EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.818
1.250
MUC, BSL
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Hat die SÖP eigentlich eine Handhabe wenn die Airline sich totstellt? Ich fürchte, dass das in einem Fall bei mir so sein könnte (natürlich EW).
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hat die SÖP eigentlich eine Handhabe wenn die Airline sich totstellt? Ich fürchte, dass das in einem Fall bei mir so sein könnte (natürlich EW).

Airlines die bei der SÖP angeschlossen sind, zahlen für jede eröffnete Schlichtung. Wenn sie sich totstellen, müssen sie wahrscheinlich trotzdem zahlen. Dürfte also nicht im Sinne der Airline sein. Eine direkte Handhabe sehe ich aber nicht.
 

romka_zrh

Reguläres Mitglied
10.12.2016
68
4
Waw ist doch die Homebase von LOT. Da müssten sie eigentlich den einen oder anderen Reserveflieger haben. Die Frage ist, was sie unternommen haben, um den Flug pünktlich durchführen zu können? Es kann tatsächlich passieren, dass sich aussergewöhnliche Umstände auch auf Folgeflüge auswirken, aber genauso gut kann es sein, dass LOT die Verspätung einfach durchreicht.
Das hatte ich mal mit Lufthansa, Flieger von CDG war wegen Wetter verspätet und mein eigentlicher Flug ab Homebase wurde daher gestrichen. Wurde initial abgelehnt, aber das AG Köln sah das anders, Komp musste gezahlt werden. Denke dein Fall ist analog.
 

holger36

Reguläres Mitglied
07.07.2009
66
0
TXL
Sachverhalt:

EW 8047 DUS-TXL. Auf dem Weg zur Startbahn fiel ein Triebwerk aus. Kurz auf Parkposition, von Mechanikern gechecked. Maschine defekt. Hatte dann noch im Flugzeug eine Mail, dass ich automatisch auf EW 9048 am nächsten Tag umgebucht bin.

Hatte keine Lust in DUS zu übernachten und bin dann mit dem Nachtzug zurück (Versuch macht Klug, kann ich nicht empfehlen).

250 € Kompensation von EW bestätigt, das Zugticket wollen Sie mit folgender Begründung nicht bezahlen.

Soweit Sie sich eigenverantwortlich dazu entschieden haben, eine selbst organisierte Fremdbeförderung zu nehmen, besteht keine Kostentragungspflicht. Eine Ersatzbeförderung ist nur auf eigenem Fluggerät geschuldet, sollten insoweit keine (zumutbaren) Kapazitäten bestehen, beschränkt sich der Anspruch – nach ganz herrschender Rechtsprechung - auf die Erstattung des Flugpreises. Wir erlauben uns insoweit beispielhaft auf LG Potsdam 13 S 89/10 Rn. 16 ff zu verweisen.

Da zwischen Refund und Bahnticket nur ein paar Euro liegen, kann ich natürlich auch den Refund nehmen. Ich hatte das für mich aber immer anders abgespeichert, als von EW dargestellt.
 
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flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
359
36
LEJ/DRS
folgender Fall
Ticket auf 014er AC Stock ist FRA-YYZ-ORD
Leg FRA-YYZ ist on Time
Leg YYZ-ORD ist delayed du to technical

wenn ich einem Beitrag bei Flyertalk Glauben schenke, dann wäre das nur EU261 relevant, wenn der FRA-YYZ den nachfolgenden Delay verursacht hätten. Da der Delay rein auf der AC Seite in Canada lag, gibt es nichts... Richtig?
 

Kiwi29

Aktives Mitglied
08.09.2010
211
31
Sachverhalt:

EW 8047 DUS-TXL. Auf dem Weg zur Startbahn fiel ein Triebwerk aus. Kurz auf Parkposition, von Mechanikern gechecked. Maschine defekt. Hatte dann noch im Flugzeug eine Mail, dass ich automatisch auf EW 9048 am nächsten Tag umgebucht bin.

Hatte keine Lust in DUS zu übernachten und bin dann mit dem Nachtzug zurück (Versuch macht Klug, kann ich nicht empfehlen).

