EU Fluggastrechte / Annullierung

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neoman

Reguläres Mitglied
11.07.2017
32
1
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Klar!

Schließlich wird sich die Ankunft ja auch um vier Stunden verschieben... :)

Und außergewöhnliche Umstände dürften bei einer Streichung drei Tage vor Abflug auszuschließen sein.

Danke für deine Antwort. Mir war nicht klar, ob ich auch Anspruch habe wenn der Flug praktisch mit Ankündigung annuliert wird und nicht erst am Flughafen. Auch mit dem Ersatzflug war ich mir unsicher.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Danke für deine Antwort. Mir war nicht klar, ob ich auch Anspruch habe wenn der Flug praktisch mit Ankündigung annuliert wird und nicht erst am Flughafen. Auch mit dem Ersatzflug war ich mir unsicher.

Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist dann zur Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn die Ankündigung nicht mehr als 14 Tage vor dem Abflug erfolgte. Wobei es noch mal einen Unterschied macht, ob die Mitteilung weniger als eine Woche vor dem geplanten Abflug erfolgt. In deinem Fall hätte sich die Fluggesellschaft einen Zeitverlust v. zwei Stunden leisten dürfen. Aber mehr halt nicht.

Viel Erfolg!
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.493
2.064
Löhne
Hat jemand Erfahrungen mit der Geltendmachung von Anspruechen gegen United machen duerfen? Wuerde gerne daran teilhaben. Angefangen bei: Gibt es eine deutsche Emailadresse?!

Benutze doch "einfach" das Kontaktformular, welches Du auf der United-Seite findest.

https://www.united.com/ual/de/de/customer/refund

Mit etwas Glück hast du nach Versand auch eine Mailanschrift und eine Vorgangsnummer.

Ich hatte mal 2010 Ansprüche bei United geltend gemacht, die Bearbeitung war schon recht langsam, ich musste auch einmal nachfragen, aber die Erstattung erfolgte dann ohne Mucken.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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1.020
War nach meiner Erinnerung etwas mühsam, aber am Ende haben sie Penunzen rübergeschoben. Geld gab es in Form einer entsprechend aufgeladenen Visacard.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Rei interessehalber: bestehen eigentlich irgendwelche finanziellen Entschädigungs-Ansprüche, wenn eine Airline sich aus "hanebüchenen" Gründen weigert, auf die nächstmögliche Verbindung umzubuchen?

Folgender Sachverhalt:
Gebucht auf GRZ-MUC-CGN 20:10-22:45 am 10. Juni. GRZ-MUC war ein originärer Air Dolomiti-Flug, auf den ich im LH-Codeshare gebucht war.

GRZ-MUC wurde aufgrund der schweren Gewitter in MUC gecancelt, während ich gerade am Check-in vorstellig geworden war. Da das Personal vor Ort keine Umbuchungen vornehmen kann, hing ich mich - wie viele andere - also in die Hotline.

Nach zwei erfolglosen Anrufen (einmal Gesprächsabbruch, einmal aus der Warteschleife geflogen) konnte mir im dritten Anlauf eine Dame an der englischsprachigen Hotline als frühestmögliche Verbindung am nächsten Tag GRZ-MUC-CGN 14:15-18:30 anbieten.

Auf meine Nachfrage, ob es tatsächlich keine frühere Verbindung gäbe, hieß es zwar, es gäbe Verfügbarkeiten auf einem Air Dolomiti-Flug nach MUC um 9:25 Uhr - auf diesen könne sie aber nicht umbuche, da es keine Interline-Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Dolomiti gäbe. Die Anweisung, nicht auf Air Dolomiti umzubuchen, bestände "seit letzter Woche" :eek:
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
R
Nach zwei erfolglosen Anrufen (einmal Gesprächsabbruch, einmal aus der Warteschleife geflogen) konnte mir im dritten Anlauf eine Dame an der englischsprachigen Hotline als frühestmögliche Verbindung am nächsten Tag GRZ-MUC-CGN 14:15-18:30 anbieten.

