EU Fluggastrechte / Annullierung

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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.485
432
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Wird bei IBERIA wohl nichts bringen. Das dann folgende Anwaltsschreiben übrigens auch nicht. Dann gibt´s ´ne Klage. Dort ein Versäumnisurteil. Dagegen wird Einspruch eingelegt - und schließlich erfolgt ein Anerkenntnis.

Meine Prophezeiung. Ganz ohne Glaskugel.

Um das mal aus Sicht eines Nutzers/Klienten zu schreiben: Dieser ganze Prozess klingt zwar erstmal nervenaufreibend, ist aber, sofern ich als Klient das wünsche, für mich nahezu unsichtbar! Einmal den Anwalt beauftragen - gerne den hier zitierten - und anschließend läuft das von selbst. Besser, reibungsloser und letztendlich auch günstiger als irgendein "Serviceanbieter". Etwas Geduld muss man mitbringen, was aber eher an den Gerichten liegt. Fire, forget, und 6-12 Monate später über ein Ergebnis freuen.
 

wasserdicht

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
297
0
Um das mal aus Sicht eines Nutzers/Klienten zu schreiben: Dieser ganze Prozess klingt zwar erstmal nervenaufreibend, ist aber, sofern ich als Klient das wünsche, für mich nahezu unsichtbar! Einmal den Anwalt beauftragen - gerne den hier zitierten - und anschließend läuft das von selbst. Besser, reibungsloser und letztendlich auch günstiger als irgendein "Serviceanbieter". Etwas Geduld muss man mitbringen, was aber eher an den Gerichten liegt. Fire, forget, und 6-12 Monate später über ein Ergebnis freuen.

Hinzu kommen noch gute Zinsen. ;) Aktuell rund 5% oder sogar 6%?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Um das mal aus Sicht eines Nutzers/Klienten zu schreiben: Dieser ganze Prozess klingt zwar erstmal nervenaufreibend, ist aber, sofern ich als Klient das wünsche, für mich nahezu unsichtbar! Einmal den Anwalt beauftragen - gerne den hier zitierten - und anschließend läuft das von selbst. Besser, reibungsloser und letztendlich auch günstiger als irgendein "Serviceanbieter". Etwas Geduld muss man mitbringen, was aber eher an den Gerichten liegt. Fire, forget, und 6-12 Monate später über ein Ergebnis freuen.


Wer meine Beiträge liest, weiß, dass ich das nicht anders sehe. :)

Für mich ist das ein Geschäft mit der Angst, was die "Konkurrenz", da betreibt, also diese selbst ernannten Verbraucherportale.

Wollte nur darauf hinaus, dass der User das auch gleich angehen kann. Geduld braucht er aber in jedem Fall. IBERIA-Fälle sind nervig. Aber lösbar... ;)
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.492
448
Wird bei IBERIA wohl nichts bringen. Das dann folgende Anwaltsschreiben übrigens auch nicht. Dann gibt´s ´ne Klage. Dort ein Versäumnisurteil. Dagegen wird Einspruch eingelegt - und schließlich erfolgt ein Anerkenntnis.

Meine Prophezeiung. Ganz ohne Glaskugel.

Das ist im Grunde genau "unser" letzter Verlauf. ;)

Kann somit umsteiger auch nur empfehlen.
 

Gatventola

Neues Mitglied
17.05.2019
2
0
Moin,

Eine Frage an euch Experten zum Thema Flugentschaedigung, da ich jetzt erstmals davon betroffen und nicht sicher bin an welche Airline ich meine Ansprueche geltend machen muss.


