EU Fluggastrechte / Annullierung

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paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
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Hallo Forumsgemeinde,

nach längerem Mitlesen bin ich nun selbst von einem für mich nicht ganz eindeutigen Fall betroffen.

Folgende Situation:

Gebucht war ursprünglich EW 8063 NUE-TXL am Sa. 18.5.
Vor zwei Tagen (also mehr als 8 Tage vor Abflug) bekam ich nun die Mail, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann und ich umgebucht wurde. Der neue Flug ist nun einen Tag später.

Da ich am Samstag in Berlin sein muss rief ich EW an, um eine alternative Verbindung zu bekommen, seitens EW war die Aussage dann, dass es im EW-Netz keine Verfügbarkeiten mehr gibt, außer eben jene einen Tag später. Ich forderte daraufhin die Umbuchung auf LH mit Umsteigen, erwartungsgemäß stellt sich EW dabei komplett quer. Bei insgesamt drei anrufen gab es drei verschiedene Begründungen, warum man nicht auf Fremdairlines umbuchen kann. Die Frage nach einem Bahnticket wurde ebenso abgelehnt.

Jetzt meine Frage, was ist für mich hier die beste Herangehensweise, ich würde nur äußerst ungern ins Risiko gehen, selbst zu buchen und die Kosten dann einzureichen. Ein Bahnticket würde mir ja auch vollkommen ausreichen, aber auch das wird ja abgelehnt.

Ferner auch die Frage, wie es hier mit der Entschädigung aussieht, ich bin kein Jurist aber nach meiner Auffassung müsste es hier doch eine Entschädigung geben, da EW mir ja keine Alternativbeförderung anbietet, welche weniger als vier Stunden am Ziel wäre. Gilt ein Bahnticket hier auch als Ersatzbeförderung?


Ich hoffe soweit konnte ich alles schlüssig erklären.

LG,

TXLer

M.E. Entschädigung, wenn keine Ersatzbeförderung angeboten wird, die es dir ermöglicht "nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen".

Im übrigen frühestmögliche Alternative oder eben Erstattung deiner Aufwendungen. Dies kann auch eine Bahnfahrt sein. Mit den Auslagen musst du dann in Vorleistung gehen, wenn EW sich querstellt.
 

TXLer

Reguläres Mitglied
12.05.2019
56
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Erstmal vielen Dank für die Antworten. Soweit ist für mich dann erstmal alles klar.
Die Möglichkeit ab MUC zu fliegen hatte ich übersehen, das werde ich noch versuchen. Gebucht war ursprünglich EW8061 nicht EW8063, da hab ich die Zahlen vertauscht, sorry. Eine letzte Frage habe ich aber noch, derzeit bin ich ja nun auf Sonntagabend umgebucht. Wenn ich jetzt in Vorleistung gehen würde, und z.B. mit der Bahn fahren würde, dann sollte ich den Flug auch stornieren richtig ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Stornierung macht Sinn wenn die Bahn zB den Supersparpreis von 19,90Euro anbietet und der EW Flug 99,90Euro gekostet hat, ebenso wenn das neue Ticket ab MUC und die Bahn dorthin weniger kosten sollte als man bezahlt hat, ansonsten wie schon oben geschrieben nicht stornieren.

Wegen der Ausgleichszahlung in Höhe von 250Euro die nicht erwähnt wurde kann man sich später gedanken machen wenn klar ist wann man die Reise begonnen hat und man wann angekommen ist.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.224
604
LEJ
Ich habe eine Frage wie folgender Fall zu bewerten ist bezügl. der Ausgleichzahlung nach EU-VO. KLM hat erstmal abgeleht und auf Copa verwiesen.

Für meinen Bruder und +1 waren gebucht - alles auf einem Ticket:

KL 1790 MUC-AMS
KL 757 AMS-PTY
CM 679 PTY-MDE (19:59)

Wegen der Verspätung MUC-AMS wurde der Umstieg in AMS sehr knapp. KLM hatte im Hintergrund bereits ein neues Ticket via LHR und BOG ausgestellt. Dennoch wurde KL 757 in AMS noch erreicht.

