EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
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Hi,
dadurch das mein Flug von SFO nach LHR 3h zu spät war, ich dadurch meinen Anschlussflug verpasst habe und umgebucht wurde, bin ich 5,5h später in Frankfurt angekommen.
Kann ich nun auf 600€ oder 300€ Entschädigung gehen?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, handelte es sich um eine EU-Airline? und war es eine durchgehende Buchung mit beiden Segmenten auf einem Ticket?
Falls die beiden Antworten ein ja sind können 600Euro gefordert sofern natürlich keine Außergewöhnlichen Umstände die Ursache für die Verspätung waren.
 
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justinz

Aktives Mitglied
07.03.2015
189
31
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, handelte es sich um eine EU-Airline? und war es eine durchgehende Buchung mit beiden Segmenten auf einem Ticket?
Falls die beiden Antworten ein ja sind können 600Euro gefordert sofern natürlich keine Außergewöhnlichen Umstände die Ursache für die Verspätung waren.

Träumchen, mit BA und einer Buchungsreferenz beantworte ich mir beide Fragen mit ja. Dankeschön!
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Wir waren gestern auf LH 432 FRA-ORD gebucht. Wegen Problem mit einem Triebwerk sind wir umgedreht und nach 2 Stunden wieder in FRA gelandet. Es gab die Option zu Übernachten und am nächsten Tag zu fliegen, aber ich habe mich dagegen entschieden. Werde vermutlich nun in 6 Wochen fliegen (LH schreibt das Ticket um).

Ich gehe auch davon aus, das LH die 600 Euro Kompensation zahlt. Meine Frage bezieht sich auf Kosten für An/Abfahrt. Zusammen mit dem LH Ticket hatte ich Rail & Fly mitgebucht. Nun muss ich ein neues Rail & Fly Ticket für die Hinfahrt kaufen. Rückreise haben wir gestern mit Mietwagen gemacht, da am Abend (22:00) kein Zug mehr nach HAM gefahren wäre. Ich hätte die Kosten gerne ersetzt, aber LH sagte mir, "die Bahnfahrt ist ein separater Vertrag, da können wir nichts machen".

Da ich eine gemeinsame Buchung haben und die LH auch mein Vertragspartner für Rail & Fly ist, würde ich das gerne anders sehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Wir waren gestern auf LH 432 FRA-ORD gebucht. Wegen Problem mit einem Triebwerk sind wir umgedreht und nach 2 Stunden wieder in FRA gelandet. Es gab die Option zu Übernachten und am nächsten Tag zu fliegen, aber ich habe mich dagegen entschieden. Werde vermutlich nun in 6 Wochen fliegen (LH schreibt das Ticket um).

Ich gehe auch davon aus, das LH die 600 Euro Kompensation zahlt. Meine Frage bezieht sich auf Kosten für An/Abfahrt. Zusammen mit dem LH Ticket hatte ich Rail & Fly mitgebucht. Nun muss ich ein neues Rail & Fly Ticket für die Hinfahrt kaufen. Rückreise haben wir gestern mit Mietwagen gemacht, da am Abend (22:00) kein Zug mehr nach HAM gefahren wäre. Ich hätte die Kosten gerne ersetzt, aber LH sagte mir, "die Bahnfahrt ist ein separater Vertrag, da können wir nichts machen".

Da ich eine gemeinsame Buchung haben und die LH auch mein Vertragspartner für Rail & Fly ist, würde ich das gerne anders sehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?

Interessante Fallkonstellation!

Im grunde hat man den Anspruch gemäß Art. 8 Abs. 1 c der EU-VO 261/04 geltend gemacht.
Im Gegensatz zum Abs. 1 a ist dort aber nicht die Rückführung zum Abflugort verpflichtetend, man kann also unabhängig davon wo denn nur der vertragliche Reisebeginn zu sehen ist, zum Ergebnis dass keine Leistungen im Sinne der Artikel 8 und 9 vorliegen, in diesem Fall würden die Ansprüche auf Kostenerstattung mit der Ausgleichszahlung verrechnet werden.

Grundsätzlich sollte es aber möglich sein durch LH ein neues R&F Ticket zu erhalten, oder vielleicht auch den Kontakt mit der Bahn zu suchen, da das R&F ja an einen Flug gebunden ist und dieses möglicherweise nur umgeschrieben werden muss.
Die Kosten für den Mietwegen würden aber in jedem Fall von der Ausgleichszahlung abgedeckt werden.

