EU Fluggastrechte / Annullierung

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.013
4.006
FRA
Selbst das ist mir zu ungenau, dem Passagier muss gestattet sein, das Flugzeug zu verlassen.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.
Erreichen der Parkposition drei Minuten vor 3 Stunden Verspätung, das Verlassen des Flugzeugs zwei Minuten nach 3 Stunden Verspätung gestattet. Condor hat es tatsächlich auf den Prozess ankommen lassen und verloren.

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Entscheidend war m.E. hier, dass ich die Messpunkte Aufsetzen und Parkposition bereits "mit protokolliert" habe, und das Gericht hat befunden, dass eine protokollierte Sensormeldung "Tür geöffnet" nicht gleichzusetzen mit "Verlassen des Flugzeugs ist gegeben" ist.

Insgesamt ist Condor trotzdem Gewinner, ich bin mir sicher, dass ca. 150 Fluggäste keine Zahlung erhalten haben. Über Portale wäre das ob der Landung unter 3 Stunden Verspätung nicht gelaufen.

Flug war übrigens im August 2022, mehrere Verhandlungstermine in 2024, Urteil im November, Zahlung im Januar.

Großer Dank für die Vertretung geht an umsteiger.