EU Fluggastrechte / Annullierung

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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
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DRS, ALC
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der OTA wird wohl nur zahlen, wenn LH ihm zuvor das Geld zurückerstattet hat. Das gilt natürlich besondern, wenn der Kunde den Flug selbst storniert hat.
Kam heute auf meine E-Mail vom OTA


...es sieht so aus, als hätte die Fluggesellschaft die Stornierung bearbeitet.*

Die Rückerstattung muss über die Fluggesellschaft abgewickelt werden und Sie werden von*der Airline*benachrichtigt, wenn das Verfahren*abgeschlossen*ist.

Dies nimmt leider Zeit in Anspruch.

*

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit*freundlichen Grüßen


Das ist doch genau das , was ich in schriftlicher Form vom OTA haben will. Plus die Stornierung von LH sollte langen für ein CB.
 
Zuletzt bearbeitet:

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
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Eine kurz Verständnisfrage:
Das Ticket wurde bei Lufthansa gekauft und musste mehrmals umgebucht werden, als letztes gab es die Umbuchung auf einen direkten Flug mit Aegean, jetzt ist dieser Aegean Flug auch annulliert worden.

Wer ist denn jetzt für den neuen Flug zuständig?
Lufthansa weil dort das Ticket gekauft und dort auch umgebucht wurde oder doch Aegean da ja deren Flug jetzt annulliert wurde?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
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Deutschland
Eine kurz Verständnisfrage:
Das Ticket wurde bei Lufthansa gekauft und musste mehrmals umgebucht werden, als letztes gab es die Umbuchung auf einen direkten Flug mit Aegean, jetzt ist dieser Aegean Flug auch annulliert worden.

Wer ist denn jetzt für den neuen Flug zuständig?
Lufthansa weil dort das Ticket gekauft und dort auch umgebucht wurde oder doch Aegean da ja deren Flug jetzt annulliert wurde?


Aegean ist der richtige Anspruchsgegner. Nach Art. 3 Abs. 5 Fluggastrechte-VO gilt die Verordnung für das "ausführende Luftfhrtunternehmen".
 
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albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
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Aegean ist der richtige Anspruchsgegner. Nach Art. 3 Abs. 5 Fluggastrechte-VO gilt die Verordnung für das "ausführende Luftfhrtunternehmen".

(Hatte ich befürchtet, so wie es aussieht wird Aegean aber nur gegen die Tarifdifferenz umbuchen die dann drei Mal so hoch ist wie das eigentliche Ticket.
Ersatzplan wäre daher das Ticket komplett zu stornieren und bei Lufthansa neu zu buchen.

Aber funktioniert das überhaupt jetzt noch? Weil Hinflug ist ja jetzt Aegean und Rückflug immer noch mit Austrian.)

Hat sich erledigt ich habe eben zur Probe bei Lufthansa angerufen und einfach für jeweils ein neues Datum umgebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
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Halt mal. Ich dachte es ginge um die Ausgleichszahlung.

Wurdest du von LH zwangsumgebucht, oder hast du dem zugestimmt? Wie weit im Vorfeld fanden die Umbuchungen statt?


Also es war so:
Gebucht eigentlich Lufthansa Ticket auf der Lufthansa Website mit Swiss Flügen. Das war noch im Januar die Umbucherrei hat dann so vor 4-5 Wochen angefangen.

Dann wurde Swiss annulliert also angerufen und aus Austrain umgebucht.
Dann wurde Austrian annulliert wieder angerufen und auf Lufthansa umgebucht.
Dann wurde Lufthansa annulliert dann wieder telefoniert auf neue Kombi mit Lufthansa und Olympic umgebucht.
Das wurde auch wieder zwei Stunden später annulliert und dann wieder angerufen gab es den Direktflug mit Aegean.

Der wurde jetzt auch wieder annulliert und jetzt hatte ich eben angerufen und auf ganz neues Datum für Hin und Rückflug umgebucht.
Jetzt geht es wieder mit Austrain hoffentlich am 18.05. los.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
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Deutschland
Also es war so:...


Also es ist m.E. so:

Rückerstattung des Ticketpreises

Den Ticketpreis kannst du dir von LH zurückerstatten lassen. Das ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 VO.

"der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit"

Anspruch auf Ausgleichzahlung

Diesen Anspruch hast du jeweils einmal gegen Swiss, Austrian, Lufthansa und Aegean aus Art. 5 VO sofern die Fristen aus Art. 5 Buchst. c VO unterschritten sind und die Annullierungen nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen. Dabei hängt gem. Art. 7 VO es von der Entfernung ab, wie hoch die Ausgleichazhlung jeweils ist.
 
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albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
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Also es ist m.E. so:

Danke sehr umfangreich Ausgleichszahlung gibt es nicht weil die Annullierung ja immer mehr als 14 Tage vorher kam, aber darum ging es mir auch nicht.

