EU Fluggastrechte / Annullierung

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superkolbi

Erfahrenes Mitglied
11.01.2011
1.127
98
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Hallo,

Wir sollten gestern von Newark über Boston nach Frankfurt fliegen. Tickets gebucht über United, Flug Newark Boston war UA, Flug Boston Frankfurt LH.
Flug nach Boston war verspätet, die Anschlussflieger bei Landung weg. Stehen uns jetzt 600 Euro zu, da wir nicht rechtzeitig in Frankfurt ankamen?
Flugdaten: UA2323 und UA8858 am 17.6.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Zum x-ten Mal dieselbe Frage.

Wie wäre es: Antworten nur noch, wenn der Fragestellende (s)eine Lösung anbietet oder zumindest glaubhaft macht, sich damit länger beschäftigt zu haben, als das Formulieren seiner Frage in Anspruch genommen hat?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Nein, die Aussage ist nicht allgemeingültig. Aber UA für eine Verspätung von Newark nach Bosten nach EU/VO in Anspruch zu nehmen dürfte schwierig sein. LH ist aus der Nummer draus, wenn die Verspäzung auf dem 1. Flug entsteht.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Es fehlen einem hier höchstens die Worte ob der unerträglichen Arroganz, mit der Du meinst hier die moralische Instanz geben zu müssen.

Wirklich?

Dann erkläre mir mal in deinen Worten, wieso Du eine Airline für Deine Fehler haftbar machen willst? Die Airline macht alles richtig, du hast es verbockt, aber zahlen sollen es bitte die anderen?
 

janosbinder

Erfahrenes Mitglied
27.08.2012
309
9
LU/MA/HD
janos.binder.hu
Ich wollte am 19.06.2019 mit dem LH1340 von FRA nach BUD fliegen. Die Landebahn in BUD wurde beschädigt und die Flüge werden nach VIE umgeleitet (z.B. LH1340, LH1344) und der Flughafen in BUD blieb bis 20 Uhr gesperrt.

Dann habe ich mir ein Flixbus Ticket von VIE nach BUD gekauft. Ich bin 5 Stunden als geplant in BUD angekommen.

1, Stehen 250 EUR mir zu?
2, Das Flixbus Ticket sollte LH erstatten, auch wenn es außergewöhnliche Umstanden waren. Richtig?
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Flugausfall 19.5. CGN-MUC. LH behauptet Unwetter erst in München, auf Nachfrage in CGN und München mit Anweisung Flugsicherung. In CGN war kein Unwetter, 3 Maschinen nach MUC im Abstand von ca 1 Std vor und nach meinem Flug starteten recht pünktlich nach MUC. Mein Mann war in MUC, der hat auch kein Unwetter bemerkt, ich fühle mich veräppelt.
Kann man angebliche Anweisungen der Flugsicherung irgenwo anfragen?
Ich weiß, im Prozess muss LH nachweisen, aber ich hätte gerne vorher gewusst, ob die Behauptung von LH richtig sein kann. Es geht mir weniger ums Geld sondern mehr ums Prinzip,da ich schon vor Ort vermutet habe, dass die Maschine wegen schlechten Wetter am Nachmittag in Frankfurt nicht Richtung Köln losgeflogen ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich wollte am 19.06.2019 mit dem LH1340 von FRA nach BUD fliegen. Die Landebahn in BUD wurde beschädigt und die Flüge werden nach VIE umgeleitet (z.B. LH1340, LH1344) und der Flughafen in BUD blieb bis 20 Uhr gesperrt.

Dann habe ich mir ein Flixbus Ticket von VIE nach BUD gekauft. Ich bin 5 Stunden als geplant in BUD angekommen.

1, Stehen 250 EUR mir zu?
2, Das Flixbus Ticket sollte LH erstatten, auch wenn es außergewöhnliche Umstanden waren. Richtig?


Ausgleichszahlung sehe ich ebenso wie tosc.

Schadensersatz im Prinzip auch, denn es käme in der Tat drauf an, was dir v. LH angeboten wurde.

Aber evtl. macht es auch Sinn, dass du dir die Flugscheinkosten erstatten lässt. Immerhin ist dein Flug annulliert worden. Das dürfte - angesichts der Flixbux-Preise - der bessere Deal sein.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Flugausfall 19.5. CGN-MUC. LH behauptet Unwetter erst in München, auf Nachfrage in CGN und München mit Anweisung Flugsicherung. In CGN war kein Unwetter, 3 Maschinen nach MUC im Abstand von ca 1 Std vor und nach meinem Flug starteten recht pünktlich nach MUC. Mein Mann war in MUC, der hat auch kein Unwetter bemerkt, ich fühle mich veräppelt.
Kann man angebliche Anweisungen der Flugsicherung irgenwo anfragen?
Ich weiß, im Prozess muss LH nachweisen, aber ich hätte gerne vorher gewusst, ob die Behauptung von LH richtig sein kann. Es geht mir weniger ums Geld sondern mehr ums Prinzip,da ich schon vor Ort vermutet habe, dass die Maschine wegen schlechten Wetter am Nachmittag in Frankfurt nicht Richtung Köln losgeflogen ist.


