EU Fluggastrechte / Annullierung

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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.485
432
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Würde ich so nicht zu 100% zustimmen. Da LH nur MUC-FRA schulden, aber nicht MUC-SXB, während AF noch FRA-SXB schuldet.

Ist es nicht egal, wo der OP am Ende hingefahren ist? Sprich, ob FRA oder SXB, der Mietwagen muss erstattet werden.
Unklar ist mir nur gerade, ob der Mietwagen erstattet werden muss, wenn es eben einfach keinen späteren Flug mehr gab. :confused:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Meine Lösung wäre: Ausgleichszahlungen gegen AF, da technischer Defekt. Mehrkosten wohl nicht, da ja Übernachtung und Ersatzbeförderung angeboten wurden und laut Sachverhalt auch keine frühere Möglichkeit bestand, auf dem Luftwege ans Ziel zu gelangen.

LH keine Ausgleichszahlung und Schadensersatz nur dann, falls keine Ersatzbeförderung (nebst Hotel) - nach FRA wohlgemerkt - angeboten wurde. Und dann auch nur die Mehrkosten im Vergleich zu den Bahn- bzw. Mietwagenkosten von FRA aus.

Unterm Strich also vermutlich Ausgleichszahlungen gegenüber AF. Sonst nichts.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Unterm Strich also vermutlich Ausgleichszahlungen gegenüber AF. Sonst nichts.

Ich hätte aber den Einwand, dass AF ohnehin die Transferkosten FRA-SBX als Teil der Ersatzbeförderung hätte aufkommen müssen.
Zwar ist jetzt die Alternative Flug-Endziel FRA auf Initiative des Reisenden gewählt worden, aber eben nur um eine Ankunft am selben Tag zuerreichen.
Warum sollte daher AF sofort aus der Sache raus sein? und sollte nicht eben den Kostenanteil der ohnehin angefallen wäre tragen.


Allerdings ist auch meiner Sicht nichtnachvollziehbar wie man auf die Idee kommt, sich auf diese LH Flüge umbuchen zu lassen bei der Zeit die das ganze dauert wäre doch eine Fahrt im TGV doch wohl sogar schneller gewesen?
AF hat mir vor etwa 2Jahren Problemlos eine TGV Fahrkarte ausgestellt nach der letzte CDG-STR Flug gestrichen wurde.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ich hätte aber den Einwand, dass AF ohnehin die Transferkosten FRA-SBX als Teil der Ersatzbeförderung hätte aufkommen müssen.
Zwar ist jetzt die Alternative Flug-Endziel FRA auf Initiative des Reisenden gewählt worden, aber eben nur um eine Ankunft am selben Tag zuerreichen.
Warum sollte daher AF sofort aus der Sache raus sein? und sollte nicht eben den Kostenanteil der ohnehin angefallen wäre tragen.

Ausgehend davon, dass es keine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen am selben Tage gab, hätte AF mit der angebotenen Ersatzbeförderung am nächsten Tage plus Unterkunft alles getan, was die die Airline tun musste.

Fehlt einfach an einem Schadensersatzanspruch.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Ausgehend davon, dass es keine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen am selben Tage gab, hätte AF mit der angebotenen Ersatzbeförderung am nächsten Tage plus Unterkunft alles getan, was die die Airline tun musste.

So sehe ich das auch - denn der Reisende wird der Umbuchung auf MRS-MUC-FRA sicher im Einverständnis mitgetragen haben und hat daher die AF von Ihrer Pflicht zum Transport nach SXB entbunden. Just my 2 Cents.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Ausgehend davon, dass es keine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen am selben Tage gab, hätte AF mit der angebotenen Ersatzbeförderung am nächsten Tage plus Unterkunft alles getan, was die die Airline tun musste.

Fehlt einfach an einem Schadensersatzanspruch.

Aber hätte eben gerade dann keine Umbuchung auf die LH Maschine erfolgen dürfen?
Sondern es hätte von AF den Hotelvoucher Plus neues Ticket für den nächsten morgen geben müssen? auch wenn der Reisende die Variante nicht gewollt hätte.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Aber hätte eben gerade dann keine Umbuchung auf die LH Maschine erfolgen dürfen?
Sondern es hätte von AF den Hotelvoucher Plus neues Ticket für den nächsten morgen geben müssen? auch wenn der Reisende die Variante nicht gewollt hätte.

