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Laut einer Freundin Air Arabia, aber dazu habe ich nirgendwo Online eine Bestätigung gefunden.Rein aus Interesse - welche Airline hat es erwischt?
Laut einer Freundin Air Arabia, aber dazu habe ich nirgendwo Online eine Bestätigung gefunden.Rein aus Interesse - welche Airline hat es erwischt?
Laut einer Freundin Air Arabia, aber dazu habe ich nirgendwo Online eine Bestätigung gefunden.
Laut einer Freundin Air Arabia, aber dazu habe ich nirgendwo Online eine Bestätigung gefunden.
Mein Flug S4116 von Santa Maria SMA nach Lissabon LIS wurde soeben gecancelt. Nun soll es unter geänderter Flugnummer S44012 und leicht veränderter Flugzeiten von SMA zunächst nach PDL und dann weiter nach LIS gehen.
Liegt hier eine Annulierung mit Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne von EU261 vor? Wenn ja, gibt es Empfehlungen wie aufgrund des Gerichtsort Portugal vorgegangen werden kann?
Wann hätte denn der Flug sein sollen? Wann ist die Ankunft in LIS nun und für wann war sie ursprünglich geplant?
Danke, dürfte aber die gleiche Maschine sein, von daher sehe ich das recht gelassen.
Ich spreche durchaus ganz gutes Portugiesisch und lebe aktuell in LIS, allerdings sind mir keine Fachanwälte in LIS oder PT bekannt. Sollte jemand hier eine Empfehlung haben, gerne
Was nun? Anwalt einschalten? Die gewünschte Verbindung über FRA selbst buchen? Verstehe ich es richtig, dass ich einen Beförderungsvertrag mit AirChina habe und somit AirChina mich auch umbuchen muss, egal über was ich gebucht habe?
Warum nur mit Einschränkungen? Die EU261/2004 gilt ja grundsätzlich auch für alle Abflüge ab der Schweiz. Und der Fall der Annullierung ist in der EU261/2004 recht eindeutig geregelt. Welche Einschränkungen könnte es hier geben?Aber im Hinterkopf haben, ob sich auch ein Gericht findet. Deutsche Gerichtsstände scheinen ja keine vorhanden. Liefe also auf die Schweiz hinaus. Und dort gilt das eben Geschriebene leider nur mit Einschränkungen.
Es geht um mögliche Gerichtsentscheide des EuGh welche nach Übernahme der Verordnung mit den bilateralen Verträge (noch) nicht durch den gemischten Ausschuss übernommen wurden. Das Bundesgericht jedoch zeigt die Tendenz, sich an Urteilen des EuGh zu orientieren.Warum nur mit Einschränkungen? Die EU261/2004 gilt ja grundsätzlich auch für alle Abflüge ab der Schweiz. Und der Fall der Annullierung ist in der EU261/2004 recht eindeutig geregelt. Welche Einschränkungen könnte es hier geben?
Hat jemand in der Vergangenheit bereits einmal seine Fluggastrechte gegenüber Montenegro Airlines geltend gemacht?
Ich stehe aktuell vor dem Problem an welche Adresse ich das Ganze schicken soll. In Deutschland scheint es keine Niederlassung/Briefkasten zu geben (lediglich eine in Montenegro).
Im Vorfeld der Reise haben wir versucht per E-Mail Kontakt aufzunehmen, allerdings gabs auf die auf der Homepage angegebenen Adresse keinerlei Rückmeldungen. Daher sehe ich hier auch wenig Chancen auf Erfolg.
Hey zusammen,
Ryanair stellt sich quer oder/und auf dumm. Habe denen noch ne Frist gesetzt, aber wollte trotzdem mal euch nach Erfahrungen zu einem Anwalt fragen.
Kann mir jemand einen empfehlen? Ich hatte noch nie Kontakt mit einem Anwalt, weiß deshalb nicht, worauf ich da schauen muss. Lokal wäre in der Region Rhein-Neckar gut, ansonsten gibts ja bestimmt auch etwas online oder?
Vielen DAnk