In PTY verweigerte CM jedoch das Boarding aus CM 679, da kein Ticket vorhanden wäre. Nach einiger Dikussion wurde kostenfrei auf

CM 643 PTY-MDE (an 22:42)

umgebucht.

Damit knapp 3h Verspätung am Zielort, wegen eines verweigerten Boardings in PTY. Nach meiner Auffassung ist KLM für das verweigerte Boarding in PTY verantwortlich, da das Ticket anscheinend nicht wiederhergestellt wurde, obwohl KL 757 in AMS erreicht wurde.

Wie sieht Eure Einschätzung bezüglcih Anprüchen gegenüber KLM (bzw. Copa) aus?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Ziemlich schwierige Fallkonstellation ich denke da wird es sich nicht vermeiden lassen dass der schwarze Peter hin und her geschoben wird.

Das Problem an der Beförderungsverweigerung wird sind dass diese ja explizit durch Copa verweigert wurde und nicht durch KLM, KLM hat hingegen wohl das Ticket nicht (wieder) korrekt ausgestellt und damit die vertragliche Leistung nicht erbracht.

Ich würde denn Fall wohl an die Schlichtungsstelle abgeben und deren Einschätzung abwarten, für direkte Maßnahmen dürfte das Risiko der Kosten Höher als der Nutzen sein da hier nur jeweils 300Euro als Entschädigung in Betracht kommen.

Allerdings könnte es durchaus sein dass man von KLM einen Gutschein in ähnlicher Höhe bekommen kann, wenn das eine Lösung wäre könnte man auch entsprechende Versuche in dieser Richtung übernehmen.
 
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Reaktionen: Monstertour

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Zustimmung. Streng genommen gibt´s hier keine Ausgleichsansprüche. Denn auch wenn die ursprüngliche Verspätung den ganzen Ärger ausgelöst hat, liegt der rechtliche Schwerpunkt klar auf der Beförderungsverweigerung. Und da stellt sich halt zum einen die Frage der Anwendbarkeit der VO und zum anderen wäre das ausführende Luftfahrtunternehmen in Anspruch zu nehmen. Insofern eigentlich noch nicht einmal ein Fall für die Schlichtungsstelle. Jedenfalls aber nicht für ein rechtliches Vorgehen. Wenn´s einen Gutschein gibt, akzeptieren! Sollte ein Vermögensschaden entstanden sein, schuldrechtlich erstattet verlangen!
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
6
Versuche jetzt meinen Anspruch von meinem Flug PMI-FRA durchzusetzen, da Ryanair es direkt abgelehnt hat. Aviclaim würde den Fall übernehmen. Hat schonmal jemand Erfahrung mit denen gemacht
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
6
Das ist ein guter Gradmesser dafür, es selbst zu tun, sei es durch Mahnbescheid oder Klage.

Ryanair Hat mein Anspruch bereits abgelehnt, trotz erneuten Schreiben mit Bitte auf Prüfung. Da es sich lediglich um 250 € handelt, Denke ich lohnt sich eine Klage nicht. Habe allerdings noch nichts von dem Anbieter gehört.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.247
690
Was spricht gegen ein Schlichtungsverfahren über die SÖP? Braucht meiner Erfahrung nach ewig, kostet aber nichts und es besteht kein Klagerisiko.
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
6
Der Mitarbeiter von aviclaim meinte die Chancen stehen 50:50, Da die anderen FR Flüge an dem Tag ja gingen. Und da der Fluglotsenstreik ja in Frankreich war, und nicht in Spanien, dass man eventuell auch eine andere Route hätte wählen können. Von daher meinte er die Chancen stehen 50 zu 50.


Jetzt weiß ich allerdings nicht, wo meine Chancen besser stehen an mein Geld zu kommen. Öpv oder aviclaim.

ist öpv wirklich komplett kostenfrei ? Ohne dort Mitglied zu werden ?
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
15
Ryanair hat heute scheinbar mehrer EU261-Forderungen bewilligt, obwohl der Grund der Ausfälle ein Streik war.

