kurzfristig nach teuren Alternativen umgucken darf.
Schlussfolgerung für mich: In den sauren Apfel beissen und eine Umbuchung von/zu anderen Orten akzeptieren, ab jetzt mehr auf die Verlässlichkeit der Airline achten und FR zukünftig meiden...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Also da hat die Rechtshotline definitiv Unsinn erzählt! die zwei bzw. ein Wochenfrist wird nur im Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung erwähnt.

Der Vorteil in dieser Sache ist dass das AG in Frankfurt als zuständiges Gericht bestimmt werden kann dann gibt es die Zustellung ins Ausland funktionert selbst im Mahnverfahren nur werden eben für die besondere Zustellung eben gewisse Gebühren fällig.

Dann scheinen andere Abflughäfen wirklich unzumutbar, dann bleibt nur die Frage ob gerade Anspruch auf den LH Flug besteht, man kann durchaus Argumentieren dass der morgendliche BA Flug welcher um 7:20Uhr abhebt und damit kurz nach der geplanten FR Maschine und man nach dem Umstieg immer noch früher der Ziel erreicht als die LH Maschine.
Daher wäre der Grundsatz des frühstmöglichen Zeitpunkts erfüllt und man würde eben auch den Schaden mindern da der BA ja deutlich günstiger ist als der BA Flug insgesamt kann man dann zum Ergebnis kommen dass eben zugunsten dieser Punkte der Wechsel von non-Stop in ein Stop akzeptiert werden muss.

Aber zunächst sollte FR einmal wie oben beschrieben wirksam aufgefordert werden eine angemessene Ersatzbeförderung bereit zu stellen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.996
3.965
FRA
Hallo,
Der für 3 Personen gebuchte Flug im August (Hin: 11.08., Zurück: 25.08.) von Frankfurt nach Glasgow wurde vor etwa 2 Wochen per E-Mail annulliert - aus "operativen Gründen".

Reicht für die Verbindung über STN die Minimum Connection Time nicht oder ist Umsteigeverbindung mit FR ausgeschlossen?

FR1686FRASTN
06:5007:25
FR7492STNGLA
08:4010:00
 

Hans52

Neues Mitglied
10.05.2018
5
0
Dann scheinen andere Abflughäfen wirklich unzumutbar, dann bleibt nur die Frage ob gerade Anspruch auf den LH Flug besteht, man kann durchaus Argumentieren dass der morgendliche BA Flug welcher um 7:20Uhr abhebt und damit kurz nach der geplanten FR Maschine und man nach dem Umstieg immer noch früher der Ziel erreicht als die LH Maschine.

Stimmt. Den Flug habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen, weil bisher der LH-Flug deutlich günstiger war. Auf der anderen Seite - meine Argumentation der längeren Reisezeit zieht auch nicht mehr so richtig, wenn ich einen 4h-Flug akzeptiere, oder? :D Immerhin komme ich aber so noch vor Sonnenuntergang in Glasgow an...

Aber zunächst sollte FR einmal wie oben beschrieben wirksam aufgefordert werden eine angemessene Ersatzbeförderung bereit zu stellen.

Per E-Mail antwortete man mir ich soll mich zwecks Umbuchung auf ein anderes Datum oder einen anderen Flughafen Deutschland / Großbritannien an den Chat wenden. Im Chat bietet man mir nur z.T. deutlich spätere Ryanairflüge an (ab Berlin, ab Hahn). Eine Zusage, ob ich die jeweiligen Zugfahrten bezahlt bekomme, bekomme ich angeblich wiederum nur per E-Mail. (n) Insgesamt bleibt FR dabei: Erstattung oder anderer FR-Flug. Basta.

Reicht für die Verbindung über STN die Minimum Connection Time nicht oder ist Umsteigeverbindung mit FR ausgeschlossen?

Die Verbindung wird mir weder auf skyscanner.de noch direkt auf Ryanair.com angeboten - auch von Ryanair selbst nicht durch die Hotline...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
nun hier gibt eben das Problem dass es keine optimale gibt es gibt eben keinen morgendlichen non-stop Flug egal von welcher Gesellschaft.

Im zweifelsfall würde ich es eher so sehen dass dem Pax eine längere Reisezeit zugemutet werden kann wenn er dafür deutlich früher am Zielort eintrifft und der entstandene Schaden geringer ist.

Bei einer FR auf FR aber darauf achten dass es zusammenhängendes icket gilt denn sonst hat man ein neues Problem wenn dort Probleme auftreten, da FR doch normalerweise nur einzelne Tickets verkauft.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Welche Frist ggü. der Airline stellen?

Habe das Forum durchsucht, aber keine passende Info erhalten.
Welche Frist soll ich der Airline (Kranichflieger) setzen, bis wann der Entschädigungsantrag bearbeitet und ausgezahlt werden soll?

Sind 30 Tage in Ordnung?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Welche Frist ggü. der Airline stellen?

Habe das Forum durchsucht, aber keine passende Info erhalten.
Welche Frist soll ich der Airline (Kranichflieger) setzen, bis wann der Entschädigungsantrag bearbeitet und ausgezahlt werden soll?

Sind 30 Tage in Ordnung?

30 Tage sind auf jeden Fall mehr als in Ordnung

Ich arbeite immer mit 2Wochen Fristen das ist das mindeste was angemessen ist.
Es gibt aber schon Erfahrungsberichte hier dass LH ja bereits von selbst nach 4-6Wochen bezahlt es kann daher auch eine etwas längere Frist Sinn machen wenn man auf wenig Aufwand wert legt.
 
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CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Kurze Frage zu nicht EU-Airline-Pauschalreise.
Rückflug sollte heute stattfinden, ausführende Airline (arabische) ist Pleite oder äquivalent.
1) Deutscher Reiseveranstalter FTI muss kostenfrei umbuchen und notfalls ein Hotel stellen?
2) Wie viele Tage darf FTI einen warten lassen bis der Rückflug stattfindet und ab wann darf man sich selbst einen Rückflug buchen und bekommt den Preis des extra gebuchten Fluges erstattet?
 
A

Anonym38428

Guest
Kurze Frage zu nicht EU-Airline-Pauschalreise.
Rückflug sollte heute stattfinden, ausführende Airline (arabische) ist Pleite oder äquivalent.
1) Deutscher Reiseveranstalter FTI muss kostenfrei umbuchen und notfalls ein Hotel stellen?
2) Wie viele Tage darf FTI einen warten lassen bis der Rückflug stattfindet und ab wann darf man sich selbst einen Rückflug buchen und bekommt den Preis des extra gebuchten Fluges erstattet?

Das hat mit den Fluggastrechten keinen Berührungspunkt, vielmehr wird FTI schadenersatzpflichtig, bzw. ergibt sich eine Reisepreisminderung, so denn am gleichen Tag keine Rückreise organisiert werden kann.

Rein aus Interesse - welche Airline hat es erwischt?