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Vielleicht schaut man sich noch einmal an, wieso BGH Xa ZR 15/10 - vermeintlich! - das "Endziel" einbezogen hat:
Es ging dort um TXL-AMS-AUA (Aruba), TXL-AMS wurde annulliert und die Passagiere auf den nächsten Tag umgebucht. Die Passagiere kamen deshalb einen Tag später in AUA an und wollten nun 600 €. KL und das Berufungsgericht meinten, es gebe nur 250 € für das Segment nach AMS. Dem hat der BGH eine Absage erteilt und - ganz gemäß dem Wortlaut von Art. 7 I - den letzten Zielort, der verspätet erreicht wurde, zum Maßstab für die Entfernung gemacht. Dieser letzte Zielort mit Verspätung war AUA. Dass AUA zufällig auch das Endziel der Reise war, bedeutet nicht, dass das Endziel maßgeblich wäre. Vielmehr unterscheidet der BGH ausdrücklich zwischen dem Endziel und dem letzten Zielort mit Verspätung (Rn. 35).
Bei längeren Aufenthalten wird man deshalb eher begründen müssen, warum eine etwaige Verspätung am Endziel maßgeblich sein soll ("direkter Anschlussflug"?), als dass man sich Gedanken um die Entschädigung für die Verspätung am Zwischenstop machen muss.
Es ging dort um TXL-AMS-AUA (Aruba), TXL-AMS wurde annulliert und die Passagiere auf den nächsten Tag umgebucht. Die Passagiere kamen deshalb einen Tag später in AUA an und wollten nun 600 €. KL und das Berufungsgericht meinten, es gebe nur 250 € für das Segment nach AMS. Dem hat der BGH eine Absage erteilt und - ganz gemäß dem Wortlaut von Art. 7 I - den letzten Zielort, der verspätet erreicht wurde, zum Maßstab für die Entfernung gemacht. Dieser letzte Zielort mit Verspätung war AUA. Dass AUA zufällig auch das Endziel der Reise war, bedeutet nicht, dass das Endziel maßgeblich wäre. Vielmehr unterscheidet der BGH ausdrücklich zwischen dem Endziel und dem letzten Zielort mit Verspätung (Rn. 35).
Bei längeren Aufenthalten wird man deshalb eher begründen müssen, warum eine etwaige Verspätung am Endziel maßgeblich sein soll ("direkter Anschlussflug"?), als dass man sich Gedanken um die Entschädigung für die Verspätung am Zwischenstop machen muss.
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