Wohl mit dem Kalkül, dass der EuGH das nicht ein für alle mal entscheidet.

Hört, hört.
 

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
288
2
Welchen der vielen Flugrechte Eintreiber soll man denn jetzt nehmen oder kann das so pauschal nicht beantwortet werden?

Iberia hat auf ein Einschreiben nach Madrid nur mit der Standard Entschuldigungsmail geantwortet, für weitere Schritt fehlt mir irgendwie die Muße und die SÖP geht bei Iberia ja nicht.
 

PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
220
6
Also ich habe es jetzt über SÖP versucht. Da Flighright abgelehnt hat und ich über Aviclaim noch nichts weiter gehört, bzw. gelesen habe.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Welchen der vielen Flugrechte Eintreiber soll man denn jetzt nehmen oder kann das so pauschal nicht beantwortet werden?

Iberia hat auf ein Einschreiben nach Madrid nur mit der Standard Entschuldigungsmail geantwortet, für weitere Schritt fehlt mir irgendwie die Muße und die SÖP geht bei Iberia ja nicht.
Ich würde trotzdem einen einfachen Brief wie hier skizziert schreiben. Kostet nicht viel Zeit und ist die Vorbereitung für den nächsten Schritt. Für die klaren Fälle würde ich danach einen Anwalt beauftragen. Der kostet dich nichts und zieht auch keine Provision von der Entschädigung ab. Andere Eintreiber würde ich nur probieren, wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass einem eine Entschädigung zusteht. Da würde ich halt schauen möglichst günstig bei wegzukommen. Da ich aber entweder meine Entschädigungen immer selbst bekommen habe oder ein Anwalt das geklärt hat, habe ich da keine Erfahrungen.
 

tentacle

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
288
2
Ich würde trotzdem einen einfachen Brief wie hier skizziert schreiben. Kostet nicht viel Zeit und ist die Vorbereitung für den nächsten Schritt. Für die klaren Fälle würde ich danach einen Anwalt beauftragen. Der kostet dich nichts und zieht auch keine Provision von der Entschädigung ab. Andere Eintreiber würde ich nur probieren, wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass einem eine Entschädigung zusteht. Da würde ich halt schauen möglichst günstig bei wegzukommen. Da ich aber entweder meine Entschädigungen immer selbst bekommen habe oder ein Anwalt das geklärt hat, habe ich da keine Erfahrungen.
Einen Brief mit meiner Forderung habe ich Iberia schon geschickt inkl Nennung einer 2 Wochen Frist.

Nach ungefähr zwei Wochen kam dann nur eine Art Serien-Email zurück:


Bei unserem täglichen Betrieb sind wir von externen Faktoren abhängig, die sich außerhalb unserer Kontrolle befinden und die wir nicht beeinflussen können. Unser Hauptanliegen ist es, den Service für unsere Kunden jeden Tag immer weiter zu verbessern und die Auswirkungen solcher Faktoren auf ihre Flugerfahrung zu reduzieren. Leider konnten wir in diesem Fall trotz unserer Bemühungen nicht vermeiden, dass unsere Kunden betroffen wurden.


Also habe ich jetzt nur die Wahl einen Anwalt zu beauftragen oder einen Dienstleister zu beauftragen oder?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ja, ich würde aber trotzdem noch ein zweites Schreiben nachschieben. Und da du einen Brief geschrieben hast, würde ich auch eine Papier-Antwort erwarten. Wie auch immer: sie haben sich ja nicht mal Mühe gegeben, die Ablehnung zu begründen. Sie sagen ja nicht mal, dass es ein außergewöhnlicher Umstand ist. Darauf würde ich mich im zweiten Schreiben nochmal beziehen. Wenn dann eine Absage auch wieder ohne genaueren Grund kommt, dann direkt zum Anwalt.