Eine eigene Erfahrung mit der Kombination R&F und Annulliertem Flug hatte ich damals mit Airberlin und der Zugstrecke Stuttgart-Vaihingen - Düsseldorf Flughafen.
Damals ist jedoch die Annullierung noch auf der S-Bahn Teilstrecke zum Hauptbahnhof aufgefallen das TIcket wurde daher in dem Sinn nicht genutzt.
Ich habe damals die Besätigung der Annullierung und der Neubuchung zwei Tage später die ich von AB erhalten habe und das eigentliche R6F Ticket sowie die ursprüngliche Buchung dem Zugchef des in Stuttgart Hbf abfahrenden ICE vor Abfahrt vorgelegt dieser hat mir dann die Mitfahrt gestattet für die Rückfahrt habe ich nicht ganz zwei Wochen später von AB ein berichtigtes R&F Ticket erhalten.
 
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djboblo

Neues Mitglied
13.02.2018
18
0
Da ich eine gemeinsame Buchung haben und die LH auch mein Vertragspartner für Rail & Fly ist, würde ich das gerne anders sehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?

Meines Erachtens fällt dies in die Kategorie eines, durch die Verspätung verursachten Schaden und ist ähnlich wie eine Hotelbuchung oder ein Konzertticket als Schadensersatz einforderbar.

Hat jemand eine aktuelle Einschätzung zum SAS Streik? Bin davon betroffen aber bei Pilotenstreiks gibt es verschiede Rechtssprechungen.

Der BGH sagte in 2012 es zählt als besonderer Umstand und folglich gibt es keine Entschädigung

Der EUGH sagte 2018 zum TUI fall, dass dies jedoch hätte verhindert werden können und eine Zahlung zu erfolgen hat.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Der EUGH sagte 2018 zum TUI fall, dass dies jedoch hätte verhindert werden können und eine Zahlung zu erfolgen hat.

Wenn ich mich recht erinnere war der TUI Fall aber kein üblicher Arbeitskampf und Streik sondern ein "wilder Streik" bei dem die Crews sich einfach Krank gemeldet haben.

Diese Fälle sind nicht wirklich vergleichbar, denn würde die Fluggesellschaft für einen regelkonformen Arbeitskampf extrem benachteiligt werden, müsste sie dann auch noch für jeden Passagier die Ausgleichszahlung leisten.
 

djboblo

Neues Mitglied
13.02.2018
18
0
Wenn ich mich recht erinnere war der TUI Fall aber kein üblicher Arbeitskampf und Streik sondern ein "wilder Streik" bei dem die Crews sich einfach Krank gemeldet haben.

Diese Fälle sind nicht wirklich vergleichbar, denn würde die Fluggesellschaft für einen regelkonformen Arbeitskampf extrem benachteiligt werden, müsste sie dann auch noch für jeden Passagier die Ausgleichszahlung leisten.

Dann werfe ich mal das Urteil vom AG Frankfurt ein[emoji1]

31 C 2820/05-74

“Ein Streik des eigenen Personals kann jedenfalls dann keine außergewöhnlichen Umstände begründen, wenn die Airline nicht darlegt und beweist, alles ihr Zumutbare getan zu haben, um den Flug trotzdem durchzuführen, so z.B. durch Rückgriff auf Dritte etc. “

Hat SAS wirklich alles getan?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Dann werfe ich mal das Urteil vom AG Frankfurt ein[emoji1]

31 C 2820/05-74

“Ein Streik des eigenen Personals kann jedenfalls dann keine außergewöhnlichen Umstände begründen, wenn die Airline nicht darlegt und beweist, alles ihr Zumutbare getan zu haben, um den Flug trotzdem durchzuführen, so z.B. durch Rückgriff auf Dritte etc. “

Hat SAS wirklich alles getan?

Nun ja Urteile von AGs sind teilweise sehr merkwürdig, da sollte man schon etwas aus den höheren Instanzen haben.

Dazu kommt dass das AG wohl gar nicht so richtig genau diese Frage entscheiden musste, da aus dem dem eigenen Entscheidungsgründen folgendes hervorgeht:

"... sind damit außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 261/2004 nicht substantiiert dargelegt. Unentschieden bleiben kann insoweit der Streit, ob der Streik eigenen Personals grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand anzusehen ist oder im Einzelfall auch als außergewöhnlicher Umstand im Sinne obiger Vorschrift angesehen werden kann. "

Liest für mich der RA der Beklagten hat seinen Job nicht richtig gemacht und darum ist die Sache so entschieden worden.

