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Und beiden traut man das absolut zu, richtig?. Nun verweisen beide auf den jeweils anderen.![]()
Und beiden traut man das absolut zu, richtig?. Nun verweisen beide auf den jeweils anderen.![]()
Erreichen der Parkposition drei Minuten vor 3 Stunden Verspätung, das Verlassen des Flugzeugs zwei Minuten nach 3 Stunden Verspätung gestattet. Condor hat es tatsächlich auf den Prozess ankommen lassen und verloren.Selbst das ist mir zu ungenau, dem Passagier muss gestattet sein, das Flugzeug zu verlassen.
Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.
Heute erhielt ich von flightright die Info, dass nun geprüft wird, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. BA verweigert weiterhin die Zahlung.Habe den Fall an Flightright abgegeben, da bei spezialisierten RAs leider keine Kapazitäten vorhanden sind. Mir geht es weniger um das Geld als die Tatsache, dass ich mich bereits öfter über BA ärgerte.
Ein Selbstläufer wird das wohl nicht, da sowohl Fairplane als auch EuClaim den Fall nicht übernehmen wollten.
Danke. Auch wenn der Anwalt die Hände über dem Kopf zusammen schlägt: ich habe angerufen. Goldhotline in einer Minute am Ohr.1. Wenn es schon telefonisch sein muss, gerne zusätzlich per Mail
2. Ja, auch hier gerne per Mail auffordedrn
3. Nein. Ein Flug von Athen nach Frankfurt ist problemlos möglich, die Ausgleichsleistung ist sicher.
Woher weiß man denn jetzt schon ob ein Flug bei einem Fluglotsenstreik in 5 Tagen "problemlos möglich" sein wird?3. Nein. Ein Flug von Athen nach Frankfurt ist problemlos möglich, die Ausgleichsleistung ist sicher.
Vermutlich meint er ab LPA. Das Ticket ist LPA-ATH-FRA ausgestellt.Woher weiß man denn jetzt schon ob ein Flug bei einem Fluglotsenstreik in 5 Tagen "problemlos möglich" sein wird?
#klagenhilft
Kurze Frage: Gibt es schon ein Urteil, weil eine Airline aus "voreiligem Gehorsam" wegen des Streiks in DUS einen Flug am Tag zuvor (!) abgsagt und deswegen nicht zahlen muss?
Bei mir wurde gestern AF 1106 gestrichen, weil der Flieger wohl heute morgen nicht aus DUS rausgehen konnte. Aber am Sonntagabend war kein Streik und der Flughafen operierte normal. Daher sehe ich hier keinen Grund, die Ausgleichszahlung nicht zu zahlen, denke aber, AF wird sich auf höhere Gewalt berufen...
In diesem Fall aber wohl nur "wehklagen". Es ist absolut üblich, dass am Tag vor und nach einem Streik nicht alles nach Plan operiert.
Oder einfach einen Profi machen lassen, dann kommt das Geld.In diesem Fall aber wohl nur "wehklagen". Es ist absolut üblich, dass am Tag vor und nach einem Streik nicht alles nach Plan operiert. Vor allem betrifft das Airlines, die Maschine und Crew nicht am Platz gebased haben.
wow! hätte ich nicht mit gerechnet..
“Leider waren wir am 23. Februar 2025 mit einem Streik des örtlichen Dienstleisters konfrontiert, woraufhin ein normaler Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet werden konnte. Sowohl Sie als Fluggast als auch wir als Fluggesellschaft waren in gleicher Weise von den Auswirkungen betroffen. Wir möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Für die Annullierung Ihres Fluges besteht gemäß der EU-Verordnung 261/2004 grundsätzlich ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250,00 EUR. Darüber hinaus haben Anspruch auf eine vollständige Erstattung der Ticketkosten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung sowie einer vollständigen Ticketkostenerstattung nicht vorgesehen ist. Die Ausgleichszahlung dient als Kompensation für die Unannehmlichkeiten der Annullierung, während die Erstattung der Ticketkosten für nicht genutzte Flüge eine alternative Option darstellt.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihr ungenutzter Flugcoupon derzeit noch verfügbar steht. Falls Sie sich entscheiden eine Umbuchung in Erwägung ziehen, können Sie dies gerne über unser Service Center veranlassen.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden. Sobald wir Ihre Rückmeldung erhalten haben, werden wir die entsprechende Zahlung schnellstmöglich veranlassen.”
Positiv: Sie hören mittlerweile mit dem Kundennepp auf, dass alles ein AU ist
Negativ: Sie beginnen einen neuen Kundennepp, dass der Kunde zwischen Kompensation oder Wahlrecht entscheiden müsse…
Eigentlich müsste man die Lügenhansa dafür wieder vor Gericht zerren![]()
Die Ausgleichszahlung dient als Kompensation für die Unannehmlichkeiten der Annullierung, während die Erstattung der Ticketkosten für nicht genutzte Flüge eine alternative Option darstellt.Ich lese das anders:
1. Besteht Anspruch auf die 250€
2. Man solle sich entscheiden, ob man das ungenutzte Ticket erstattet haben möchte oder eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt.
Oder habe ich Tomaten auf den Augen?
Ja.Oder habe ich Tomaten auf den Augen?
Der Satz davor ist noch klarer…Die Ausgleichszahlung dient als Kompensation für die Unannehmlichkeiten der Annullierung, während die Erstattung der Ticketkosten für nicht genutzte Flüge eine alternative Option darstellt.
Der Satz ist doch ziemlich klar, dass sie sagen, entweder Erstattung oder Ausgleichszahlung.