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Meine Laieneinschätzung:
Ich denke, hier kommt es darauf an, welches Leg für die Verspätung bei der Ankunft in WAW war:
War ausschließlich FRA-WAW verspätet und lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor, könnte Anspruch auf 250 EUR nach EU 261 bestehen. Anspruchsgegner wäre dann LH.War aber auch EWR-FRA verspätet und hat dies z.B. durch ein Verpassen des Anschlusses in FRA zur Verspätung am Endziel geführt, dürfte kein Anspruch bestehen. UA ist keine EU-Fluggesellschaft und der Abflughafen lag nicht in der EU. Codeshares sind dabei irrelevant.
Ich denke, hier kommt es darauf an, welches Leg für die Verspätung bei der Ankunft in WAW war:
War ausschließlich FRA-WAW verspätet und lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor, könnte Anspruch auf 250 EUR nach EU 261 bestehen. Anspruchsgegner wäre dann LH.War aber auch EWR-FRA verspätet und hat dies z.B. durch ein Verpassen des Anschlusses in FRA zur Verspätung am Endziel geführt, dürfte kein Anspruch bestehen. UA ist keine EU-Fluggesellschaft und der Abflughafen lag nicht in der EU. Codeshares sind dabei irrelevant.