ANZEIGE
Noch mal ne Frage in die Runde:
Wie sieht es aus, wenn die Fluggesellschaften behaupten, die Annullierung hätte aufgrund von Corona stattgefunden und dies sei ein außergewöhnlicher Umstand?
Ist schon absehbar, welcher Maßstab an diese "Ausrede" gelegt wird, oder geht dieses Argument immer durch. Meine Einschätzung ist, dass es tatsächliche Gründe geben müsste wie z.B. ein Einreiseverbot o.ä..
...Von der Empfehlung der Kommission wäre diese Meinung aber (meiner Meinung nach) nicht gedeckt.
So zumindest meine Einschätzung!
Bei mir geht es um eine Umbuchung wegen Stornierung/Einstellung einer Strecke.
Gebucht war OSL-CPH-HKG-CPH-OSL mit SK. Ich wurde nun umgebucht auf OSL-CPH-PEK,OSL-CPH,PEK-CPH (ja, tatsächlich in dieser Reihenfolge).
Kann ich darauf bestehen, nach HKG befördert zu werden? SK verkauft schließlich auch Umsteigeverbindungen mit CA.
Dale Keller, chief executive of the Board of Airline Representatives (BAR-UK) called for “a pragmatic solution to a situation where the industry can’t manage the volumes or timelines of the regulation”.
Keller noted: “Fifteen EU member states have issued guidelines [on refund vouchers or credit notes]. The best would be if the UK issued similar guidelines.”
Another aviation source said: “The 15 member states have written to the EC saying ‘Allow vouchers’.
Ich wüsste nicht, dass Voucher heute verboten sind. Niemand hindert die Fluggesellschaften daran, Voucher mit entsprechenden Konditionen anzubieten. Wenn diese passen (also lange Laufzeit, Restwert bleibt erhalten, flexibel online einzusetzen und natürlich höherwertig - schließlich verzichtet der Kunde ja auf die 100% Erstattung in Cash und trägt das Insolvenzrisiko) und hier entsprechend offen kommuniziert wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kunden dies so rigoros ablehnen wie derzeit.Another aviation source said: “The 15 member states have written to the EC saying ‘Allow vouchers’.
Bei mir geht es um eine Umbuchung wegen Stornierung/Einstellung einer Strecke.
Gebucht war OSL-CPH-HKG-CPH-OSL mit SK. Ich wurde nun umgebucht auf OSL-CPH-PEK,OSL-CPH,PEK-CPH (ja, tatsächlich in dieser Reihenfolge).
Kann ich darauf bestehen, nach HKG befördert zu werden? SK verkauft schließlich auch Umsteigeverbindungen mit CA.
Noch mal ne Frage in die Runde:
Wie sieht es aus, wenn die Fluggesellschaften behaupten, die Annullierung hätte aufgrund von Corona stattgefunden und dies sei ein außergewöhnlicher Umstand?
SAS stellt CPH-HKG komplett ein. In Asien wird neben NRT dann nur noch PEK und PVG angeboten und man bucht die Passagiere wohl via PEK und PVG um, den letzten Flug dann eben mit CA oder CX; mit Cathay gibt es laut FT ein Reprotection Agreement.also HKG gebucht und auf PEK umgebucht. Das muss man natürlich nicht akzeptieren. Der Sinn des letzten Satzes erschließt sich mir allerdings nicht.
das wird in vielen Fällen zutreffen, aber was ändert das an der Rechtslage? Ja, vermutlich muss keine Kompensation nach EU-261 gezahlt werden; die restlichen Verpflichtungen aus EU-261 gelten auch bei außergewöhnlichen Umständen (was auch immer das rechtlich sein mag).
Die Airline muss noch alles getan haben, damit der Flub bzw die Beförderung stattfinden kann. Das ist aber kaum denkbar und besonder schwer zu beweisen.
Nee, alles Zumutbare. Wenn man anerkennt, dass Corona die Durchführung des betroffenen "Flubs" jedem Kaufmann wirtschaftlich gleichsam unmöglich macht, dann ist die Sache erledigt.
Gute Nachrichten aus Brüssel: EU-Recht bleibt EU-Recht, auch wenn das Corona-Kabinett Gutscheincodes generieren möchte.
