EU Fluggastrechte / Annullierung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Danke dafür; an deren Belange muss auch ich in diesen Tagen immer wieder mal erinnert werden. Allerdings zeigen doch die zahlreichen Rückholflüge, dass dieses Risiko beherrschbar ist.
Obwohl mein Verständnis ist, dass die Rückholflüge überwiegend mit Mitarbeitern durchgeführt wurden, die sich freiwillig meldeten? Wenn die Airline also TXL-MUC streicht, dann würde ich dem Gesundheitsgedanken jedenfalls nicht entgegenhalten wollen, dass man ja FRA-AKL trotzdem durchgeführt hat. Dass man mit Freiwilligen unter besonderen Umständen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen Repatriation Flights für das Auswärtige Amt möglich gemacht, kann für meinen Geschmack nicht bedeuten, dass man deshalb den kompletten regulären Flugbetrieb unterhalten müsste, indem man den Crews abverlangt, trotz Ansteckungsgefahr unverändert den Flugplan abzufliegen.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Ich würde die Anspruchsbegründung fertigen und einreichen. Hast du geglaubt EW widerspricht nicht und lässt einen Vollstreckungsbescheid ergehen?

Ich muss gestehen, ich war sogar so naiv und hatte gehofft, EW zahlt einfach.

Aber es scheint im Moment wirklich nur über die Klage zu gehen...
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.382
2.389
DRS, ALC
So das kam mal wieder vom OTA:

Die elektronisch ausgestellten Flugscheine ( Etix - Verfahren ) haben wir gleichzeitig von der Airline angefordert. Sobald wir die Tickets erhalten haben, werden diese zur Erstattung an einen unserer Großhändler weitergeleitet. Dieser reicht sie wiederum zur Erstattung bei der Airline ein. Nachdem die Airline die Stornierung bearbeitet hat, fließt das Geld von der Airline an den Großhändler und von diesem wiederum an uns.

Wir gehen derzeit von einer Bearbeitungszeit der Rückerstattung seitens der Fluggesellschaft von mindestens 8-12 Wochen aus. Wir werden erst Geld erstatten, wenn wir es zuvor von Lufthansa erhalten haben. Wir werden nicht für die Fluggesellschaft in Vorkasse gehen. Ihren gesetzten Fristen wird daher widersprochen, da es außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, ob wir diese einhalten könnne.

Der verbleibende Flugscheinbetrag abzüglich der Bearbeitungskosten in Höhe von 75 Euro pro Person wird Ihnen über Ihre Kreditkarte oder auf Ihr Konto gutgeschrieben. Sofern noch nicht geschehen, teilen Sie uns bitte Ihre Kontoverbindung mit.

Alle Angaben gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft. Sollte eine Stornierung zu den genannten Bedingungen nicht möglich sein, werden wir Sie nach Erhalt der entsprechenden Information umgehend kontaktieren.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich per Mail an*reiseabc@........de

Wir bitten Sie um Verständnis, dass eingehende Stornierungen der Reihe nach bearbeitet werden und eine Antwort manchmal etwas dauern kann.

Mit*freundlichen Grüßen
 

dermaulwurf

Reguläres Mitglied
07.07.2014
29
0
EW hat vor einer Woche meinen Flug nach Paris Ende Mai annulliert. Über das Kontaktformular habe ich danach umgehend eine Erstattung angefordert, da an einem Voucher / Umbuchung kein Interesse besteht. Bisher habe ich aber noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Ist das normal oder sollte ich besser nochmal nachhaken?
 

el toro

Aktives Mitglied
16.12.2009
230
19
FKB
Kurze Frage in die Runde (nachdem ich bei Google nichts gefunden habe): wie schaut auf bei einem Abflug in einem Drittstaat aus, konkret XXX-SIN-FRA, wenn der Zubringer XXX-SIN LH Codeshare (konkret op by MI) und SIN-FRA oby by LH ist? Alles auf einem durchgängigen LH Ticket.

Komme ich in den Anwendungsbereich der VO 261/2004 über Artikel 3 Absatz 1b? Das wäre ja der umgekehrte Fall zum EuGH Urteil C-502/18 (über das ich bei meiner Google Suche gestolpert bin), daher wäre meine Vermutung, dass EU Passagierrechte greifen sollten?

