EU Fluggastrechte / Annullierung

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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.269
519
Norddeutschland
Hallo zusammen,

dürfte ich bitte um Eure Einschätzung bitten, ob ich mit meiner Beurteilung richtig liege oder mich im Fehlverständnis der VO und diversen Hinweisen im Netz völlig verrannt haben. Gebucht war folgendes Routing:

H: RLG - MUC - ZRH (LH2761 / LH5788 opb LX1111) -> verlief problemlos
R: ZRH - MUC - RLG (LH5787 opb LX1008 / LH2760) -> verlief nicht problemlos

Am Morgen des Rückflugs erhielt ich die Info, dass LH5787 / LX1008 mit Abflug um 15:25 Uhr gestrichen worden ist und ich auf LH2369 mit Abflug um 13:15 umgebucht worden bin. Der Rest der Reise verlief problemlos. Dennoch natürlich ärgerlich, da ich meine Aktivitäten in Zürich vorzeitig beenden musste und leider sehr lange in MUC gesessen habe. Wenn ich die VO richtig interpretiere, steht bei Stornierung und Umbuchung auf einen Flug mehr als 1 Stunden früher auch eine Entschädigung zu.

Das Problem, bei dem ich nicht sicher bin, ist die Anwendbarkeit der VO. Nach meinem Verständnis greift diese, da ich aus einem Non-EU Land (CH) zu einem EU-Ziel geflogen bin. Auch das BAZL vertritt diese Auffassung. Lufthansa dagegen lehnt jegliche Entschädigung mit dem Verweis auf die Nichtanwendbarkeit der VO ab.

Liege ich mit meiner Auffassung so daneben?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Da lohnen sich die 44,97 EUR nicht, die sie sich fuer den Schampus sparen koennen.

Stimmt. Aber das Urteil ist quer in allen Medien. Ob man das „Schampus für alle!“ wirklich in Rechtskraft erwachsen lassen möchte? Ungeachtet der geringen Strahlkraft amtsgerichticher Entscheidungen im Allgemeinen und dieser im Besonderen, würde ich hier raten, das Ding aus der Welt schaffen zu lassen, damit sich das nicht in Kommentaren und Öffentlichkeit verstetigt. Da geht es um mehr als 44irgendwas.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.535
15.211
Da hast Du recht, aber ob EW so strategisch denkt?

Lufthansa dagegen lehnt jegliche Entschädigung mit dem Verweis auf die Nichtanwendbarkeit der VO ab.

LH hat den falschen Textbaustein genommen. Sie wollten schreiben, dass Du Dich nicht an sie, sondern an LX als ausfuehrende Airline zu wenden habest, was korrekt waere. Und dann kann man mit denen in den schweizspezifischen Clinch gehen.
 
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xxt

Erfahrenes Mitglied
24.08.2010
300
69
Rhein-Main
Wie seht ihr die Chancen auf Kompensation? Flug LH 288 Frankfurt-Bologna am 01.07.19 wurde annulliert wegen Vogelschlag. Umgebucht auf LH290. Mehr als 3 Stunden Verspätung. Ist es LH nicht zumutbar, an ihrem Heimatflughafen eine Ersatzmaschine bereit zu stellen?
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.269
519
Norddeutschland
Ah ... habe ich ehrlich diese kleine, aber feine Spitzfindigkeit nicht beachtet? Ok, habe nochmal in der VO gelesen und da ist tatsächlich vom "ausführenden Luftfahrtunternehmen" die Rede. Ok, dann werde ich mal bei Swiss nachhaken, obgleich mich LH ganz Dienstleister für den Konzern gleich an die hätte verweisen können :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie seht ihr die Chancen auf Kompensation? Flug LH 288 Frankfurt-Bologna am 01.07.19 wurde annulliert wegen Vogelschlag. Umgebucht auf LH290. Mehr als 3 Stunden Verspätung. Ist es LH nicht zumutbar, an ihrem Heimatflughafen eine Ersatzmaschine bereit zu stellen?

Korrekt. Wird schwer für LH, mit Vogelschlag eine Annullierung in FRA schlüssig zu begründen. Jedenfalls für den Fall, dass nicht LH 288 nicht selbst (beim Start) den Vogel-Kontakt hatte.
 
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Valerie_09

Neues Mitglied
04.07.2019
4
0
Easyjet Verspätung 14h-Redet sich raus

Liebe Forummitglieder,

das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum, weil ich langsam ein bisschen am verzweifeln bin und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.. Danke bereits im Voraus!