Wenn es stimmt, was der Vertriebsleiter von Schauinsland sagt, dann halten die Airlines sogar den Reisebüros nur Gutscheine für stornierte Flüge hin. Das findet der Mann irgendwie ungerecht. Hindert ihn aber nicht, genau das für sich und seine Branche im Verhältnis zu den Verbrauchern zu fordern.
https://www.faz.net/aktuell/wirtsch...rteilt-reise-gutscheinen-absage-16738497.html
Wie gesagt: Die VO verlangt ausdrücklich keine "unzumutbaren" Maßnahmen, wozu zumindest nach der Rechtsprechung des BGH auch unzumutbare wirtschaftliche Maßnahmen zählen (etwa das Bereithalten von Ersatzflugzeugen an Außenstationen). Die VO ist nicht dazu gemacht, eine Airline, die sich an die Regeln hält, in den Ruin fliegen zu lassen (und nebenbei noch sinnlos die Atmosphäre zu verpesten).
Man könnte es noch etwas weiter differenzieren. Zuerst wird ja geprüft, ob ein Flug aufgrund von "außergewöhnlichen Umständen" gestrichen wird. Mal angenommen, das wird bereits bejaht, aus den Gründen die du zuvor genannt hast. Im nächsten Schritt wird ja dann geprüft, ob alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, um den Flug dennoch durchzuführen. Dann kann es ja eigentlich keinen zumutbaren Grund mehr geben, den Flug trotzdem wie geplant durchzuführen. Denkbar wäre dann ja noch, dass geprüft wird, ob der Einsatz oder das Chartern eines kleineren Flugzeugs zu den Möglichkeiten gehört hat. Viel mehr zumutbare Maßnahmen fallen mir da nicht mehr ein....
Wie gesagt: Die VO verlangt ausdrücklich keine "unzumutbaren" Maßnahmen, wozu zumindest nach der Rechtsprechung des BGH auch unzumutbare wirtschaftliche Maßnahmen zählen (etwa das Bereithalten von Ersatzflugzeugen an Außenstationen). Die VO ist nicht dazu gemacht, eine Airline, die sich an die Regeln hält, in den Ruin fliegen zu lassen (und nebenbei noch sinnlos die Atmosphäre zu verpesten).
In der Tat. Da müsste dann die Airline zu den "Mindestkosten" eines Fluges vortragen: Ich fürchte, dass die relativ zum "Aufpreis" oder zur "Ersparnis" bei kleinerem bzw. größeren Gerät recht hoch sind. Soll heißen: Ob Du zwei, drei Dutzend Passagiere in einen A380 oder einen A330 packst, ist für die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ökologischen Belange etwa so entscheidend wie wenn Deutschland Brasilien 8:1 abfertigt oder Özil als einziger nicht trifft. Auf kontinentalen Strecken mag das im Einzelfall anders aussehen, z.B. bei einem Tausch A321 gegen CR200 oder kleineres. Ob man hingegen mit einem A319 nach SIN fliegen möchte? Vielleicht trotz Tankstop(s) besser als nix.Denkbar wäre dann ja noch, dass geprüft wird, ob der Einsatz oder das Chartern eines kleineren Flugzeugs zu den Möglichkeiten gehört hat.
Interessanter Punkt. Du willst weg von der Auslastung nach Köpfen hin zu einer Einnahme-/Ausgabenrechnung, ja? Das lässt sich auf einigen Strecken mit extremen Ticketpreisen (z.B. MUC-ZRH) sicherlich hören.Randbemerkung: Einzig ein Punkt würde mich für die Verbraucherseite freuen, wenn sie vor Gericht als Erwägungsgrund mitgenommen werden würde: Wenn man die Auslastung berechnet anhand der Anzahl der bezahlten Tickets. Dann müsste die Fluggesellschaft offenlegen, welche Einnahmen für diesen Flug (oder für das Flugpaar) zu verbuchen sind. Wenn sie sich weigert, Tickets zurück zu zahlen, erhöht das den Umsatz für den Flug und würde somit die Wahrscheinlichkeit für außergewöhnliche Umstände verringern...
...und fliegendes Personal zu gefährden. mE auch ein zu berücksichtigender Punkt: die Gesundheit der Mitarbeiter.
EW widerspricht meinem Mahnbescheid (ohne Begründung).
Ich habe soeben Post vom Mahngericht erhalten:
EW widerspricht meinem Mahnbescheid (ohne Begründung).
Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht abgegeben, wenn ich die weitere Gerichtsgebühr von 127€ zahle.
Was würdet ihr machen? Anwalt einschalten? Ist nicht zwingend notwendig, aber evtl. ratsam? Und dann mit Anwalt das weitere Vorgehen besprechen?