Da XXX (Indonesien) inzwischen Passagierflüge bis 1. Juni eingestellt hat und der Flug in diesem Zeitraum ginge versuche ich es noch mal mit der Frage: EU Recht ja oder nein bei durchgängigem LH Ticket XXX-SIN-FRA mit LH Codeshare auf XXX-SIN (op by MI)?
Mich nervt, dass der Flug aufgrund des Ende Mai anstehenden Zuckerfestes für die Strecke verhältnismäßig teuer war. Auch wenn das Ticket früher oder später noch abgeflogen wird, wäre es günstiger neu zu buchen ;)
 

ChrizZz

Aktives Mitglied
09.09.2016
145
2
STR/FRA
meine.flugstatistik.de
Guten Abend, ich muss mich hier auch Mal melden. Nach so vielen Flügen hat es mich jetzt auch Mal erwischt und ich bin auf dem PC Flug von ZRH nach GRU aufgrund eines Technicals nicht gestartet und erst 11 Stunden später abgeflogen.

Der eigentliche Abflug wäre um 22.45 Uhr gewesen, LX hat mich auf ihre Kosten vom Flieger ins Hotel gefahren und am nächsten Morgen zurück zum Flughafen.

LX beruft sich jedoch auf einen außergewöhnlichen Umstand und sagt, dass sie keine Ersatzmaschine hatten. Daher wollen sie die 600€ nicht zahlen.

Code:
Die für die Rotation vorgesehene Maschine wies eine Beschädigung an der elektrischen Batterieversorgung auf.

Für SWISS hat Sicherheit höchste Priorität. Wir erachten die oben geschilderte Flugannullierung als notwendig und die Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand. Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass unsere Ersatzmaschinen bereits anderweitig im Einsatz waren und dementsprechend keine Ersatzmaschine zeitnah zur Verfügung gestellt werden konnte, habe ich deshalb Ihre Forderung auf Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 abzulehnen.

Damals waren die ersten Coronaauswirkungen spürbar, LX hatte schon einige Langstrecken eingestellt und es standen 2 777 in Sichtweite zur kaputten Maschine. Auch LH hat mir vorher schon bestätigt, dass es sich um einen Fall nach 261/2004 handelt.

Habt ihr Tipps für mich, um die Diskussion abzukürzen? Oder kann sich LX tatsächlich so herausreden?
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.520
1.289
Düsseldorf
Meine Flüge NUE-FRA-DUS von LH wurden annulliert. Habe dann entsprechend Kompensationsleistungen eingefordert. LH hat dies nun aufgrund von außergewöhnlichen Umständen abgelehnt, was zu Erwarten war. Zudem schrieb LH, ich hätte sowieso wenn überhaupt einen Anspruch auf lediglich 250 €, da sich die Kompensation nicht auf die einzelnen Teilstrecken bezieht und es sich bei der Strecke NUE-DUS um eine Kurzstrecke handelt. ich forderte 2 x 250 €. Das Ganze geht jetzt erst mal zur SÖP und dann mal sehen. Denn ich befürchte wenn ich alles gleich zum Anwalt gebe, flattert mir auch noch eine Kündigung der RS-Versicherung ins Haus.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.520
1.289
Düsseldorf
EW hat vor einer Woche meinen Flug nach Paris Ende Mai annulliert. Über das Kontaktformular habe ich danach umgehend eine Erstattung angefordert, da an einem Voucher / Umbuchung kein Interesse besteht. Bisher habe ich aber noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Ist das normal oder sollte ich besser nochmal nachhaken?

Ich würde noch etwas warten, und dann entweder den Weg über die SÖP gehen oder direkt zum Anwalt. Denn unter den derzeitigen Umständen, wird EW wie üblich versuchen das Ganze auszusitzen bzw. wird sowieso erst einen Voucher anbieten und eine Erstattung verweigern.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.520
6.663
Habt ihr Tipps für mich, um die Diskussion abzukürzen? Oder kann sich LX tatsächlich so herausreden?

technischer Defekt als Ursache sollte eigentlich immer ein Verschulden der Fluggesellschaft darstellen. Ich würde mal im Internet suchen, ob es dazu Urteile gab.
Wichtig ist, dass es unstrittig ist, dass ein technischer Defekt am Flugzeug vorlag und die Verzögerung verursachte. Das scheint hier ja nicht bestritten zu werden.
Ich hatte mal vor ein paar Jahren auch einen ähnlichen Fall auf BA (Langstreckenflug konnte wegen technischer Probleme am Flugzeug erst mit drei Stunden Verspätung abfliegen; dadurch wurde der Anschluss verpasst und es war eine Übernachtung in LHR fällig). Damals hat BA auch den Passagieren, die nicht mehr weiterkamen am selben Tag, in LHR ein Hotel zugewiesen, und im Anschluss haben sie nach Einreichen der Forderung über ihr EU-261-Onlineformular problemlos die 600 € pro Pax bezahlt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.520
6.663
Meine Flüge NUE-FRA-DUS von LH wurden annulliert. Habe dann entsprechend Kompensationsleistungen eingefordert. LH hat dies nun aufgrund von außergewöhnlichen Umständen abgelehnt, was zu Erwarten war. Zudem schrieb LH, ich hätte sowieso wenn überhaupt einen Anspruch auf lediglich 250 €, da sich die Kompensation nicht auf die einzelnen Teilstrecken bezieht und es sich bei der Strecke NUE-DUS um eine Kurzstrecke handelt. ich forderte 2 x 250 €. Das Ganze geht jetzt erst mal zur SÖP und dann mal sehen. Denn ich befürchte wenn ich alles gleich zum Anwalt gebe, flattert mir auch noch eine Kündigung der RS-Versicherung ins Haus.

