Hat die SÖP eigentlich eine Handhabe wenn die Airline sich totstellt? Ich fürchte, dass das in einem Fall bei mir so sein könnte (natürlich EW).
Das hatte ich mal mit Lufthansa, Flieger von CDG war wegen Wetter verspätet und mein eigentlicher Flug ab Homebase wurde daher gestrichen. Wurde initial abgelehnt, aber das AG Köln sah das anders, Komp musste gezahlt werden. Denke dein Fall ist analog.Waw ist doch die Homebase von LOT. Da müssten sie eigentlich den einen oder anderen Reserveflieger haben. Die Frage ist, was sie unternommen haben, um den Flug pünktlich durchführen zu können? Es kann tatsächlich passieren, dass sich aussergewöhnliche Umstände auch auf Folgeflüge auswirken, aber genauso gut kann es sein, dass LOT die Verspätung einfach durchreicht.
Sachverhalt:
EW 8047 DUS-TXL. Auf dem Weg zur Startbahn fiel ein Triebwerk aus. Kurz auf Parkposition, von Mechanikern gechecked. Maschine defekt. Hatte dann noch im Flugzeug eine Mail, dass ich automatisch auf EW 9048 am nächsten Tag umgebucht bin.
Hatte keine Lust in DUS zu übernachten und bin dann mit dem Nachtzug zurück (Versuch macht Klug, kann ich nicht empfehlen).
250 € Kompensation von EW bestätigt, das Zugticket wollen Sie mit folgender Begründung nicht bezahlen.
Soweit Sie sich eigenverantwortlich dazu entschieden haben, eine selbst organisierte Fremdbeförderung zu nehmen, besteht keine Kostentragungspflicht. Eine Ersatzbeförderung ist nur auf eigenem Fluggerät geschuldet, sollten insoweit keine (zumutbaren) Kapazitäten bestehen, beschränkt sich der Anspruch – nach ganz herrschender Rechtsprechung - auf die Erstattung des Flugpreises. Wir erlauben uns insoweit beispielhaft auf LG Potsdam 13 S 89/10 Rn. 16 ff zu verweisen.
Da zwischen Refund und Bahnticket nur ein paar Euro liegen, kann ich natürlich auch den Refund nehmen. Ich hatte das für mich aber immer anders abgespeichert, als von EW dargestellt.
Airlines die bei der SÖP angeschlossen sind, zahlen für jede eröffnete Schlichtung. Wenn sie sich totgestellt , müssen sie wahrscheinlich trotzdem zahlen. Dürfte also nicht im Sinne der Airline sein. Eine direkte Handhabe sehe ich aber nicht.
customercare-hqecm@sas.no
Das ist die Mail-Adresse, von der wir zuletzt Nachrichten auf unsere postalischen Schreiben erhielten.
Die schwedische Anschrift findest du im Impressum.
Allerdings gelang nicht in allen Fällen die Zustellung.
Kleine Rückmeldung zu meinem Fall. Ryanair hat mir die Erstattung des Eurowings Flugs (kurzfristig am gleichen Tag, 45min nach Abflugzeit des annullierten Laudamotion Flugs) und die Entschädigung überwiesen. Hat alles alles insgesamt keine 2 Wochen gedauert. Finde ich gut. Hatte ich wohl nur Glück!?
Eurowings hat mir das Wochenende gerettet und bin dann direkt nach Nizza geflogen (via DUS). Habe nach kurzem überlegen dann direkt via App gebucht, check-in musste persönlich erfolgen - da eine Sitzplatzwahl nicht möglich war - und 45min später war ich bereits unterwegs. Flugpreis lag bei rund 250€. Unterlagen habe ich während des Aufenthalts in Düsseldorf eingereicht. Heute erfreulich schnell die Antwort: 250€ nach den EU-Fluggastrechten wird innerhalb von 10 Tagen überwiesen. Die Kosten für den Flug mit Eurowings nach Nizza (Rechnung hatte ich beigefügt) wurden in vollem Umfang anerkannt. Darf mich also, wenn ich das richtig verstanden habe, über 500€ auf dem Konto freuen.
Also ohne Verzögerung 500,- EUR erhalten, obwohl du noch nicht mal zum gebuchten Flughafen geflogen bist? Glückwunsch. Was ist da los bei FR?
Überhaupt kein Thema. Hab´ noch kein Fall erlebt, bei dem die schweizer Seite mit dieser Argumentation durchgekommen wäre. Ist ja nicht nur Swiss, auch Edelweiß etc.
Wenn erstens ein deutsches Gericht zuständig und zweitens der Anwendungsbereich der VO eröffnet ist, wird Maßstab immer die Auslegung v. EuGH und BGH sein.
Naja es war der einzige Weg, schnell und (möglichst günstig) in diese Richtung zu kommen. Habe das denen so dargestellt (mit Belegen zu alternativen Flugpreisen) und gesagt, dass ich für den Weitertransport keinerlei Ansprüche auf Erstattung stelle. Damit kam ich denen zugegeben ziemlich weit entgegen. Vielleicht wollten die deshalb den Fall schnell vom Tisch haben, bevor ich es mir anders überlege. Aber Nizza/Marseille sind ja nun keine Lichtjahre voneinander entfernt
Aber bin mit der Bearbeitung sehr zufrieden.
Heute morgen hatte ich dann die E-Mail, dass mir SWISS 600 € überweist, im Postfach.
Wir waren gestern auf LH 432 FRA-ORD gebucht. Wegen Problem mit einem Triebwerk sind wir umgedreht und nach 2 Stunden wieder in FRA gelandet. Es gab die Option zu Übernachten und am nächsten Tag zu fliegen, aber ich habe mich dagegen entschieden. Werde vermutlich nun in 6 Wochen fliegen (LH schreibt das Ticket um).
Ich gehe auch davon aus, das LH die 600 Euro Kompensation zahlt. Meine Frage bezieht sich auf Kosten für An/Abfahrt. Zusammen mit dem LH Ticket hatte ich Rail & Fly mitgebucht. Nun muss ich ein neues Rail & Fly Ticket für die Hinfahrt kaufen. Rückreise haben wir gestern mit Mietwagen gemacht, da am Abend (22:00) kein Zug mehr nach HAM gefahren wäre. Ich hätte die Kosten gerne ersetzt, aber LH sagte mir, "die Bahnfahrt ist ein separater Vertrag, da können wir nichts machen".
Da ich eine gemeinsame Buchung habe und die LH auch mein Vertragspartner für Rail & Fly ist, würde ich das gerne anders sehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?