Warum? Die Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist anzubieten. Mehr nicht.

Auf Wunsch der Paxe wurde auf die Beförderung zum ursprünglichen Endziel verzichtet und eine neue Beförderung vereinbart.

Klar könnte man das sezieren, etwa prüfen, ob die Paxe richtig aufgeklärt wurden. Womöglich wäre es wirtschaftlich sinnvoller gewesen, sich die Flugscheinkosten erstatte zu lassen und dann bei LH nach FRA neu zu buchen. Dann könnte man evtl. die Differenz verlangen.

Aber von solchen Spielereien abgesehen ist FR bis auf die Ausgleichszahlungen raus aus der Nummer.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Ok, dann müsste also der Pax klar in der Art sagen wie: "ich möchte dann via MUC nach FRA fliegen aber das Endziel der Leistung muss immer noch SBX bleiben"

Aber danke für den Hinweis dann muss ich nämlich zukünftig besser aufpassen, denn mir ist es schon häufiger passiert dass der gepalnte CDG/AMS - Deutschland Flug gestrichen wurde, und ich gesagt kein Problem wenn STR Annulliert wurde kann ich auch in 70Minuten nach HAM ,MUC, NUE fliegen und habe dann meistens ein Rail&Fly Ticket bekommen oder ich musste die Fahrkarte selbst kaufen und habe diese dann zur Erstattung eingereicht, wenn man dieser Logik nun folgt würde darauf ja kein Anspruch bestehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn ich anbiete, mich auf ein alternatives Ziel umbuchen zu lassen und gegen Kostenerstattung selbst ans Ziel weiterzureisen, ist die Übernahme der Mehrkosten ja vereinbart.

Wer das macht, sollte sich das natürlich unbedingt irgendwie bestätigen lassen. Nicht dass hinterher bei der Fluggesellschaft davon mehr was wissen will...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Wer das macht, sollte sich das natürlich unbedingt irgendwie bestätigen lassen. Nicht dass hinterher bei der Fluggesellschaft davon mehr was wissen will...

Eben, bisher hatte ich mir da nie Gedanken gemacht, sondern bin davon ausgegangen, dass wenn die Airline sich eben auf einen alternativen Vorschlag einlässt der eigentliche Ort als Leistungsziel der selbe bleibt.

Ok dann dann wäre AF in der Tat raus aus der Sache.
Bleibt nur noch die Frage warum es überhaupt zu dieser Konstellation gekommen ist ein TGV dürfte zur ähnlichen Zeit in Straßbourg angekommen sein wie die Ankunft des LH Flugs in FRA, daher müsste man sich vielleicht nochmal genauer anschauen wie diese Diskussion mit AF abgelaufen ist und ob es nicht doch Garantien gab.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.702
2.349
Europa
Frage
wie ist die Rechtslage
US Bürgerin ist zu Besuch in der EU
Ist auf folgenden Flug gebucht für morgen den 21.5:
[FONT=&quot]AZ421 Düssedorf - Rom[/FONT][FONT=&quot]AZ610 Rom-New York (JFK)
In Italien gibt es mal wieder Streik und laut AZ wurde Sie auf folgenden Flug umgebucht: über BOS (also DUS-FCO-BOS-JFK)
Kann Sie verlangen über AMS zu fliegen? laut KLM CallCenter gibt es Plätze oder übermorgen?
Laut AZ callcenter wurde der Flug auf D gebucht


[/FONT]
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Sie kann verlangen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt befördert zu werden. Nicht aber auf einer bestimmten Route.

Aber sie könnte argumentieren, maximal einmal umsteigen zu müssen. Zumal die Wahrscheinlichkeit bei zusätzlichem Umstieg nicht die frühestmögliche Beförderung angeboten erhalten zu haben, relativ groß ist.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.702
2.349
Europa
Danke
aber AZ fliegt aus Dusseldorf morgen nur um 10:45, nur über BOS würde die um gegen 23.00 im JFK ankommen
deswegen hat Sie vorgeschlagen auf einen Flug vom SKY Team umgebucht zu werden, entweder über CDG oder AMS, wichtig ist Sie kommt vor 19 Uhr im JFK an (warum und weshalb muss es ja AZ nicht interessieren)
Bei den Umflug über BOS, würde die 2 Std und 50 Minuten später als geplant ankommen
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Eben, bisher hatte ich mir da nie Gedanken gemacht, sondern bin davon ausgegangen, dass wenn die Airline sich eben auf einen alternativen Vorschlag einlässt der eigentliche Ort als Leistungsziel der selbe bleibt.

