EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.535
15.212
ANZEIGE
dann sind die Airlines nicht konsequent, wenn's um billigste Tickets und Nichtantritt geht, wie z.B. die vielen 1€ "Lose" bei FR Sales

:confused: Verstehe ich nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Passagierrechte gibt's nur fuer Passagiere oder Personen, die wegen einer Annullierung gegen ihren Willen keine Gelegenheit haben, zum Passagier zu werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
:confused: Verstehe ich nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Passagierrechte gibt's nur fuer Passagiere oder Personen, die wegen einer Annullierung gegen ihren Willen keine Gelegenheit haben, zum Passagier zu werden.

Hier sind wohl die Spezialisten gemeint, die sich Tickets zur Spekulation kaufen, 1 Euro Einsatz um die Chance auf 250 bzw. 400 Euro zu haben wenn der Flug dann annulliert wird.
Diese Personen wollen den Flug ja nie ernsthaft antreten.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.500
15.364
www.red-travels.com
:confused: Verstehe ich nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Passagierrechte gibt's nur fuer Passagiere oder Personen, die wegen einer Annullierung gegen ihren Willen keine Gelegenheit haben, zum Passagier zu werden.

es geht um die Käufe von 1€ Sale Tickets die hier und anderswo ständig als Loskäufe für die 261/04 gehalten werden... von denen is auch keiner Willens zu fliegen...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
LG Frankfurt/M. mit Urteil vom 12.9.2017 (2-24 S 237/16) sehr instruktiv zu der Frage

ob das türkische Recht vor einem deutschen Gericht zur Anwendung gebracht werden kann

und dies mit Blick auf die internationale Zuständigkeit bejahend in einem Fall, in dem die Kläger mit einer türkischen Airline von Istanbul nach Frankfurt geflogen und hier mit erheblicher Verspätung angekommen waren, sodass sie auf Grundlage türkischer Fluggastrechte einen Anspruch geltend machten. Hier war das Problem am Ende aber ein ganz anderes, nämlich die Frage, ob die Fluggastrechte (materiell) in den Beförderungsvertrag Eingang gefunden hatten, da die Kläger als Deutsche in Deutschland eben jenen Vertrag geschlossen hatten.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
937
475
Ich hab da mal eine Frage zum denied Boarding, wie ist es wenn ich jetzt sagen wir mal 4 Leute auf dem Ticket habe wie Familie und einer nicht mitfliegen darf und dann alle nicht fliegen, gibts dann für alle die Ausgleichszahlung oder nur einmal?

Im Fall war ner befreundeten Familie beim Vater der Pass verloren gegangen die Airline hat gesagt vorläufiger Reisepass geht nicht. Nach heftigen Diskustieren und hin und her stellt sich raus vorläufiger Pass geht doch am Ende wurden dann alle vier vom Morgens Flug auf Abends umgebucht.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.500
15.364
www.red-travels.com
Schon klar, nur inwiefern soll die Airline "konsequent sein bei Nichtantritt"?

Man könnte wieder ein intelligentes Büro anheuern, was dafür eine Lösung konzipiert, bspw. das Fallnummern etc. am Airport an die Betroffenen Pax ausgehändigt werden, damit kann sich die Airline bei spontan Ausfällen oder Verspätungen dann aber auch nicht gegen ihren Willen nicht zu zahlen wehren.
Annullieren von Flügen zw. 14 Tagen und Flugdatum mal ausgenommen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.242
8.123
HAM
Ich hab da mal eine Frage zum denied Boarding, wie ist es wenn ich jetzt sagen wir mal 4 Leute auf dem Ticket habe wie Familie und einer nicht mitfliegen darf und dann alle nicht fliegen, gibts dann für alle die Ausgleichszahlung oder nur einmal?

Im Fall war ner befreundeten Familie beim Vater der Pass verloren gegangen die Airline hat gesagt vorläufiger Reisepass geht nicht. Nach heftigen Diskustieren und hin und her stellt sich raus vorläufiger Pass geht doch am Ende wurden dann alle vier vom Morgens Flug auf Abends umgebucht.

In diesem Fall vermutlich gar nicht. Verschulden ist hier nicht bei der Airline oder in deren Einflussbereich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Der Beitrag ist etwas undeutlich formuliert.