250 € Kompensation von EW bestätigt, das Zugticket wollen Sie mit folgender Begründung nicht bezahlen.

Soweit Sie sich eigenverantwortlich dazu entschieden haben, eine selbst organisierte Fremdbeförderung zu nehmen, besteht keine Kostentragungspflicht. Eine Ersatzbeförderung ist nur auf eigenem Fluggerät geschuldet, sollten insoweit keine (zumutbaren) Kapazitäten bestehen, beschränkt sich der Anspruch – nach ganz herrschender Rechtsprechung - auf die Erstattung des Flugpreises. Wir erlauben uns insoweit beispielhaft auf LG Potsdam 13 S 89/10 Rn. 16 ff zu verweisen.

Da zwischen Refund und Bahnticket nur ein paar Euro liegen, kann ich natürlich auch den Refund nehmen. Ich hatte das für mich aber immer anders abgespeichert, als von EW dargestellt.

Das haben die mir auch geschrieben. Ich hätte fast 24 Stunden später fliegen sollen.
Das Urteil ist aus meiner Sicht veraltet und es gibt dazu auch andere Entscheidungen. Google mal danach.

Ich bin der Meinung, dass die auch die selbstorganisierte Ersatzbeförderung zahlen müssen.

Daher liegt mein Fall nun bei der Schlichtungsstelle.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.818
1.250
MUC, BSL
Das ist bei EW eine Standardantwort und ist ziemlich sicher überholt - habe ich auch schon bekommen, "leider" hat EW die Klageerwiderung so unglaublich verbockt, dass das Gericht sich mit der Sachfrage gar nicht auseinandergesetzt hat sondern denen gleich den Stecker gezogen hat.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.492
448
Airlines die bei der SÖP angeschlossen sind, zahlen für jede eröffnete Schlichtung. Wenn sie sich totgestellt , müssen sie wahrscheinlich trotzdem zahlen. Dürfte also nicht im Sinne der Airline sein. Eine direkte Handhabe sehe ich aber nicht.

Nö, bei mir hatte sich via SÖP Iberia auch vorgestellt und es ist nichts passiert. Auftrag dann an einen netten Anwalt hier weitergegeben und am Ende des Tages das Geld bekommen. ;)
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Kann mir zufällig jemand mit der postalischen Zustellanschrift von SAS (Deutschland - Schweden - Skandinavien) weiterhelfen ? o

oder auch mit einer email Adresse DANKE

Bin im Streik so oft hin- und hergebucht worden, dass es mir einfach nicht gelingt, meinen Claim in das Online Formular zu bringen

DANKE
 

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
Ich bitte um eine kurze Einschätzung, wie ich bei diesem Fall vorgehen soll:

Mein morgiger Laudamotion-Flug von Palma nach Stuttgart (Flugnummer OE 2456, Abflugzeit 20.10 Uhr) wurde ohne Begründung storniert. Über die Stornierung wurde ich heute morgen (also am Tag vor dem Abflug, 08.05.2019) um 06.08 Uhr per SMS informiert. Auf der Homepage von Laudamotion könnte ich für den 09.05.2019 lediglich auf einen Alternativflug um 8.40 Uhr umbuchen (Abflugzeit also über 10 Stunden vor dem gebuchten Flug). Weitere Flüge wurden mir für den 09.05.2019 nicht angeboten (alternativ dann erst wieder Flüge am 10.05.2019). Ich habe bis jetzt nichts unternommen (also weder das Ticket storniert noch umgebucht). Ich habe lediglich einen LH-Prämienflug für den Abend gebucht, der mir zeitlich passt. Kann ich für den stornierten OE-Flug irgendwelche Rechte geltend machen (etwa 250 Euro Entschädigung je Reisendem)? Falls ja, so würde ich eine Plattform (wie Flightfright o.ä.) einsetzen. Falls nein, dann muss ich die Sache wohl eben so abhaken.