Aber ich werde das ganz mal in einer ruhigen Minute genauer ansehen ich habe ja auch einen eigenen Fall mit einem AF Streik offen, wobei ein paar extra Tage Malediven mich jetzt nicht so hart getroffen haben.

Und SAS scheint ja wirklich bemüht durch Umbuchungen auf andere Airlines, neues Routing usw die Paxe möglichst schnell ans Ziel zu bringen.
 

djboblo

Neues Mitglied
13.02.2018
18
0
Danke für den Input!
Derzeit werben bereits einige der großen Flight Claimer damit, dass die Gelder einklagbar sind.
Im Zweifel läuft das auf eine Sammelklage raus und aktuell erachte ich es als sich einem solchen Claimer anzuschließen
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Danke für den Input!
Derzeit werben bereits einige der großen Flight Claimer damit, dass die Gelder einklagbar sind.
Im Zweifel läuft das auf eine Sammelklage raus und aktuell erachte ich es als sich einem solchen Claimer anzuschließen

Nun eine Sammelklage kennt das deutsche Prozessrecht in dem Sinn ja nicht, wie in den USA.
Aber man darf natürlich gespannt sein was dabei raus kommt, aber die Notwendigkeit da nun sofort auf den Zug aufspringen zu müssen und dann die Provision los zu werden sehe ich im Moment nicht wirklich.

Diese Art Forderung unterliegt der Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende da kann man sich also durchaus noch etwas zeit lassen und sehen was dabei der Raus kommen wird, ich gehen jetzt mal nicht davon aus das bei SAS ein Insolvenzrisiko besteht.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
So, jetzt hat es mich auch mal erwischt:

Gebucht mit Lauda von Stuttgart nach Bologna, Abflug 9.40 Uhr. Morgens um halb 6 kommt eine SMS: Flug storniert
Da ich 10 Minuten vom Flughafen entfernt wohne, habe ich mich auf den Weg gemacht, gleichzeitig Chat und Hotline versucht zu kontaktieren (beides ohne Erfolg).

Am Flughafen angekommen bin ich zum Schalter, wo man mir die Fluggastrechte in die Hand drückte. Ich bat um eine Umbuchung, Aussage aller Angestellten: "Keine Chance, die nächsten 3 Tage geht nix. Sie können sich was anderes buchen und versuchen bei der Airline einreichen, müssen aber die Kosten eben erstmal selbst auslegen."

Daraufhin habe ich für meine Begleitung und mich eine Verbindung mit KLM über Amsterdam nach Florenz gebucht (knapp 250€ pro Nase), wo wir am späten Nachmittag auch gut ankamen. Unsere eigentliche Mietwagenbuchung in Bologna war natürlich futsch, weshalb wir uns einen Mietwagen in Florenz buchen mussten um nach Bologna zu kommen.

Meine Frage wäre nun, welche Kosten ich wo einreichen soll:
Ok, die 500€ Entschädigung bei Laudamotion.
Wie siehts mit den Kosten der KLM-Verbindung aus? Zahlt Lauda diese auch? Bzw. hätte ich das Recht darauf?
Wäre für die Mietwagenrechnung von Florenz nach Bologna ebenfalls Lauda verantwortlich?

Bringen mir meine Versicherungen (Reisekomfort, Reiseabbruch etc.) etwas?
Der Flug war mit Amex Gold bezahlt, die ursprüngliche verfallene Mietwagenbuchung mit der Amex Platinum.

Vielen Dank für eure Empfehlungen! :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Korrekt, Ausgleichszahlungen und Erstattung der KLM-Kosten sind obligatorisch. Ebenso die Mietwagenkosten für die Fahrt nach Bologna. Jedenfalls für den Fall, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, euch auf dem Luftwege von Stuttgart nach Bologna zu befördern, notfalls mit Umstiegen.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Korrekt, Ausgleichszahlungen und Erstattung der KLM-Kosten sind obligatorisch. Ebenso die Mietwagenkosten für die Fahrt nach Bologna. Jedenfalls für den Fall, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, euch auf dem Luftwege von Stuttgart nach Bologna zu befördern, notfalls mit Umstiegen.