Auf meine Nachfrage, ob es tatsächlich keine frühere Verbindung gäbe, hieß es zwar, es gäbe Verfügbarkeiten auf einem Air Dolomiti-Flug nach MUC um 9:25 Uhr - auf diesen könne sie aber nicht umbuche, da es keine Interline-Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Dolomiti gäbe. Die Anweisung, nicht auf Air Dolomiti umzubuchen, bestände "seit letzter Woche" :eek:

Du hättest dich für die Info bedanken können und sie Informieren, dass du in dem Fall die Verbinung selber buchst und ihnen zu Erstattung einreichst. Weil nach EU/VO ist die auch die frühere Verbindung anzubieten. Bei diesem Zeitunterschied wird sicherlich kein Richter entscheiden, dass die zusätzliche Verspätung unerheblich ist.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Du hättest dich für die Info bedanken können und sie Informieren, dass du in dem Fall die Verbinung selber buchst und ihnen zu Erstattung einreichst. Weil nach EU/VO ist die auch die frühere Verbindung anzubieten. Bei diesem Zeitunterschied wird sicherlich kein Richter entscheiden, dass die zusätzliche Verspätung unerheblich ist.

Wobei die Antwort auf die Ausgangsfrage ist: Nein, keine Entschädigung, kein Schadensersatz, nichts. Solange aus dem in der Tat nicht 261/2004 konformen Verhalten der Airline kein Schaden (= Aufwendungen für Selbstbuchung des früheren Flugs) entstanden ist, gibt es auch nichts zu kompensieren.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Rei interessehalber: bestehen eigentlich irgendwelche finanziellen Entschädigungs-Ansprüche, wenn eine Airline sich aus "hanebüchenen" Gründen weigert, auf die nächstmögliche Verbindung umzubuchen?

Folgender Sachverhalt:
Gebucht auf GRZ-MUC-CGN 20:10-22:45 am 10. Juni. GRZ-MUC war ein originärer Air Dolomiti-Flug, auf den ich im LH-Codeshare gebucht war.

GRZ-MUC wurde aufgrund der schweren Gewitter in MUC gecancelt, während ich gerade am Check-in vorstellig geworden war. Da das Personal vor Ort keine Umbuchungen vornehmen kann, hing ich mich - wie viele andere - also in die Hotline.

Nach zwei erfolglosen Anrufen (einmal Gesprächsabbruch, einmal aus der Warteschleife geflogen) konnte mir im dritten Anlauf eine Dame an der englischsprachigen Hotline als frühestmögliche Verbindung am nächsten Tag GRZ-MUC-CGN 14:15-18:30 anbieten.

Auf meine Nachfrage, ob es tatsächlich keine frühere Verbindung gäbe, hieß es zwar, es gäbe Verfügbarkeiten auf einem Air Dolomiti-Flug nach MUC um 9:25 Uhr - auf diesen könne sie aber nicht umbuche, da es keine Interline-Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Dolomiti gäbe. Die Anweisung, nicht auf Air Dolomiti umzubuchen, bestände "seit letzter Woche" :eek:


Kein pauschaler Ausgleich, falls du das meinst.

Aber unter Umständen ist dir ein Vermögensschaden zu ersetzen, der Folge des unterlassenen Angebots ist.


Edit: Wurde schon beantwortet. Sorry!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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es gäbe Verfügbarkeiten auf einem Air Dolomiti-Flug nach MUC um 9:25 Uhr - auf diesen könne sie aber nicht umbuche, da es keine Interline-Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Dolomiti gäbe. Die Anweisung, nicht auf Air Dolomiti umzubuchen, bestände "seit letzter Woche" :eek:

Air Dolomiti ist eine andere Konzernairline. Es wird immer absurder.
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
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Habe mal eine Frage an die Expertenrunde hier zum Thema Betreuungsleistungen bei Flugverspätung:

Meine Schwester war im März gebucht auf:
FRA-SIN-AKL auf SQ, Abflug in FRA 22.00 Uhr mit ca. 5 Stunden Layover in SIN

Am Nachmittag des Abflugtages um 14.00 Uhr kam eine Email von SQ mit der Info, dass der Flug mit rund 12 Stunden Verspätung, also am erst Folgetag um 10.00 Uhr in FRA rausgehen würde. In der Email wurde auch darauf hingewiesen, dass man sich bei benötigten Betreuungsleistungen im Sheraton FRA Airport einfinden solle, dort würde kostenlos Übernachtung und Verpflegung zur Verfügung gestellt. Diesen Hinweis habe ich im Eifer des Gefechts überlesen.

Meine Schwester, die komplett Flugunerfahren ist und so gut wie kein Englisch spricht, war natürlich gleich im Panikmode von wegen Stranden in SIN usw. Zu dem Zeitpunkt war sie bereits im ICE nach FRA unterwegs.

Um es ihr so einfach wie möglich zu machen, habe ich dann (in selbstverschuldeter Unkenntnis der bereits von SQ angebotenen Betreuungsleistungen):
- für sie eine Übernachtung in HGI FRA Airport gebucht
- sie im Squaire zum Abendessen geschickt
- telefonisch bei der SQ Hotline in SIN den Anschussflug SIN-AKL passend zur Verspätung von FRA-SIN umgebucht

Letztendlich hat dann mit der Reise alles problemlos funktioniert, Ankunft in AKL natürlich mit etwa 11 Stunden Verspätung.

