EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Die Fluggastrechte der Türkei sind denen der EU ziemlich ähnlich, je nach genauer Strecke kann der Anspruch zwischen umgerecht ca. 100 und 600Euro betragen.

Allerdings wird die Durchsetzung des Anspruchs komplizierter werden, ohne Holfe von sprachkundigen Leuten wird es sehr schwierig, da Anfangen in Englisch oder Deutsch ignoriert werden.

Verwandte konnten allerdings mit Hilfe eine Bekannten als "Übersetzer" innerhalb weniger Monate den Anspruch gegen Pegasus durchsetzen, am Ende hatten beide etwa 1100Euro erhalten.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Frage zu EU261

Hi!

Habe folgende Frage...

Bin am 11.05. MAD-MUC mit LH1805 geflogen. Der Hinflug LH1804 kam mit 31 Minuten Verspätung in MAD an. In Madrid gab es dann ein technisches Problem. Laut Durchsage des Kapitäns ergab sich eine Diskrepanz zwischen der Kerosinmenge, welche der Tankwagen geliefert hatte und welche im Flugzeug angekommen war lt. der Anzeigen. Es war nicht möglich nachzuvollziehen was nun stimmte. Die Besatzung entschied sich daher, dass "analog" in den Tank/ die Tanks geschaut werden musste. Dafür musste ein Techniker kommen. Insgesamt hat das ganze norchmal ca. 30 Minuten gedauert.

Letztlich kam LH1805 mit 54 Minuten Verspätung in MUC an. Mein Weiterflug LH2104 ist 3 Minuten später ohne mich geflogen.


Soweit so gut, kann alles passieren. Hotel/ Transfer/ Essen usw. war auch alles völlig ok seitens LH. Trotzdem gibt es ja nun die EU261. Ich bin dann auf den nächsten Tag umgebucht worden auf LH2090 und war somit 9 Stunden später zu Hause + geschlaucht von der kurzen Nacht im Hotel.

Frage...

1. den Grund der Verspätung von LH1804 weiß ich nicht, spielt der überhaupt ne Rolle? Wenn es nicht zu den Tankproblemen gekommen wäre (sicherlich keine höhere Gewalt) hätte ich den Anschluss in München (nur Handgepäck) ja wahrscheinlich noch bekommen. Knappe 30 Minuten hätten denke ich greicht. Geht ihr da mit, dass mir die Entschädigungszahlung zusteht?

2. Die Höhe der Entschädigung hängt ja von der Entfernung ab. MAD-MUC sind lt. great circle mapper 1498km und damit 2km "zu wenig" für 1500km und die 400€. Gebucht war ja aber MAD-MUC - MUC-HAJ auf einem Ticket. Das wären 1979km. Also 250 oder 400€ was ist eure Meinung?

LG
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Verpasst hast Du ja den Flug MUC-HAJ und daher wird es wohl bei den 250,- bleiben. Ansonsten einfach einfordern und angemessene Frist setzen und abwarten.
 
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pbartholomaeus

Reguläres Mitglied
13.07.2018
79
55
Servus,

die Verordnung (EU) 261/2004 schreibt doch unmissverständlich in Artikel 7, Absatz 1: "Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt."

Insofern würde ich mal auf die 400€ tippen, da ein Ticket, MAD-HAJ > 1.500km und Technical bzw. sonstiger durch die Airline zu verschuldender Verspätungsgrund.

Schönes langes Wochenende
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Verpasst hast Du ja den Flug MUC-HAJ und daher wird es wohl bei den 250,- bleiben. Ansonsten einfach einfordern und angemessene Frist setzen und abwarten.

Nein, mit dieser Aussage bin ich nicht einverstanden, da das Problem des Verpassens auf Grund der Verspätung vom Flug MAD-MUC entstand. Daher ist die volle Distanz MAD-HAJ zu Grunde zu legen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Korrekt. 400 Euro.

