EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
ANZEIGE
Ich befasse mich damit, wenn es mich betrifft.
So wichtig ist mir das Ganze jetzt nicht. Ich war nur erstaunt, dass man trotz der langen Vorlaufzeit ein Anrecht auf Entschädigung hat. Ich bin da wohl zu pragmatisch und hätte mir einfach nen neuen Flug besorgt.

Hatte mal eine ähnliche Situation. Gebucht war MUC-BCN mit EW. EW hat 4 Monate vor Abflug den Flug gecancelt. Als Alternative mir einen Flug über CGN zu einer unmöglichen Zeit angeboten. Ich bat um eine umbuchung auf LH mit ähnlichen Zeiten. EW meinte, das wäre technisch nicht möglich (die können keine LH Flüge buchen). Also selbst auf LH gebucht, und Rückerstattung bei EW beantragt und bekommen. Zur Erstattung der Differenz der Kosten der ursprünglichen EW Buchung und neuer LH Buchung musste ich die soep einschalten. EW hat zugestimmt zu zahlen, aber noch nicht gezahlt. Das wird aber noch passieren, bin ich mir sicher.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.492
448
Hallo zusammen,

anbei ein Update zu meinen Claims an WOW Air aus dem letzten Jahr:

I) Annulierung für den 11. Februar -> 600 Euro
II) Annullierung für den 12. Februar -> 600 Euro
III) Ausgleichszahlung: Neuer Preis 850 Euro, Alter Preis 250 Euro. -> 600 Euro.

Für den Claim I) wurde mir im Oktober ein Gift Voucher über 750 Euro angeboten, den ich mit der Forderung von 600 Euro zurückgewiesen habe. Es gab dann keine Antwort, so dass ich angerufen habe und mir wurde dann (auch über E-Mail) bestätigt, dann der Prozess noch 10-12 Wochen dauern kann. Im Januar habe ich also nochmal angerufen und es wurde auf "High Priority" gesetzt. Im Februar also nochmal angerufen, aber ich soll warten ... Langsam reicht es mir aber!

Ein Update zu den Claims II) und III) habe ich bis heute(!) nicht bekommen.

Ich würde ja gerne einen Anwalt beauftragen, aber lohnt sich das überhaupt? Ist das Risiko hinsichtlich einer Insolvenz zu groß?

Vielen Dank und viele Grüße!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Ich war nur erstaunt, dass man trotz der langen Vorlaufzeit ein Anrecht auf Entschädigung hat. Ich bin da wohl zu pragmatisch und hätte mir einfach nen neuen Flug besorgt.

Wie oben schon geschrieben. Lies Dich mal ein. Dann kannst Du (1) die einschlägigen Begriffe auseinanderhalten und (2) weisst, worüber der OP spricht.
Es geht hier eben nicht um eine Entschädigung, sondern um das Wahlrecht Ersatzbeförderung vs. Erstattung.
 
  • Like
Reaktionen: sehammer

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.019
248
NUE
Hallo,
ich habe zwar die letzten Seiten gelesen aber bin nicht ganz schlau geworden, was ich nun fordern soll:

Buchung war ATL-FRA-NUE (alles LH), ATL-FRA wurde 16h vor Abflug gestrichen und wir wurden auf ATL-STR-FRA-NUE umgebucht, Ankunft in FRA >4h später;
da kürzere Umsteigezeit zum Folgeflug Ankunft in NUE nur 2,5h später.
Da Duschen in Frankfurt so nicht möglich war und mein Koffer auch noch weg ist, habe ich es nicht mehr in die Arbeit geschafft.
Die Frage ist jetzt:
- 600€ oder 300€ (50% da Ankunft am Endziel unter <4h)
Danke.

Um hier auch etwas beizutragen:
Hatte im Januar zwei ausgefallene innerdeutsche Flüge mit EW. Bei einem nur 50% gefordert, da umgebuchte Verbindung nur zu einer Verspätung von 1h55m geführt hat.
Jeweils innerhalb von zwei Wochen wurden jeweils 250€ bezahlt. Top. Hatte beide Forderungen via EW-Webformular gestellt.

