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So kann man das wohl nicht sagen.
Was die VO anbelangt, wären zwei h zu wenig. Um an die Ausgleichszahlung zu kommen, müssten man schauen, ob der Flug nicht "in Wahrheit" annulliert worden ist. Dann würden 2h ja zumindest für die halbe Ausgleichszahlung reichen.
Geht´s hingegen nur um den Ersatz d. zusätzlichen Kosten, würde bei Verspätung Montreal greifen. Setzt voraus, dass die Verspätung vermeidbar war. Also relativ ähnlich zu außergewöhnlichen Umständen. Das Argument, er hätte im Hotel übernachten und am nächsten Tag den Bus nehmen könnten, sollte nicht verfangen. Soweit geht die Schadensminderungspflicht wohl nicht. Aber selbst dann bestünde Anspruch auf Ersatz der Hotelkosten.
Die Maschine ist anstatt um 14:45, ist um 17:20 aus DUS gestartet .
Denn EW hatte für diese Route D-AXGD geplant, die aber erst um 15:30 gestern aus BKK gelandet ist, pünkrlich. EW hat die Pax nicht informiert und die warteten fast 6 Std am Flughafen
Jetzt frage ich mich, wenn man bei FR24 schon seit einige Tagen sehen kann das D-AXGD diesen Flug durchführen wird (EW1130), aber erst um 15:30 aus BKK landet, warum werden die Pax nicht vorher informiert und anstatt um 11.45, die bitte später am Flughafen zu erscheinen.