Und was die eigentliche Frage anbelangt - da würde ich mal schauen, ob die MCT in MUC noch erreicht wäre, wenn du lediglich eine halbe Stunde Verspätung gehabt hättest. Falls nicht, läge die Beweislast schon mal bei LH. Aber selbst wenn, wird es für die LH unter diesen Voraussetzungen schwer.

Mein Tipp: Spätestens nach Klageerhebung wird LH "freiwillig" zahlen. Vielleicht auch so.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.819
1.251
MUC, BSL
Langt nicht, die ursprünglich gebuchte Verbindung hat ja bereits planmäßig nur eine Umsteigezeit von 55 Minuten. Bei einer halben Stunde Verspätung wäre sogar die geringstmögliche MCT von 30 Minuten unterschritten (gibt es die überhaupt noch oder ist das absolute Minimum inzwischen bei 45?).

Klar, das hätte in der Praxis möglicherweise immer noch gereicht, aber darum gehts ja nicht.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Nein, mit dieser Aussage bin ich nicht einverstanden, da das Problem des Verpassens auf Grund der Verspätung vom Flug MAD-MUC entstand. Daher ist die volle Distanz MAD-HAJ zu Grunde zu legen.

Und so ist es ja auch EUGH höchstrichterlich entschieden.

Es ist danach sogar völlig egal, auf welchem Teilsegment die Störung eintritt. Es gilt immer die Gesamtentfernung von Start bis Endziel (ohne Berücksichtigung des Zwischenziels aka Transferairport).
 
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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Frage zu meinem Fall:

Gebucht:

NUE-MUC-OSL am 27.05.2019

NUE-MUC auf LH2159
MUC-OSL auf LH2454

Planmäßige Ankunft in Oslo wäre um 18:10 Uhr gewesen.

Um 12:11 Uhr wurde ich über die Annullierung von LH2159 NUE-MUC per App/SMS informiert.
Grund dafür war, dass der Hinflug LH2158 MUC-NUE ebenfalls annulliert wurde. Warum weiß ich nicht, vermute aber was Technisches (kann man das rausfinden?).

Umbuchung auf LH2161 NUE-MUC und LH2456 MUC-OSL am Schalter in NUE.
LH2456 war dann noch ca. 25 Minuten verspätet, so dass ich gegen 21:55 Uhr in Oslo war, also genau 3:45h später als geplant.

Erste Frage: Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Ich gehe mal davon aus...
Zweite Frage: Welche Entfernung wird hier zugrunde gelegt? Die gesamte Strecke NUE-MUC-OSL? Dann käme man evtl. auf über 1500km. MUC-OSL reicht wohl nicht ganz...
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
No offense, aber bevor man hier ewig lange Sachverhalte in die Tasten hackt, könnte man aber auch mal googlen, die Suchfunktion hier im Forum bedienen oder sich die Zeit nehmen und ein paar Seiten hin- und herblättern. Vieles wurde schon x-mal beantwortet und ich verstehe das hier als einen Thread für weniger klare Fälle, kompliziertere Konstellationen oder solche, bei denen eine zweite Meinung gefragt ist. Aber ist es denn Zuviel verlangt, erst einmal selber zu überlegen oder zumindest a bissl zu recherchieren, bevor man hier seine ganze Reise darlegt, um dann - zu Recht - einen Einzeiler als Antwort zu bekommen?

Hier nur ein paar Beispiele der letzten Seiten:
User A fragt, ob die VO Anwendung findet bei einem Flug einer Nicht-EU Airline aus einem Drittstaat nach Deutschland. User B fragt, bei wem er seinen Anspruch geltend machen muss, wenn der operating Carrier ein anderer ist als der, auf dessen Ticketstock gebucht wurde. User C fragt, auf welche Entfernung bei der Annullierung des Erstsegments im Rahmen einer Umsteigeverbindung abzustellen ist (die Antwort findet sich übrigens nur 2 !!! Beiträge über diesem Beitrag). User D-Z fragen, wieso Flug 0815 annulliert oder verspätet war.
 
Zuletzt bearbeitet:

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Und das ist auch ein gutes Argument. Aber leider rein rechtlich relevantes.

