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Dann wird das hoffentlich aber gründlicher als Deine Kenntnisse und Recherchen zu Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO. Da scheinst Du ja noch eifrig EUR 250 geltend gemacht zu haben, als EuGH, Instanzrspr und veröffentlichte Meinung längst weiter waren...
Eine Reaktion hierzu steht noch aus:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-309.html#post2950777
Oder wird das totgeschwiegen? An fehlender Forenaktivität kann es ja nicht liegen. Zuvor hattest Du - wie der plötzlich ebenso stille Kollege pimpcoltd - Deinen Standpunkt ja noch mit viel Kraft und Überzeugung geteilt (und über zukünftige EuGH Rspr schwadroniert, die es zu dem Zeitpunkt längst gab).
Ich darf Dich bitten, persönliche Fehden nicht in diesem Thread auszutragen. Danke!