Das mit dem Ticket war schon interessanter aber jetzt habe ich ja wieder einen Flug in der Lufthansagruppe von daher gibt es ja auch da keine Probleme mehr, sollte ich nochmal umbuchen oder erstatten müssen.

Aber die Frage interessiert mich trotzdem:
Wäre gewesen wenn Lufthansa mich nicht so einfach aus Austrian umgebucht und auf Aegean verwiesen hätten und Aegean sagen würde Umbuchung auf den nächsten Flug im neuen Flugplan sechs Tage später kein Problem aber kostet 200 Euro extra?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
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Deutschland
...Wäre gewesen wenn Lufthansa mich nicht so einfach aus Austrian umgebucht und auf Aegean verwiesen hätten und Aegean sagen würde Umbuchung auf den nächsten Flug im neuen Flugplan sechs Tage später kein Problem aber kostet 200 Euro extra?


Ne, nichts 200 Flocken extra. LH muss dich befördern oder dich befördern lassen. Wenn sie das nicht machen, kannst du dir selbst nen Ticket ziehen und von denen die Kosten zurückverlangen.

Es geht jedenfalls nicht, dass du in der Kette an andere Airlines weitergereicht wirdst, die sich dann vollkommen unseriös verhalten und LH lachen auf diese Teilnehmer verweist. LH muss dich transportieren oder deinen Transport organisieren und zwar zum nächstmögliche Zeitpunkt!
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
889
Zu Ryanair, die bedienen mittlerweile alle Erstattungsanfragen (auch solche die eindeutig einen Gutschein ausschließen) mit einem Gutschein und verweisen dann auf folgende Seite:
https://www.ryanair.com/ie/en/useful-info/refund-voucher

Can I receive a cash refund instead of voucher?


You can request a cash refund however bear in mind we will place your request in the cash refund queue until the COVID-19 emergency has passed. We highly recommend using the refund voucher as these are readily available and you can book flights on all Ryanair Group airlines in over 200 destinations in Europe and the Middle East.

Ich würde mal sagen, man spielt mit viel Blabla auf Zeit.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
530
Was heißt da blabla, das ist wenigstens eine ehrliche Ansage.

Andere behaupten, dass es nur aufgrund der Menge an Anfragen so lange dauert, nicht, dass sie in Wirklichkeit gerade gar nichts auszahlen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
889
Andere behaupten, dass es nur aufgrund der Menge an Anfragen so lange dauert, nicht, dass sie in Wirklichkeit gerade gar nichts auszahlen.

Diese Leier hat Ryanair genau so die letzten +-3 Wochen davor gedreht. Immer wieder "please bear with us", "due to the unprecedented amount of requests" u.s.w.
Wohlgemerkt, nachdem sie ihren Kunden die Erstattung angeboten hatten und initial es hieß "we will refund within 7 days". Was bitte ist daran ehrlich? Da ist Trump ehrlicher. Das ist Salamitaktik kombiniert mit Verarschung.

Was heißt da blabla

"You can request a cash refund however bear in mind we will place your request in the cash refund queue until the COVID-19 emergency has passed. "

Das nachdem die Leute das schon vor Wochen explizit angefordert haben und es erst hieß kommt, aber dauert noch was. Und "until COVID-19 emergency has passed" ist extrem dehnbar. Das ist irgend was zwischen Wochen und Jahre.

Heißt sinngemäß, sie pfeifen auf ihre Verpflichtungen mal wieder, es sei denn man zwingt sie. Nix Neues von Ryanair. Erschreckend eigentlich nur, daß auch viele andere Airlines dieselbe unwürdige Show abziehen und damit aktuell Alitalia - nicht gerade die Airline mit der besten Reputation - wie den Klassenprimus aussehen lassen.

Apropos ehrliche Ansage, das wäre dann in etwa:
"Wir wissen, daß wir zur Erstattung binnen 7 Tagen verpflichtet sind. Derzeit kommen wir dieser Verpflichtung aus taktischen Gründen nicht nach.
Wir warten zunächst ab, ob wir uns durch Lobbymaßnahmen vor einer Erstattung drücken können und sollte dies scheitern, werden wir anschließend schrittweise und so langsam wie möglich mit den Erstattungen anfangen, wo wir genügend Druck verspüren."
 