bzgl. der nur ein Mal 250 € hat LH wohl Recht. Dass außergewöhnliche Umstände zur Annullierung geführt haben, wird inhaltlich wohl keiner bestreiten; die Frage ist hier also, wie das rechtlich zu bewerten ist. Ich vermute mal dass eine Pandemie als Grund ausreicht dafür, dass LH keine Kompensation für die Flugstreichung zahlen muss. Es kommt evtl. auch drauf an, wann der Flug gebucht wurde. Falls das erst in den letzten Wochen der Fall war, könnte man argumentieren, dass LH beim Verkauf der Leistung die Situation bereits kannte und sie somit nicht mehr ungewöhnlich war.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
technischer Defekt als Ursache sollte eigentlich immer ein Verschulden der Fluggesellschaft darstellen. Ich würde mal im Internet suchen, ob es dazu Urteile gab.
Wichtig ist, dass es unstrittig ist, dass ein technischer Defekt am Flugzeug vorlag und die Verzögerung verursachte. Das scheint hier ja nicht bestritten zu werden.

Das wird allerdings in der Schweiz anders gesehen und darauf käme es hier (ZRH-GRU) an.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nach so vielen Flügen hat es mich jetzt auch Mal erwischt und ich bin auf dem PC Flug von ZRH nach GRU aufgrund eines Technicals nicht gestartet und erst 11 Stunden später abgeflogen.
Ich weiß zwar nicht, was ein "PC Flug" ist, aber vielleicht lag vor ZRH-GRU noch ein Zubringer aus STR/FRA? Wenn nicht:

Das wird allerdings in der Schweiz anders gesehen und darauf käme es hier (ZRH-GRU) an.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da XXX (Indonesien) inzwischen Passagierflüge bis 1. Juni eingestellt hat und der Flug in diesem Zeitraum ginge versuche ich es noch mal mit der Frage: EU Recht ja oder nein bei durchgängigem LH Ticket XXX-SIN-FRA mit LH Codeshare auf XXX-SIN (op by MI)?

Ob sich die von der Fachwelt immer noch bestaunte Rechtsprechung des EuGH zu OK-OK(EK) so umdrehen lässt, werden wir wohl erst erfahren, wenn Du Deinen Fall dorthin treibst. ;)

Ich meine, dass dieses Urteil bahnbrechend ist, weil es den "Flug" endlich als das begreift, was er sinnvollerweise ist: der zusammenhängende Abschnitt einer Flugreise, also weder die gesamte Reise noch das einzelne Segment noch unbedingt der gesamte Hin- oder Rückflug (der nämlich durch Stopover unterbrochen sein kann). Vor diesem Hintergrund lässt es sich hören, LH als in die EU einfliegendes Luftfahrtunternehmen der EU zu sehen, das für die Unregelmäßigkeit bei seinem ausführenden Codeshare-Partner zwischen Drittstaaten haftet.

Der Unterschied zu OK ist freilich, dass die FluggastrechteVO auf das OK-Segment PRG-DXB isoliert anwendbar ist, während sie das - isoliert - auf DPS-SIN nicht ist. Im ersten Fall geht es also darum, wie weit die Haftung reicht, wenn der Anwendungsbereich der VO eröffnet ist (bis DXB oder bis BKK), während im zweiten - Deinem - Fall die Frage ist, wo der Anwendungsbereich beginnt: erst in SIN oder schon in DPS?

Klar ist: ohne Anwalt und Gericht läuft da nix.
 
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negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
252
78
Das wird allerdings in der Schweiz anders gesehen und darauf käme es hier (ZRH-GRU) an.


Ja, leider wird das in der Schweiz anders gesehen.
In Deutschland würden dir ohne weitere Probleme die EUR 600 ausbezahlt werden.
In der Schweiz bleibt dir nur die Weg zum Gericht und der Ausgang einer solchen Klage ist völlig ungewiss.
 

ChrizZz

Aktives Mitglied
09.09.2016
145
2
STR/FRA
meine.flugstatistik.de
Ich weiß zwar nicht, was ein "PC Flug" ist, aber vielleicht lag vor ZRH-GRU noch ein Zubringer aus STR/FRA? Wenn nicht:
Ich denke PC sollte LX sein. Ursprung war Straßburg->Frankfurt->Zürich->Sao Paulo. LH verweist halt auf Swiss.

