EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
ANZEIGE
Die Verordnung ... ist dahin auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

[h=2]EuGH, 12.09.2018 - C-601/17[/h]
 
  • Like
Reaktionen: Reisinger850

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Ja, Forderung an Airline über 1000€ stellen. Wenn die selber dem Reisevermittler was erstatten ist deren Problem. Forderungsinhaber bist du, nicht das Reisebüro. Airline muss auch Provision des Reisevermittlers mit zahlen laut Urteil.
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Richtig, Airline hätte nicht via original form of payment erstatten dürfen sondern nach EU261 es an dich auszahlen müssen.
Ist natürlich IATA Standard, dass es an die original FOP zurückgeht, aber das ist dem Gesetz ja egal.
Nächster Schritt wäre dann Übergabe an Anwalt, EW kann sich das Geld dann selber zurück von der OTA holen.

Im Übrigen (fyi): (O)TAs dürfen gar nicht mehr ihre eigenen (oder eines Mitarbeiters) Kreditkarte verwenden, entweder cc vom Kunden oder sonst nur Zahlung per invoice / cash.
Grund dafür waren die vielen Pleiten von OTAs, die alle ihre Tickets mit ccs bezahlt haben, die dann nicht mehr gedeckt waren und natürlich die hohen cc Kosten für die Airline.

https://www.iata.org/contentassets/6a46e072439a44fd9d88f2e3ccfb8a22/reso_890.pdf
The Agent may not accept any other card or payment method that uses the Member/Airline’ card acceptance merchant agreement, including any card issued in the name of the Agent or any Person permitted to act on behalf of the Agent, unless specifically authorised by such Member/Airline

Wer es dennoch macht, kann eine schöne Gebühr der Airline sich einfangen, bei einigen Airlines sogar über 5% des Kaufpreises + ADM fixed fee
Gibt es dazu eigentlich auch schon ein Urteil?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Warum eigentlich nicht - ich bin mir zwar nicht sicher ob eine StA das von sich aus verfolgen muss, aber so etwas wird doch bestimmt schon jemand angezeigt haben.

Von Bagatellen lässt sich bei durchschnittlichen Ticketpreisen wohl nicht mehr reden, weshalb auch ohne Strafantrag die Strafverfolgung aufzunehmen ist (§§ 263 Abs. 4, 248a StGB) - von der Gewerbsmäßigkeit ganz zu schweigen.

Allerdings hat der gemeine Fluggast anderes zu tun, als seinem Ärger über den gestrichenen Flug bei der Staatsanwaltschaft Luft zu machen. Und wer weiß, wie schwierig es sein kann, einem Zivilrichter die Grundzüge des Fluggastrechts beizubringen, wird ahnen, mit welchem Begründungsaufwand man einem überlasteten Staatsanwalt erklären muss, warum hier ein Anfangsverdacht besteht.

Zu prüfen wäre insbesondere, ob die betreffenden Airlines bei der Buchung keinen Hinweis geben, dass die Durchführung des Fluges unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigung steht. Sicher ist aber, dass - anders, als hier behauptet wurde - die zivilrechtlichen Regeln über die anfängliche Unmöglichkeit nicht genügen, um den Verkauf dieser Tickets "unproblematisch" zu machen.
 
  • Like
Reaktionen: frabkk

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Von Bagatellen lässt sich bei durchschnittlichen Ticketpreisen wohl nicht mehr reden, weshalb auch ohne Strafantrag die Strafverfolgung aufzunehmen ist (§§ 263 Abs. 4, 248a StGB) - von der Gewerbsmäßigkeit ganz zu schweigen.

Allerdings hat der gemeine Fluggast anderes zu tun, als seinem Ärger über den gestrichenen Flug bei der Staatsanwaltschaft Luft zu machen. Und wer weiß, wie schwierig es sein kann, einem Zivilrichter die Grundzüge des Fluggastrechts beizubringen, wird ahnen, mit welchem Begründungsaufwand man einem überlasteten Staatsanwalt erklären muss, warum hier ein Anfangsverdacht besteht.