Zuletzt bearbeitet:

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Genau so schaut’s leider aus. Das Einzige was du machen kannst, ist per Klage den Druck zu erhöhen. Nicht weil dann eine Airline vor dir anfängt zu zittern. Aber damit steigen die Kosten für die Airline, weil sie dann deinen Anwalt und ggf. Gerichtskosten auch noch zahlen müssen, und wenn das genügend Leute machen wird die Airline früher oder später zu dem Schluss kommen, dass diese Hinhaltetaktik nicht aufgeht. Gewisse längere Bearbeitungszeiten sehen vermutlich viele ein. Aber einfach mal pauschal zu sagen wir bemühen uns gar nicht zu bezahlen so lange die Krise läuft, naja, das tät ich nicht tatenlos hinnehmen.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
530
@hollaho, jetzt sind sie aber einen Schritt weiter als z.B. LH oder AF. Letztere kommuniziert quasi gar nicht mehr. Aber heißt ja nicht, dass ich, nur weil ich die Aussage ehrlicher als bei anderen finde, das Verhalten gut finde. Im Gegenteil.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
202
4
Ich warte seit 5 Wochen auf die Rückerstattung von 4 Tickets der LH, die Rückerstattung müsste ja eigentlich innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Macht es denn Sinn, dass ganze jetzt über einen Mahnbescheid bzw. Rechtsschutz/Anwalt einzufordern? Lufthansa sagt die Rückzahlung kann auch mal 2 Monate dauern...
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Ich warte seit 5 Wochen auf die Rückerstattung von 4 Tickets der LH, die Rückerstattung müsste ja eigentlich innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Macht es denn Sinn, dass ganze jetzt über einen Mahnbescheid bzw. Rechtsschutz/Anwalt einzufordern?


Natuerlich macht das Sinn. Welche Moeglichkeit hast Du sonst?

(...) Lufthansa sagt die Rückzahlung kann auch mal 2 Monate dauern...

Würdest Du die Quelle dieser Aussage bitte nennen? Das wäre hilfreich.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
202
4
Die Aussage stammt von der Lufthansa Mitarbeiterin die ich am Telefon hatte. Würdet ihr selber einen Mahnbescheid erstellen oder das ganze gleich über den Anwalt laufen lassen?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die Aussage stammt von der Lufthansa Mitarbeiterin die ich am Telefon hatte. Würdet ihr selber einen Mahnbescheid erstellen oder das ganze gleich über den Anwalt laufen lassen?

Das ist Geschmackssache und dürfte u.a. davon abhängig sein, wieviel (eigene) Arbeit man sich machen will, ob man Erfahrungen mit dem Mahnverfahren hat, einen passenden Anwalt kennt, eine RSV besteht, und und und. Im Mahnverfahren besteht natürlich stets die Gefahr, das widersprochen wird und man dadurch Zeit verliert und am Ende doch ins streitige Verfahren muss, sodass der Aufwand vergebens war. Kurzum: Es kommt auf den Einzelfall an, was passend ist.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
202
4
Es gibt wohl noch die Möglichkeit eines Chargeback über meine KK hat jemand hiermit Erfahrung?
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
245
57
Bei mir geht es um eine Umbuchung wegen Stornierung/Einstellung einer Strecke.
Gebucht war OSL-CPH-HKG-CPH-OSL mit SK. Ich wurde nun umgebucht auf OSL-CPH-PEK,OSL-CPH,PEK-CPH (ja, tatsächlich in dieser Reihenfolge).
Kann ich darauf bestehen, nach HKG befördert zu werden? SK verkauft schließlich auch Umsteigeverbindungen mit CA.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Oder per Mahnbescheid die Zinsen sichern.


Leute, macht euch doch nicht mit diesen zimperlichen Methoden lächerlich!

1. Zahlungsaufforderung per Post, Fax oder E-Mail

2. Anwaltliche Zahlungsaufforderung

3. Klage einreichen


Bis zum Einreichen der Klage sind dann vier bis fünf Wochen vergangen. Wer aber auf die Spielchen der Airlines eingeht und denen Vollmachten, Erklärungen, Kopien der Tickets usw zuschickt, der macht sich bei denen nur zum Gespött.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
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Deutschland
Noch mal ne Frage in die Runde:

Wie sieht es aus, wenn die Fluggesellschaften behaupten, die Annullierung hätte aufgrund von Corona stattgefunden und dies sei ein außergewöhnlicher Umstand?

Ist schon absehbar, welcher Maßstab an diese "Ausrede" gelegt wird, oder geht dieses Argument immer durch. Meine Einschätzung ist, dass es tatsächliche Gründe geben müsste wie z.B. ein Einreiseverbot o.ä..
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
@ AirForce

Du hast doch zu genau diesem Thema schon einmal einen thread aufgemacht!?

Im Übrigen: Was ist denn passiert, bisher klang das Ganze bei Dir doch deutlich anders...

Ja, man muss die Airlines gerade in diesen Tagen nicht übermäßig ausnehmen.

Gegen den aktuellen Sturm war alles, was der Luftfahrt in den letzten Jahren zur Last gefallen ist, ein laues Lüftchen. Glaubt mir, denen gehts schlech genug. Vielleicht seid ihr mal gnädig und verklagt sie erst in drei Jahren kurz vor der Verjährung. Aber jetzt ist es wirklich unfair!

Wer will denn trotz Corona nach Asien oder in gefährdete Gebiete. Es ist heuchlerisch, keinen Fuß in diese Länder setzen zu wollen und dann zusätzlich eine Ausgleichzahlung zu fordern!
 
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