Danke für eine kurze Einschätzung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Bei einer Stornierung solltest Du laut EU261 Anspruch haben auf eine anderweitige Beförderung nach Wunsch des Fluggasts. Insofern kann man dir nicht vorschreiben, 10 Std. früher zu fliegen. Insofern würde ich die Umbuchung auf einen passenden Flug verlangen. Wird kein passender Flug angeboten, sollte man besser einen mit Geld bezahlten Flug buchen. Ein Prämienflug ist vermutlich schwierig zu bewerten, wenn du die Kosten der anderweitigen Beförderung erstatten lassen möchtest.
Die Entschädigung sollte dir sicher sein, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen oder wenn die Airline nicht alles Zumutbare getan hat um den Flug dennoch stattfinden zu lassen.
 
S

sir_hd

Guest
Kleine Rückmeldung zu meinem Fall. Ryanair hat mir die Erstattung des Eurowings Flugs (kurzfristig am gleichen Tag, 45min nach Abflugzeit des annullierten Laudamotion Flugs) und die Entschädigung überwiesen. Hat alles alles insgesamt keine 2 Wochen gedauert. Finde ich gut. Hatte ich wohl nur Glück!?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.015
4.009
FRA
Kleine Rückmeldung zu meinem Fall. Ryanair hat mir die Erstattung des Eurowings Flugs (kurzfristig am gleichen Tag, 45min nach Abflugzeit des annullierten Laudamotion Flugs) und die Entschädigung überwiesen. Hat alles alles insgesamt keine 2 Wochen gedauert. Finde ich gut. Hatte ich wohl nur Glück!?

Eurowings hat mir das Wochenende gerettet und bin dann direkt nach Nizza geflogen (via DUS). Habe nach kurzem überlegen dann direkt via App gebucht, check-in musste persönlich erfolgen - da eine Sitzplatzwahl nicht möglich war - und 45min später war ich bereits unterwegs. Flugpreis lag bei rund 250€. Unterlagen habe ich während des Aufenthalts in Düsseldorf eingereicht. Heute erfreulich schnell die Antwort: 250€ nach den EU-Fluggastrechten wird innerhalb von 10 Tagen überwiesen. Die Kosten für den Flug mit Eurowings nach Nizza (Rechnung hatte ich beigefügt) wurden in vollem Umfang anerkannt. Darf mich also, wenn ich das richtig verstanden habe, über 500€ auf dem Konto freuen.

Also ohne Verzögerung 500,- EUR erhalten, obwohl du noch nicht mal zum gebuchten Flughafen geflogen bist? Glückwunsch. Was ist da los bei FR?
 
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S

sir_hd

Guest
Also ohne Verzögerung 500,- EUR erhalten, obwohl du noch nicht mal zum gebuchten Flughafen geflogen bist? Glückwunsch. Was ist da los bei FR?

Naja es war der einzige Weg, schnell und (möglichst günstig) in diese Richtung zu kommen. Habe das denen so dargestellt (mit Belegen zu alternativen Flugpreisen) und gesagt, dass ich für den Weitertransport keinerlei Ansprüche auf Erstattung stelle. Damit kam ich denen zugegeben ziemlich weit entgegen. Vielleicht wollten die deshalb den Fall schnell vom Tisch haben, bevor ich es mir anders überlege. Aber Nizza/Marseille sind ja nun keine Lichtjahre voneinander entfernt ;)

Aber bin mit der Bearbeitung sehr zufrieden.
 
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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
440
98
DRS
Überhaupt kein Thema. Hab´ noch kein Fall erlebt, bei dem die schweizer Seite mit dieser Argumentation durchgekommen wäre. Ist ja nicht nur Swiss, auch Edelweiß etc.

Wenn erstens ein deutsches Gericht zuständig und zweitens der Anwendungsbereich der VO eröffnet ist, wird Maßstab immer die Auslegung v. EuGH und BGH sein.

Heute morgen hatte ich dann die E-Mail, dass mir SWISS 600 € überweist, im Postfach.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Naja es war der einzige Weg, schnell und (möglichst günstig) in diese Richtung zu kommen. Habe das denen so dargestellt (mit Belegen zu alternativen Flugpreisen) und gesagt, dass ich für den Weitertransport keinerlei Ansprüche auf Erstattung stelle. Damit kam ich denen zugegeben ziemlich weit entgegen. Vielleicht wollten die deshalb den Fall schnell vom Tisch haben, bevor ich es mir anders überlege. Aber Nizza/Marseille sind ja nun keine Lichtjahre voneinander entfernt ;)

Aber bin mit der Bearbeitung sehr zufrieden.

