EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Neues von Radio Luxemburg (Rs. C‑501/17):

Ein Reifenschaden ist ein außergewöhnlicher Umstand, wenn er ausschließlich auf die Kollision mit einem Fremdkörper auf dem Rollfeld des Flughafens zurückzuführen ist (was die Airline zu beweisen hat).

Zur Enthaftung der Airline führt dieser Umstand aber nur, wenn sie alle ihr zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel eingesetzt hat, um eine große Verspätung wegen des Reifentauschs zu vermeiden (was sie ebenfalls zu beweisen hat). Dazu muss das Luftfahrtunternehmen auf den von ihm angeflogenen Flughäfen, einschließlich derjenigen, an denen es nicht seinen Hauptstandort hat, Verträge mit Luftfahrzeugwartungsunternehmen über den Reifenaustausch abgeschlossen haben, die ihm eine vorrangige Behandlung beim Austausch der Reifen gewährleistet.

Quelle

Die anwesenden werten Kollegen und das selbsternannte Fachpublikum werden aus der Vorgabe im letzten Satz vermutlich auch in anderen Konstellationen Nutzen ziehen können.


In der Tat sehe ich die Entscheidung eher als günstig für Fluggäste, auch wenn das mit dem Reifenschaden natürlich schon mal Ausgleichszahlungen kosten kann. Im Kern bleibt sich der Gerichtshof ja treu und übernimmt auch die Rechtsprechung d. BGH, wonach das Ereignis nur ausreicht, wenn gleichzeitig alles Zumutbare unternommen wurde, dass es trotzdem nicht zu Annullierungen/Verspätungen kommt. Zudem ist die Darlegungslast, die der EuGH Fluggesellschaften mit auf den Weg gibt, derart hoch, dass der Reifenschaden durch Außeneinwirkung auch gleich als normaler Vorgang hätte gewertet werden können.

Ob das aber nun wirklich konsequent ist - Kollision mit Fahrzeug auf Vorfeld kein AU, Fremdkörper im Reifen AU - sei dahingestellt.
 

overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
1) Sie müssen dich unter gleichen Reisebedingungen befördern, hat Vietnam ein vergleichbares C Produkt auf der Strecke? War C noch verfügbar. Wobei ich nicht sehe warum sie im Zweofel nicht auch hätten fragen können, aber vielleicht tauchte der Flug nach eingabe der Parameter beim Agent gar nicht mehr auf?
2) Ja
3) Ich denke nicht, die Flugesellschaft konnte die Verspätung imho nicht vermeiden und wird das wohl ähnlich sehen
 

nightfligher

Erfahrenes Mitglied
18.08.2011
341
0
MOW
Erlaubt mir eine Frage zu dem Thema Flugverspätung:

Flug WAW-SVO mit der LOT hatte über 3 Stunden verspätung. Ich habe die LOT angeschrieben, danach auch angemahnt.

Heute habe ich die Antwort erhalten: Der Flieger, der uns von Warschau nach Moskau bringen sollte, hatte Verspätung durch geschlossenen Flughafen in LWO (die vorherige Flugstrecke).
LOT schreibt, daß dieses "Aussergewöhnliche Umstände" wären, die LOT von der Kompensationszahlung befreien würden.

Ist es dem so? Oder ist es nur ein Vorwand, um mich loszuwerden?
.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Waw ist doch die Homebase von LOT. Da müssten sie eigentlich den einen oder anderen Reserveflieger haben. Die Frage ist, was sie unternommen haben, um den Flug pünktlich durchführen zu können? Es kann tatsächlich passieren, dass sich aussergewöhnliche Umstände auch auf Folgeflüge auswirken, aber genauso gut kann es sein, dass LOT die Verspätung einfach durchreicht.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.157
11.282
CPT / DTM
Ich habe auch einmal eine Frage:

Bedingt durch eine EW-Flugstreichung musste ich anstatt von DTM einen Flug ab DUS nehmen.

EW hat die Übernahme der Mehrkosten zugesagt.