Nach Ende der Reise habe ich dann SQ schriftlich zur Zahlung von 600 Euro Kompensation für die Verspätung sowie zur Übernahme der Kosten für die selbst organisierten Betreungsleistungen und Umbuchung (Hotelbuchung, Abendessen, Telefonkosten, lt. Belegen zusammen ca. 150 Euro) aufgefordert.

Heute kam die Antwort von SQ:
Die Kompensation wird bezahlt. Die Auslagen für die Betreuungsleistungen will SQ nicht zahlen, da kostenlose Betreuungsleistungen von SQ angeboten wurden und man damit seine Verpflichtungen erfüllt habe.

Zu meiner Frage:
Wie ist hier die rechtliche Lage? Stimmt die Begründung für die Ablehnung von SQ oder müssen sie die ausgelegten Betreuungsleistungen trotzdem ersetzen, da die von SQ angebotenen Betreuungsleistungen im Sheraton nicht in Anspruch genommen wurden?
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Zu meiner Frage:
Wie ist hier die rechtliche Lage? Stimmt die Begründung für die Ablehnung von SQ oder müssen sie die ausgelegten Betreuungsleistungen trotzdem ersetzen, da die von SQ angebotenen Betreuungsleistungen im Sheraton nicht in Anspruch genommen wurden?

In diesem Fall sollte man die 600 Euro mehnen und es dabei belassen.

SQ hat bereits zum Zeitpunkt an dem der Fluggast über die Verspätung informiert hat gleichzeitig über die getroffenen Vorkehrungen die Betreuungsleistungen bereit zu stellen informiert.

Vorbildlicher kann eine Abwicklung kaum sein, wenn der Reisende die Informationen nicht zur Kenntnis nimmt ist das eben doch am Ende sein Problem.

Jetzt könnte man natürlich, bezüglich des Zugangs der E-Mail usw. diskutieren allerdings wäre das im Fall eines gerichtlichen Verfahrens problematisch, da man ja unstrittig Kenntnis von der E-Mail erhalten hatte.

Jetzt noch über die Telefonkosten zu diskutieren die gegebenfalls auch im zur Verfügung gestellten Hotel angefallen wären, rechtfertig meiner Ansicht nach den Aufwand nicht.
 

jebo34s

Neues Mitglied
18.06.2019
3
0
Moin,
die Eurowings hat mir wegen eines annullierten Flugs von Amsterdam nach Hamburg die 250€ zugesagt.
Die Erstattung der zusätzlichen Parkplatzkosten in Hamburg wurden mit dem Hinweis verweigert:
'Wir bitten um Verständniss, dass wir die Parkkosten nicht übernehemen können, da es sich hierbei um sogenannte Folgekosten handelt für die wir nicht haften.'

Ist das so richtig?

Gruß aus dem hohen Norden.......
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann man so nicht abschließend sagen.

Es stimmt, falls dir die frühestmögliche Ersatzbeförderung angeboten wurde. Dann handelt es sich bei den zusätzlichen Parkkosten um einen "weitergehenden Schaden" i.S.d. EU-VO. Und der wird mit der Ausgleichszahlung verrechnet.

Es stimmt möglicherweise nicht, falls dir diese Beförderung nicht angeboten wurde. Dann sind zumindest jene Mehrkosten ab dem Zeitpunkt, ab dem du bei entsprechendem Angebot hättest in HAM sein können, auch Folge unterlassener Unterstützung - und damit nicht anrechenbar.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Moin,
die Eurowings hat mir wegen eines annullierten Flugs von Amsterdam nach Hamburg die 250€ zugesagt.
Die Erstattung der zusätzlichen Parkplatzkosten in Hamburg wurden mit dem Hinweis verweigert:
'Wir bitten um Verständniss, dass wir die Parkkosten nicht übernehemen können, da es sich hierbei um sogenannte Folgekosten handelt für die wir nicht haften.'

Ist das so richtig?

Gruß aus dem hohen Norden.......

Formal stimmt das nicht so ganz, denn natürlich müsste EW diesen Schaden ersetzen, da hier aber die Ausgleichzahlung geleistet wird, wäre diese mit dem entstanden zu verrechnen.
Wenn allerdings die Parkplatzkosten den Betrag von 250 Euro übersteigen würden müsste dieser Betrag übernommen werden.