Zu prüfen wäre insbesondere, ob die betreffenden Airlines bei der Buchung keinen Hinweis geben, dass die Durchführung des Fluges unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigung steht. Sicher ist aber, dass - anders, als hier behauptet wurde - die zivilrechtlichen Regeln über die anfängliche Unmöglichkeit nicht genügen, um den Verkauf dieser Tickets "unproblematisch" zu machen.

Meiner Kenntnis nach (und nein, ich war es nicht), wurde eine entsprechende Anzeige im Falle der Verantwortlichen bei EW bei der StA DUS erhoben. Dies hat erwartungsgemäß zu nichts geführt.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Sicher ist aber, dass - anders, als hier behauptet wurde - die zivilrechtlichen Regeln über die anfängliche Unmöglichkeit nicht genügen, um den Verkauf dieser Tickets "unproblematisch" zu machen.

Entscheidend ist doch die zivilrechtliche Seite, die den Fragesteller interessiert.

Was würde ihm die strafrechtliche Aufarbeitung nutzen, außer vielleicht eine marginale Verbesserung der Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche im Insolvenzfalle...

:)
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Meiner Kenntnis nach (und nein, ich war es nicht), wurde eine entsprechende Anzeige im Falle der Verantwortlichen bei EW bei der StA DUS erhoben. Dies hat erwartungsgemäß zu nichts geführt.

OK - mich hat es nicht getroffen deswegen kann ich da imho auch nicht klagen. Wenn ich aber schon Anzeige erstellen würde dann würde ich auch dafür sorgen das die verfolgt wird :)

Hans
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Anzeige kannst du auch stellen, wenn du nicht das Opfer einer Tat bist. Du kannst dann lediglich kein Klageerzwingungsverfahren durchlaufen.
 

concorde2000

Reguläres Mitglied
25.06.2020
25
1
Bei Swiss gab es Unregelmäßigkeiten, daher musste ich eine Nacht im Hotel buchen, Taxikosten, eine Mahlzeiten auslegen von etwa insgesamt 300 EUR.

Jetzt schreiben die:

Es tut uns leid, dass Ihr Flug dass Ihre Flugreise mit SWISS annulliert werden musste. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.
Die Annullierung Ihrer Flüge beruhteauf der aktuellen Situation infolge der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus. Die damit einhergehenden drastischen Auswirkungen sowie die globalen Folgen für den Luftverkehr machten eine Flugplanreduzierung unumgänglich.



Ich habe mir Ihre Unterlagen angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Auslagen in Höhe von EUR 120.00 erstatten kann.

Dazu ein Link, wo ich mir es auszahlen kann.

Kann ich mir die 120 eur schon mal auszahlen oder verfällt damit der Anspruch, auf die restliche Kosten?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Hört sich etwas viel an? Waren die Ausgaben gerechtfertigt? Wie weit war die Strecke? Wie teuer das Essen? Was für eine Hotelkategorie? An welchem Ort?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hallo,war eine Nacht in München für 150 EUR, 4 Sterne Hotel. Taxi 2x 70 EUR vom Flughafen zum Hotel und zurück. Eine Mahlzeit 20 EUR.

Ich könnte mir vorstellen, dass du es etwas zu sehr ausgereizt hast! Es heißt ja immer "angemessen" in diesem Kontext. Also was gab es für Alternativen? Ich muss nicht die billigste Spelunke nehmen aber ob es ein 4 Sterne Hotel sein muss? Dazu die hohen Taxikosten! Das kann gerechtfertigt sein, wenn es keine alternativen Verkehrsmittel gibt. Jedenfalls ist der Fluggast auch auf Schadensbegrenzung verpflichtet!
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Jo, denke auch das war zuviel des Guten.

Als Richtschnur:
-3 Sterne Hotel (unabhängig von Reiseklasse)
-10€ je Mahlzeit (unabhängig von Reiseklasse)
-Taxi kann man unter Umständen nehmen, aber 140€ für München?

Ich denke die 120€ passen ganz gut, wenn nicht gerade Messezeit / Oktoberfest war, alles überbucht war und du zu einer Zeit gestrandet bist, wo keine S-Bahnen mehr fuhren...
 