Welche Kosten kann ich bei der Benutzung des eigenen PKW pro Km geltend machen?
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
So, jetzt hat es mich auch mal wieder erwischt und dann gleich doppelt. Seht Ihr den Fall genauso (Claims sind bereits eingereicht, bin neugierig auf Eure Meinung)?

Gebucht: SVQ-ZRH mit WK auf LX-Ticket.
  • SVQ-ZRH mit WK annuliert wegen Tech -> 400 EUR von WK
  • Umgebucht durch LX auf SVQ-MAD-ZRH mit IB am nächsten Tag, mit neuer Ticketnummer
  • SVQ-MAD verspätet wegen Tech, Anschluss verpasst, umgebucht auf nächsten Flug und Ankunft in ZRH mit 4h Verspätung -> nochmal 400 EUR, von IB
 

lars90

Neues Mitglied
18.01.2019
5
0
Hallo,

ich hätte mal ne Frage bezüglich Schadenserätze. Bin letztes Jahr im Dez. mit meiner Partnerin HAJ > HRG (X3 6954) mit TUI geflogen. Hatten über 11 Stunden evrspätung wenn ich mich richtig erinnere. Es wurde ständig gesagt "Die Maschine konnte nicht rechtzeitig gwartet werden", "noch unbekannter defekt an der Ersatzmaschine" etc. etc. Hatten uns nun auch schon bei deren Kundenservice gemeldet, wollten uns wegen des Schadensersatzes erkundigen und es hieße, die Bearbeitungen betragen derzeit 6-13 Wochen und wir würden dann von ihnen hören. Bisher kam nichts. Haben die ehr keine Lust, dass es solange dauert? Kenne mich mit solchen Angelegenheiten nicht an, hätten aber doch gerne eine Entschädigung für die lange Wartezeit. Vor allem deshalb, weil uns dadurch wertvolle Urlaubszeit verloren ging. Kennt sich damit jemand aus oder hat jemand ein grobes Musterschreiben wie man in unserem Fall TUI anschreiben muss, dass sie sich direkt mal melden?


Grüße

Lars
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.114
7.466
LEJ
Nur zur Info, hier die Flugdaten.

DATE 14 Dec 2018
FROM Hannover (HAJ)
TO Hurghada (HRG)
AIRCRAFT B738 (D-ASUN)
FLIGHT TIME 4:20
STD 06:00
ATD 17:17
STA 10:40
ATA 21:38
STATUS Landed
 

lars90

Neues Mitglied
18.01.2019
5
0
Nur zur Info, hier die Flugdaten.

DATE 14 Dec 2018
FROM Hannover (HAJ)
TO Hurghada (HRG)
AIRCRAFT B738 (D-ASUN)
FLIGHT TIME 4:20
STD 06:00
ATD 17:17
STA 10:40
ATA 21:38
STATUS Landed


Danke. Wusste ehrlich gesagt nicht wo ich so etwas nach längerer Zeit noch nachschauen kann :/
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
So, jetzt hat es mich auch mal wieder erwischt und dann gleich doppelt. Seht Ihr den Fall genauso (Claims sind bereits eingereicht, bin neugierig auf Eure Meinung)?

Gebucht: SVQ-ZRH mit WK auf LX-Ticket.
  • SVQ-ZRH mit WK annuliert wegen Tech -> 400 EUR von WK
  • Umgebucht durch LX auf SVQ-MAD-ZRH mit IB am nächsten Tag, mit neuer Ticketnummer
  • SVQ-MAD verspätet wegen Tech, Anschluss verpasst, umgebucht auf nächsten Flug und Ankunft in ZRH mit 4h Verspätung -> nochmal 400 EUR, von IB
Nur zweimal 250 €, da unter 1500 km Entfernung. Es sind 1420 km Luftlinie.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
hätten aber doch gerne eine Entschädigung für die lange Wartezeit. Vor allem deshalb, weil uns dadurch wertvolle Urlaubszeit verloren ging.

zunächst solltest Du Dir klar werden, ob Du Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit (falls eine Veranstalterreise) oder eine Kompensation wegen grosser Verspätung nach EU Verordnung anstreben möchtest.
Im ersten Fall ist der Veranstalter Dein Ansprechpartner, im zweiten Fall die Airline.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.556
8.590
zunächst solltest Du Dir klar werden, ob Du Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit (falls eine Veranstalterreise) oder eine Kompensation wegen grosser Verspätung nach EU Verordnung anstreben möchtest.
Im ersten Fall ist der Veranstalter Dein Ansprechpartner, im zweiten Fall die Airline.

