EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
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Es ist richtig die zwei Wochen Frist der EU VO ist nur für die Ausgleichszahlung interessant, die Verpflichtung zur Ersatzbeförderung besteht schon in der ersten Sekunde nachdem die Buchung final bestätigt wurde auch wenn der Flug noch ein Jahr hin ist.

Die Rechtslage dazu ist auch klar, die Ersatzbeförderung muss zum frühstmöglichen Zeitpunkt und vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen, wenn die Variante mit AY früher in HAJ ankommt und die Anzahl der Umstiege gleich sind die Bedingungen vergleichbar und es besteht ein Anspruch darauf.

Jetzt kommt das Problem dieser Anspruch ist nicht so einfach durchsetzbar, in der Realität sieht die Lösung dann so aus, weigert sich die Fluggesellschaft bucht man den Flug selbst und lässt sich die Kosten erstatten, notfalls mit Gerichtsverfahren.

Ansonsten hilft nur die HUATA Taktik und die Verantwortlichen so lange zu nerven bis man den gewünschten Anspruch bekommt, hat mich bei AF wegen einer Zeitänderung von 10 Minuten ein paar Wochen gekostent aber am Ende bin ich mit KLM geflogen, hier kommt es auf das Fluggatum und die eigene Motivation Ausdauer an.

Zu dritten das ist hier irrelevant, diese Vorschrift ist für Orte gedacht die über mehrere Flüghäfen verfügen wie zum Beispiel London wenn LTN gebucht war aber von LHR gestartet werden muss oder in NY mit JFK und EWR.
Hier HAJ und HAM gleich zu setzen ist da nicht angemessen, aber unabhängig davon besteht der Anspruch des Transfers zum Zielflughafen weiter.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Zu dritten das ist hier irrelevant, diese Vorschrift ist für Orte gedacht die über mehrere Flüghäfen verfügen wie zum Beispiel London wenn LTN gebucht war aber von LHR gestartet werden muss oder in NY mit JFK und EWR.
Hier HAJ und HAM gleich zu setzen ist da nicht angemessen, aber unabhängig davon besteht der Anspruch des Transfers zum Zielflughafen weiter.

Das sehe ich zwar so wie du, aber das LG Landshut sieht ja auch München und Nürnberg in der tatbestandlichen „Region“ und findet, dass es okay ist, in Franken anstatt in Oberbayern anzukommen. Das finde ich zwar nicht, aber deine (richtigen) Beispiele reduzieren sich natürlich auf den „Ort“, während die VO sowohl „Ort“, als auch „Region“ nennt, so dass die zwei schon einmal nicht dasselbe sein können. Um mal den Advocatus Diabolical zu geben: von Tokio oder Sydney aus sehen HAJ und HAM wie ein- und dieselbe Region aus. :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Das sehe ich zwar so wie du, aber das LG Landshut sieht ja auch München und Nürnberg in der tatbestandlichen „Region“ und findet, dass es okay ist, in Franken anstatt in Oberbayern anzukommen. Das finde ich zwar nicht, aber deine (richtigen) Beispiele reduzieren sich natürlich auf den „Ort“, während die VO sowohl „Ort“, als auch „Region“ nennt, so dass die zwei schon einmal nicht dasselbe sein können. Um mal den Advocatus Diabolical zu geben: von Tokio oder Sydney aus sehen HAJ und HAM wie ein- und dieselbe Region aus. :)

Naja auch LGs fällen manchmal sehr "merkwürdige" Urteile.

Wobei es wohl drauf ankommt aus welcher Ecke man kommt, von Donauwörth aus bin ich eigentlich gleich schnell in NUE wie in MUC.
Kommt man aus Fürth und landet dann in MUC sieht die Sache wieder anders aus.
Aber stimmt nach dem Urteil wäre HAM und HAJ sogar näher beieinander.

