EU Fluggastrechte / Annullierung

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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.017
4.011
FRA
Selbst das ist mir zu ungenau, dem Passagier muss gestattet sein, das Flugzeug zu verlassen.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Art. 2, 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass der Begriff „Ankunftszeit“, der verwendet wird, um das Ausmaß der Fluggästen entstandenen Verspätung zu bestimmen, für den Zeitpunkt steht, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist.
Erreichen der Parkposition drei Minuten vor 3 Stunden Verspätung, das Verlassen des Flugzeugs zwei Minuten nach 3 Stunden Verspätung gestattet. Condor hat es tatsächlich auf den Prozess ankommen lassen und verloren.

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Entscheidend war m.E. hier, dass ich die Messpunkte Aufsetzen und Parkposition bereits "mit protokolliert" habe, und das Gericht hat befunden, dass eine protokollierte Sensormeldung "Tür geöffnet" nicht gleichzusetzen mit "Verlassen des Flugzeugs ist gegeben" ist.

Insgesamt ist Condor trotzdem Gewinner, ich bin mir sicher, dass ca. 150 Fluggäste keine Zahlung erhalten haben. Über Portale wäre das ob der Landung unter 3 Stunden Verspätung nicht gelaufen.

Flug war übrigens im August 2022, mehrere Verhandlungstermine in 2024, Urteil im November, Zahlung im Januar.

Großer Dank für die Vertretung geht an umsteiger.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.224
604
LEJ
Jetzt hat es uns auch erwischt.
A3 hat heute früh ATH-FRA für 28.2. wege. Streik gestrichen.
Das ganze auf einem Ticket LPA-ATH (27.2.) und ATH-FRA (28.2.).
Bevor ich anrufe, nur kurz um nichts falsch zu machen:
1. Ich fordere zur nächste möglichen Ersatzbeförderung auf.
2. Wenn diese am nächsten Tag ist, schuldet uns A3 die Übernachtung und Verpflegung. Aufforderung, ggf. dannach selbst buchen.
3. Entschädigung gibt es nur, falls entweder A3 selbst streikt bzw. wir den nicht nächst möglichen Flug bekommen. Das können wir aber im Nachgang klären.

Das ganze nach dem Anruf noch verschriftlichen.
Irgendetwas vergessen?
 

Flyingnic

Aktives Mitglied
12.03.2018
108
50
Habe den Fall an Flightright abgegeben, da bei spezialisierten RAs leider keine Kapazitäten vorhanden sind. Mir geht es weniger um das Geld als die Tatsache, dass ich mich bereits öfter über BA ärgerte.
Ein Selbstläufer wird das wohl nicht, da sowohl Fairplane als auch EuClaim den Fall nicht übernehmen wollten.
Heute erhielt ich von flightright die Info, dass nun geprüft wird, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. BA verweigert weiterhin die Zahlung.