Folgende Fluege gebucht mit Singapore Airlines fuer 2 Erwachsene, 1 Kind und 1 Kleinkind (ohne Sitzplatz)

SQ2161 (durchgefuehrt von Lufthansa) Hamburg – Muenchen (Dieser Flug hatte Verspaetung, so dass wir unsere Anschlussfluege verpasst haben.)
SQ327 (durchgefuehrt von Singapore Airlines) Muenchen – Singapur
SQ245 (durchgefuehrt von Singapore Airlines) SIngapur – Brisbane

In Muenchen wurden wir am Lufthansa Service Desk auf Emirates umgebucht (EK50 und dann EK432).
Statt 19.30 Uhr (urspruengliche Buchung) sind wir um 01.14 Uhr angekommen.


Muss ich mich mit meinen Anspruechen an Lufthansa oder Singapore Airlines wenden?

Falls es Singapore Airlines ist, muss ich das ueber deren Kontaktformular auf der Webseite machen oder gibt es noch etwas anderes versteckt?

Danke und Gruss
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ergänzung: Wie du´s machst, also über Kontaktformular, per Mail etc., ist egal. Frist v. zwei Wochen macht immer Sinn, um die Airline in Verzug zu setzen.

Und was das Kleinkind anbelangt, hängt "sein Anspruch" davon ab, ob es kostenlos mitfliegen durfte. So will es (leider) der BGH.
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Und was das Kleinkind anbelangt, hängt "sein Anspruch" davon ab, ob es kostenlos mitfliegen durfte. So will es (leider) der BGH.

Ich habe bei LH ein Kleinkind ohne Sitzplatz in einer C-Buchung mit 8 €. Das wäre nach meinem Verständnis nicht kostenlos. Wieso tarifiert LH sowas, wenn dadurch der Anspruch auf Entschädigung entstehen kann? Da lass ich dir 8 Euro doch lieber raus [emoji848]
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Weil sie mit den 8 Euro/Kind mehr einnehmen, wie sie je an Entschädigung deswegen zahlen müssen. Andernfalls hätte das hoffentlich jeder Betriebswirt schon lange angesprochen und es wäre eliminiert worden.
 

Gatventola

Neues Mitglied
17.05.2019
2
0
Danke. Habe mich dann an Lufthansa gewandt. Mal schauen wie weit ich komme. Leider habe ich keine Unterlagen aufbewahrt, da ich nicht über die Bestimmungen wusste.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.057
2.516
Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten in meinem Fall. Zur Erinnerung: Flug Stuttgart nach Bologna mit Laudamotion gecancelt, am Schalter wurde keine Umbuchung angeboten, an der Hotline war kein Durchkommen (an dem Tag wurde nicht nur mein Flug dort gestrichen). Darauf habe ich mir ein Ticket nach Florenz gekauft (bei KLM) und bin dann von dort mit dem Mietwagen weiter nach Bologna.

500€ Kompensation waren innerhalb von 8 Tagen auf meinem Konto, bei der Erstattung der Kosten des Alternativtickets weigert man sich beharrlich. Lediglich das urprüngliche Ticket habe ich zurückbekommen.

Nach der ersten Ablehnung hatte ich an Lauda geschrieben:

Sehr geehrter Herr XY,

Zunächst vielen Dank für das Überweisen der Kompensation.

Mit der Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises in Höhe von 19.58€ bin ich allerdings NICHT einverstanden.

Sehr gerne hätte ich am Reisetag eine von Laudamotion genannte Umbuchung angenommen. Leider wurde mir weder auf mehrfache Nachfrage am Flughafenschalter noch an der Service-Hotline überhaupt eine Alternative angeboten, sodass ich gezwungenermaßen mich selbst um eine Alternativbeförderung kümmern musste. Wie bereits erwähnt habe ich dabei darauf geachtet die Kosten für Sie möglichst gering zu halten und deshalb den preiswertesten Weg nach Bologna gewählt.

Bitte überweisen Sie den Restbetrag (in meiner ersten Mail genannter Betrag abzüglich der bereits erstatteten Kosten (19.58€)) in Höhe von 544,48€ bis spätestens Freitag, den 24.5.2019 auf das von mir angegebene Konto.

