Easyjet Verspätung 14h-Redet sich raus
Liebe Forummitglieder,
das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum, weil ich langsam ein bisschen am verzweifeln bin und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.. Danke bereits im Voraus!
Folgender Fall:
Flug mit Easyjet von Düsseldorf nach Berlin gegen Abend (20 Uhr) am 10.05.19 - Erst hieß es kleinere Verspätung, etwas später wurde der Flug dann doch gencancelt und auf einen Tag später verlegt (Überschreitung der Arbeitszeiten, Flugverbot über Nacht u.s.w.).
Der Ersatzflieger mit neuer Flugnummer sollte erst ganze 14h (!!) später fliegen. Für mich auf Grund diverser Termine inakzeptabel. Daher nach Möglichkeit der Übernahme von Zugticket gefragt. Dies wurde bestätigt, allerdings müsste ich in Vorkasse gehen und später mein Geld zurück verlangen.
Natürlich haben ich und andere dann das ZugTicket gekauft, da ich sonst meine Termine nicht geschafft hätte. Schließlich bin ich völlig übermüdet in Berlin angekommen um 05:30 Uhr - jedoch immer noch besser als 14h später mit dem Ersatzflug (erst so gegen 13 Uhr).
Flugticket bekam ich erstattet (36€..), die Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Zugtickets bleibt mir jedoch verwährt, da ich den Ersatzflieger nicht angetreten sei - so lautet die Aussage. Das Amtsgericht hat jedoch schon länger beschossen, dass man für diese Entschädigungen auch keinen Ersatzflug in Anspruch genommen haben muss (s. Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 4 C 1304/13)). Also gezielte Fehlinformation seitens Easyjet.
Eigentlich wollte ich selbst einen Mahnbescheid raussenden (nachdem auf eine Fristsetzung natürlich nicht reagiert wurde). Allerdings las ich hier, dass es bei Easyjet erst oft zur Klage kommen muss, bevor iwas passiert. Daher wollte mir jetzt doch lieber einen Anwalt der gelobten Bartholl Kanzlei zur Hilfe nehmen. Auch weil ich gelesen habe, dass komplett alle Anwaltskosten im Rechtsfall von EJ übernommen werden müssten. Bekam nun aber die Antwort der Bartholl Kanzlei, dass das Honorar aber davon ausgeschlossen sei (weil es über den gesetzelichen Maßstäben liegt oder so). Das wären dann um die 400€ für mich!! Also sogar mehr, als mir überhaupt von Easyjet zustehen (250€ + 130€ (Zugticket) = 380€). Das ist doch völlig verrückt und müsste eine gute Kanzlei nicht auch darauf verweisen? Ich bin ein bisschen verwirrt, nachdem ich so viel positives über die Kanzlei gelesen habe und man mir sagte, dass Anwaltskosten Verzugsschäden sind und somit von der Verliererpartei zu bezahlen sind.. Ich habe aber ziemlich sicher die richtige Kanzlei kontaktiert. Da nehme ich dann lieber sowas wie euclaim.. Da käm ich zumindest noch mit einem Plus raus.
Tja, was mache ich jetzt? Doch selber einen Mahnbescheid schreiben? Oder eine andere Kanzlei kontaktieren? EUclaim?
Ich möchte Easyjet nicht einfach so davon kommen lassen. Die waren wirklich absolut unhöflich und fast schon respektlos zu mir und anderen Passagieren. Sowas mag ich mir nicht gefallen lassen. Erst recht nicht, wenn man mich dann auch noch so dreist anlügt!
Aus dem Grund wäre ich über eure Hilfe wirklich mehr als dankbar. 250€ + 130€ fürs Zugticket sind eine menge Geld & nach Recherche stehen die mir bei einer insg. Verspätung von über 14h auch zu..
Beste Grüße & Dankeschön bereits jetzt!
Valerie