Wenn man es so verstehen soll, dass ein Reisender mit einem vorläufigen Reisepass an ein Ziel wollte, wo die visafreie Einreise möglich ist die Fluggesellschaft aber dies irrtümlich verneint, dann liegt sehr wohl eine Nichtbeförderung gemäß Art. 4 der EU-Verordnung 261/2004 vor, welche zum Anspruch auf Ausgleichszahlung führt.

Allerdings trift das nur auf einen Reisenden der Gruppe zu, solange es keinen sachlichen Grund gibt warum der Rest der Reisegruppe die Reise nicht antreten könnte, wie zB wenn der einzige Erwachsene ausgeschlossen wird und somit die Kinder ohne Begleitung reisen müssten oder ähnliche Fälle, liegt für den Rest der Gruppe keine Nichtbeförderung vor.

Dass der Check-in bei vorläufigen Dokumenten Probleme hat, kommt übrigens öfters vor der AF-Check-in in NUE musste auch erst nachfragen ob für MRU ein vorläufiger Reisepass ausreichend ist, noch aufwändiger war die Kombination aus beschädigtem Reisepass und ausgestellten Reiseausweis als Passersatz der BPol.
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
219
Planet Earth
Wenn eine Airline ernsthaft Tickets für 1 € verkauft dann hat sie es nicht besser verdient, auch diesen Kunden im entsprechenden Fall eine Ausgleichszahlung zu leisten. Das weiß die Airline ja vorher, dass das auch hier gilt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.535
15.212
Dass der Check-in bei vorläufigen Dokumenten Probleme hat, kommt übrigens öfters vor der AF-Check-in in NUE musste auch erst nachfragen ob für MRU ein vorläufiger Reisepass ausreichend ist

Sowas verstehe ich nicht, das darf nicht sein. Das ist ein Blick in das an der Stelle an Eindeutigkeit nicht zu ueberbietende Timatic. Wer den unterlaesst (als Airlineangestellter), dem fehlt das grundlegende Handwerkszeug.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Sowas verstehe ich nicht, das darf nicht sein. Das ist ein Blick in das an der Stelle an Eindeutigkeit nicht zu ueberbietende Timatic. Wer den unterlaesst (als Airlineangestellter), dem fehlt das grundlegende Handwerkszeug.

Tja, so ist das eben, Fachkräftemangel wo man hinschaut
aber das wird ja bald besser mit unseren hochqualifizierten Zugereisten
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
Sowas verstehe ich nicht, das darf nicht sein. Das ist ein Blick in das an der Stelle an Eindeutigkeit nicht zu ueberbietende Timatic. Wer den unterlaesst (als Airlineangestellter), dem fehlt das grundlegende Handwerkszeug.

Nun was beim Personal im Hintergrund vorging kann ich nicht sagen, ich erinnere mich das ich eben mit meinem frisch ausgedruckten Pass der wirklich nur 3-4 Stunden in NUE aufgeschlagen bin.

Dann kam die Frage wohin dann eben meine Antwort MRU, als diejenige denn Pass kritisch angesehen hatte habe ich ergänzt das der vorläufige Pass dort aber kein Problem ist.
Die Antwort kam dann da müsste sie kurz die Kollegin fragen und ist zum Schalter nebenan nach vielleicht einer Minute kam sie zurück und der Check-in lief ganz normal ab, ich konnte da jetzt kein Problem erkennen, kenne es aber auch anders in SKG hat der grüne Pass für große Verwirrung gesorgt.

Ein Kernproblem wird aber auch darin bestehen, dass viele Leute eben scheuen selbst die Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen, da ist es bequemer alles was ungewöhnlich ist auf die höher gestellten Kollegen zu übergeben.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich hab da mal eine Frage zum denied Boarding, wie ist es wenn ich jetzt sagen wir mal 4 Leute auf dem Ticket habe wie Familie und einer nicht mitfliegen darf und dann alle nicht fliegen, gibts dann für alle die Ausgleichszahlung oder nur einmal?

Im Fall war ner befreundeten Familie beim Vater der Pass verloren gegangen die Airline hat gesagt vorläufiger Reisepass geht nicht. Nach heftigen Diskustieren und hin und her stellt sich raus vorläufiger Pass geht doch am Ende wurden dann alle vier vom Morgens Flug auf Abends umgebucht.


