EU Fluggastrechte / Annullierung

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overflowed

Aktives Mitglied
25.04.2018
129
4
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Es sei dir gegönnt wenn es so geklappt hat, aber warum Ryanair dir ein return mit EW ersetzt obwohl nur der Hinflug gestrichen wurde ist mir nicht ganz klar.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Es sei dir gegönnt wenn es so geklappt hat, aber warum Ryanair dir ein return mit EW ersetzt obwohl nur der Hinflug gestrichen wurde ist mir nicht ganz klar.


Ich vermute, dass der Kollege sir_hd einen Gabelflug gebucht hatte...

An sir_hd: Wo hast du denn die Kosten eingereicht? Über das Formular auf der Ryanair-Homepage?
 
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S

sir_hd

Guest
Es sei dir gegönnt wenn es so geklappt hat, aber warum Ryanair dir ein return mit EW ersetzt obwohl nur der Hinflug gestrichen wurde ist mir nicht ganz klar.

Hin Ryanair. Rückflug von Anfang an mit Eurowings. Tut mir leid, wenn das nicht klar genug war [emoji1320]

Wie ich sagte: Der umgebuchte Hinflug mit EW wird ersetzt.

Ja, ich habe alles via das EU 261 Formular von Ryanair eingereicht. Bestätigung kam dann direkt von Laudamotion.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Bei mir leider nur ein Teilerfolg:

Sehr geehrter Herr KAFlieger,

wir beziehen uns auf Ihre Forderung vom 02/05/2019.

Wir bedauern aufrichtig die Stornierung Ihres Fluges OE 2338 von Stuttgart nach Bologna am 26/04/2019.

Wir bestätigen hiermit, dass eine Überweisung in Höhe von 500 EUR (entsprechend 250 EUR pro Kunde) von Laudamotion auf das Bankkonto, das Sie uns zugesandt haben, getätigt wurde – zur vollständigen und endgültigen Abgeltung Ihrer Forderung gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004.

Es kann bis zu 10 Arbeitstage dauern, bis diese Zahlung bei Ihnen eintrifft.

Wir haben herausgefunden, dass Sie nicht auf einen anderen Laudamotion-Flug umgebucht wurden. Demzufolge bestätigen wir, dass wir eine Rückerstattung des Flugpreises in Höhe von 19.58 EUR auf Ihre ursprüngliche Zahlungsart (Kreditkarte mit den vier letzten Ziffern XXXX) veranlasst haben – zur vollständigen und endgültigen Abgeltung Ihrer Forderung.

Ihre Bank kann dann bis 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen um diesen Rückerstattungsbetrag auf Ihr Konto zurückzuleiten.

Wir streben immer danach, Sie zunächst auf einen alternativen Laudamotion-Flug umzubuchen. Wenn Sie jedoch ohne vorherige Absprache mit Laudamotion, einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft buchen, führt dies bedauerlicherweise dazu, dass Sie die Rückerstattung dieses Tickets und der zusätzlichen Verpflegungs- und Transportkosten nicht von uns erhalten können.

Mit freundlichen Grüßen,

Ich bekomme also die Kompensation und den alten Ticketpreis zurück, nicht aber das KLM-Ticket oder den Mietwagen zurückerstattet.

Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Ich hätte ja kein Problem gehabt, einen Ersatzflug mit Laudamotion oder Ryanair anzutreten, es wurde mir aber schlichtweg gar keine Möglichkeit einer Umbuchung angeboten (Hotline kein Durchkommen möglich, auch meine Bitte nach einer schriftlichen Bestätigung dieses Sachverhalts wurde mir am Ticketschalter nicht erfüllt), sodass ich mir selbst einen Ersatzflug buchen musste.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und Empfehlungen! :)[SUB][SUP]
[/SUP][/SUB]
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Wenn das Geld da ist, dann schreibst du erneut die Fluggesellschaft an, ziehst die Stornokosten ab und reichst deine verblieben Mehrkosten ein und setzt einen neuen Termin. Du teilst ihnen mit, dass du entsprechend der EU/VO eine alternative Beförderung gebucht hast, da du von ihnen kein Angebot zur Ersatzbeförderung erhalten hast. Notfalls musst du weitere rechtliche Schritte einleiten, aber keinenfals die Storno akzeptieren.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
"Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Ich hätte ja kein Problem gehabt, einen Ersatzflug mit Laudamotion oder Ryanair anzutreten, es wurde mir aber schlichtweg gar keine Möglichkeit einer Umbuchung angeboten (Hotline kein Durchkommen möglich, auch meine Bitte nach einer schriftlichen Bestätigung dieses Sachverhalts wurde mir am Ticketschalter nicht erfüllt), sodass ich mir selbst einen Ersatzflug buchen musste."

Du schreibst es ja selbst. Dir wurde schlechterdings nichts angeboten, ergo führt an einer Ersatzpflicht deiner Mehrkosten gar kein Weg vorbei. Die dann vermutlich erstatteten ursprünglichen Ticket-Kosten musst du von deiner Forderung natürlich abziehen.

Ansonsten ist der Weg zum Anwalt durch die Weigerung zu zahlen ja frei.

Viel Erfolg!
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Vielen Dank an euch beide für die schnelle Antwort! (y)

Stehe ich aber nicht in irgendeiner Form in der Beweispflicht, dass mir nichts angeboten wurde? Wenn Lauda behauptet, es hätte ein Angebot gegeben (was auch immer das gewesen sein soll) steht ja Aussage gegen Aussage...
Deshalb hatte ich am Schalter extra nochmal nachgefragt, ob ich eine schriftliche Bestätigung dafür bekommen kann, weil ich sowas schon befürchtet hatte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.381
Das nächste Vorgehen wäre schriftlich der Erstattung des Tickets zu widersprechen und nochmals die Forderungen für das KLM Ticket und den Mietwagen unter Fristsetzung bekräftigen.

Allerdings ist dieses Ergebnis extrem vorteilhaft, denn jetzt ist der Fall eindeutig die Ünterstützungsleistungen in Form der Ersatzbeförderung und Transferkosten sind verschuldensunabhängig aufgrund der EU-VO zu gewähren.
Damit hat man eine extrem gute Rechtsposition, denn OE gibt ja selbst zu keine Ersatzbeförderung angeboten zu haben.

Bringt der oben genannte Schritt würde ich nochmal eine schriftliche Mahnung mit Zustellnachweis verschicken und dann das Mahnverfahren eröffnen oder gleich die Klage in Nürtingen einreichen.
Die Masche den ursprünglichen Flug zu erstatten und nicht die Ersatzbeförderung ist ein ganz alter Trick von FR.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Jede Partei muss die für sie günstigen Tatbestandsvoraussetzungen beweisen.

Dazu gehört auch, dass die Fluggesellschaft positiv darlegt und ggf. beweist, was sie konkret getan haben will.

Hier ist es zudem doch so, dass sie faktisch in ihrer Ablehnungs-Mail bestätigt, dir nichts angeboten zu haben.

Also kein Problem weit und breit.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.054
2.512
Vielen Dank! Dann warte ich jetzt erstmal auf die 500€ Kompensation und gehe dann wie von euch empfohlen vor. :)
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
440
98
DRS
Habe auch einmal wieder mit Swiss zu "kämpfen"
Auf meine Bitte der Überweisung von 600 € bekam ich folgendes Antwortschreiben:
Den Flug von Frau ... mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.

Ich habe mir die Umstände für die Annullation des Fluges LX176 am 6. Januar 2019 angesehen und festgestellt, dass unerwartete Flugsicherheitsmängel zur Streichung des betreffenden Fluges führten.

Sicherheit hat für SWISS höchste Priorität. Dennoch lassen sich derartige, kurzfristig auftretende Flugsicherheitsmängel nicht immer vermeiden.

