EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Ist ja keine Frage, ab zum Anwalt damit!

Letztlich hat man euch ein wenig "verarscht". Denn statt euch einfach in den Bus nach Köln zu karren, hätte man euch anbieten müssen: zum frühestmöglichen Termin ersatzweise zu fliegen. Von FRA wohlgemerkt. Und bis dahin Unterbringung und Verpflegung.

Nur lässt sich daraus im Nachhinein nicht mehr viel Honig saugen.

Immerhin sollte euch die Ausgleichszahlung sicher sein, also immerhin 800 Euro für euch beide zusammen. Die sind vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu leisten, nicht vom Veranstalter. Reiserechtliche Minderungsansprüche, sofern vorhanden, wären dann wohl mit den Ausgleichszahlungen zu verrechnen, sprich: es bleibt bei den 800 Euro. Auf die solltet ihr allerdings bestehen!
 
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snackyss

Reguläres Mitglied
05.01.2019
37
1
CGN
Vielen Dank.

Das Problem ist, wir wissen nicht so recht, wer denn der Ansprechpartner ist.

Holidaycheck hat es an den Veranstalter geleitet, also FTI.

Denn, eigentlich ist lt. Flugnummer Air Via (VAW) die Fluggesellschaft. Air Via ist aber seit mehreren Jahren insolvent.
Fly2Sky hat wohl übernommen und chartert Flugzeuge. Die Gesellschaft gibt es aber erst seit Februar.

Zwischenzeitlich hieß es, dass wir über BHAirlines fliegen, letzendlich wurde es dann doch OnurAirline.

Ich als Laie, weiß nicht, wer nun folglich "verantwortlich ist"...

Was sagst Du?

12.04.19 VAW6830 22:50 Frankfurt Hurghada 03:20

2. Flug sollte lt. Tafel um 03:20 Uhr ankommen. (siehe Fotos..)

Da stimmt aber einiges nicht, da wir ja von CGN geflogen sind und nicht von FRA.

Wir hatten auch keine neuen Tickets bekommen, sondern sind mit FRA Tickets von CGN geflogen.

Flug in Fra.jpg

Flug (2250) in Fra.jpg

Flugdaten in Köln.jpg

Flugdaten in Hurghada.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

snackyss

Reguläres Mitglied
05.01.2019
37
1
CGN
Ist ja keine Frage, ab zum Anwalt damit!

Letztlich hat man euch ein wenig "verarscht". Denn statt euch einfach in den Bus nach Köln zu karren, hätte man euch anbieten müssen: zum frühestmöglichen Termin ersatzweise zu fliegen. Von FRA wohlgemerkt. Und bis dahin Unterbringung und Verpflegung.

Nur lässt sich daraus im Nachhinein nicht mehr viel Honig saugen.

Immerhin sollte euch die Ausgleichszahlung sicher sein, also immerhin 800 Euro für euch beide zusammen. Die sind vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu leisten, nicht vom Veranstalter. Reiserechtliche Minderungsansprüche, sofern vorhanden, wären dann wohl mit den Ausgleichszahlungen zu verrechnen, sprich: es bleibt bei den 800 Euro. Auf die solltet ihr allerdings bestehen!

Da sagst Du was.
So fühlten wir uns auch.

Lt. Aussage von FTI Notfallhotline mussten wir die "Alternativbeförderung" annehmen, da wir sonst unseren Anspruch auf Beförderung verloren hätten und zusätzlich die Tickets für den neuen Flug hätten selber zahlen müssen.

Es war durchaus in dem Moment stressig und ich hatte der Dame am Telefon geglaubt, obwohl ich sowas von überhaupt nicht noch nachts mit dem Bus fahren wollte..

Bestehen tue ich auch darauf, aber wie kann ich es durchsetzen?

Hast Du eine Empfehlung für einen guten Anwalt?

(Wer war denn der gute Herr aus dem Forum der selbst Anwalt ist und womit andere User super Erfahrungen gemacht hatten.?)