Folgender Fall:

Flug mit Easyjet von Düsseldorf nach Berlin gegen Abend (20 Uhr) am 10.05.19 - Erst hieß es kleinere Verspätung, etwas später wurde der Flug dann doch gencancelt und auf einen Tag später verlegt (Überschreitung der Arbeitszeiten, Flugverbot über Nacht u.s.w.).

Der Ersatzflieger mit neuer Flugnummer sollte erst ganze 14h (!!) später fliegen. Für mich auf Grund diverser Termine inakzeptabel. Daher nach Möglichkeit der Übernahme von Zugticket gefragt. Dies wurde bestätigt, allerdings müsste ich in Vorkasse gehen und später mein Geld zurück verlangen.

Natürlich haben ich und andere dann das ZugTicket gekauft, da ich sonst meine Termine nicht geschafft hätte. Schließlich bin ich völlig übermüdet in Berlin angekommen um 05:30 Uhr - jedoch immer noch besser als 14h später mit dem Ersatzflug (erst so gegen 13 Uhr).

Flugticket bekam ich erstattet (36€..), die Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Zugtickets bleibt mir jedoch verwährt, da ich den Ersatzflieger nicht angetreten sei - so lautet die Aussage. Das Amtsgericht hat jedoch schon länger beschossen, dass man für diese Entschädigungen auch keinen Ersatzflug in Anspruch genommen haben muss (s. Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 4 C 1304/13)). Also gezielte Fehlinformation seitens Easyjet.

Eigentlich wollte ich selbst einen Mahnbescheid raussenden (nachdem auf eine Fristsetzung natürlich nicht reagiert wurde). Allerdings las ich hier, dass es bei Easyjet erst oft zur Klage kommen muss, bevor iwas passiert. Daher wollte mir jetzt doch lieber einen Anwalt der gelobten Bartholl Kanzlei zur Hilfe nehmen. Auch weil ich gelesen habe, dass komplett alle Anwaltskosten im Rechtsfall von EJ übernommen werden müssten. Bekam nun aber die Antwort der Bartholl Kanzlei, dass das Honorar aber davon ausgeschlossen sei (weil es über den gesetzelichen Maßstäben liegt oder so). Das wären dann um die 400€ für mich!! Also sogar mehr, als mir überhaupt von Easyjet zustehen (250€ + 130€ (Zugticket) = 380€). Das ist doch völlig verrückt und müsste eine gute Kanzlei nicht auch darauf verweisen? Ich bin ein bisschen verwirrt, nachdem ich so viel positives über die Kanzlei gelesen habe und man mir sagte, dass Anwaltskosten Verzugsschäden sind und somit von der Verliererpartei zu bezahlen sind.. Ich habe aber ziemlich sicher die richtige Kanzlei kontaktiert. Da nehme ich dann lieber sowas wie euclaim.. Da käm ich zumindest noch mit einem Plus raus.

Tja, was mache ich jetzt? Doch selber einen Mahnbescheid schreiben? Oder eine andere Kanzlei kontaktieren? EUclaim?
Ich möchte Easyjet nicht einfach so davon kommen lassen. Die waren wirklich absolut unhöflich und fast schon respektlos zu mir und anderen Passagieren. Sowas mag ich mir nicht gefallen lassen. Erst recht nicht, wenn man mich dann auch noch so dreist anlügt!

Aus dem Grund wäre ich über eure Hilfe wirklich mehr als dankbar. 250€ + 130€ fürs Zugticket sind eine menge Geld & nach Recherche stehen die mir bei einer insg. Verspätung von über 14h auch zu..

Beste Grüße & Dankeschön bereits jetzt!

Valerie
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Hi Valerie,

willkommen im Forum.
Falls Du Dir den Stress mit Anwälten ersparen möchtest gibt es auch professionelle Portale, die das für Dich übernehmen. Unterlagen einreichen und gut is.
Kostet meist so um die 30%, je nach Anbieter.
Ist Geld, logo, aber schont auch extrem die Nerven....

Überleg es Dir.

Ansonsten hast Du natürlich recht, davonkommen lassen würde ich sie auch nicht.

Gruzz,
Scorn
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
(weil es über den gesetzelichen Maßstäben liegt oder so). Das wären dann um die 400€ für mich!!

Es gibt die Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die werden auch erstattet (denke ich).
Wenn du aber eine Kanzlei mit goldenen Türdrückern und Schampus als Erfrischung beauftragst werden die Mehrkosten halt nicht vom Verlierer getragen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hi,

zunächst:

Wir haben hier für solche Fragen einen eigenen fred. Streng genommen sogar mehrere. Wird beim Aufräumen vermutlich dorthin gebracht.

was hiermit geschehen ist //dreschen

Wie auch immer, falls nicht gerade außergewöhnliche Umstände die Streichung/Verspätung verursacht haben, gibt´s die Ausgleichszahlung natürlich. Keinesfalls musstest du den Ersatzflug in Anspruch nehmen.