Auf der anderen Seite selbst wenn man dann HAM akzeptieren muss, wird es wohl nicht die frühstmögliche Gelegenheit sein sondern der AY Flug.
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ich habe von BA eine kuriose Antwort auf eine Forderung nach Kompensationszahlung erhalten. Es ging um einen Flug JFK-LHR der am Vortag gecancelt wurde, Umbuchung auf Folgetag. Zunächst hatte BA mit „wetterbedingtem Crew Engpass“ argumentiert. Da das Wetter am geplanten Tag an beidem Orten gut war hatte ich um einen Nachweis gebeten.
Antwort von BA: „Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände. Wir werden den von Ihnen angeforderten Nachweis im Falle einer gerichtlichen Klärung gerne zur Verfügung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir derartige interne Unterlagen nicht direkt an unsere Passagiere weitergeben können.“
Da BA nicht bei der SÖP mitmacht, werde ich meinen Schlichtungsantrag an das Bundesamt für Justiz, Schlichtungsstelle Luftverkehr senden. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Weg?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Ich habe von BA eine kuriose Antwort auf eine Forderung nach Kompensationszahlung erhalten. Es ging um einen Flug JFK-LHR der am Vortag gecancelt wurde, Umbuchung auf Folgetag. Zunächst hatte BA mit „wetterbedingtem Crew Engpass“ argumentiert. Da das Wetter am geplanten Tag an beidem Orten gut war hatte ich um einen Nachweis gebeten.
Antwort von BA: „Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände. Wir werden den von Ihnen angeforderten Nachweis im Falle einer gerichtlichen Klärung gerne zur Verfügung stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir derartige interne Unterlagen nicht direkt an unsere Passagiere weitergeben können.“
Da BA nicht bei der SÖP mitmacht, werde ich meinen Schlichtungsantrag an das Bundesamt für Justiz, Schlichtungsstelle Luftverkehr senden. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Weg?

Ja, hatte den Fall da Etihad nicht am SÖP Verfahren teilnimmt.
Dabei heraus gekommen ist nicht viel, es ist ewig nichts passiert und EY hat nicht wirklich auf der Verfahren reagiert.
Am Ende gab es vor dem AG Nürtingen ein Säumnisurteil weil die zwei mal die Fristen nicht eingehalten haben.

Allerdings spricht hier nicht besonders viel gegen den direkten Rechtsweg, selbst wenn es am Ende aU waren hat man hier die sehr gute Chance nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben weil BA absichtlich die Informationen nicht heraus gegeben hat.

Kreative Idee hierzu die bei mir schon funktioniert hat, weiß aber nicht mehr gegen wen, ist ein selbstständiges Beweisverfahren (§485 ZPO) und ein Antrag nach §421 ZPO, da wurde dann ganz plötzlich bezahlt.
 
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MaxiKing

Reguläres Mitglied
02.12.2011
44
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Jetzt kommt das Problem dieser Anspruch ist nicht so einfach durchsetzbar, in der Realität sieht die Lösung dann so aus, weigert sich die Fluggesellschaft bucht man den Flug selbst und lässt sich die Kosten erstatten, notfalls mit Gerichtsverfahren.

Ansonsten hilft nur die HUATA Taktik und die Verantwortlichen so lange zu nerven bis man den gewünschten Anspruch bekommt, hat mich bei AF wegen einer Zeitänderung von 10 Minuten ein paar Wochen gekostent aber am Ende bin ich mit KLM geflogen, hier kommt es auf das Fluggatum und die eigene Motivation Ausdauer an.

Erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Die Alternative mit Finnair würde um 10:20 (35 Minuten früher) abfliegen und um 17:50 (1h45m vor BA) in Hannover ankommen. Es gibt wahrscheinlich noch andere Alternativen, allerdings dachte ich, dass sich BA mit AY und Oneworld einfacher tut.

Da ich bis zum Abflug noch etwas Zeit habe, um mich mit den Hotlines rumzuschlagen, würde ich jedoch gerne wissen, bei wem ich Druck machen muss? British Airways als durchführende Airline oder bei meinem OTA, in diesem Fall TUI.com? Wenn ich mich nämlich bei BA einlogge, wird mir empfohlen, mich beim Reisebüro zu erkundigen.

Vielen Dank!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Die Alternative mit Finnair würde um 10:20 (35 Minuten früher) abfliegen und um 17:50 (1h45m vor BA) in Hannover ankommen. Es gibt wahrscheinlich noch andere Alternativen, allerdings dachte ich, dass sich BA mit AY und Oneworld einfacher tut.

Da ich bis zum Abflug noch etwas Zeit habe, um mich mit den Hotlines rumzuschlagen, würde ich jedoch gerne wissen, bei wem ich Druck machen muss? British Airways als durchführende Airline oder bei meinem OTA, in diesem Fall TUI.com? Wenn ich mich nämlich bei BA einlogge, wird mir empfohlen, mich beim Reisebüro zu erkundigen.

Vielen Dank!

Ein früherer Abflug ist aber schon wieder problematisch, zwar würde ich argumentieren dass die EU-VO im Art. 5 auch einen früheren Abflug von einer bzw. zwei Stunden zulässt, aber es gibt die herrschende Meinung, dass frühstmöglicher Zeitpunkt ein Abflug nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt sein muss.

Grundsätzlich ist für die EU-VO die ausführende Airline ansprechpartner wenn aber durch ein OTA gebucht wurde, wird das ganze nochmal viel komplizierter.
Hier am besten die Doppelstrategie fahren.

Wurde eigentlich geprüft zu welchem Preis der AY Flug zu haben ist? Im Idealfall wäre dieser günstiger dann wäre kostenfreies Storno und Neubuchung dort die eleganteste Lösung.
 