Dir die zugänglichen Infos zu holen, wurde dir ja schon empfohlen. Viel mehr Möglichkeiten hast du nicht, denn LH wird - wie alle anderen Fluggesellschaften auch - frühestens im Prozess die Hosen runterlassen.

Evtl. macht es Sinn, die LH unter Hinweis auf ihre Auskunftspflicht aufzufordern, belastbare Informationen zu liefern. Dann könntest du im Klagefalle, sollte LH tatsächlich Tatsachen vortragen, die außergewöhnliche Umstände nahelegen, die Klage zurücknehmen, aber damit argumentieren, dass die Kosten ausnahmsweise von der LH zu tragen sind. Ob´s klappt, ist eine andere Frage. Voraussichtlich wird LH eh "aus kundendienstlichen Gründen" nach Klageerhebung zahlen.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
umsteiger;2926040 Voraussichtlich wird LH eh "aus kundendienstlichen Gründen" nach Klageerhebung zahlen.[/QUOTE meinte:
Danke, ist halt ärgerlich diese Hinhaltetaktik, aber ich lasse sie damit nicht durchkommen, ich werde berichten.

Ich hatte übrigens gerade einen Condorfall, da haben sie monatelang nicht reagiert. Nach Klageerhebung wurde die pauschale Entschädigung bezahlt und wegen ca 1000 € Hotel und Essen (waren mehrere Personen) haben sie dann nach kurzen Geplänkel anerkannt. Macht doch wirtschaftlich gar keinen Sinn, ein teureres Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, statt den Rest nach gleich zu bezahlen, wenn man schon anerkennt. Jedenfalls fällt mir ausser Liquiditätsschwierigkeiten kein vernünftiger Grund ein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bei Condor ist es meist das Anerkenntnis, während die LH die Erledigungs-Strategie fährt.

In deinem Fall würde ich darauf tippen, dass die Ausgleichszahlung zwar zeitlich nach Klageerhebung erfolgte, aber Ergebnis der außergerichtlichen Bemühungen war.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Die Antwort der Flugsicherung kam schnell:

"wir haben Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit erhalten.

Aufgrund der sehr stark angestiegenen Anzahl von Anfragen im Zusammenhang mit der Verspätung bestimmter Flüge zur Durchsetzung von Ansprüchen gemäß der sog. „Fluggastrechte-Verordnung“ EG (VO) 261/2004, sowie des daraus resultierenden erheblichen Verwaltungsaufwands, sieht sich die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) außer Stande, entsprechende Informationsersuchen weiterhin so wie bisher zu beantworten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Verbraucher ggf. die Möglichkeit besteht, Ansprüche gemäß der EG (VO) 261/2004 im Wege der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ geltend zu machen. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de).
Sofern Sie dennoch eine Mitteilung der bei der DFS vorliegenden Informationen zu Flugverspätungen oder Annullierungen bestimmter Flüge wünschen, kann Ihnen im Einzelfall ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zustehen. Sofern Sie diesen Weg des Informationszuganges in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir einen formlosen Antrag auf Informationszugang nach IFG, die Mitteilung des Kostenschuldners, dessen Zusicherung der Kostenübernahme sowie dessen zustellfähigen Postanschrift für den Gebührenbescheid.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Auskunftserteilung - in Abhängigkeit von dem für die Bearbeitung angefallenen Verwaltungsaufwand - durch die DFS auf Grundlage des IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Verwaltungsgebühren von bis zu 500,00 Euro sowie Auslagen festgesetzt werden können."

Ich werde es jetzt klagen und es über meine Rechtsschutzversicherung abrechnen.
 
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abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Macht doch wirtschaftlich gar keinen Sinn, ein teureres Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, statt den Rest nach gleich zu bezahlen, wenn man schon anerkennt. Jedenfalls fällt mir ausser Liquiditätsschwierigkeiten kein vernünftiger Grund ein.

Doch, weil es in 92%-98% der Fälle - aus Airline-Sicht - zum Erfolg führt:
Dreiviertel aller Passagiere nehmen das erste "Sorry, dir steht keine Entschädigung zu"-Schreiben zu Kenntnis ohne sich weiter zu wehren.
Von denjenigen, die einen zweiten und dritten Anlauf bestreiten, springen zwar weniger ab, mangels Rechtsschutzversicherung und aus Angst vor Kostentragungspflicht machen aber doch insgesamt weniger als 10% die Ansprüche geltend.

Rechne dir 10%-Entschädigungsanspruch plus Verfahrenskosten gegen 100% Entschädigungsanspruch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Rechne dir 10%-Entschädigungsanspruch plus Verfahrenskosten gegen 100% Entschädigungsanspruch.

Allerdings steigt die Quote derjenigen die ihren Anspruch durchsetzen nach und nach.
Eben auch weil viele die ihren Anspruch dann an einen Dienstleister abgeben, nach dem Motto besser 70% und keinen Aufwand und Ärger als 100% mit Aufwand und Ärger.