Da hast du aber wirklich Glück gehabt! :D
Ich hatte ja quasi 1:1 den gleichen Fall, nur mit Bologna statt Marseille.
Habe in meine Entschädigungsforderung auch reingeschrieben, dass ich extra das mit Abstand billigste Angebot genommen habe (250€ für Stuttgart-Florenz über AMS finde ich bei ultra-kurzfristiger Buchung am Schalter echt human) und eben NICHT die Lufthansa-Option für 1700€ pro Person gewählt habe. Zudem explizit erwähnt, dass ich keinerlei Ansprüche auf Erstattung des Mietwagens von Florenz nach Bologna (gut, bei 18€ kann man da auch mal großzügig sein :p), Spritkosten, Maut, Verpflegung etc stelle, sondern einfach mein alternatives Flugticket erstattet haben möchte.
Bis heute habe ich noch nichtmal die zugesagte Kompensation gesehen, aber soll ja bis zu 10 Werktagen dauern ;)
 
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Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Meine Mutter [ihr erster Langstreckenflug] war auf dem Routing HAM-AMS-JFK in C gebucht.

Umstiegszeit 1 Stunde in AMS, jedoch war das Leg HAM-AMS mit 45 Minuten verspätet, und somit hat sie neben einem Downgrade von C auf Y+ dann einen 3,5 Stunden späteren Flug AMS-JFK wahrgenommen, auf dem sie dann umgebucht wurde.

Warum der Zubringer HAM-AMS mit 45 Minuten Verspätung gestartet ist, konnte man ihr weder am Gate, noch am Transferdesk sagen.

Hat jemand eine Ahnung, warum es am 02.05.2019 auf KL1780 verspätet abfliegen musste?

Am meisten ärgert mich natürlich die mangelnde Kommunikation, sowie das Downgrade. Der Flug war ein Geschenk von mir, damit ihre erste Reise außerhalb Europas etwas besonderes ist. Immerhin hat auf dem Rückflug mit Delta alles super geklappt :)
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Wir waren gestern auf LH 432 FRA-ORD gebucht. Wegen Problem mit einem Triebwerk sind wir umgedreht und nach 2 Stunden wieder in FRA gelandet. Es gab die Option zu Übernachten und am nächsten Tag zu fliegen, aber ich habe mich dagegen entschieden. Werde vermutlich nun in 6 Wochen fliegen (LH schreibt das Ticket um).

Ich gehe auch davon aus, das LH die 600 Euro Kompensation zahlt. Meine Frage bezieht sich auf Kosten für An/Abfahrt. Zusammen mit dem LH Ticket hatte ich Rail & Fly mitgebucht. Nun muss ich ein neues Rail & Fly Ticket für die Hinfahrt kaufen. Rückreise haben wir gestern mit Mietwagen gemacht, da am Abend (22:00) kein Zug mehr nach HAM gefahren wäre. Ich hätte die Kosten gerne ersetzt, aber LH sagte mir, "die Bahnfahrt ist ein separater Vertrag, da können wir nichts machen".

Da ich eine gemeinsame Buchung habe und die LH auch mein Vertragspartner für Rail & Fly ist, würde ich das gerne anders sehen. Gibt es hierzu Erfahrungen?