Danke! Ja, die Möglichkeit an dem Tag nach Bologna direkt zu fliegen, hätte es gegeben (natürlich nicht mit Lauda). Allerdings waren a) die Flugzeiten deutlich schlechter und b) hatte ich keine Lust mal eben pro Person 1700€ für den LH-Flug auf den Tisch zu legen und den Kosten dann evtl. ewig hinterher zu rennen. Da war zumindest meine laienhafte Hoffnung, dass ich bei 250€ pro Person meine Ausgaben schneller wieder bekomme...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Danke! Ja, die Möglichkeit an dem Tag nach Bologna direkt zu fliegen, hätte es gegeben (natürlich nicht mit Lauda). Allerdings waren a) die Flugzeiten deutlich schlechter und b) hatte ich keine Lust mal eben pro Person 1700€ für den LH-Flug auf den Tisch zu legen und den Kosten dann evtl. ewig hinterher zu rennen. Da war zumindest meine laienhafte Hoffnung, dass ich bei 250€ pro Person meine Ausgaben schneller wieder bekomme...


Und das kann auch niemand von dir verlangen. Das Luftfahrtunternehmen hingegen muss dir zwingend ein Angebot machen, um möglichst schnell dein Ziel zu erreichen. Wenn das Angebot nichts taugt oder wie hier gar keines unterbreitet wird, werden halt Obliegenheiten verletzt und Schadensersatzansprüche begründet.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Perfekt, dann reiche ich erstmal alles bei Ryanair ein und warte auf eine Antwort.

Die Reisekomfort-Versicherung der Amex (200€ oder so glaube ich) ist ja dafür gedacht, wenn zum Beispiel mein Flug ausfällt aber ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung habe (da z.B. höhere Gewalt, Abflug außerhalb EU mit Nicht-EU-Airline etc.) oder?
Würde gerne noch die Mietwagenbuchung aus Bologna erstatten lassen, aber das sollte auch über Cardelmar funktionieren (ist eine andere Geschichte, da ging so einiges daneben auf dieser Reise :D)
 

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
296
5
Weiß jmd. ob sich aus der FluggastrechteVO bzgl. Art. 8 c) "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze." tatsächliche eine drei-wöchige Frist ableiten lässt, in der dann die Reise stattfinden oder zumindest umgebucht werden muss?

Hintergrund ist folgender: Gebucht war EW LIS-DUS Anfang April. Vor Abflug war absehbar, dass in DUS aufgrund erheblicher Verspätung und Nachtflugverbot nicht mehr gelandet werden kann. Daraufhin Nicht-Antritt der Reise. Maschine flog dann tatsächlich auch nicht nach DUS sondern nach CGN. Entschädigung beantragt, nicht aber die Erstattung. Entschädigung wurde auch schon zugesagt und ist wohl auf dem Weg. Heute nun angerufen mit Wunsch auf Umbuchung auf gleichen Flug LIS-DUS Mitte Mai. Wurde von zwei verschiedenen Mitarbeitern am Telefon abgelehnt. Umbuchung ginge nur innerhalb von 3 Wochen, jetzt wäre nur noch Erstattung möglich. Zu Recht?

In der Fluggastrechte VO lese ich nix von einer Frist sondern vielmehr ganz klar von einem Recht des Fluggastes zwischen Erstattung und späterer Beförderung zu wählen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tuwola

Neues Mitglied
29.04.2019
2
0
Hallo,

es würde mich freuen, falls mir jemand in einer juristischen Frage behilflich sein kann.
Es geht darum, ob ich in folgender Konstellation einen Ausgleichsanspruch oder nicht habe. Die Flüge sind, um eine Identifikation zu vermeiden, anonymisiert. Der Anwendungsbereich der VO ist definitiv eröffnet.

Gebucht war folgendes:
XX123: AAA-BBB
planmäßig: Abflug 10:15 Uhr, Ankunft: 11:35 Uhr.

XX123 wurde ca. drei Stunden vor Abflug annuliert, was per SMS und Email mitgeteilt wurde. Am Flughafen buchte XX auf die Fluggesellschaft YY um mit diesen Flügen:

YY234: AAA-CCC
planmäßig: Abflug 10:20 Uhr, Ankunft: 11:10 Uhr
YY567: CCC-BBB
planmäßig: Abflug: 12:10 Uhr, Ankunft: 13:35 Uhr.