Da dir offenbar auch nicht der frühestmögliche Flug angeboten, dir aber jedenfalls die Erstattung d. Bahntickets versprochen wurde, sind die Mehrkosten natürlich auch zu erstatten, ohne dass es auf die Gründe für die Streichung überhaupt ankäme. Aber Achtung: Die erstatteten ursprünglichen Ticketkosten musst du von deiner Forderung natürlich abziehen!

Zu Bartholl kann ich nichts sagen. Womöglich hast du ihn aber nur falsch verstanden.

Die zu erwartenden Kosten im Falle einer Klage liegen bei zirka 420,00 Euro. Das ist korrekt. Die sind aber letztlich von der Partei zu tragen, die verliert. Evtl. hat der Kollege einfach nur einen Vorschuss beansprucht, keine Ahnung.

Die von dir erwähnten "Dienstleister" sind aber keine Alternative. Schon gar nicht, wenn das eine mehr oder weniger sichere Sache ist, weil du dann praktisch garantiert zahlst. Nämlich die zirka 25 Prozent deines Anspruchs oder wie hoch das Erfolgshonorar dort mittlerweile auch immer ist.

Hoffe, das hilft als Info.
 
Moderiert:
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MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.510
117
Für mich liest sich hier nicht klar heraus, was der Grund für die Streichung des Fluges war, daher ist die Einschätzung schwierig. Überschreitung der Arbeitszeit wäre wohl Verschulden von EasyJet, Nachtflugverbot könnte höhere Gewalt sein.

Aus sehr positiver Erfahrung rate ich Dir, hier im Forum eine private Nachricht an den User "kexbox" zu schreiben. Dieser ist erfahrener Anwalt, unter anderem im Reiserecht. Ich wurde von ihm zu vollster Zufriedenheit vertreten und habe auch kein Honorar selbst zahlen müssen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Hier muss man zwischen zwei Ansprüchen unterscheiden zum einen gibt es die Ausgleichszahlung diese ist zu leisten, wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurück zu führen ist.

Eine Überschreitung der zulässigen Dienstzeit ist ganz klar der Fluggesellschaft zu zu rechnen und kein außergewöhnlicher Umstand, daher sind die Chancen auf einen Anspruch sehr gut.

Davon unabhängig besteht der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Erstattung des Tickets.

Jetzt muss man prüfen ob durch die Erstattung des Ticketspreises der Anspruch auf Kostenerstattung verwirkt wurde.
Daher muss man hier prüfen ob die Erstattung vom reisenden angefordert wurde oder ob dies von Fluggesellschaft ausging.

Im übrigen gibt es noch die Schlichtungstelle SÖP da Easyjet dort am Schlichtungsverfahren teilnimmt, wäre dies eine kostenfreie und einfache Alternative zur Beauftragung eines Rechtsanwalts.
 

Valerie_09

Neues Mitglied
04.07.2019
4
0
Wow... Ich bin absolut begeistert, über diese professionellen und schnellen Antworten von euch.. !! TAUSEND! DANK! :) Denn so langsam zermürbt mich das ganze schon schon sehr und ich bin kurz davor auf mein Geld zu verzichten *schluchz*

Also um auf eure Fragen einzugehen:

@Scorn_Addiction: Ja, ich muss sagen diese ganzen undurchsichtigen Gebühren machen mich völlig kirre! Welches der vielen Online-Portale für Entschädigungen kannst du mir empfehlen? Habe so eben gelesen, dass EUclaim doch nicht so gut sein soll. Gibt es evtl. ein Portal, welches bereits positiv gegen Easyjet vorgehen konnte? Danke!

@Brainpool: Naja, die Kanzlei sitzt in Berlin und die ganze Geschichte läuft nur über Mailverkehr. Die Kanzlei wurde über all empfohlen und alle schrieben, die Kosten würden übernommen werden. Bekam jedoch folgende Antwort: "die Gegenseite ist selbst im Erfolgsfall lediglich verpflichtet, die gesetzlichen Anwaltsgebühren zu erstatten. Diese werden allerdings in der Regel unter den Kosten unserer Honorarvereinbarung liegen." & "Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben, bieten wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung auf der Basis einer Stundenvergütung von 165,00 EUR zzgl. MwSt. und Auslagen an." - Da war ich doch sehr irritiert...

