EU Fluggastrechte / Annullierung

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asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
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@TAPulator,

irgendwie wollen wir das gleiche, haben nur unterschiedliche Sichtweisen.
Hoffen wir, dass wir die Krise (egal in welcher weise) halbwegs verlustfrei überstehen und jeder zu seinem gewünschten Ergebnis kommt. Egal ob Gutschein, Umbuchung oder Geld.


Jepp. Airlines und Reiseveranstalter schicken Leute in Kurzarbeit. Die soll nicht Verluste verringern, sondern mangelnde Auslastung kompensieren. Die Uschi vom checkin kann ganz sicher auch Refunds bearbeiten.
Das die ganze Reiseindustrie auf Zeit spielt, ist doch klar.
 
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konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
0
Fröndenberg
Was ist denn nun mein Germanwings Gutschein noch wert?
Wie bekomme ich meine $ 600,- Telefonkosten von Iberia zurück, die mich mit mehreren Mails aufforderten, deren Storno neu zu buchen?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Eine generelle Frage: darf eine britische Airline jetzt bei Tickets, die vor dem Brexit gebucht wurden, darauf berufen, dass das EU-Recht hinsichtlich der Rückabwicklung jetzt nicht mehr gilt? Nach meinem Laeinverständnis müsste doch das Recht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten, Brexit hin oder her.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.503
15.159
Mein Verstaendnis ist, dass die mindestens waehrend der Uebergangsphase weitergelten.

Sollte sich dies aendern gilt die jeweils aktuelle Rechtslage, nicht die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
VO (EG) Nr. 261/2004 und Brexit hatten wir schon mehrfach, u.a. auch in diesem Thread.

UK hat die VO mit dem EU (Withdrawal) Act 2019 in nationales Recht überführt. Auch wenn EU Recht keine Anwendung mehr findet, dann sind die Bestimmungen (fürs erste) inhaltsgleich im nationalen Recht des Königreichs.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Frage wird halt sein, inwiefern die dortigen Gerichte weiterhin der Linie des EuGH folgen. Ohne dessen Rechtsprechung und Rechtsfortbildung ist die VO bekanntlich nur ein knapp ausreichender Gesetzgebungsversuch. Die Schweiz macht ja vor, wie man Fluggastrechte draufschreibt, ohne dass welche drin sind.

Und was die Frage von @Andy anlangt: Unabhängig vom Brexit bleibt die britische Airline natürlich dem in der EU geltenden Recht unterworfen, sofern Dein Abflug hier stattfindet.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
VO (EG) Nr. 261/2004 und Brexit hatten wir schon mehrfach, u.a. auch in diesem Thread.

UK hat die VO mit dem EU (Withdrawal) Act 2019 in nationales Recht überführt. Auch wenn EU Recht keine Anwendung mehr findet, dann sind die Bestimmungen (fürs erste) inhaltsgleich im nationalen Recht des Königreichs.

Wenn jetzt die EU sagt: „Bei Rückabwicklung nur Barerstattung“ und UK sagt: „bei Rückabwicklung Gutschein erlaubt“, kann sich eine UK Airline auf die britische Regelung beziehen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nochmal: Wenn die VO 261 auf Deinen Flug Anwendung findet, spielt der Brexit überhaupt keine Rolle. Sie gilt ja auch für Airlines aus Staaten, die noch nie in der EU waren und das voraussichtlich auch nie werden.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Was ist denn nun mein Germanwings Gutschein noch wert?
Wie bekomme ich meine $ 600,- Telefonkosten von Iberia zurück, die mich mit mehreren Mails aufforderten, deren Storno neu zu buchen?

Genau das ist es. Was soll man denn bei dem modernen Flugmarkt mit einem Gutschein. Wenn ich eine Reise über KLM nach NYC buche, dann mache ich das doch, weil ich nach NYC will und nicht, weil ich einen Vertrag mit KLM schließen will. Meine nächste Reise würde dann evtl. mit LH oder Emirates durchgeführt, so dass mir der Gutschein gar nichts bringt.

Die Gutscheinlösung wäre für die Airlines der absolute Jackpot! Für den Fluggast wäre es ein Alptraum. Besonders wenn eine Airline broke geht, kann man sich den Gutschein in die Haare schmieren!
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Wenn ich eine Reise über KLM nach NYC buche, dann mache ich das doch, weil ich nach NYC will und nicht, weil ich einen Vertrag mit KLM schließen will. Meine nächste Reise würde dann evtl. mit LH oder Emirates durchgeführt, so dass mir der Gutschein gar nichts bringt.
Gut, im Fall NYC unwahrscheinlich, aber mal angenommen du willst irgendwohin, wo KLM dann gar nicht mehr hinfliegt...
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.382
2.390
DRS, ALC
Habe eine über OTA gebuchte LH Reise jetzt stornieren können. LH hat die Stornobestätigung mir zugeschickt. Nun den OTA zur Zahlung auf das Zahlungsmittel aufgefordert. Ist die gesetzte Frist von 7 Tagen zur Zahlung ausreichend ?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich mache gerade einen Anspruch gegen LH geltend. Jetzt haben die mich nach meiner außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung gebeten, eine Vollmacht einzureichen. Natürlich viel zu spät für § 174 BGB.

Was ist eure Erfahrung damit? Zahlen die dann nach dem Einreichen der Vollmacht, oder ist das nur eine Hinhaltetaktik?

Wollte eigentlich langsam mal die Klage einreichen!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.460
3.260
Düsseldorf
www.drboese.de
Forder doch mal den Bademeister auf, zu erstatten ;-)

Ne, im Ernst: Schuldner ist die Airline. 7 Tage Frist setzen per Mail und gut! Nach Ablauf der Frist entweder Klage erheben (kann man auch ohne Anwalt) oder einen Anwalt beauftragen.