Tatsächlich landete YY567 um 13:35 Uhr, die Türen wurden um 13:38 Uhr oder 13:39 Uhr geöffnet.

Die Frage, die sich mir stellt, ist folgende:
Greift hier der Ausschlussgrund des Art. 5 (1) c) iii), da die anderweitige Beförderung planmäßig exakt zwei Stunden später ankommen sollte? Oder kommt man irgendwie zu einem Anspruch von 250 Euro, da die reale Ankunft mehr als zwei Stunden später war?

Vielen Dank schon mal.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Hallo,

es würde mich freuen, falls mir jemand in einer juristischen Frage behilflich sein kann.
Es geht darum, ob ich in folgender Konstellation einen Ausgleichsanspruch oder nicht habe. Die Flüge sind, um eine Identifikation zu vermeiden, anonymisiert. Der Anwendungsbereich der VO ist definitiv eröffnet.

Gebucht war folgendes:
XX123: AAA-BBB
planmäßig: Abflug 10:15 Uhr, Ankunft: 11:35 Uhr.

XX123 wurde ca. drei Stunden vor Abflug annuliert, was per SMS und Email mitgeteilt wurde. Am Flughafen buchte XX auf die Fluggesellschaft YY um mit diesen Flügen:

YY234: AAA-CCC
planmäßig: Abflug 10:20 Uhr, Ankunft: 11:10 Uhr
YY567: CCC-BBB
planmäßig: Abflug: 12:10 Uhr, Ankunft: 13:35 Uhr.

Tatsächlich landete YY567 um 13:35 Uhr, die Türen wurden um 13:38 Uhr oder 13:39 Uhr geöffnet.

Die Frage, die sich mir stellt, ist folgende:
Greift hier der Ausschlussgrund des Art. 5 (1) c) iii), da die anderweitige Beförderung planmäßig exakt zwei Stunden später ankommen sollte? Oder kommt man irgendwie zu einem Anspruch von 250 Euro, da die reale Ankunft mehr als zwei Stunden später war?

Vielen Dank schon mal.

Es kommt nach VO nicht auf die geplante sondern auf die tatsaechliche Ankunftszeit an, daher ist der Anspruch zu bejahen wenn die Ursache der Annullierung kein aussergewoehnlicher Umstand war.
 
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tuwola

Neues Mitglied
29.04.2019
2
0
Es kommt nach VO nicht auf die geplante sondern auf die tatsaechliche Ankunftszeit an, daher ist der Anspruch zu bejahen wenn die Ursache der Annullierung kein aussergewoehnlicher Umstand war.
Danke, das klingt gut.

Ich war, bzw. bin immer noch irritiert, z.B. durch diesen Post, den ich in diesem Thread gefunden habe:
Bei Annullierungen zählt das ANGEBOT der ersatzweisen Beförderung. Wenn der Ersatzflug planmäßig nicht mehr als zwei Stunden später angekommen WÄRE, ist Art. 5 Abs. 1c iii erfüllt > keine Ausgleichszahlung.

Dass der effektive Zeitverlust wegen leichter Verspätung des Ersatzfluges mehr als zwei Stunden beträgt, ist irrelevant.

Allerdings ist das aus 2013.

Oder kann man sich auf BGH Urteil X ZR 73/16 vom 10.10.2017 stützen, wonach es auf die tatsächliche, nicht planmäßige Ankunftszeit des Ersatzfluges bei vorangegangener Annullierung ankommt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Also ich kannte diese Argumentation noch gar nicht, da im Artikel 7 der Verordnung ja auf die tatsächliche Ankunftszeit ankommt.
Im übrigen hat AB damals als im November 2016 der Flug DUS-CUR und der Umbuchung via CDG-SXM-CUR auch versucht die Ausgleichszahlung zu halbieren weil bei planmäßiger Ankunft des InselAir Fluges von SXM nach CUR nur 3 Stunden und 40Min angekommen wäre dieser aber dann eben eine Verspätung von etwa 35Minuten hatte.

Von daher würde ich ganz klar dem BGH Urteil folgen, was auch am meisten Sinn macht, ansonsten könnte die Airline ja Flug YX1234 anullieren um dann einen fiktiven Flug YX1234A um zu buchen der 119Minuten später ankommen sollte um dann diesen auch wieder zu anullieren um dann den reisenden auf den nächsten regulär geplanten YX1236 Flug zu buchen der aber dann 3,5Stunden später als ursprünglich geplant ankommt.
 