Ich unterstelle jetzt mal, dass die Weigerung rechtswidrig war, da es dir ja offenbar um etwas ganz anderes geht, nämlich darum, wie sich die Nichtbeförderung fluggastrechtlich auf die drei übrigen Paxe auswirkt.

Grundsätzlich ist es so, dass die EU-VO nur dann und dem gegenüber greift, dem die Beförderung auch tatsächlich verweigert wurde.

Es kommt daher im Klagefalle darauf an, die Umstände der Nichtbeförderung genau zu hinterfragen. Denn häufig ist es in der Praxis ja so, dass die Airline das Ticket und die Pässe entgegen nimmt, feststellt: ein Dokument fehlt, und schlicht allen vorm Tresen die Beförderung verweigert.

Ein anderer, offensichtlicher Fall ist, dass z.B. Mutter mit kleinem Kind reist und einem davon vermeintlich das erforderliche Dokument fehlt. Hier liegt es auf der Hand, dass sich die Beförderungsverweigerung auf beide bezieht. Wir haben aber auch die ähnlich gelagerte Konstellation bislang stets durchbekommen, etwa wenn ein Pärchen nach Südamerika reist und einem der beiden die Mitnahme verweigert wird.

Ein anderer Extremfall wäre, dass vier Erwachsene v. Köln nach Berlin fliegen und einer (sagen wir: weil die Crew ihn für krank hält!) nicht mit darf, die anderen aus Solidarität ebenfalls nicht an Bord gehen. Dann wird es schwer, für die drei offensichtlich Gesunden in den Anwendungsbereich der VO zu kommen. Schadensersatz kann es gleichwohl geben geben.

Es gibt aber noch andere Aspekte zu berücksichtigen. Wenn z.B. eine Familie reist, wird häufig zwar jeder von ihnen eine eigene Bordkarte haben, aber (wenn überhaupt) nur eine Buchungsbestätigung vorhanden sein. Die benötigt man aber, um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen. Daraus könnte man im Unkehrschluss folgern, dass es unzulässig ist, auf ein Ticket gebuchte Gruppen auseinanderzureißen - sich folglich die Nichtbeförderung des Einzelnen auf die Gruppe erstrecken muss.

Höchstrichterliche Rechtsprechung findest du zu dem Komplex aber noch keine.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
937
475
Danke für die Antworten! Ich versuchs mal etwas genauer zu erklären wies mir beschrieben wurde

Ich würd sagen es war rechtswidrig weil alle vier waren ja rechtzeitig am richtigen Flughafen für den richtigen gebuchten Flug zur vorgeschriebenen Zeit am Checkin Schalter.
Es war ja der Fehler der Airline die haben gesagt vorläufiger Reisepass reicht für die Reise nicht er darf nicht mit so wie ichs verstanden habe hätten die anderen aber natürlich fliegen können und dürfen wollten die dann aber nicht.
Das eigentliche Problem war halt es hat zu lange gedauert bis die geklärt hatten das ein vorläufiger Reisepass reicht dann war die Checkin Zeit schon rum und der Schalter zu obs jetzt tatsächlich für den Flug noch gereicht hätte oder der Vogel schon weg war keine Ahnung da müsste ich nochmal fragen.
Ende vom Lied war dann das sie den nächsten Flug der Airline gegen Abend gekriegt und dann auch geflogen.

Ich hab ihnen geraten wenn sie aus dem Urlaub zurück sind für jeden die 400 oder vielleicht sogar 600 Euro zu fordern und gucken was zurück kommt, mich interessiert eben nur wie es ist wenn die Airline sagt:
Der Vater bekommt das Geld aber die Mutter hätte mit den Kindern schon mal voraus fliegen können.


Das Thema interessiert mich eben auch weil wir selber vor 3Jahren zu viert mit Kumpels unterwegs waren und der Airberlin Flieger mit 3Leuten überbucht war, wir waren die letzten der Checkin Schlange und am Ende wars kein Problem weil nur einer von uns wirklich wegen nem Termin fliegen musste und wir dann freiwillig gegen 350Euro und zwei Hotelübernachtungen verzichtet haben weils eben eine nette Urlaubsverlängerung war.
Aber das wird ja dann so eine Art Fall sein wo es nix gibt wenn der 4. sagt er fliegt ohne die anderen drei nicht wenn ich das richtig raus lese.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie schon geschrieben: Die Nichtbeförderung dürfte unproblematisch sein, weil das Luftfahrtunternehmen nachweisen muss, ein vertretbares Interesse an der Weigerung gehabt zu haben. Das setzt voraus, dass die Aus- bzw. Einreise ohne den regulären Pass unzulässig gewesen wäre. Da die Airline schon eingesehen hat, dass das ihr Fehler war, dürfte diese Frage also durch sein.