Warum muss er sich da entscheiden? Er kann auch beides versuchen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo,

ich hätte mal ne Frage bezüglich Schadenserätze. Bin letztes Jahr im Dez. mit meiner Partnerin HAJ > HRG (X3 6954) mit TUI geflogen. Hatten über 11 Stunden evrspätung wenn ich mich richtig erinnere. Es wurde ständig gesagt "Die Maschine konnte nicht rechtzeitig gwartet werden", "noch unbekannter defekt an der Ersatzmaschine" etc. etc. Hatten uns nun auch schon bei deren Kundenservice gemeldet, wollten uns wegen des Schadensersatzes erkundigen und es hieße, die Bearbeitungen betragen derzeit 6-13 Wochen und wir würden dann von ihnen hören. Bisher kam nichts. Haben die ehr keine Lust, dass es solange dauert? Kenne mich mit solchen Angelegenheiten nicht an, hätten aber doch gerne eine Entschädigung für die lange Wartezeit. Vor allem deshalb, weil uns dadurch wertvolle Urlaubszeit verloren ging. Kennt sich damit jemand aus oder hat jemand ein grobes Musterschreiben wie man in unserem Fall TUI anschreiben muss, dass sie sich direkt mal melden?


Grüße

Lars

Wenn du nicht lange warten magst, zunächst ein Schreiben aufsetzen in dem du deine Forderungen deutlich schilderst und eine Frist setzt. Reagiert die Fluggesellschaft nicht innerhalb der Frist, entweder Mahnbescheid oder Klage einreichen. Bei einer Klage gibt es hier im Forum einige Anwälte, die dir sicherlich gerne behilflich sind.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.556
8.590
Wolke7 weist, glaube ich, nicht darauf hin, dass es nur eines der beiden geben kann. Sondern auf die Wortwahl. Will ich „Schadenersatz“ (wie vom Juser lars90 erwähnt) dürfte die Airline hier der falsche Ansprechpartner sein. Die Airline kann idR nur „Kompensation“ leisten.

Ich stimme dir in allen Punkten zu. Genau so ist es. Allerdings ist das für jemand der nicht mit der Materie vertraut ist ziemlich verwirrend geschrieben.
Sieht also folgendermaßen aus.
Entgangene Urlaubsfreude: beim Veranstalter geltend machen.
Kompensation für Verspätung: bei der Airline einfordern.
Beide Optionen sind unabhängig voneinander umsetzbar und sollten keinen Einfluss aufeinander haben, da unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.115
2.492
FRA
Folgender Sachverhalt: Ich war am 11. Januar gebucht auf BCN-FRA-DEN-RNO. Das Segment FRA-DEN op by LH war hierbei knapp drei Stunden verspätet, so dass ich den Anschluß in den USA verpasst habe und in RNO erst einen Tag später angekommen bin. Nun habe ich den Fall bei LH eingereicht, Entschädigung wurde abgelehnt, da angeblich schlechtes Wetter. Tatsächlich gab es auch Schneefall in der Nacht. Mein Zubringer aus BCN selbst war aber gegen 12:00 pünktlich, hier und da lag auch noch bisschen Restschnee aber generell war das Wetter sehr stabil. Es gab zwar überdurchschnittliche viele Verspätungen (vornehmlich Kurzstrecke und meistens weniger als 1h) an dem Tag, aber der Großteil des Flugplans fand planmäßig statt. Insofern gehe ich davon aus, dass der Grund für meine Verspätung ein anderer war. Zumal mir die Verspätung bereits am Abend vorher angekündigt wurde (ist es üblich, dass bei schlechter Wetterprognose bereits am Tag vorher Flugplanänderungen vorgenommen werden?). Durch ein bisschen Smalltalk mit einer der FAs auf dem betroffenen Flug habe ich auch zufällig erfahren, dass wohl Teile der Crew geradeso noch rechtzeitig vor Abflug eingetroffen sind. Es gab wohl generell Personalprobleme bei LH an diesem Tag, da wohl andere Flughäfen in Deutschland bestreikt wurden. Persönlich vermute ich, dass wohl hier auch der wahre Grund der Verspätung liegt.