Danke für Eure Unterstützung! :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das sehe ich nicht als Problem. Jedenfalls nicht als EUER Problem. Euer Anwalt wird sich an jenes Unternehmen wenden, dass zuletzt den Flug von FRA aus durchzuführen hatte. Ihr habt getan, was ihr tun konntet. Mehr darf auch kein Richter verlangen. Immerhin ist es Aufgabe des ausführenden Luftfahrtunternehmens, euch über eure Rechte aufzuklären, was auch impliziert, auch jenes Unternehmen zu nennen, an das ihr euch zu wenden habt.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Hast Du eine Empfehlung für einen guten Anwalt?

(Wer war denn der gute Herr aus dem Forum der selbst Anwalt ist und womit andere User super Erfahrungen gemacht hatten.?)

Danke für Eure Unterstützung! :)

User Umsteiger ist einer der Anwälte im Forum. Ansonsten einfach etwas hier im Thread blättern, die bekannten Namen werden immer wieder genannt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Die Umbuchung war von BH Airlines operated by Onur Air auf Fly2Sky operated by Onur Air. Da Wetlease, ist Anspruchsgegner Fly2Sky. Viel Spass.
 
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snackyss

Reguläres Mitglied
05.01.2019
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1
CGN
Das sehe ich nicht als Problem. Jedenfalls nicht als EUER Problem. Euer Anwalt wird sich an jenes Unternehmen wenden, dass zuletzt den Flug von FRA aus durchzuführen hatte. Ihr habt getan, was ihr tun konntet. Mehr darf auch kein Richter verlangen. Immerhin ist es Aufgabe des ausführenden Luftfahrtunternehmens, euch über eure Rechte aufzuklären, was auch impliziert, auch jenes Unternehmen zu nennen, an das ihr euch zu wenden habt.

Danke. Ich habe Dir bereits bzgl. des Falles und weiterer Vorgehensweise eine PN geschickt und würde mich freuen, wenn wir den Anspruch durchgesetzt bekommen! :)
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
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Am 07.06. hat es mich erwischt.

Gebucht war auf einem Ticket FRA-MAD-LIS, FRA-MAD mit LA705 und dann weiter MAD-LIS mit LA7152 (op by Iberia).

LA705 ist mit ca. 20 min Verspätung in Madrid gelandet, was leider dazu geführt hat, dass ich und alle anderen auf den Weiterflug nach LIS gebuchten Passagiere den Anschluss verpasst haben. Bei dieser Verbindung kommt man in MAD im Non-Schengen Bereich an und hat einen sehr weiten Weg, inkl. Passkontrolle und Siko.

Mit einer Mitarbeiterin von LATAM, die uns nach der Passkontrolle in Empfang nahm haben wir es auch rennens nicht mehr pünktlich zum Gate geschafft.

Daraufhin bekamen wir ein Hotel und ich wurde auf UX1153 am nächsten Tag umgebucht. Es wäre auch ein früherer Flug mit Iberia möglich gewesen, die Umbuchung auf den späteren Air Europa Flug erfolgte auf meinen Wunsch hin, da ich gerne schlafen und im Hotel frühstücken wollte.

Insgesamt hat sich LATAM sehr gut um uns gekümmert, aber dennoch natürlich eine stressige Erfahrung.

Sehe ich es richtig, dass ich grundsätzlich Anspruch auf 400€ Kompensation haben sollte, sofern bei der Verspätung von LA705 nicht außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Ein Grund wurde explizit nicht genannt, der Flughafen FRA war an diesem Tag allerdings hoffnungslos überfüllt mit extremen Schlangen an der Siko. Ich selbst habe es mit 2h Vorlauf auch nur mit Vordrängeln überhaupt noch geschafft den Flug zu erreichen. Wir haben somit noch etwas länger am Gate auf verspätete Passagiere gewartet. Außerdem standen wir erneut ca. 10 min vor der Startbahn, der genaue Grund dafür ist mir nicht bekannt.

Hat jemand weitere Infos oder Tipps zum Vorgehen?

Vielen Dank
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.242
8.123
HAM
Klar lag es am Wetter. Es ist fast kein Flug pünktlich raus. Nachmittags war der Airport in FRA sogar für eine Stunde geschlossen. WR selbst betroffen, aber mit 20 Minuten bist du noch gut weggekommen.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Am 20. Mai ist der Flug nach FRA wg. Unwetter ausgefallen, Ersatzbeförderung am 21.05.