Und die Frage, wie sich dieser Umstand auf die drei anderen FamMitglieder auswirkt, kann mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht abschließend beantwortet werden. Es sollten Argumente dafür gesammelt werden, dass sich die Weigerung, den Vater zu befördern, letztlich auf alle ausgewirkt hat. Dann stehen ihre Chancen gut, ALLE eine Ausgleichszahlung zu erhalten.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.648
229
Ich finde diesen Fall "einer für alle oder alle für einen" sehr spannend. Rein hypothetisch, wie wäre es denn in dem Fall: Ich reise mit +1, der wird (widerrechtlich) das Boarding verweigert. Ich könnte problemlos alleine fliegen, aber leider wurden unsere beiden Koffer wie gerade bei LH oft gesehen beide einer Person zugeschrieben (+1), ich käme also ohne Koffer an. Klingelt die Kasse dann bei mir auch, wenn ich unter den Umständen nicht mitfliege?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Auch hier gilt, dass mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung da viel möglich, aber auch viel keinesfalls gesichert ist.

Auf den fehlenden Koffer alleine würde ich mich nicht stützen. Eher darauf, dass +1 mit zwei Koffern vielleicht überfordert wäre. Die Summe der Argumente macht es am Ende womöglich.

Hab hier gerade vor ein paar Tagen den Fall gehabt, dass bei jemandem der Koffer nicht angenommen wurde. Ohne seinen Koffer hätte er mitfliegen können. Allerdings war die Airline weder bereit, das Gepäck irgendwie zu lagern noch nachzuliefern etc. Da machen wir auch Ansprüche wegen Nichtbeförderung geltend.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.020
Was zum Teufel hindert den Airport, den Koffer anzunehmen? Das Wetter kann doch allenfalls die Verladung unmöglich machen, aber nicht die Abfertigung im Terminal? Sachen gibt es....
 

MaxiKing

Reguläres Mitglied
02.12.2011
44
42
Guten Morgen!

Gebucht wurde ein Flug mit British Airways von Hannover über London nach Shanghai und retour.

05.09.2019 Hannover - London (Heathrow) 20:55 21:30 BA979
05.09.2019 London (Heathrow) - Shanghai (Pu Dong) 22:35 17:00 +1 BA161

13.01.2020 Shanghai (Pu Dong) - London (Heathrow) 10:55 15:55 BA168
13.01.2020 London (Heathrow) - Hannover 17:05 19:35 BA978

Leider wurde seitens British Airways der Nachmittagsflug BA978 LHR-HAJ aus dem Flugplan genommen (annulliert), was ein Ankommen am selben Tag unmöglich macht. Ich wurde darüber von meinem OTA informiert und mir wurden per E-Mail folgende Alternativen angeboten:

"Wir können Ihnen anbieten zurück bis Hamburg zu fliegen. Dann enweder über London mit*British Airways oder über Madrid mit Iberia. Wenn Sie möchten, können wir für Sie dann auch kostenfrei den Hinflug auf Hamburg ändern."

Darüber hinaus wurde mir auch eine Stornierung der Buchung angeboten.

Da ich nicht nach Hamburg fliegen möchte, was auch eine viel spätere Ankunftszeit bedeuten würde, habe ich nach Umbuchung auf Finnair über Helsinki gefragt. Laut OTA und auch persönlichem Anruf bei BA wurde dies aber abgelehnt.

Ist es richtig, dass mir laut Verordnung EG Nr. 261/2004 Artikel 8 Absatz 3 (siehe unten) eine Alternativbefürderung nach Hannover zusteht, obwohl ich mehr als 2 Wochen vor Abflug informiert wurde, oder ist das Angebot einer kostenlosen Stornierung ausreichend? Auf den Hinweis meiner Rechte in E-Mail und am Telefon wurde nicht reagiert. Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für eure Tipps!


(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.