Ok dann dann wäre AF in der Tat raus aus der Sache.
Bleibt nur noch die Frage warum es überhaupt zu dieser Konstellation gekommen ist ein TGV dürfte zur ähnlichen Zeit in Straßbourg angekommen sein wie die Ankunft des LH Flugs in FRA, daher müsste man sich vielleicht nochmal genauer anschauen wie diese Diskussion mit AF abgelaufen ist und ob es nicht doch Garantien gab.

Danke Euch erstmal. Der Punkt war folgender:

- kein TGV mehr verfügbar nach SXB
- Alle Flüge am 20.05. nach SXB auch ausgebucht
- Vorschlag von AF: Flug via MUC nach FRA und von dort individuelle Weiterreise nach SXB.

D.h. ich bekomme nun ausschliesslich die EU-Kompensation uns bleibe auf den Mietwagen + Benzinkosten sitzen ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
D.h. ich bekomme nun ausschliesslich die EU-Kompensation uns bleibe auf den Mietwagen + Benzinkosten sitzen ?

Gegenüber Airfrance ja, die werden die Ausgleichszahlung leisten müssen und das war es, oder sofern man einen Gutschein für spätere Buchungen verwenden kann bekommt man in der Regel 300 statt der 250 Euro angeboten.

Aber um welchen Betrag geht es bei den Kosten für Mietwagen und Kraftstoff?
Denn der Anspruch gegenüber LH den nicht genutzten Flug gemäß Artikel 8 Abs.1 der Fluggastrechteverordung besteht weiterhin, dies könnte die Ausgaben ausgleichen.
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Gegenüber Airfrance ja, die werden die Ausgleichszahlung leisten müssen und das war es, oder sofern man einen Gutschein für spätere Buchungen verwenden kann bekommt man in der Regel 300 statt der 250 Euro angeboten.

Aber um welchen Betrag geht es bei den Kosten für Mietwagen und Kraftstoff?
Denn der Anspruch gegenüber LH den nicht genutzten Flug gemäß Artikel 8 Abs.1 der Fluggastrechteverordung besteht weiterhin, dies könnte die Ausgaben ausgleichen.

Geht nur um 100€ Mietwagen und 50€ Kraftstoff. LH hatte mir Angeboten im Hilton zu schlafen (wegen *G) und morgens weiter.
Waren aber alle Flieger voll und nur WL bis 11 Uhr und ich musste dringend weiter.
Ich meine Mietwagen und Benzin sind doch deutlich günstiger als 4 Personen im Hilton plus Diner + Breakfast dort.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Mal eine Frage zu Verjährung:

Haben einen Fall in der Familie aus 2015.
Verjährung wäre ja Ende 2018 gewesen, haben ab Mitte 2018 ein Schlichtungsverfahren geführt beim Bundesamt für Justiz.
Jetzt in Mai 2019 ist die Schlichtung ohne Erfolg beendet worden da sich das Luftfahrtunternehmen nicht gemeldet hat.

Wie lange haben wir jetzt Zeit die Klage einzureichen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich meine Mietwagen und Benzin sind doch deutlich günstiger als 4 Personen im Hilton plus Diner + Breakfast dort.

Und das ist auch ein gutes Argument. Aber leider rein rechtlich relevantes.

Halte dich doch einfach an AF wegen der Ausgleichszahlung! Und versuche notfalls die LH zu erweichen!

Ansonsten finde ich aber, dass die 150 Euro Mehrkosten angesichts der vier Ausgleichszahlungen zu verschmerzen sind. Oder?
 
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MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Und das ist auch ein gutes Argument. Aber leider rein rechtlich relevantes.

Halte dich doch einfach an AF wegen der Ausgleichszahlung! Und versuche notfalls die LH zu erweichen!