Ich gehe davon aus, dass es im Interesse beider Seiten ist, diesen Fall ohne juristischen Beistand zu erledigen.


Die Antwort von Laudamotion:

Sehr geehrter Herr KAFlieger

wir beziehen uns auf Ihre Korrespondenz vom 12/05/2019.

Wir teilen Ihnen mit, dass Ihr Flug von Stuttgart nach Bologna 19,58 EUR gekostet hat. Deswegen haben wir diesen Betrag erstattet.

Beachten Sie bitte, dass unser Kundeservice uns mitgeteilt hat, dass Sie keine Zustimmung erhalten haben, um einen alternativen Transport zu buchen. Deswegen besteht kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.


Erneute Mail meinerseits:

Sehr geehrter Herr XY,


das ist korrekt, dass man mich am Flughafen Stuttgart nicht umbuchen wollte.
Wie bereits erwähnt wurde mir KEINE Flugoption angeboten, um meinen Zielort Bologna zu erreichen. Weder mit Laudamotion, noch Ryanair, noch sonstige Airlines!

Die Fluggastrechte geben mir allerdings das Recht auf eine möglichst schnelle Beförderung zum gewünschten Zielort.
Da Laudamotion hier trotz mehrerer Versuche und Nachfragen meinerseits an Schalter und Hotline dieser Pflicht nicht nachkommen wollte, fordere ich nachwievor die Erstattung
der Alternativverbindung zu den bereits genannten Kosten.

Sollten Sie noch immer nicht bereit sein, mir den genannten Betrag zu erstatten, teilen Sie mir dies bitte zeitnah bis spätestens Ende dieser Woche in einem endgültigen Statement mit.

In diesem Fall werde ich mich gezwungen sehen, die Kosten auf anderen Wegen einklagen zu lassen.


Gestern dann die finale Antwort von Laudamotion:

Sehr geehrter Herr KAFlieger,

wir beziehen uns auf Ihre letzte Korrespondenz von 14/05/2019.

Obwohl wir Ihre anhaltende Unzufriedenheit zur Kenntnis genommen haben, bedauern wir, dass unsere Stellung gemäß unserer früheren Korrespondenz unverändert bleibt.

Unsere Kunden werden erwartet, mit uns per Chat oder telefonisch in Verbindung zu setzen, um eine alternative Verbindung auszusuchen und zu vereinbaren. Ohne vorherige Zustimmung von Laudamotion werden keine Kosten, die Ihnen bei einer anderer Fluggesellschaft entstanden, rückerstattet.

Dieses Schreiben enthält unsere endgültige Stellungnahme bezüglich der Beschwerde.

Wir hoffen, dass die angegebenen Informationen die Situation klären.



Damit bleibt mir nur der Weg über einen Anwalt, vermute ich. Oder was würdet ihr mir empfehlen, um doch noch meine gut 500€ wieder zu sehen? Bin für jeden Tipp dankbar!

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

JOP90

Neues Mitglied
11.05.2019
5
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Du kannst Dir ja mal das playback bei https://www.flightradar24.com/ anschauen. (Achtung mit der Zeit. Ist UTC.) Andere Maschinen wurden ebenso umgeleitet. Vergiss die 400€, konzentriere Dich auf das, auf was Du wirklich Anspruch hast und das sind die Unkosten für die alternativ gewählte Beförderung.


Hi,

also nach par Mails hin und her bleibt Ryanair stur. Wir bestehen lediglich auf die genannten Unkosten und nicht auf die 400€.

Erste Rückmeldung seitens Ryanair:
[FONT=&quot]Whilst we sympathize with your view, we regret that our position as set out in the letter dated 11/05/2019 remains unaltered. [/FONT]

[FONT=&quot]We are sorry that we cannot be of further assistance with regards to this matter.[/FONT]


Zweite Rückmeldung Ryanair:
[FONT=&quot]Whilst we have noted your continued dissatisfaction, we regret that our position remains unaltered, as per our previous correspondence.