Ist die Frage tatsächlich nicht einschätzbar nach aktuellem Stand? Den Eindruck hatte ich aus den vorangegangenen Seiten gewonnen.
Dann werde ich 600€ fordern und berichten wie LH reagiert.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Die werden vermutlich ablehnen, da erst nach 3 Stunden eine Entschädigung fällig wird. Die darf bei weniger als 4 Stunden Verspätung um 50% gekürzt werden.
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.019
248
NUE
Würde mich überraschen, da man mir z.B. nur 250€ bezahlt hat, als bei PEK-ZRH-NUE das letzte Leg ausgefallen ist und man sich darauf berufen hat, dass nur die einzelnen Flüge relevant sind. War LX und damit vielleicht andere Rechtslage.

Auf europa.eu steht unter „Annullierung“:
„Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn
Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wird, die es Ihnen ermöglichen würde,
nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit abzufliegen und
den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung angeboten hat und Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden erreichen, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.“

Die 2 Stunden sind ja definitiv überschritten. Oder bin ich hier total falsch unterwegs?
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
678
79
Egoist durch und durch, keine Ahnung haben aber brav mitplappern :blah::doh:

Deshalb mag ich diese Forum so.
Ich habe lediglich Fragen gestellt. Und dafür sind Foren ja da.
Wenn alle so schlau wären wie Du, dann bräuchten wir das hier nicht.
Und Egoist, müssteste mir nochmal erklären? Weil mein Fokus nicht auf irgendwelchen VO liegt ? [emoji848]
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Auf europa.eu steht unter „Annullierung“:
„Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn
Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wird, die es Ihnen ermöglichen würde,
nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit abzufliegen und
den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung angeboten hat und Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden erreichen, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.“

Die 2 Stunden sind ja definitiv überschritten. Oder bin ich hier total falsch unterwegs?

Ich meine, dass die Kulanzfrist Streckenabhänig ist. Wenn ich mich da getäuscht habe, dann sind es 300 Euro, da die Verspätung am Zielort nur 2.5 Stunden betrug.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.492
448
Hallo zusammen,

ich bin mir in meinem letzten Fall unsicher und würde mich über ein Kommentar freuen!

Geplant (11.02):

UA963, TXL-EWR, 9:45a - 1:00p
UA743, EWR-ORD, 3:30p - 5:05p
UA3936, ORD-CWA, 7:30p - 8:40p

Tatsächlich (11.02):

UA963, TXL-EWR, 9:32a - 12:32p - PASST
UA743, EWR-ORD, 5:26p - 7:07p - Ankunft mehr als 2 Stunden später! (technical issue)
UA3936, ORD-CWA, 8:56p - 10:21p - PASST, da weniger als 2 Stunden Verpätung

Soweit ich das hier sehe steht mir hier nichts zu, da nur das Endziel zählt und dieses wurde mit weniger als 2 Stunden Verspätung erreicht. Ja, auch die Türen wurden noch vor 10:40p geöffnet ;) Oder kann man hier jeden Flug als solchen einzeln definieren und dann 250 € für UA743 fordern? Was meint ihr?

Viele Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.345
2.113
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Deshalb mag ich diese Forum so.
Nett.
Ich habe lediglich Fragen gestellt. Und dafür sind Foren ja da.
Komisch, folgende Aussage ist keine Frage:
Methu meinte:
Bis September ist noch lange hin und die Stornierung kam doch früh genug.

Methu meinte:
Wenn alle so schlau wären wie Du, dann bräuchten wir das hier nicht.
Wenn du nicht zu faul wärst, die Thematik zumindest zu überfliegen müsstest du nicht "lediglich Fragen stellen", die schon beantwortet sind.

Methu meinte:
Und Egoist, müssteste mir nochmal erklären?
Zu faul zum Lesen.