Aber grundsätzlich scheint es zumindest im Moment noch für die Fluggesellschaften billiger zu sein sich "stur" zu stellen, aber das könnte sicher in absehbarer Zeit ändern.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.916
29.121
MUC
Ich wollte am 19.06.2019 mit dem LH1340 von FRA nach BUD fliegen. Die Landebahn in BUD wurde beschädigt und die Flüge werden nach VIE umgeleitet (z.B. LH1340, LH1344) und der Flughafen in BUD blieb bis 20 Uhr gesperrt.

Dann habe ich mir ein Flixbus Ticket von VIE nach BUD gekauft. Ich bin 5 Stunden als geplant in BUD angekommen.

1, Stehen 250 EUR mir zu?
2, Das Flixbus Ticket sollte LH erstatten, auch wenn es außergewöhnliche Umstanden waren. Richtig?

Was hat Dir LH denn vor Ort in VIE angeboten?

Und gesetzt den Fall, dass LH keinen Ersatztransport nach BUD angeboten hat, welche Kosten müssten sie erstatten, FlixBux, Bahn, One way-Mietwagen oder gar Taxi?

Hintergrund für mein Interesse:
+1 und ich waren auf LX2258, ebenfalls am 19.06.19, und durften geboardet in der Maschine am Gate gute 30 Minuten aufgrund der wiederholten Schließung BUDs warten. In der Luft wurde dann gut 30 Minuten über Bratislava gekreist und ein Ausweichen nach VIE in Aussicht gestellt. Mit viel Glück ging es dann aber doch in BUD runter.
Ich habe mich aber schon gefragt, was uns bei einem Ausweichen nach VIE erwartet hätte.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
Bestehen in folgendem Fall Ansprüche auf Grund des unfreiwilligen Downgrades:

Bei BA gebuchter Flug für BHM-MIA-LHR-STR. MIA-LHR gebucht in Y+ (World Traveller Plus).
Gemäß Buchung war das Erste Segment operated by AA, der Rest by BA.
BHM-MIA wurde (vermutlich wegen Wetter) gecancelt.
Umbuchung über CLT und LHR mit AA. Ankunftszeit in STR wie gebucht.
Der Flug CLT-LHR wurde durch AA geflogen, es gab keine Y+, somit Downgrade in Y.


Ich würde BA in diesem Fall als Anspruchsgegner sehen (ursprünglich 125er Ticket) und vermute 75% des Ticketwertes. Dies basierend auf c) des nachfolgenden Absatzes:

If you are downgraded, you are entitled to reimbursement of a percentage of the price of your ticket, depending on the flight distance as follows:

a) 30% - flights of 1 500 km or less

b) 50% - flights within the EU of more than 1 500 km (except flights between the EU and French overseas departments), and all other flights between 1 500 and 3 500 km

c) 75% - flights not falling under (a) or (b), including flights between the EU and French overseas departments.


Welche Ansprüche bestehen, wenn ja gegenüber wem?


Danke für eure Ratschläge.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist so eine der Fragen, die in der Rechtsprechung bislang zu kurz gekommen sind - und die von jedem Richter so entschieden werden, wie er lustig ist.

Falls du dich direkt auf die VO beziehst, käme diese gar nicht zur Anwendung, da ausführendes Unternehmen des Ersatz-Langstreckenflugs ja AA war. Zudem bestand für diesen Ersatzflug auch nie eine Y+-Buchungslage.


Insofern bist du aus meiner Sicht komplett auf der richtigen Spur. Du musst dich an deinen Vertragspartner wenden, also an BA. Da eine schlechtere als die geschuldete Leistung erbracht wurde, nämlich eine Beförderung auf maßgeblicher Strecke in Y statt in Y+, ist dir die Differenz zu erstatten. Das ist MINDESTENS die Preisdifferenz, also jener Betrag den du bei reiner Y-Buchung weniger gezahlt hättest.

Klar kannst du argumentieren, dass die VO, die aus genannten Gründen streng genommen aber gar nicht zur Anwendung gelangt, hier 75 Prozent des anteiligen Netto-Preises vorsieht. Aber ob du damit durchkommst, ist mangels wirklich vorhandener Rechtsprechung zumindest zweifelhaft.
 

janosbinder

Erfahrenes Mitglied
27.08.2012
309
9
LU/MA/HD
janos.binder.hu
Was hat Dir LH denn vor Ort in VIE angeboten?

Und gesetzt den Fall, dass LH keinen Ersatztransport nach BUD angeboten hat, welche Kosten müssten sie erstatten, FlixBux, Bahn, One way-Mietwagen oder gar Taxi?

LH hat einen Bus organisiert, allerdings später als die Flixbus Verbindung. Die hat mir 20€ gekostet. Die letzte Bahn fährt um 19:47 ab Wien HBf nach Budapest, deswegen habe ich mich für den Flixbus um 20:30 entschieden, der auch am Flughafen hält. Eine Alternative wäre ein BlaBlaCar. Ich wollte noch an dem gleichen Tag ankommen :)

Ein Kollege hat gefragt, was einen One-Way Mietwagen kostet. Das Angebot für 800€ hat er dankend abgelehnt...
 
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Reaktionen: Nitus