Halte dich doch einfach an AF wegen der Ausgleichszahlung! Und versuche notfalls die LH zu erweichen!

Ansonsten finde ich aber, dass die 150 Euro Mehrkosten angesichts der vier Ausgleichszahlungen zu verschmerzen sind. Oder?

Update:
So, ich bin ja eigentlich ein *Alliance Fan und Fliege aufgrund 1K Status bei United fast nur *G.
Aber AirFrance hat einen wirklich sehr guten Kundenservice.
Heute kamen 4 Gutscheine á 350€ (2 Adults, ein Kind + ein Infant) ohne jede Diskussion und die 100€ für Mietwagen
wurden bereits überwiesen.
In der Form habe ich das noch nie erlebt, SkyTeam und AirFrance haben wirklich einen guten Eindruck hinterlassen
 

CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
Ich weiß nicht weiter...
Gebucht wurde ein EW Flug, der 4 Monate vor Abflug gestrichen wurde. Eigenständig gleiche Strecke auf LH gebucht: Mehrkosten waren ca. 50€. Diese Mehrkosten möchte ich eintreiben, bei der soep wurde von EW bereits zugestimmt, dass gezahlt wird (September 2018). EW zahlt aber einfach nicht. EW Hotline sagt, dass die sich nicht um soep fällen kümmert, soep sagt der Fall ist beendet und EW müsste zahlen.
Frage: wie kann ich EW zwingen zu zahlen?

Es sind zwar nur 50€, aber mittlerweile geht es fast nur ums Prinzip.
 
C

cweiss

Guest
Ich hätte da mal ne Frage:
Heute is ja der Umstieg von vom Flug BA10 BKK-LHR auf BA958 LHR-MUC schief gegangen, wir haben jetzt einen Voucher fürs Hotel und warten jetzt auf unsere Koffer und es gibt ein Ticket für morgen mit BA948.
Gibt es jetzt die Ausgleichzahlung wenn die Verspätung wegen einem Umweg verursacht wurde? Der in BKK rein kommende Vogel hatte ja über eine Stunde Verspätung und wir konnten die Zeit nicht mehr gut machen und sind noch im Flugzeug auf morgen umgebucht worden den Voucher kamen wir dann beim Austeigen in die Hand gedrückt und nen Zettel wie es jetzt weiter geht.
Mir gehen jetzt halt knapp 200€ flöten weil morgen vormittag ein Kumpel den Job machen muss nichts wilde aber wenn es einen Ausgleich geben würde wär das nett.
Dann nächste Frage: sollte man jetzt gucken den Anspruch so schnell durchziehen wies geht weil die Engländer noch in der EU sind? Oder hat das keine Auswirkungen?

Und aus reiner Neugier hätt ich eigentlich auch die Buchung für LH2483 verlangen können? Immerhin kommt der Vogel morgen 5Minuten früher an.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Ich hätte da mal ne Frage:
Heute is ja der Umstieg von vom Flug BA10 BKK-LHR auf BA958 LHR-MUC schief gegangen, wir haben jetzt einen Voucher fürs Hotel und warten jetzt auf unsere Koffer und es gibt ein Ticket für morgen mit BA948.
Gibt es jetzt die Ausgleichzahlung wenn die Verspätung wegen einem Umweg verursacht wurde? Der in BKK rein kommende Vogel hatte ja über eine Stunde Verspätung und wir konnten die Zeit nicht mehr gut machen und sind noch im Flugzeug auf morgen umgebucht worden den Voucher kamen wir dann beim Austeigen in die Hand gedrückt und nen Zettel wie es jetzt weiter geht.
Mir gehen jetzt halt knapp 200€ flöten weil morgen vormittag ein Kumpel den Job machen muss nichts wilde aber wenn es einen Ausgleich geben würde wär das nett.
Dann nächste Frage: sollte man jetzt gucken den Anspruch so schnell durchziehen wies geht weil die Engländer noch in der EU sind? Oder hat das keine Auswirkungen?

Und aus reiner Neugier hätt ich eigentlich auch die Buchung für LH2483 verlangen können? Immerhin kommt der Vogel morgen 5Minuten früher an.