Gute Nachrichten zu meinem Fall: Am 1.5. die Kompensation per Mail beantragt, am 7.5. morgens ein Anruf der Lufthansa. Haben sich nett entschuldigt und sofort die gesamte Forderung für Bahn, Mietwagen, Verpflegung sowie 1200 EUR Compensation (2 Pax) zugesagt. Das waren 3 Arbeitstage von Claim bis zur Zusage. Ich bin baff. Bei meinem letzten Claim hat EW die 500 Euro erst nach 6 Monaten und Einschaltung der SÖP rausgerückt. Bei einem Ticketpreis von 295 Euro bleibt da nicht mehr viel Gewinn bei LH übrig. Im Rahmen der Situation bin aber ich nun ein zufriedener Kunde.
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
178
2
TXL
So, ich habe jetzt auch mal eine Frage.
EW 1994 (MUC-PMI, heute 18:00) gestrichen.
Ablauf: Pünktlich geboardet, Ansage der voraussichtlichen Flugzeit. Einige Paxe fehlen, Gepäck ausgeladen, Slot verloren. Dann Ansage, dass etwa eine Stunde Wartezeit bis zum neuen Slot.
Ca. 18:45 Ansage, alle aussteigen, Flug gestrichen.
Also Slot durch das Ausladen verloren.
Nun begann das Chaos am Flughafen. Keine Erreichbarkeit von nix und niemandem. 180 Paxe auf der Suche nach Hilfe.
EW-Flüge für heute und morgen ausgebucht (lautstarke Info eines MA von EW am Schalter für alle Umstehenden).
Ersatzflug mit Lauda morgen Nachmittag für über 200€ ergattert (letzter Platz). Da evtl. den Fehler gemacht, nicht vorher mit EW gesprochen zu haben (wie auch bei deren Erreichbarkeit)?
Es gab so gut wie keine anderen Verbindungen, alles ausgebucht, Mondpreise (Screenshot wäre vielleicht sinnvoll gewesen) oder über Nacht mit mehrfach umsteigen.
Ich hatte noch versucht, Flüge ab/über NUE, FRA, FMM ausfindig zu machen (ich selbst war nicht auf dem Flug). Nix.
Klar, Streik in Frankreich. Dann aber die fehlenden Paxe. Lt. Aussage des Piloten war man vorher gut in der Zeit.
Was für Möglichkeiten gibt es?
Wäre für Tipps/Infos dankbar.

PS: Ich habe mich durchaus mit dem Thema schon beschäftigt. Aber durch die Kombi fehlende Paxe/Streik bin ich gerade überfragt.
Und noch eine Anmerkung: Es handelt sich nicht um einen Urlaubsflug, den man einfach hätte wegfallen lassen können.
 
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overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
Gehts dir um Kompensation oder nur um die Erstattung des Laudamotion Fluges? Wobei ersteres sicherlich fraglich ist, sollte letzteres egal der Umstände klappen
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
178
2
TXL
Vielen Dank für deine Nachfrage.
Genau genommen geht es um beides.

In Sachen Kompensation hätte ich erstmal gedacht, das wird nix.
Aber mir sind mittlerweile noch ein paar Ideen gekommen.
Der Streik war ja bekannt. Hätte EW darauf reagieren können/müssen und ggf. früher boarden bzw. die Passagiere zusammentrommeln können? So dass ein evtl. nötiges Gepäck Ausladen dann wiederum aufgefangen werden könnte? Manche Airlines pferchen die Paxe ja frühzeitig ein, um schnellere Umläufe zu schaffen.
Daher evtl. "Mitschuld" der Airline und ggf. Kompensation?

Ansonsten stelle ich mir die Frage, wieso dieser Flug annuliert wurde. Insgesamt gab es sehr wenige Annullierungen (mir ist bekannt, dass Luftraumbeschränkungen auch nur einen einzelnen Flug treffen können). Daher: Könnte es auch ein anderer Grund gewesen sein (Crew-Zeiten z.B.)? Vielleicht weiß ja jemand mehr. An Board wurde kein Grund genannt.

Bei der Erstattung des Ersatzfluges und weiterer Kosten (Fahrt zum/vom Flughafen - Übernachtungskosten sind nicht angefallen) war ich mir nicht ganz sicher, da ja eigenständig gebucht.

Größtest Problem wird wahrscheinlich sein, dass es um EW geht und da vermutlich eine Menge Nerven drauf gehen, Ansprüche durchzusetzen (wenn man es selbst versucht).
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.661
722
Ich häng mich auch mal mit ein, gelten die ganzen Ausfälle gestern in Europa alle als unmittelbare Streikfolgen bzw. aufgrund von ATC? Dann dürfte es ja keine Entschädigung geben, oder gibt es da eine Chance für?