@umsteiger: Vielen Dank für die Info mit dem Thread! Und vor allem für deine nette, ausführliche Antwort. Nein, außerordentliche Umstände lagen nicht vor. Auch, dass Easyjet meine Forderung mit der Begründung des Nicht-Antretens des Ersatzfliegerst ablehnte, zeigt ja schon indirekt, dass es sonst bezahlt werden würde. Also es war definitiv eine Problematik bezogen auf vorherige Flugverspätungen, weshalb deswegen die Crew Überstunden machen musste und letzendlich kam noch das Nachtflugverbot dazu. Aber ganz klar waren sie mit den Aussagen auch nicht.

"
Aber Achtung: Die erstatteten ursprünglichen Ticketkosten musst du von deiner Forderung natürlich abziehen! " -> Das heißt, wenn mein Zugticket 130€ kostete und ich 30€ bereits bekam (Flugpreis), dann sind es nur noch 100€, die ich zu fordern habe? Naja damit kann ich natürlich leben. Danke für den wichtigen Hinweis. Habe ich das denn so richtig verstanden? Genau, eine Umbuchung auf einen früheren Flieger wurde nicht angeboten.

Bezüglich der Anwaltsfrage: Siehe meine Antwort zu Brainpool. Er hat ganz klar gesagt, dass ich selbst im Erfolgsfall weitere Kosten zu decken habe. Und ich glaube die lägen dann auch über der Provision, die die Inkassofirmen anbieten. Die würden etwa 70€ abziehen von meinem Gewinn, das ist immer noch weniger als beim Rechtsanwalt. Allerdings kann man bei denen ja auch nur die Ausgleichszahlung eintreiben, nicht zusätzliche Kosten, wie das Zugticket?!

@MrAlex: Danke für die Empfehlung! Ich würde wirklich sehr gerne mit einem Rechtsanwalt arbeiten, aber nicht, wenn dessen Honorar später höher ist als meien Entschädigung *lach* Ich werde den Herrn mal anschreiben. Danke! Apropos: nachtflugverbot war ja nur, weil die Crew es vorher nicht geschafft hat, stets pünktlich abzufahren. Es war ja nicht so, dass auf einmal alle Flieger nicht mehr fliegen dürfen. Das heißt der Ursprungsgrund ist die Verspätung auf anderen Flügen und daher die Arbeitszeitüberschreitung der Crew, etc...

@alinad: deine Beiträge habe ich breits viel im Forum gelesen und geschätzt. Zu deiner Frage: "Daher muss man hier prüfen ob die Erstattung vom reisenden angefordert wurde oder ob dies von Fluggesellschaft ausging." -> Ich hatte am selben Tag noch den Ticketpreis zurückgefordert, weil ich gelesen hatte, dass mir in jedem Fall Ausgleichszahlung UND Erstattung des Tickets zustehen. Da man das bei Easyjet innerhalb von wenigen Stunden beantragen muss, habe ich praktisch nach Ankunft in Berlin keine Stunde geschlafen, weil ich den Rest im Kundencenter (telefonisch) verbracht habe, um diesen Anspruch geltend zu machen. Einfach katastrophal gelaufen. :(
Von der Schlichtungsstelle habe ich bisher kaum etwas Gutes gelesen. Erstens soll es wohl ewig dauern udn Zweitens gibts meistens nur Gutscheine oder lediglich die Hälfte des Geldes, die einem zusteht...

Nochmals DANKE an euch für eure Hilfe.. Ihr gebt mir nochmal ein bisschen Hoffnung, nicht aufzugeben. Es ist eifnach traurig, wie wir so verarscht werden. Dabei steht es im Gesetz! Wenn unser eins sich mal nicht ans Gesetz hält.. Tja.. Da haben wir keine ewigen Möglichkeiten uns rauszureden. Allein so dreist angelogen zu werden sollte schon bestraft werden.. Ist doch gezielte Irreführung! Oh man... Ich hoffe, ich krieg wenigstens n bisschen Geld wieder, sodass ich zumindest mein Zugticket wieder drin hab.

 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@valerie_09

Das hast du richtig verstanden. Ansonsten läge etwas vor, dass man ungerechtfertigte Bereicherung nennt. Sprich: Du wärst bei Erstattung sowohl der Flugschein- als auch der Bahnkosten letztlich kostenlos befördert worden. Und das ist natürlich nicht Sinn er Übung.

Also die 250 Euro plus die 100 Euro Mehrkosten. Und falls du noch irgendwelche zusätzlichen und nachweisbaren Verpflegungskosten hast, können die auch mit auf die Rechnung.

Viel Erfolg!
 

