Rei interessehalber: bestehen eigentlich irgendwelche finanziellen Entschädigungs-Ansprüche, wenn eine Airline sich aus "hanebüchenen" Gründen weigert, auf die nächstmögliche Verbindung umzubuchen?
Folgender Sachverhalt:
Gebucht auf GRZ-MUC-CGN 20:10-22:45 am 10. Juni. GRZ-MUC war ein originärer Air Dolomiti-Flug, auf den ich im LH-Codeshare gebucht war.
GRZ-MUC wurde aufgrund der schweren Gewitter in MUC gecancelt, während ich gerade am Check-in vorstellig geworden war. Da das Personal vor Ort keine Umbuchungen vornehmen kann, hing ich mich - wie viele andere - also in die Hotline.
Nach zwei erfolglosen Anrufen (einmal Gesprächsabbruch, einmal aus der Warteschleife geflogen) konnte mir im dritten Anlauf eine Dame an der englischsprachigen Hotline als frühestmögliche Verbindung am nächsten Tag GRZ-MUC-CGN 14:15-18:30 anbieten.
Auf meine Nachfrage, ob es tatsächlich keine frühere Verbindung gäbe, hieß es zwar, es gäbe Verfügbarkeiten auf einem Air Dolomiti-Flug nach MUC um 9:25 Uhr - auf diesen könne sie aber nicht umbuche, da es keine Interline-Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Dolomiti gäbe. Die Anweisung, nicht auf Air Dolomiti umzubuchen, bestände "seit letzter Woche"