Ryanair hat ja zum Mai eine Maschine aus Weeze abgezogen und dementsprechend fleißig Abflüge rausgeworfen, unter anderem NRN-EDI wurde am Dienstag gestrichen (jetzt 2/7 statt 3/7). Natürlich ausgerechnet, wenn man einmal mit der ganzen Familie +3 drauf gebucht ist
Wurden auf den Donnerstagsflug 2 Tage später umgebucht und das als Flugplanänderung dargstellt (zu deren Nachteil hat sich ein übereifriger Chatmitarbeiter verplappert und es richtigerweise als Cancellation bezeichnet).
Habe zweimal mit Frist nächstmögliche Beförderung eingefordert (BA DUS-EDI via LHR oder KLM via AMS), kam natürlich 2 mal ein Nein zurück.
Was ist jetzt das sinnvollste Vorgehen:
-BA buchen, Zahlungsaufforderung nach Dublin schicken (Deutsch, Englisch oder ist das egal?) und nach erwartungsgemäßerer Nichtzahlung zum Anwalt oder
-Direkt zum Anwalt geben?
Falls ja, hat jemand einen Tipp für einen guten Anwalt hierfür?
Ich vermute, FR wird sich auf die Position stellen, dass der Donnerstagsflug die nächste Direktbeförderung NRN-EDI ist, allerdings bewerben sie es offensiv als Düsseldorf, daher fällt DUS m.M.n. unter 'Flughäfen, die dieselbe Region bedienen'.
Und zuletzt: falls ich die Alternativbeförderung selber buche, muss diese nach dem ursprünglichen Abflug liegen wenn ich das richtig sehe? Sonst gäbe es am Vorabend einen EW Direktflug, der auch passen würde und auch deutlich günstiger ist. Könnte man hier mit Schadensminderungspflicht argumentieren, oder geht man dann eher das Risiko ein, auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben?
Vielen Dank für die Hilfe!