Methu meinte:
Weil mein Fokus nicht auf irgendwelchen VO liegt ? [emoji848]
Dafür dass dein Fokus nicht auf besgter VO liegt gibst du aber auffallend viele Wortspenden in diesem Thread von dir.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.209
2.799
Tatsächlich (11.02):

UA963, TXL-EWR, 9:32a - 12:32p - PASST
UA743, EWR-ORD, 5:26p - 7:07p - Ankunft mehr als 2 Stunden später! (technical issue)
UA3936, ORD-CWA, 8:56p - 10:21p - PASST, da weniger als 2 Stunden Verpätung

...
Oder kann man hier jeden Flug als solchen einzeln definieren und dann 250 € für UA743 fordern? Was meint ihr?

Aber der Flug ist doch in der EU angetreten worden, oder was meinst du?
Selbst mit deiner Logik hinkt das: Wenn du die Flüge einzeln betrachten willst, wurde der verspätete Flug nicht in der EU angetreten.
Wenn du die Gesamtreise heranziehst, hattest du keine Verspätung. :confused:
 
  • Like
Reaktionen: Wuff und Dimi

wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
74
0
Txl
Noch ein Update zum 3.2 (Schnee in MUC). Mein Rückflug wurde gestrichen, daher Rückreise mit DB. Angeboten wurden 100 € aus „Kulanz“, werde es dabei belassen.
 
  • Like
Reaktionen: Mulder_110

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Bei mir waren es letztendlich 200 EUR (aber ein USA-Flug, also deutlich mehr Ärger). Werde es auch dabei belassen.
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Habe gerade eine Antwort von Finnair erhalten, nachdem ich 600€ über den Support geclaimet hatte:

By virtue of EC regulation 261/2004, no compensation will be paid in the case of a cancellation due to extraordinary circumstances Finnair is unable to influence even if all reasonable and necessary measures are taken. Such unusual conditions include weather conditions, strike, air traffic restrictions and safety risks.

Finnair flight AY74 on the 27th of January 2019 was cancelled due to fuel quantity indicator was broken after refueling aircraft.


According to the information we have received from Finnair Technical Department, the aircraft manufacturer has confirmed that there has been a hidden design defect in fuel quantity measurement in Airbus A350 fleet.


As these are extraordinary circumstances, the standard compensation will not be paid.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Wäre hilfreich den Ursprungspost nicht suchen zu müssen. Zumindestens bei Abflug in Deutschland würde ich Finnair mitteilen, dass es sich dabei um einen technischen Defekt handelt und diese nicht als aussergewöhnlicher Umstand zählt und du damit weiterhin gerne 600 Euro von ihnen hättest.
 
  • Like
Reaktionen: A320

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Wäre hilfreich den Ursprungspost nicht suchen zu müssen. Zumindestens bei Abflug in Deutschland würde ich Finnair mitteilen, dass es sich dabei um einen technischen Defekt handelt und diese nicht als aussergewöhnlicher Umstand zählt und du damit weiterhin gerne 600 Euro von ihnen hättest.

Sorry, hatte dazu noch gar nichts geschrieben, dachte nur die Begründung ist vielleicht hier für jemanden interessant. :) Es ging um AY74 NRT-HEL am 2019JAN27 . Der wurde nach 6h auf dem Tarmac gestrichen und dann ging es 24h später mit der gleichen Verbindung+Maschine weiter.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Noch ein Update zum 3.2 (Schnee in MUC). Mein Rückflug wurde gestrichen, daher Rückreise mit DB. Angeboten wurden 100 € aus „Kulanz“, werde es dabei belassen.

Ich hoffe doch, dass die Lufthansa mir meine Hotel und Verpflegungskosten komplett erstattet immerhin über 300 €.
 

CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
Könnte mir jemand sagen was Flußbegrenzungen sind?

Folgendes kam von AZ:

In bezug auf die unannehmlichkeit mit Ihrer Flug verspätung, haben unsere Nachforschungen ergeben, dass anhand unserer Aufzeichnungen die Verspätung von Flug AZ813 auf die verspätete Ankunft des ankommenden Flugzeugs AZ808 (Grund: Flußbegrenzungen), zurückzuführen ist.

Oder wird hier Flugbegrenzung gemeint?