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Hallo Forumsgemeinde,
nach längerem Mitlesen bin ich nun selbst von einem für mich nicht ganz eindeutigen Fall betroffen.
Folgende Situation:
Gebucht war ursprünglich EW 8063 NUE-TXL am Sa. 18.5.
Vor zwei Tagen (also mehr als 8 Tage vor Abflug) bekam ich nun die Mail, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann und ich umgebucht wurde. Der neue Flug ist nun einen Tag später.
Da ich am Samstag in Berlin sein muss rief ich EW an, um eine alternative Verbindung zu bekommen, seitens EW war die Aussage dann, dass es im EW-Netz keine Verfügbarkeiten mehr gibt, außer eben jene einen Tag später. Ich forderte daraufhin die Umbuchung auf LH mit Umsteigen, erwartungsgemäß stellt sich EW dabei komplett quer. Bei insgesamt drei anrufen gab es drei verschiedene Begründungen, warum man nicht auf Fremdairlines umbuchen kann. Die Frage nach einem Bahnticket wurde ebenso abgelehnt.
Jetzt meine Frage, was ist für mich hier die beste Herangehensweise, ich würde nur äußerst ungern ins Risiko gehen, selbst zu buchen und die Kosten dann einzureichen. Ein Bahnticket würde mir ja auch vollkommen ausreichen, aber auch das wird ja abgelehnt.
Ferner auch die Frage, wie es hier mit der Entschädigung aussieht, ich bin kein Jurist aber nach meiner Auffassung müsste es hier doch eine Entschädigung geben, da EW mir ja keine Alternativbeförderung anbietet, welche weniger als vier Stunden am Ziel wäre. Gilt ein Bahnticket hier auch als Ersatzbeförderung?
Ich hoffe soweit konnte ich alles schlüssig erklären.
LG,
TXLer
M.E. Entschädigung, wenn keine Ersatzbeförderung angeboten wird, die es dir ermöglicht "nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen".
Im übrigen frühestmögliche Alternative oder eben Erstattung deiner Aufwendungen. Dies kann auch eine Bahnfahrt sein. Mit den Auslagen musst du dann in Vorleistung gehen, wenn EW sich querstellt.