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MaxiKing

Reguläres Mitglied
02.12.2011
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Ein früherer Abflug ist aber schon wieder problematisch, zwar würde ich argumentieren dass die EU-VO im Art. 5 auch einen früheren Abflug von einer bzw. zwei Stunden zulässt, aber es gibt die herrschende Meinung, dass frühstmöglicher Zeitpunkt ein Abflug nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt sein muss.

Grundsätzlich ist für die EU-VO die ausführende Airline ansprechpartner wenn aber durch ein OTA gebucht wurde, wird das ganze nochmal viel komplizierter.
Hier am besten die Doppelstrategie fahren.

Wurde eigentlich geprüft zu welchem Preis der AY Flug zu haben ist? Im Idealfall wäre dieser günstiger dann wäre kostenfreies Storno und Neubuchung dort die eleganteste Lösung.
Alles klar, ich habe noch einen Flug mit AF gefunden, der 5 Minuten nach BA fliegt und damit auch infrage kommen könnte.

Da ich den Flug bei British Airways zu einem unglaublich guten Preis bekommen habe, möchte ich eigentlich nicht stornieren, denn ein günstigeres Angebot wird es nach China definitiv nicht geben.

Dann werde ich wohl morgen nochmals die Hotlines bemühen müssen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Alles klar, ich habe noch einen Flug mit AF gefunden, der 5 Minuten nach BA fliegt und damit auch infrage kommen könnte.

Da ich den Flug bei British Airways zu einem unglaublich guten Preis bekommen habe, möchte ich eigentlich nicht stornieren, denn ein günstigeres Angebot wird es nach China definitiv nicht geben.

Dann werde ich wohl morgen nochmals die Hotlines bemühen müssen.

Wenn ein Rechtsanspruch für den AF Flug gegeben ist, weil eben kurz nach dem eigentlich Start stattfinden soll und die selbe Anzahl an Umstiegen enthält, lässt sich das sehr gut als Druckmittel in der Verhandlung nutzen.

In der Regel wird die Fluggesellschaft dann den allianzeigenen Flug nehmen anstatt den meistens deutlich teureren der Konkurenz.

Daher könnte beim richtigen Sachbearbeiter die Taktik "nehme auch gerne den AY Flug statt dem zustehenden von AF" funktionieren.
Was auch oft funktioniert allerdings noch nicht bei BA getestet ist einen Sachverhalt auf den sozialen Medien zu verbreiten der sachlich ist aber doch die tiefe Verärgerung ausdrückt oft kommt so nochmals Schwung in die Sache.
 
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TDO

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25.02.2013
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VIE
Spielt es eigentlich keine Rolle dass BA 2020 (Datum des Fluges) keine EU Airline mehr sein wird?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Bevor Du andere User beleidigst, wäre es besser gewesen, wenn Du Deine Sichtweise hier dargestellt hättest ;)

Stimmt. Aber ich beleidige nicht andere User, sondern deren, hier: diesen Inhalt. Es ist auch keine Sichtweise, es ist vom UK Gov immer und immer wieder gesagt worden:

https://www.gov.uk/guidance/passenger-travel-to-the-eu-by-air-rail-or-sea-after-brexit

Ich finde es halt schade, dass sich Fake News wie die des Users hier, die derart leicht zu widerlegen sind, verfestigen könnten. Einmal Google reicht! Das Ganze ist keine Frage von "Deal" or "No Deal" Brexit.

Schon im Sommer 2018 hat UK ca. 12.000 EU VO in britisches Recht überführt für die Zeit nach einem Brexit, u.a. die VO 261/04. Wenn es zum Brexit kommt, gilt die VO als nationales Recht fort (wenngleich sie dort natürlich dann geändert werden kann und EuGH Rspr unberücksichtigt bleiben wird).
 
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dreschen

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07.03.2009
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Ruhrgebiet
Stimmt. Aber ich beleidige nicht andere User, sondern deren, hier: diesen Inhalt. Es ist auch keine Sichtweise, es ist vom UK Gov immer und immer wieder gesagt worden:

https://www.gov.uk/guidance/passenger-travel-to-the-eu-by-air-rail-or-sea-after-brexit

Ich finde es halt schade, dass sich Fake News wie die des Users hier, die derart leicht zu widerlegen sind, verfestigen könnten. Einmal Google reicht! Das Ganze ist keine Frage von "Deal" or "No Deal" Brexit.

Schon im Sommer 2018 hat UK ca. 12.000 EU VO in britisches Recht überführt für die Zeit nach einem Brexit, u.a. die VO 261/04. Wenn es zum Brexit kommt, gilt die VO als nationales Recht fort (wenngleich sie dort natürlich dann geändert werden kann und EuGH Rspr unberücksichtigt bleiben wird).