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wasserdicht

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
297
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.556
8.590
Mal eine interessante Nachricht am Rande: am Amtsgericht Düsseldorf gab es dieses Jahr bereits 7.700 Fluggastklagen und machen damit bereits mehr als 70% aller Klagen aus. 2018 lag die Quote noch bei gut 50%.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/fluggastklagen-amtsgericht-duesseldorf-100.html

Interessant wäre noch ob insgesamt mehr Leute klagen weil sie um ihre Rechte wissen oder ob die Airlines widerwilliger zahlen und es deshalb mehr Verfahren gibt.
In jedem Fall sowohl als Aktionär als auch als Fluggast sehr uncool denn diese Kosten schmälern den Gewinn und werden auf den Ticketpreis aufgeschlagen (soweit es der Markt hergibt).
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mal eine interessante Nachricht am Rande: am Amtsgericht Düsseldorf gab es dieses Jahr bereits 7.700 Fluggastklagen und machen damit bereits mehr als 70% aller Klagen aus. 2018 lag die Quote noch bei gut 50%.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/fluggastklagen-amtsgericht-duesseldorf-100.html


Zehn Prozent gehen dabei vermutlich auf meine Kappe... :D

Im Ernst, interessante Zahl. Hat aber vermutlich ganz, ganz viel mit Eurowings zu tun. Jedenfalls ist die Haus- und Hof-Kanzlei von denen zumindest GEFÜHLT derzeit total überlastet. Da werden Termine nicht wahrgenommen. Einsprüche nicht begründet und und und. Kannte ich in der Dichte bislang vor allem von den Airlines der Iberischen Halbinsel.
 
S

sir_hd

Guest
So, jetzt hat es mich auch mal erwischt:

Gebucht mit Lauda von Stuttgart nach Bologna, Abflug 9.40 Uhr. Morgens um halb 6 kommt eine SMS: Flug storniert
Da ich 10 Minuten vom Flughafen entfernt wohne, habe ich mich auf den Weg gemacht, gleichzeitig Chat und Hotline versucht zu kontaktieren (beides ohne Erfolg).

(...)

Dito. Erstes Mal seit vielen Jahren mal wieder gezwungenermaßen Ryanair (bzw. erstes Mal Laudamotion) und um 4:30 Uhr stand ich am Gate für den Flug STR nach Marseille. 30min vor Abflug dann (nach unangekündigtem Gatewechseln) annulliert. Weit und breit kein Mitarbeiter zu sehen. Wie bei dir: Habe das Fluggastrechteformular bekommen mit dem Angebot Geld zurück oder am Montag weiter. Für einen Kurztrip Fr-So natürlich keine gute Option.

Eurowings hat mir das Wochenende gerettet und bin dann direkt nach Nizza geflogen (via DUS). Habe nach kurzem überlegen dann direkt via App gebucht, check-in musste persönlich erfolgen - da eine Sitzplatzwahl nicht möglich war - und 45min später war ich bereits unterwegs. Flugpreis lag bei rund 250€. Unterlagen habe ich während des Aufenthalts in Düsseldorf eingereicht. Heute erfreulich schnell die Antwort: 250€ nach den EU-Fluggastrechten wird innerhalb von 10 Tagen überwiesen. Die Kosten für den Flug mit Eurowings nach Nizza (Rechnung hatte ich beigefügt) wurden in vollem Umfang anerkannt. Darf mich also, wenn ich das richtig verstanden habe, über 500€ auf dem Konto freuen. Rückflug mit Eurowings direkt ab Nizza nach Stuttgart lief übrigens - wie sonst auch - ohne Probleme. Obwohl ich viel fliege: Hatte glücklicherweise noch nie einen Flug annulliert bekommen. War also mal alles neu für mich.

Obwohl mir Ryanair erspart blieb und es verdammt ärgerlich war so kurzfristig umplanen zu müssen, bin ich mit der schnellen Bearbeitung zufrieden - solange das Geld auch zeitnah kommt. Auch wenn das jede Airline mal trifft: Fliege künftig wieder lieber mit BA oder LH/Eurowings - sei es auch mit einem kleinen Umweg :D
 
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