Da diese Umstände als aussergewöhnlich und unabwendbar anzusehen sind, besteht kein Anspruch auf eine monetäre Kompensation nach der EU-Verordnung 261/2004.

Frau ... in Zukunft als zufriedenen Gast an Bord von SWISS zu begrüssen, wäre uns eine Freude. Ich habe mir daher erlaubt, diesem Schreiben einen SWISS Reisegutschein im Wert von USD 100.00 beizufügen.

Das ist ja schon ein halbes Schuldeingeständns, einen Gutschein zu schicken. Nur ist ein auf USD ausgestellter Gutschein für mich praktisch nutzlos...
Einfach weiter kämpfen, oder?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.556
8.591
Habe auch einmal wieder mit Swiss zu "kämpfen"
Auf meine Bitte der Überweisung von 600 € bekam ich folgendes Antwortschreiben:


Das ist ja schon ein halbes Schuldeingeständns, einen Gutschein zu schicken. Nur ist ein auf USD ausgestellter Gutschein für mich praktisch nutzlos...
Einfach weiter kämpfen, oder?

„Unerwartete Flugsicherheitsmängel“ gelten gemäß EU VO als außergewöhnlicher Umstand? Man sollte denen mal eine negative Feststellungsklage angedeihen lassen damit die so einen Schwachsinn nicht länger verzapfen dürfen...
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.818
1.250
MUC, BSL
Sind denn Technicals nicht nach der (wohl noch aktuellen) Schweizer Auslegung als außergewöhnlicher Umstand anzusehen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.415
9.437
BRU
Sind denn Technicals nicht nach der (wohl noch aktuellen) Schweizer Auslegung als außergewöhnlicher Umstand anzusehen?

Das ist auch mein Kenntnisstand. LX erkennt hier die EuGH-Urteile nicht an, und beruft sich bei technicals auf außergewöhnliche Umstände. Ob es mittlerweile in der Schweiz ein anderslautendes Urteil gibt, weiß ich nicht. Genausowenig, ob es sich lohnt, in der Schweiz zu klagen.

Was den Gutschrein betrifft: Wenn die US-Dollar das Problem sind, sollte es kein Problem sein darum zu bitten, Dir einen Gutschein in Euro oder Schweizer Franken zuzuschicken. Mir haben sie auch mal einen in CHF geschickt, da ich aber nie ab der Schweiz buche, bat ich um Ausstellung in Euro.

Dass LX Gutscheine schickt, scheint nicht so selten zu sein. Hatte ich auch schon ein paarmal (i.d.R. halber Wert der EU-Kompensation). Größtenteils waren es Fälle, wo es teilweise vielleicht auch am Wetter lag (die häufigen Anflugsbeschränkungen in der Mittagswelle), aber wohl nicht nur. Habe mich damit dann aber zufriedengegeben, zumal da das Service in ZRH immer stimmte.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.415
9.437
BRU
Bei DRS-ZRH-SIN kann er aber zumindest in DE klagen, wo LX mit ihrer Argumentation, nach Schweizer Auslegung der EuVO sei ein technical höhere Gewalt, es deutlich schwerer haben dürfte. Sofern hier überhaupt Schweizer Recht anwendbar wäre.

Mich traf es mal auf SKG-ZRH-CDG (ZRH-CDG wegen technical annulliert), und LX hat jeglichen Anspruch mit Berufung auf Schweizer Recht und Zuständigkeit der Schweizer Gerichte abgelehnt, einschließlich meine Einwände, dass ich gar nicht ab der Schweiz geflogen sei. Nur Klage in Frankreich oder Griechenland war es mir das dann doch nicht wert....
 

Kiwi29

Aktives Mitglied
08.09.2010
211
31
Hat jemand Erfahrung wie lange die Schlichtungsstelle mit Eingaben gegen Eurowings benötigt? Außer einem Zwischenbescheid, dass alles wegen der vielen Fälle noch dauert, habe ich seit über 5 Monaten nichts gehört.

Gibt es hierzu Erfahrungen?