Ich mache gerade einen Anspruch gegen LH geltend. Jetzt haben die mich nach meiner außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung gebeten, eine Vollmacht einzureichen. Natürlich viel zu spät für § 174 BGB.

Was ist eure Erfahrung damit? Zahlen die dann nach dem Einreichen der Vollmacht, oder ist das nur eine Hinhaltetaktik?

Wollte eigentlich langsam mal die Klage einreichen!

Ich teile LH als RA immer mit, dass man sich solche Spielchen bei mir sparen kann und schlicht direkt an den Passagier zahlen kann, wenn man Zweifel an meiner Bevollmächtigung hat. In vielen Fällen wird auch nach der Vollmacht die Zahlung verweigert.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Habe eine über OTA gebuchte LH Reise jetzt stornieren können. LH hat die Stornobestätigung mir zugeschickt. Nun den OTA zur Zahlung auf das Zahlungsmittel aufgefordert. Ist die gesetzte Frist von 7 Tagen zur Zahlung ausreichend ?
Tangential zum Thead: Wie hast du das geschafft? Hat der OTA erstattet?

LH sagt bei mir gerade, dass nur der OTA was machen kann, OTA sagt, LH muss was machen.
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Im Mai habe ich auch noch die folgenden Flüge "im Feuer", die vermutlich bald annulliert werden:

14.05.2020 U27656 LUX-LIS
18.05.2020 EW603 LIS-CGN

In beiden Fällen wünsche ich mir die Erstattung des Ticketpreises, weshalb ich natürlich aktuell noch keine Gutscheine o.Ä. angenommen habe sondern auf die Annullierung der Flüge warte.

Bezüglich des Hinflugs mit EasyJet mache ich mir weniger "Sorgen" - hier ist eine Erstattung des Flugpreises über das Callcenter ja offenbar noch möglich.

Den Rückflug mit Eurowings hatte ich allerdings mit Meilen gebucht. Meilen, die anderenfalls verfallen wären. Wie würdet ihr hier vorgehen? Erstattung der Meilen (mit Gültigkeit bis wann?) und der gezahlten Steuern & Gebühren schriftlich einfordern?

Danke für euer Feedback!
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
...Ich teile LH als RA immer mit, dass man sich solche Spielchen bei mir sparen kann und schlicht direkt an den Passagier zahlen kann, wenn man Zweifel an meiner Bevollmächtigung hat. In vielen Fällen wird auch nach der Vollmacht die Zahlung verweigert.

Stimmt, guter Tipp. Gehe auch von einer Hinhaltetaktik aus. Spätestens Donnerstag reiche ich die Klage ein!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich teile LH als RA immer mit, dass man sich solche Spielchen bei mir sparen kann und schlicht direkt an den Passagier zahlen kann, wenn man Zweifel an meiner Bevollmächtigung hat. In vielen Fällen wird auch nach der Vollmacht die Zahlung verweigert.

Seitdem LH einmal von mir eine Vollmacht für meine Selbstvertretung verlangt hat (ja, richtig gelesen!), schicke ich die Vollmacht immer gleich mit: Dann kann der Hubot sein Häkchen auf seinem Laufzettel machen, und weiter geht's.
 
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waldmeister

Neues Mitglied
20.04.2020
1
0
Ich habe mal eine Frage bezgl. eines anulierten Fluges mit Ryanair.
Ryanair bietet mir eine kostenlose Umbuchung oder eine Erstattung.

Verstehe ich das richtig, das mir Ryanair bei der kostenlosen Umbuchung nur die Gebühren für die Umbuchung erstattet und
ich etwaige Mehrkosten für den Flugpreis des neuen Fluges selber zahle oder kann ich umbuchen ohne Zuzahlung,
egal was der neue Flug kostet?
 
Zuletzt bearbeitet:

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
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Ich habe mal eine Frage bezgl. eines anulierten Fluges mit Ryanair.
Ryanair bietet mir eine kostenlose Umbuchung oder eine Erstattung.

Verstehe ich das richtig, das mir Ryanair bei der kostenlosen Umbuchung nur die Gebühren für die Umbuchung erstattet und
ich etwaige Mehrkosten für den Flugpreis des neuen Fluges selber zahle oder kann ich umbuchen ohne Zuzahlung,
egal was der neue Flug kostet?

Meiner Erfahrung nach letzteres. Wenn dein Flug annulliert wurde kannst du dir bei Ryanair entweder den Flugpreis erstatten lassen oder auf einen anderen Flug umbuchen. Der andere Flug kann dabei auf einer völlig anderen Strecke liegen (Einschränkungen könnte es bei Domestic/International Flügen geben).

Ich selbst habe zum Beispiel erfolgreich FEZ-BCN im März (nach Annullierung) auf FRA-LIS im Juni ohne jegliche Zuzahlung umbuchen können. Gebuchte Addons, wie Koffer, Priority etc. werden ebenfalls kostenfrei übertragen...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.521
6.664
Habe eine über OTA gebuchte LH Reise jetzt stornieren können. LH hat die Stornobestätigung mir zugeschickt. Nun den OTA zur Zahlung auf das Zahlungsmittel aufgefordert. Ist die gesetzte Frist von 7 Tagen zur Zahlung ausreichend ?

der OTA wird wohl nur zahlen, wenn LH ihm zuvor das Geld zurückerstattet hat. Das gilt natürlich besondern, wenn der Kunde den Flug selbst storniert hat.