Ansonsten finde ich aber, dass die 150 Euro Mehrkosten angesichts der vier Ausgleichszahlungen zu verschmerzen sind. Oder?

klar! ging mir nur um das Prinzip in dem komplizierten Fall.

Würdet Ihr einfach einen Claim bei AF aufmachen oder das ganze an Flightrights und Co geben ? Mir widerstrebt es denen 35% zu geben und würde auch 4x Gutschein á 300€ nehmen. Habe nur keine Ahnung wie AF sich in so eindeutigen Fällen anstellt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Das kann ich dir auch nicht sagen, aber ich würde es erstmal bei AF probieren, kostet dich nichts. Wenn der Fall so eindeutig ist, kann man auch einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn sich AF ablehnend verhält, da das Risiko auf den Kostem sitzen zu bleiben recht gering ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Würdet Ihr einfach einen Claim bei AF aufmachen oder das ganze an Flightrights und Co geben ? Mir widerstrebt es denen 35% zu geben und würde auch 4x Gutschein á 300€ nehmen.

Würde mir bei einem technischen Defekt auch widerstreben. Ist ja ´ne sichere Sache.

Aber im Hinterkopf haben, dass sich möglicherweise kein deutsches Gericht findet. Wie die anwaltliche/gerichtliche Durchsetzung sich in den entsprechenden Nachbarländern im Detail darstellt, kann ich nicht sagen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
AF hat bei mir bisher einen strittigen Claim abgelehnt, ich hatte bisher noch keine Zeit einen neuen Anlauf zu starten, denn wenn man die VO wortwörtlich nimmt müssen sie bezahlen.

Zwei Fälle in der Kurzstrecke wurden einfach nach zwei-drei Wochen mit der Nachricht gelöst, dass ich entweder 250 Euro cash ode 300 Euro Gutsein bekommen könnte, ich habe den Gutschein genommen der war dann nach maximal 2 Tagen da.
Auf der Mittelstrecke war das Vorgehen ähnlich wieder Gutschein gewählt und fall abgeschlossen.
Allerdings habe ich ausgewohnt und KLM Ticketstock die Anfragen immer auf der KLM website eingereicht dürfte aber nicht den großen Unterschied machen.

Dann noch eine kurze Nachricht an LH dass man den Fluganteil für MUC-FRA nach Art. 8 Abs. 1 EuVO 261/2004 erstatten möchte und die Sache ist erledigt.
 
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D(CR)ASH8

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15.12.2018
168
1
Mal eine kurze Frage an die Experten (weil ich in den nächsten Wochen ein paar knappe Anschlüsse habe):
Ist ein verpasster Anschlussfluf aufgrund der Verpätung durch einen Slot ein außergewöhnlicher Umstand? Sprich nur Versorgungsleistung oder auch Entschädigung?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Mal eine kurze Frage an die Experten (weil ich in den nächsten Wochen ein paar knappe Anschlüsse habe):
Ist ein verpasster Anschlussfluf aufgrund der Verpätung durch einen Slot ein außergewöhnlicher Umstand? Sprich nur Versorgungsleistung oder auch Entschädigung?

Das ist ein wenig widersprüchlich "Verspätung durch einen Slot" gibt es so nicht, ist hier wohl eher gemeint dass der ursprüngliche nach dem Flugplan zugeteilte Slot nicht mehr gehalten werden kann und dann ein neuer späterer Vergaben musste?

Dann lautet die Antwort kommt drauf an warum der Slot nicht gehalten werden konnte.

Aber Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen sind unabhängig der Frage außergewöhnliche Umstände oder nicht zu leisten wenn die Voraussetzungen gemäß der EuVO gegeben sind.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.702
2.349
Europa
Danke
aber AZ fliegt aus Dusseldorf morgen nur um 10:45, nur über BOS würde die um gegen 23.00 im JFK ankommen
deswegen hat Sie vorgeschlagen auf einen Flug vom SKY Team umgebucht zu werden, entweder über CDG oder AMS, wichtig ist Sie kommt vor 19 Uhr im JFK an (warum und weshalb muss es ja AZ nicht interessieren)
Bei den Umflug über BOS, würde die 2 Std und 50 Minuten später als geplant ankommen

Am ende und nach mehreren Telefonate, wurde Sie auf den Flug nach JFK über CDG gebucht AF1307 + AF6
 
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Reaktionen: frabkk