Ich habe noch eine Frage wegen Ersatzbeförderung.
Ursprünglich war gebucht HAM-VIE um 21:20
Der zeitlich am dem am nächsten kommende Flug wäre OS172 um 19:50 da gibt es aber nur mehr Tickets in der Business um stattliche 650€
Ansonsten ginge noch EW7750 um 17:30 zu 170€
Was ist hier die vergleichbare Ersatzbeförderung? Geht es um Zeit oder um Reiseklasse?
Ich würde im Zweifelsfall lieber den Flug um 17:30 buchen um keine so hohe Vorleistung erbringen zu müssen. Kann das bei der Einforderung ein Problem sein oder darf man da selbst entscheiden?
Das eine Frage die sich nicht so einfach beantworten lässt, die EU-Verordnung selbst spricht von "vergleichbaren Reisebedingungen" es gibt nun die Meinung das hierrunter auch die höhere Reiseklasse gehört und ersetzt werden muss.
Das ist jedoch sehr umstrittend und bisher nie rechtlich geklärt worden (falls doch gerne das AZ bennen)
Das Problem hier besteht aber auch darin, dass beide beasichtigten Ersatzflüge vor dem ursprünglichen Abflug statt finden, es gibt (auch nicht umumstrittene) Meinung, dass der Wortlaut "frühstmöglicher Zeitpunkt" nur eine Abflugzeit nach dem ursprünglich geplanten Flug sein. Aber auch dies scheint bisher nicht entschieden worden zu sein.
In diesem Fall könnte man aber argumentieren, dass die Lösung der EW Flugs die geeignete und bessere Wahl ist, weil auch die andere Alternative vorher statt findet und die eigentliche Reiseklasse nicht mehr verfügbar ist und ein größerer Schaden entstehen würde.
Daher ist es sinnvoller den EW Flug zu buchen, die Fluggesellschaft sich weigert und die Sache vor Gericht geht hat man auf jeden Fall die besser Argumentation außerdem ist zu bedenken das ein kleiner Betrag eher ohne Verfahren erstattet wird als ein größerer.