Die Pakistan Geschichte ist eine schwierige Sache. Grundsätzlich ist eine ATC Sperrung höhere Gewalt außerhalb des Airline-Einflusses und wäre damit nicht von der Eu261 gedeckt. Allerdings läuft diese Nummer jetzt schon so lang, dass man argumentieren könnte, die Airline hätte sich darauf vorbereiten können. Ich würde es bei BA versuchen aber dafür keinen Jihad starten, wenn es auch nach Widerspruch gegen eine Ablehnung nicht klappt.

Bezüglich der 5 Minuten früheren LH: Theoretisch hast Du Recht, in der Praxis würde ich das aber irrelevant nennen - auch hier lohnt es doch gar nicht, darüber ein Fass aufzumachen.

Und bezüglich der 200 EUR - das ist ein Vermögensschaden, bei dem es Dir freisteht, diesen separat außerhalb der EU261 einzuklagen. Aber zum dritten Mal: Lohnt das..?
 
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snackyss

Reguläres Mitglied
05.01.2019
37
1
CGN
Hallo zusammen,

am 12.04 sollten wir (2 Pax) von FRA nach Hurghada um 22:50 Uhr fliegen, Flugnummer 8h 2830).
Dann hieß die Flugnummer plötzlich VAW 6830.

Lt. Flughafen hätte der Flieger aber um 20:10 Uhr fliegen sollen, wir waren also gegen 16:30 Uhr am Flughafen.

Nach stundenlangen Warten (ca. 21 Uhr) gab es die Info, dass heute nicht mehr von Fra geflogen wird.
Es gab keine Info warum. Im Nachhinein war der Flieger einfach nicht pünktlich und durfte wohl aufgrund von Nachtflugverbot nicht mehr fliegen.

Wir wurden also nachts um ca 23:30 Uhr (nach dem "Checkin" in FRA) nach Köln mit dem Bus gefahren.

Uns wurde weder Verpflegung oder sonst was angeboten.
Geflogen sind wir dann letztendlich mit OnurAir.
Auch im Flieger wurde weder Essen noch Getränke geladen.
"Aufgrund türkischer Sicherheitsbestimmungen hieß es"

Fotos von Tafeln usw., Protokoll wann was passiert ist, sind vorhanden.


Wir sollten eigentlich 02:40 Uhr nachts landen, letztendlich öffneten sich um 07:11 Uhr die Türen.
Mängelanzeige von FTUI wurde ausgefüllt und im Hotel unterschrieben.

Wir haben unsere Forderungen über HolidayCheck gefordert, diese haben es weitergeleitet.

Es sind nun rund 8 Wochen vergangen und es ist nichts passiert.

Die Frage ist nun, was Ihr an unserer Stelle machen würdet?

Expressentschädigung hatten wir vor Wochen schon versucht, hatte nicht funktioniert, wahrscheinlich deshalb, da es 2 verschiedene Flugnummern gibt.

Rechtschutzversichert sind wir, Zusage habe ich selber schon erhalten.

Ich hätte auch noch 2 weitere Fälle meiner Lebensgefährtin, u.A. wo eine Mitnahme verweigert wurde (von Düsseldorf nach Paris, obwohl vorher online eingecheckt und 1 Stunde vor Abflug in der Schlange standen, geflogen mit Eurowings).

Irgendwann hatte ich mal gelesen, dass sich unter den Forennutzern selber ein RA tummelt, mit dem einige Leute schon positive Erfahrungen gemacht haben.

Würde mich sehr über Eure Tipps freuen, da es das erste Mal für mich ist, dass ich solch eine Kompensation fordere.

Danke! :)
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Du solltest erstmal den richtigen Ansprechpartner haben. Der ist eben nicht Hollydaycheck sondern das ausführende Luftfahrtunternehmen. Das ist mir bei Flug 1 nicht so ganz klar. Und wie waren die vorgesehen Flugzeiten bei Flug 2? Ich gehe jetzt einfach mal von einer Umbuchung auf Onurair aus.