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Wobei die große Frage ist, ob das türkische Recht vor einem deutschen Gericht zur Anwendung gebracht werden kann.
Wobei die große Frage ist, ob das türkische Recht vor einem deutschen Gericht zur Anwendung gebracht werden kann.
Verpasst hast Du ja den Flug MUC-HAJ und daher wird es wohl bei den 250,- bleiben. Ansonsten einfach einfordern und angemessene Frist setzen und abwarten.
Nein, mit dieser Aussage bin ich nicht einverstanden, da das Problem des Verpassens auf Grund der Verspätung vom Flug MAD-MUC entstand. Daher ist die volle Distanz MAD-HAJ zu Grunde zu legen.
Und das ist auch ein gutes Argument. Aber leider rein rechtlich relevantes.
Halte dich doch einfach an AF wegen der Ausgleichszahlung! Und versuche notfalls die LH zu erweichen!
Ansonsten finde ich aber, dass die 150 Euro Mehrkosten angesichts der vier Ausgleichszahlungen zu verschmerzen sind. Oder?
Im Zweifel Mahnbescheid beantragen und es auf eine Klage ankommen lassen ...Frage: wie kann ich EW zwingen zu zahlen?
Ich hätte da mal ne Frage:
Heute is ja der Umstieg von vom Flug BA10 BKK-LHR auf BA958 LHR-MUC schief gegangen, wir haben jetzt einen Voucher fürs Hotel und warten jetzt auf unsere Koffer und es gibt ein Ticket für morgen mit BA948.
Gibt es jetzt die Ausgleichzahlung wenn die Verspätung wegen einem Umweg verursacht wurde? Der in BKK rein kommende Vogel hatte ja über eine Stunde Verspätung und wir konnten die Zeit nicht mehr gut machen und sind noch im Flugzeug auf morgen umgebucht worden den Voucher kamen wir dann beim Austeigen in die Hand gedrückt und nen Zettel wie es jetzt weiter geht.
Mir gehen jetzt halt knapp 200€ flöten weil morgen vormittag ein Kumpel den Job machen muss nichts wilde aber wenn es einen Ausgleich geben würde wär das nett.
Dann nächste Frage: sollte man jetzt gucken den Anspruch so schnell durchziehen wies geht weil die Engländer noch in der EU sind? Oder hat das keine Auswirkungen?
Und aus reiner Neugier hätt ich eigentlich auch die Buchung für LH2483 verlangen können? Immerhin kommt der Vogel morgen 5Minuten früher an.