Ich verstehe die Fragestellung mit der Entschädigung nicht so ganz. Ausgleichszahlung ist hier nicht gemeint. Oder? Denn die ist ja unabhängig davon zu zahlen, in welcher Klasse gebucht wurde, in welcher es noch Kapazitäten gibt etc.
Bei Aufgabe der Reise nach Annullierung gibt es also die Ausgleichszahlung und das Geld für den originären Flug zurück. Außerdem evtl. Schadensersatz, sofern die Streichung vertragswidrig war und/oder der Schaden (auch) dadurch entstanden ist, dass keine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten wurde.
Ob die Reisebedingungen in einer höheren oder niedrigeren Serviceklasse noch "vergleichbar" im Sinne der EU-VO ist, wird in der Literatur unterschiedlich bewertet. Aus meiner Sicht steht die Vermeidung von Zeitverlusten an erster Stelle. Das bedeutet zum einen, dass das Luftfahrtunternehmen notfalls in einer höheren Klasse befördern muss, aber auch, dass sie ggf. in einer niedrigeren Klasse befördern darf. Argument: Up- und Downgrades werden in der VO explizit geregelt.
Die Diskussion ist wesensgleich mit jener, ob Verbindungen mit mehr (oder weniger) Umstiegen angeboten werden dürfen (auch hier meine ich: ja!), und der, ob ggf. auf andere Verkehrsträger ausgewichen werden kann (bedingt).
@umsteiger. Vielen Dank an der Stelle.
Ich habe nun gestern eine Antwort von BA erhalten. Ich moechte Euch den Textbaustein Wortlaut nicht vorenthalten.
"I can see from your letter that you're also disappointed as we were unable to offer you the available seat in Club Europe. As your booking was for a Eur Traveller seat, you would have had to pay to upgrade to our Club Europe cabin, in order for you to travel on this flight. I realise this isn't that answer you were hoping for and I'm sorry. As per the EU legislation, we have to rebook you in the same cabin you were originally booked in, as that would be classed as comparable transport condition.".
Hierbei handelte es sich um einen LHR - GLA Flug. Der am gleichen Tag auf LHR - EDI und LHR - LCY umgebucht wurde. Dies ist alles zum Beginn Maerz passiert, als wir hier mit einer "severe weather front" zu tun hatten.
Mir geht es jedoch darum, dass British Air mir einen LHR - GLA Flug gegen 18.00 angeboten hat, wobei ein LCY - GLA Flug um 10.00 verfuegbar war. Jeder andere premier carrier (BA und premier carrier ein schoener Witz in sicher), haette mich auf den frueheren Flug gebucht. Final hat mich dies dann einen Trip nach Canada gekostet um diesen Termin wahrzunehmen.
Nun Frage ich mich, gibt es in Literatur oder Rechtsprechung einen Bezug auf "earliest opportunity" und "all reasonable measures"?
Ich mag British Air nicht damit davon kommen lassen, dass man einen 8 Stunden spaeteren Flug anbietet waehrend drei andere fruehere Fluege verfuegbar sind. Es tut nichts zur Sache, aergert mich jedoch, dass das verfuegbare C Ticket gleichteuer war wie mein gebuchtes Y Ticket.
Ich waere fuer jeden Hinweis dankbar.