Wie kann ich hier am besten vorgehen? Ryanair will insgesamt 160€ bezahlen, jedoch haben wir Unkosten i.H.v. insgesamt 320€ also das doppelte.
Anwalt einzuschalten würde sich vermutlich nicht rentieren.

Würde mich über Vorschläge/Tips/Hilfe sehr freuen.

Viele Grüße,
JOP [/FONT]
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.247
690
Wie kann ich hier am besten vorgehen? Ryanair will insgesamt 160€ bezahlen, jedoch haben wir Unkosten i.H.v. insgesamt 320€ also das doppelte.
Anwalt einzuschalten würde sich vermutlich nicht rentieren.

Würde mich über Vorschläge/Tips/Hilfe sehr freuen.

Viele Grüße,
JOP

Alternativ zum Anwalt könntet ihr eine Schlichtung über die SÖP versuchen. Ryanair hat sich vor kurzem wohl sogar dazu verpflichtet, die Schlichtungsempfehlung auf jeden Fall zu akzeptieren.
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Hallo Zusammen,

ich habe einen ziemlich komplizierten Fall, bei dem ich Euch mal um Hilfe fragen wollte.

Gestern mit 3 PAX + 1 INF gebucht auf AF5581 (MRS-SXB), am Flughafen erfahren das Cancellation wegen Technical.
Alle Flüge voll, AF wollte uns übernachten lassen und am nächsten Tag weiter.
Nach Diskussion wurden wir auf ein LH Routing über MUC nach FRA umgebucht. Wollten dann mit Zug/Mietwagen weiter nach SXB.
In München angekommen wurde der letzte Flug von LH wegen Wetter in FRA auch gecancelled gestern Abend und es war kein
weiterer Flug verfügbar.
Sind dann mit Mietwagen eigenständig nach SXB gefahren wo wir unser Auto hatten.
Geplante Landung in SXB 17:50 Uhr
Landung in MUC: 19:30 Uhr
geplante Landung in FRA: 22:00
tatsächliche Ankunft in SXB: 01:00 Uhr morgens

Wie würdet Ihr vorgehen ?
Muss AF den Mietwagen erstatten oder LH ?

Danke sehr und lg
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Mit der Umbuchung werden aus einem Fall (AF MRS-SXB) nun zwei komplett getrennte Fälle.

Dir steht (bezogen auf die GEPLANTE Ankunftszeit in SXB) ggf. eine Kompensation durch AF zu, da man Deinen Flug gestrichen hat. Ob und wieviel hängt eben an der geplanten Ankunftszeit Deines gebuchten AF-Fluges und der geplanten Ankunftszeit in FRA ab. In meinen (IANAL) Augen ist mit Deiner Zustimmung der Umbuchung auf FRA ein neuer Beförderungsvertrag zustande gekommen, Mietwagen-Ankunft SXB zählt daher imho nicht sondern Landung FRA.

Claim an AF also "Geplante Ankunft SXB vs geplante Ankunft FRA = x Stunden => y Euro.

Der zweite Fall geht an LH - Kosten Mietwagen müssen die auf jeden Fall zahlen. Aufgrund des Wetters jedoch imho keine EU-Kompensation.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Würde ich so nicht zu 100% zustimmen. Da LH nur MUC-FRA schulden, aber nicht MUC-SXB, während AF noch FRA-SXB schuldet.

Bezüglich Ankunftszeit wird es noch schwieriger, lässt sich allerdings leicht lösen, wenn die geplante Ankunftszeit SXB schon über dem benötigten Zeitlimit ist. Dann einfach darauf Hinweisen, dass auf Grund der Verspätung von mehr als x-Stunden eine Kompensation nach EU/VO fällig wird. Andernfalls müsste man eine theoretische Ankunftszeit in SXB berechnen. Weil FRA ist nicht SXB.