Wie schätzt ihr den Fall ein? Liege ich Recht in der Annahme, dass hier mal wieder das Wetter pauschal als Entschuldigung vorgeschoben wird?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.218
2.822
Seit wann ist gerade noch rechtzeitig schon zu spät? Und eine Airline sollte schon das Wetter so weit im Auge behalten, dass sie vorhersehen kann, dass es innerhalb von 24 h schneien wird. So wie andere Verkehrsbetriebe und Autofahrer auch.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...
Wie schätzt ihr den Fall ein? Liege ich Recht in der Annahme, dass hier mal wieder das Wetter pauschal als Entschuldigung vorgeschoben wird?
nach deiner Schilderung mag es ja durchaus wegen Schnee zu einer Verspätung gekommen sein. Da die Wetterlage aber insgesamt einen regulären Flugablauf wohl ermöglicht hat, dürfte die Verspätung eher auf eine zu knapp bemessene Flugplanung zurückzuführen sein. Außergewöhnliche Umstände sind da m.E. nicht zu erkennen.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Ich habe auch einmal eine Frage:

Bedingt durch eine EW-Flugstreichung musste ich anstatt von DTM einen Flug ab DUS nehmen.

EW hat die Übernahme der Mehrkosten zugesagt.

Welche Kosten kann ich bei der Benutzung des eigenen PKW pro Km geltend machen?

Ich gehe mal davon aus, dass du keine Rechte nach EU Fluggast Verordnung hast, sonst würden die Fahrtkosten wenig Sinn machen, da sie wahrscheinlich geringer sind. Der ADAC ermittelt regelmäßig, wieviel ein gefahrener km je nach Fahrzeug kostet. Das würde ich ansetzen (da höher, als der steuerlich anerkannte Betrag) und eine Kopie von Fahrzeugschein mitsenden. Zudem Parkplatzkosten, falls angefallen.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.115
2.492
FRA
Seit wann ist gerade noch rechtzeitig schon zu spät?

Ja, ich weiß ist etwas unglücklich formuliert. Gemeint ist, dass die schon verspätete Abflugzeit geradeso geschafft wurde. Ums nochmal genau zu erklären, planmäßig war 13:20 Abflug. Am Abend zuvor bekam ich dann eine SMS, dass sich der Flug auf 15:20 verspätet. Boarding war dann recht pünktlich (gemäß der neuen Abflugzeit), Pushback dann glaube ich gegen 16:00 - da Maschine noch betankt werden musste. Angekommen sind wir dann final mit rund 3-stündiger Verspätung. Die FA meinte dann, dass sie einen ziemlich stressigen Tag hatte, da ihr Flug annulliert wurde und sie so per Bahn nach FRA anreisen musste und erst kurz vor der neuen geplanten Abflugzeit (15:20) angekommen ist. Meine Vermutung ist nun, dass schon am Tag vorher bekannt wurde, dass bis 13:20 nicht die komplette Crew eintreffen wird und so eben direkt um 2h verschoben wurde. Oder ob es halt tatsächlich sein kann, dass schon prophylaktisch nach hinten verlegt wurde, weil schlechte Wetterprognose. Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, kenne aber auch nicht die Abläufe im Hintergrund.
 

justinz

Aktives Mitglied
07.03.2015
189
31
Hi,
dadurch das mein Flug von SFO nach LHR 3h zu spät war, ich dadurch meinen Anschlussflug verpasst habe und umgebucht wurde, bin ich 5,5h später in Frankfurt angekommen.
Kann ich nun auf 600€ oder 300€ Entschädigung gehen?