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Ich blicke nicht ganz durch, sorry
Sehe ich ein bisschen anders
Hmm, da muss ich nochmal nachdenken. Aber ich sehe schon, der EuGH muss einfach genau jede vorstellbare Konstellation einmal entscheiden
Ich blicke nicht ganz durch, sorry
Sehe ich ein bisschen anders
Allerdings sind solche Entscheidungen, mit denen sich die Judikative zum Gesetzgeber aufschwingt und sich dabei ausdruecklich gegen den Willen des Gesetzgebers wendet, dabei nicht hilfreich. Wenn aufgrund solcher Fehlurteile eine neue Verordnung mit verringertem Schutzniveau kommt, ist dem Passagier auch nicht gedient; der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.
Ah den letzten Teil habe ich nicht gelesen.
Ob das wirklich im Sinne der Verbraucher ist, wenn sich dadurch die Flugpläne neu sortieren und man wieder auf getrennten Tickets unterwegs sein muss?
Alles was nicht wirklich Gewinn abwirft wird da wohl gestrichen werden. Es ist ja derzeit vieles buchbar wo es nicht mal Codeshare Vereinbarungen gibt.
Ich war gebucht auf LX PRG-ZRH um 14:35. Am Vorabend gegen 18:00 wurde der Flug gecancelt und ich wurde umgebucht auf den Flug um 20:35. Eine Entschädigung lehnt Swiss mit Begründung "Wetter" ab. Abgesehen davon dass am nächsten Tag in ZRH und PRG nicht massenweise Flüge gecancelt wurden, kann sich Swiss mit "Wetter" aus der Pflicht nehmen? Wir sind immerhin über 6h später am Ziel angekommen. Die für PRG geplante Maschine ging dann zur etwa gleichen Zeit nach VIE. Was meint ihr?
...meiner Meinung nach hat Swiss keine Chance. Wennn die schon rund 18 Stunden vorher wissen, daß das Wetter schlecht wird, und insbesondere es gar nicht so war, würde ich mit Fristsetzung auf die Zahlung bestehen. Beweispflicht liegt ja bekanntlich bei der Airline.
Falls die sich nicht "bewegen" , ab zum kompetetenten Anwalt damit, und keine Nerven und Lebenszeit verschweden!
da es sich um keine "Flugunregelmäßigkeit" im Sinne der EU Regel handelt, werden die 250 Euro verweigert.
An die Experten: Was kann man denn bei EW noch rausholen?
Flug VIE-HAM ca. 4h vor Abflug gestrichen, umgebucht auf OS (30min später). War der erste Flug des Tages, an Wetter konnte es nicht liegen.
Mail bzgl. EU261 mit 14 Tage Frist ist seit 5 Tagen verstrichen, mehr als die autom. Eingangsbestätigung kam bisher nicht, weiteres Vorgehen?
Gibt's überhaupt was?
Danke
An die Experten: Was kann man denn bei EW noch rausholen?
Flug VIE-HAM ca. 4h vor Abflug gestrichen, umgebucht auf OS (30min später). War der erste Flug des Tages, an Wetter konnte es nicht liegen.
Mail bzgl. EU261 mit 14 Tage Frist ist seit 5 Tagen verstrichen, mehr als die autom. Eingangsbestätigung kam bisher nicht, weiteres Vorgehen?
Gibt's überhaupt was?
Danke
Ist man denn überhaupt mit der nötigen Verspätung von mindestens 120 Minuten am Zielort angekommen?
Wenn der OS Flug halbwegs pünktlich gewesen ist dann dürfte diese Hürde ja nicht erreicht sein.
War das nicht eigentlich ein Upgrade?![]()
mir geht's aber ehrlich gesagt nicht ums Geld, nur um die Reaktion von EW bzw. deren Zahlungsbereitschaft.
echt?ich dachte es wäre egal, sobald umgebucht...
Angeboten wird immer die folgende Verbindung via MUC, (vollständig auf LH-Metall, ein Schelm wer böses dabei denkt):
LH 114 FRA-MUC / 17:15-18:10
LH 1646 MUC-GDN / 19:50-21:20
Die folgende Verbindung erfüllt meiner Meinung nach das Kriterium "frühest mögliche anderweitige Beförderung" deutlich besser, LH weigert sich jedoch diese anzubieten:
LH 1350 FRA-WAW / 16:40-18:15
LO 3825 WAW-GDN / 19:40-20:35
Nun meine Fragen:
1) Interpretiere ich die EU-VO ggf. falsch, oder müsste LH mich nicht eigentlich auf die von mir genannte Verbindung via WAW umbuchen?
2) Wer hat Erfahrungen, wie sehr muss man LH nerven (HUACA, Mail, Brief ...), damit diese Verbindung tatsächlich eingebucht wird?
Gibt es nicht 50% bei Cancellation oder Denied Boarding wenn unter 2h auf Kurzstrecke?Ist man denn überhaupt mit der nötigen Verspätung von mindestens 120 Minuten am Zielort angekommen?
Wenn der OS Flug halbwegs pünktlich gewesen ist dann dürfte diese Hürde ja nicht erreicht sein.
Gibt es nicht 50% bei Cancellation oder Denied Boarding wenn unter 2h auf Kurzstrecke?
Irgendwie verwirrend. Hab ich es eigentlich richtig verstanden, das bei Cancellation oder Denied Boarding der volle Betrag abhängig ist von der Unterscheidung 2, 3 oder 4 h Verspätung, wohingegen bei einer Verspätung des original Fluges mindestens 3h Verspätung erreicht werden müssen. Also auf Kurzstrecke schlechter und auf Langstrecke besser gestellt?
Kann mir bitte jemand sagen, warum gestern LH1340 FRA – BUD annulliert worden ist?
Vermutung: Die D-AINN, die den Flug durchführen sollte, hatte ordentlich Verspätung.
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Danke, das hatte ich auch schon geschaut. Aber wegen 1 Stunde Verspätung gleich annullieren?