Flüge vom Ausgangspunkt nach DUS und STR gingen abends pünktlich, aber mit den kleinsten Maschinen in der Flotte, raus. Eine Umbuchung auf beide Ersatz-Destinationen wurde verwehrt, wie sehe es mit EU261 aus?

Im Prinzip wären FRA von beiden Ersatz-Destinationen abends noch erreichbar gewesen und ein größeres Flugzeug hätte zum Einsatz kommen können.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Mitarbeiterin von LATAM, die uns nach der Passkontrolle in Empfang nahm [...]

die Umbuchung auf den späteren Air Europa Flug erfolgte auf meinen Wunsch hin, da ich gerne schlafen und im Hotel frühstücken wollte. [...]

Insgesamt hat sich LATAM sehr gut um uns gekümmert

Wir haben somit noch etwas länger am Gate auf verspätete Passagiere gewartet.

Die Verspaetung wurde dadurch verursacht, dass die Airline kundenfreundlich war. Anschliessend hat sie saemtliche Hilfe- und Unterstuetzungsleistungen vorbildlich und offenbar ohne zu Mucken erbracht. Und Du hattest keinen Schaden. Ich wuerde es einfach rutschen lassen.
 
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seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
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Die Verspaetung wurde dadurch verursacht, dass die Airline kundenfreundlich war. Anschliessend hat sie saemtliche Hilfe- und Unterstuetzungsleistungen vorbildlich und offenbar ohne zu Mucken erbracht. Und Du hattest keinen Schaden. Ich wuerde es einfach rutschen lassen.

Sehe ich nicht ganz so. Finde das Irreg-Handling von LATAM auch super, aber...

1. Erscheint die Verbindung aufgrund der Distanzen am Flughafen MAD ohnehin extrem sportlich.

2. sehe ich den Flughafen FRA hier in der Verantwortung. Klar, es war Pfingstwochenende, aber Wartezeiten von 2 Stunden vor der SiKo sind wohl alles andere als akzeptabel. Ich will nicht wissen wie viele Menschen aufgrundessen ihren Flug verpasst haben. Gerade auch weil auf Hilfegesuche im Sinne von "mein Gate schließt gleich" nur mit "tja, müssen sie halt früher da sein" geantwortet wurde.

Wie sollen sich Reisende denn bitte in dieser Situation richtig verhalten?

Klar ist das alles nicht LATAM's Schuld. Aber LATAM ist nunmal mein Vertragspartner, der den Flughafen ggf. in Regress nehmen kann.

Von Wetter Problemen war mir nichts bekannt. Wenn diese ursächlich waren, lagen natürlich wirklich außergewöhnliche Umstände vor.
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
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Ein Blick auf die Anzeigetafel hätte Dir doch gezeigt, das was nicht stimmt. Gab sogar eine amtliche Unwetterwarnung.


https://www.google.de/amp/s/www.fnp...waehrend-nachtflugverbot-zr-12363069.amp.html


Interessant, danke für den Link.

"Zwischen 19.45 Uhr und 21.00 Uhr seien zunächst Teile der Abfertigung und zeitweise auch die komplette Abfertigung eingestellt worden." Dann sind wir ja offensichtlich gerade noch vor dem Unwetter rausgekommen...

Mir war von den Problemen wirklich nichts bekannt, da an Bord keine entsprechenden Ansagen gemacht wurden. Es waren ja auch ohnehin nur 20 Minuten Verspätung...
 