Es stimmt möglicherweise nicht, falls dir diese Beförderung nicht angeboten wurde. Dann sind zumindest jene Mehrkosten ab dem Zeitpunkt, ab dem du bei entsprechendem Angebot hättest in HAM sein können, auch Folge unterlassener Unterstützung - und damit nicht anrechenbar.

Dem stimme ich zu allerdings stellt sich hier auch die Frage der Durchsetzbarkeit, ein/e Amtsrichter/in könnte hier nicht so ganz genau differenzieren und zu einem anderen Ergebnis kommen, was das Risiko deutlich erhöht.

Es gab ja schon eine Reihe von "merkwürdigen" Urteilen in denen die Ausgleichszahlung mit verschiedenen Dingen verrechnet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

jebo34s

Neues Mitglied
18.06.2019
3
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Kann man so nicht abschließend sagen.

Es stimmt, falls dir die frühestmögliche Ersatzbeförderung angeboten wurde. Dann handelt es sich bei den zusätzlichen Parkkosten um einen "weitergehenden Schaden" i.S.d. EU-VO. Und der wird mit der Ausgleichszahlung verrechnet.

Es stimmt möglicherweise nicht, falls dir diese Beförderung nicht angeboten wurde. Dann sind zumindest jene Mehrkosten ab dem Zeitpunkt, ab dem du bei entsprechendem Angebot hättest in HAM sein können, auch Folge unterlassener Unterstützung - und damit nicht anrechenbar.

Hey, danke dür die Info.
Es wurde mir eine Ersatzbeförderung - auf Nachfrage :) - angeboten: LH von AMS-FRA und FRA-HH. Leider war die erste Maschine so verspätet, dass der (letzte) Anschlussflug schon weg war. Also doch Hotel mit Vouchers für Hotel und Taxi. Übrigens sehr unkompliziert von der LH umgesetzt!

Mir geht es auch nicht um die 15€ für den Parkplatz, sondern ich wollte nur wissen, ob sich EW da rauszureden versucht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Ach weisst du wieso die so verspätet war? Weil eventuell hast du bei LH gleich den nächsten Anspruch. Also nochmal 250 Euro.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Korrekt! Das ist der Ansatz, den ich ebenfalls bevorzugen würde. EW scheint hier tatsächlich richtig zu liegen, mit ihrer Weigerung. Aber evtl. lässt sich das über die LH-Flüge "kompensieren"...
 

Willimucki

Reguläres Mitglied
20.02.2016
32
0
Mag mir da mal jemand einen Rat geben?

LH gebucht Muc-Ord-Mco am 13.4.
In Muc wegen techn. Defekt verspätet abgeflogen, in Ord den LH-Anschlussflug verpasst und umgebucht worden auf UA-Verbindung durch LH. Ankunft in Mco mit 4 Stunden und 3 Min. Verspätung.
LH Antrag am 8.5. eingereicht, 2 x hinterhertelefoniert und nach meiner E-Mail von gestern : es tut Ihnen leid, aber mein Flug war ja nicht mal 3 Std. verspätet und somit wird nicht gezahlt

Das stimmt doch so nicht?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Zu meiner Frage:
Wie ist hier die rechtliche Lage? Stimmt die Begründung für die Ablehnung von SQ oder müssen sie die ausgelegten Betreuungsleistungen trotzdem ersetzen, da die von SQ angebotenen Betreuungsleistungen im Sheraton nicht in Anspruch genommen wurden?

Mal ehrlich:
SQ tut alles, was getan werden muss, und obwohl Du erkennst, dass Du das
im Eifer des Gefechts überlesen
und dann
in selbstverschuldeter Unkenntnis der bereits von SQ angebotenen Betreuungsleistungen
gehandelt hast, versuchst Du noch, hier was zu Lasten der Airline rauszuholen? Mir fehlen die Worte.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Mag mir da mal jemand einen Rat geben?

LH gebucht Muc-Ord-Mco am 13.4.
In Muc wegen techn. Defekt verspätet abgeflogen, in Ord den LH-Anschlussflug verpasst und umgebucht worden auf UA-Verbindung durch LH. Ankunft in Mco mit 4 Stunden und 3 Min. Verspätung.
LH Antrag am 8.5. eingereicht, 2 x hinterhertelefoniert und nach meiner E-Mail von gestern : es tut Ihnen leid, aber mein Flug war ja nicht mal 3 Std. verspätet und somit wird nicht gezahlt

Das stimmt doch so nicht?


Nein, stimmt so nicht. 600 Euro ohne Wenn und Aber.
 
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