Valerie_09

Neues Mitglied
04.07.2019
4
0
Verstehe! Gut zu wissen, danke @umsteiger. Dann werde ich denen nochmal eine Brief mit Zahlungsfrist schicken, diesmal per Einschreiben (wieder was gelernt). Ja, Verpflegungskosten hab ich auch, aber ich wills mal nicht zu kompliziert machen.. (y)(y) Waren auch unter 10€. Aber wie gehe ich dann vor? Selber Mahnbescheid schicken? Inkassofirma? Oder kannst du einen Anwalt empfehlen, dessen Honorar meine Entschädigung nicht übersteigen wird? :/ Das ist gerade mein größtes Problem.. *seufz* Daaanke!! :)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Verstehe! Gut zu wissen, danke @umsteiger. Dann werde ich denen nochmal eine Brief mit Zahlungsfrist schicken, diesmal per Einschreiben (wieder was gelernt). Ja, Verpflegungskosten hab ich auch, aber ich wills mal nicht zu kompliziert machen.. (y)(y) Waren auch unter 10€. Aber wie gehe ich dann vor? Selber Mahnbescheid schicken? Inkassofirma? Oder kannst du einen Anwalt empfehlen, dessen Honorar meine Entschädigung nicht übersteigen wird? :/ Das ist gerade mein größtes Problem.. *seufz* Daaanke!! :)

Umsteiger selbst ist einer der hier im Forum aktiven Anwälte mit diesem Spezialgebiet...
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.059
2.523
Umsteiger selbst ist einer der hier im Forum aktiven Anwälte mit diesem Spezialgebiet...

...habe aktuell auch einen Fall über ihn laufen und kann nur sagen, dass der Kontakt absolut top ist! Freundlich, schnell und hilfsbereit. Noch wichtiger: jederzeit transparente und ausführliche Informationen über den aktuellen Stand/weiteres Vorgehen/Kosten/Risiken etc. (y)
 

Valerie_09

Neues Mitglied
04.07.2019
4
0
Ich stehe jetzt im Kontakt mit umsteiger. Vielen Dank für die Info! Ich wär so froh, endlich an einen ehrlichen und professionellen Anwalt zu gelangen.. =)
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.702
2.349
Europa
Moin
habe mal eine Frage,
gestern war bekannter und +1 und +0.5 auf den Flug EW1130
Der ist gestern, anstatt um 19:30, um 21.30 gelandet und die Pax waren erst gegen 21:55 erst am Gate
Dadurch hat bekannter, den Viazul Bus verloren, der um 21:45 von Varadero Richtung Santiago de Cuba ging
Er musst einen Staatlichen Taxi nehmen, der Ihn nach Las Tunas gebracht hat, dieser hat 400 CUC gekostet (ca. 375 Euro), denn der nächste Bus ging ja heute
Hat er ein Anspruch auf Erstattung? Er schrieb mir und meinte, dass EW auf Flughafen in Varadero sagte, er hätte keinen Anspruch, er sollte sich ein Hotel buchen und erst am nächsten Tag mit den Bus fahren
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So kann man das wohl nicht sagen.

Was die VO anbelangt, wären zwei h zu wenig. Um an die Ausgleichszahlung zu kommen, müssten man schauen, ob der Flug nicht "in Wahrheit" annulliert worden ist. Dann würden 2h ja zumindest für die halbe Ausgleichszahlung reichen.

Geht´s hingegen nur um den Ersatz d. zusätzlichen Kosten, würde bei Verspätung Montreal greifen. Setzt voraus, dass die Verspätung vermeidbar war. Also relativ ähnlich zu außergewöhnlichen Umständen. Das Argument, er hätte im Hotel übernachten und am nächsten Tag den Bus nehmen könnten, sollte nicht verfangen. Soweit geht die Schadensminderungspflicht wohl nicht. Aber selbst dann bestünde Anspruch auf Ersatz der Hotelkosten.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.702
2.349
Europa
Kein Anspruch, da weniger als drei Stunden verspätet.


Habe ich mir gedacht
ist ärgerlich, ist ein junges Pärchen, mit einen 2 1/2 Jahren alten Sohn, beide arbeiten bei mir im Restaurant und dieses Geld für Taxi kann die Urlaubskasse sprängen und da er kein Kubaner ist, darf er kein privates Taxi nehmen, denn die scheiß Kubanische Regierung stoppt jeden Privaten Auto der aus den Airport kommt und sobald Ausländer drinnen sitzen, Konfiszieren sogar den PKW, dagegen sind die Staatlichen Taxis pro KM fast so teuer wie hier