Ist das jetzt ein Schweiz Special? Die EU Fluggastrechte sollten doch auch dort greifen? Oder ist der Schlüssel nun der Start in Frankreich?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
EU 261 gilt auch in der Schweiz, allerdings erkennt Swiss nur den Text bei Veröffentlichung, nicht die späteren Interpretationen des EUGH dazu an. Bei Technical bist du da bei Swiss etwas gebissen.
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.328
1.787
MWn haben Flightright&Co bei solchen Klagen gegen LX jeweils die Segel gestrichen. Da es aber ein Ticket mit Start in der EU war, bin ich mir nicht sicher, wie das gehandhabt wird. Falls Du ne Rechtschutz hast, vielleicht dort mal anklopfen?
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
in meinem Fall war ich mit flightright erfolgreich. LX ZRH-MAD gebucht. E90 musste 30 Minuten nach dem Start aufgrund technical umkehren. LX hat die Ausgleichszahlung verweigert, über Flightright haben sie dann aber bezahlt.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
in meinem Fall war ich mit flightright erfolgreich. LX ZRH-MAD gebucht. E90 musste 30 Minuten nach dem Start aufgrund technical umkehren. LX hat die Ausgleichszahlung verweigert, über Flightright haben sie dann aber bezahlt.

Hier ist aber der Fall auch ein anderer: Mit MAD hätte man einen spanischen Gerichtsstand gehabt, der unmittelbar EuGH Rechtsprechung folgt. Bei einem Bestimmungsziel in GRU ist genau das nicht der Fall, sodass nur ZRH mit seinen Schweizer Besonderheiten bliebe.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich denke PC sollte LX sein. Ursprung war Straßburg->Frankfurt->Zürich->Sao Paulo.
Solange Du keine Details zu den Flügen nennst, insbesondere die Flugnummern, kann Dir niemand wirklich helfen.

An diesem Fall zeigt sich übrigens sehr schön der Unterschied zwischen einer anwaltlichen Beratung und einer schematischen Behandlung durch die Fluggastrechteportale: Wer nur an ZRH-GRU denkt, kommt nicht weit. Der Fall zeigt zudem, dass die für eine kostenpflichtige Erstberatung anzusetzende Zeit schon durch die Klärung des Sachverhalts rasch verbraucht sein kann. Beim Arzt zahlt man selbstverständlich für Anamnese und Diagnose. Das ist beim Anwalt nicht anders.
 

ChrizZz

Aktives Mitglied
09.09.2016
145
2
STR/FRA
meine.flugstatistik.de
Solange Du keine Details zu den Flügen nennst, insbesondere die Flugnummern, kann Dir niemand wirklich helfen.

Sorry, da bin ich wahrscheinlich schon LH/LX geschädigt.

Es war ein LH Ticket von Straßburg Hauptbahnhof nach Sao Paulo. Die Strecke Straßburg nach Frankfurt mit dem LH3761 Bus, anschließend mit LX1077 (als LH5778 Codeshare) nach Zürich und von dort aus mit LX92 (als LH5898 Codeshare) nach Sao Paulo. Der Flug wurde unter LX7092 am Folgetag nachgeholt.

LH verweist auf LX als durchführende Fluggesellschaft, sagt aber:

Code:
Ihr Flug LX 92 am 13. März fällt in den Geltungsbereich der EU Verordnung 261/04.
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
245
57
SAS stellt CPH-HKG komplett ein. In Asien wird neben NRT dann nur noch PEK und PVG angeboten und man bucht die Passagiere wohl via PEK und PVG um, den letzten Flug dann eben mit CA oder CX; mit Cathay gibt es laut FT ein Reprotection Agreement.

@TS236: Ich würde einfach nochmal ein paar Tage abwarten, vielleicht dauert es ja noch ein bisschen, bis die Partnerflüge bestätigt wurden und in der Buchung sichtbar werden. Anrufen kannst Du dann immer noch. Anspruch nach HKG umgebucht zu werden besteht auf jeden Fall.

Du hattest recht, mittlerweile bin ich nach HKG umgebucht worden.

Habe nur ein kleines Problem: Ankunft in Oslo war ursprünglich um 9:20, durch die Umbuchung ist das jetzt aber 22:00.
Stehen mir deswegen 600 Euro Kompensation zu?
SAS will auf keine andere Verbindung umbuchen (es gäbe eine mit SQ mit SK-Flugnummer auf SIN-CPH).
Die Tatsache, dass sie sich dann die 600 Euro sparen können, wäre das einzige Argument, was ich dann noch hätte, um auf eine andere Verbindung umgebucht zu werden.