martin17789

Neues Mitglied
04.05.2019
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Hallo zusammen, konnte bisher über die Suchfunktion hier im Forum noch keinen Punkt finden und versuche mich daher nun mal hier.
Folgender Vorfall, meine Gruppe und Ich von 10 Personen hatten den Eurowingsflug EW7042 von Hamburg nach Stuttgart am 02.06.2019 gebucht.
Um 13:45 Uhr kurz vor Boarding, kam die Meldung das unser Flug gestrichen wurde. Warum der Flug gestrichen wurde ist unbekannt. Also ab zum Schalter und eine Umbuchung auf Lufthansa LH 31 über Frankfurt und LH 376 nach Friedrichshafen bekommen mit 1h 5 min Umstiegszeit in Frankfurt. Da wir dort schneller zu Hause gewesen wären als über Stuttgart. Zu allem übel, kam nun hinzu das Flug LH 31 Verspätung hatte und unser Anschlussflug LH 376 nach Friedrichshafen schon weg war.
Am Gate angekommen, wurden wir auf den Flug LH0370 am anderen morgen umgebucht und mussten eine Nacht in Frankfurt verbringen, welches reibungslos von der Lufthansa übernommen wurde inkl. Voucher für 10€ am nächsten Tag. Meine Frage zielt nun darauf ab, ob ich einen Anspruch auf 500€ pro Person geltend machen kann, da wir nach meiner Logik, von Eurowings 250€ bekommen sollten für die Flugstreichung, sowie 250€ von der Lufthansa wegen der Verspätung. Sehe ich das so richtig?

Grüße
Martin
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Ja, das siehst du richtig. Die eine Forderung ist bei EW einzureichen und die andere bei LH. Immer unter der Voraussetzung, dass keine der beiden Airlines aussergewöhliche Umstände geltend machen kann. Ansonsten entfällt die entsprechende Kompensation.
 
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scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
707
279
Hat jemand Erfahrungen mit der Geltendmachung von Anspruechen gegen United machen duerfen? Wuerde gerne daran teilhaben. Angefangen bei: Gibt es eine deutsche Emailadresse?!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die von uns genutzten Mailadressen sind, wenn ich das richtig sehe, allesamt personenbezogen. Auch jene der Mitarbeiter bei Customer Care, Small Claims am FRA.

Die würde ich daher ungerne rausgeben.

Alternativ, falls du´s mit der Schneckenpost probieren möchtest:

Customer Care, Small Claims
United Air Lines, Inc. | Lufthansa Aviation Center I Airport Ring I 60549 Frankfurt

Falls es für die Abteilung ´ne Sammel-Mailadresse gibt, habe ich die zumindest nicht im Kopf. Sorry!
 
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neoman

Reguläres Mitglied
11.07.2017
32
1
Flug annuliert, Anspruch auf Entschädigung?

Hi,

mein Flug für kommenden Samstag von Prag nach Moskau mit Aeroflot wurde von Aeroflot heute ohne Angabe von Gründen annuliert. Das wurde mir per E-Mail mitgeteilt. Dort stand auch, ich solle mich telefonisch an das Call-Center von Aeroflot wenden. Das habe ich getan und mir wurde ein Ersatzflug angeboten, den ich wohl oder übel annehmen musste, da dies der einzige an diesem Tag wäre, so der Call-Center-Mitarbeiter.

Der annulierte Flug sollte 15:45 Uhr starten, der Ersatzflug startet nun 4 Stunden später, also 19:45 Uhr.

Hab ich Anspruch auf eine Entschädigung?


MfG neoman
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
707
279
Danke. Google bringt noch 2 weitere Frankfurter Adressen der Inc in der Geleitstrasse und der Darmstaedter Landstrasse zu Tage. Mache mir mal Gedanken.

Falls du es dir mit der Email noch anders ueberlegst, gerne PN...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Hi,

mein Flug für kommenden Samstag von Prag nach Moskau mit Aeroflot wurde von Aeroflot heute ohne Angabe von Gründen annuliert. Das wurde mir per E-Mail mitgeteilt. Dort stand auch, ich solle mich telefonisch an das Call-Center von Aeroflot wenden. Das habe ich getan und mir wurde ein Ersatzflug angeboten, den ich wohl oder übel annehmen musste, da dies der einzige an diesem Tag wäre, so der Call-Center-Mitarbeiter.

Der annulierte Flug sollte 15:45 Uhr starten, der Ersatzflug startet nun 4 Stunden später, also 19:45 Uhr.

Hab ich Anspruch auf eine Entschädigung?


MfG neoman


Klar!

Schließlich wird sich die Ankunft ja auch um vier Stunden verschieben... :)

Und außergewöhnliche Umstände dürften bei einer Streichung drei Tage vor Abflug auszuschließen sein.