Geht doch ;)
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.928
304
VIE
Ich sitze aktuell in PMI fest, da die Rutsche meiner EW geschossen wurde und man nun versucht da was zu richten.

Statt um 08:05 soll es nun um 12:45 raus gehen.

Verpflegung in Form von 10 € wurde ausgegeben. Ab wann habe ich die Möglichkeit eine Umbuchung zu fordern? Bzw. wie oft können sie noch delayen?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.825
93
Wie stellst du dir vor, dass mitten in der Ferienzeit in PMI mal eben eine ganze Maschine umgebucht wird? Entweder schafft man es die Maschine zu reparieren oder es kommt irgendwann eine Ersatzmaschine zum Einsatz.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.420
9.449
BRU
Wo habe ich nach der Umbuchung eines ganzen Fliegers verlangt? Geht nur um mich...

Diese Frage finde ich in der Tat interessant. Wenn ein Flug mehrere Stunden / auf den nächsten Tag verspätet ist (technical und Airline schickt einen Ersatz o.ä.) - kann ich dann trotzdem Umbuchung auf eine frühere Verbindung verlangen bzw. diese buchen und die Kosten geltend machen? Oder muss ich hier den Ersatz der Airline akzeptieren (bzw. Storno und Kostenerstattung verlangen)?

Zumal da das ja meist Fälle treffen sollte, wo die Airline nicht in der Lage ist, sämtliche Paxe zeitnah auf andere Flüge umzubuchen (sonst würde sie es wohl tun). Also immer nur ein paar Paxe einen früheren Flug nehmen könnten.
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.031
291
NUE
Hallo zusammen, ich habe bei SQ einen Claim für einen Flug im April (ARN-DME-SIN-PER) eingereicht und insbesondere um Rückerstattung von Steuern und Gebühren für ein SK-Leg auf dem Rückflug gebeten, das wegen Streik ausgefallen ist.
Die Antwort:

„As per Swedish High court, EC261 claims must be submitted within 2 months from flight date.
As you have failed to notify us of your claim within 2 months from the flight date, we regret to inform you that we cannot proceed further with your claim.“

2 Monate finde ich schon heftig, scheint jedoch so zu stimmen. Hilft vielleicht jemandem, der mal von Schweden abfliegt.

I.S. Steuern und Gebühren werde ich nochmal nachhaken, das hat ja nichts mit EC261 zutun.
 

MaxiKing

Reguläres Mitglied
02.12.2011
44
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Wenn ein Rechtsanspruch für den AF Flug gegeben ist, weil eben kurz nach dem eigentlich Start stattfinden soll und die selbe Anzahl an Umstiegen enthält, lässt sich das sehr gut als Druckmittel in der Verhandlung nutzen.

In der Regel wird die Fluggesellschaft dann den allianzeigenen Flug nehmen anstatt den meistens deutlich teureren der Konkurenz.

Daher könnte beim richtigen Sachbearbeiter die Taktik "nehme auch gerne den AY Flug statt dem zustehenden von AF" funktionieren.
Was auch oft funktioniert allerdings noch nicht bei BA getestet ist einen Sachverhalt auf den sozialen Medien zu verbreiten der sachlich ist aber doch die tiefe Verärgerung ausdrückt oft kommt so nochmals Schwung in die Sache.
Nach erneutem Anruf war eine Umbuchung auf einmal möglich. Allerdings nun mit CX und BA über Hong Kong und London. Ist nicht perfekt aber für mich in Ordnung, da ich einen Tag früher fliege. Finnair geht anscheinend nicht, da das HEL-HAJ leg nicht von Finnair direkt durchgeführt wird sondern von Norra.

Nochmals vielen Dank für alle Hinweise!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.420
9.449
BRU
Nein aber ich bin auch nicht für deren Wohl und Heimreise verantwortlich

Eben. Angenommen, ein Flug fällt wegen technical aus, die Airline schickt ein Ersatzflugzeug, aber erst am nächsten Tag. Ist sie trotzdem verpflichtet, Paxe nach Möglichkeit auf frühere Verbindungen umzubuchen bzw. kann ich als Pax (wenn sie es nicht tut) mir selber einen Flug buchen und die Kosten dafür verlangen?

Ich hatte durchaus schon Fälle, wo die Airline in so einer Situation umgebucht hat.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ja, klar!

Meist läuft das ja anders: Da wird der Flug formal eben nicht annulliert, sondern gegenüber den Paxen als verspätet kommuniziert.

Und Verspätung bedeutet prinzipiell, eben nicht ersatzweise befördert werden zu können. Da lohnt es, ganz genau hinzuschauen, ob die vermeintliche Verspätung nicht "in Wahrheit" eine Annullierung ist.
 
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