A

Anonym-36803

Guest
150€, gerade kurzfristig in München gebucht, finde ich jetzt nicht allzu teuer für ein Hotel. Ob es jetzt unbedingt ein Taxi sein musste, könnte man m.M.n. diskutieren, ich hätte wohl den ÖPNV genommen, aber so unrealistisch hoch finde ich die 300€ jetzt auch wieder nicht.

Heißt dann aber für die Zukunft, wenn sie jetzt auch bei solchen Erstattungen anfangen rumzuzicken: Anstellen und Voucher ausstellen lassen.
 
  • Like
Reaktionen: sweet

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
150€, gerade kurzfristig in München gebucht, finde ich jetzt nicht allzu teuer für ein Hotel

Man muss dazu sagen, dass die Airline natürlich beweisen müsste, dass es an dem Tag günstigere Hotels gab, der pauschale Einwand "zu teuer" genügt nicht.

Heißt dann aber für die Zukunft, wenn sie jetzt auch bei solchen Erstattungen anfangen rumzuzicken: Anstellen und Voucher ausstellen lassen.

Ohnehin ist die Airline zuerst am Zug. Erst wenn sie nicht aktiv anbietet ("Bitte stellen Sie sich in die lange Schlange dahinten wegen eiens Vouchers für Ihre Betreuungsleistungen") kann man selbst auf Suche gehen. Ich würde sogar (sicherheitshalber) sagen: Erst, wenn sie trotz Aufforderung sich nicht rührt.
 
Zuletzt bearbeitet:

concorde2000

Reguläres Mitglied
25.06.2020
25
1
150€, gerade kurzfristig in München gebucht, finde ich jetzt nicht allzu teuer für ein Hotel. Ob es jetzt unbedingt ein Taxi sein musste, könnte man m.M.n. diskutieren, ich hätte wohl den ÖPNV genommen, aber so unrealistisch hoch finde ich die 300€ jetzt auch wieder nicht.

Heißt dann aber für die Zukunft, wenn sie jetzt auch bei solchen Erstattungen anfangen rumzuzicken: Anstellen und Voucher ausstellen lassen.

Danke für eure Antworten.

Der Serviceschalter war abends nicht mehr besetzt, daher habe ich selbst gebucht. Telefonisch konnte man mir nicht helfen und gesagt, selbst buchen und dann einreichen per eMail.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Also die 120 passen! Ich würde auch nicht mehr als Airline zahlen, nur damit sich der Passagier im Zentrum vergnügen kann. Alles andere muss SWISS daher nicht zahlen! Es gibt ja schließlich auch in direkter Flughafennähe Hotels die nicht mal so teuer sind (zur Not in Erding/Freising). Wenn ich mir jedenfalls bei Booking auch sehr kurzfristige Raten angucke, dann sind die 120 Euro absolut als ausreichend anzusehen!
 
Zuletzt bearbeitet:

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Ob es jetzt 120€ sind, oder 150. 140€ fürs Taxi zum Hotel ist halt schon heftig.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.087
7.431
LEJ
Ob es jetzt 120€ sind, oder 150. 140€ fürs Taxi zum Hotel ist halt schon heftig.

Sehe ich auch so. Für eine Nacht, in direkter Nähe zum Flughafen, von heute auf morgen, werden derzeit ~100€ aufgerufen (Novotel, Holiday Inn, Grand Excelsior). Wenn man da noch 30€ Taxikosten (hochgegriffen) draufrechnet, ist man schon eher bei einem normalen Niveau.

@concorde2000
Warum musste es denn ein Hotel in der City sein? Waren die Hotels am Airport belegt?
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Für was genau?
Auszahlung an Kunden und nicht an Reisevermittler oder via original FOP? Falls ja, jedes EU261 Urteil wird es dann überwiesen, normalerweise ja auch an die Anwaltskanzlei des Klägers
Genau.
Die Frage war nur, ob ich den Anspruch auch nach fehlerhafter Erstattung durchsetzen könnte. Notfalls wohl per Klage...
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Wie ist eigentlich Artikel 8 Abs. 1 lit. c zu bzgl. Plätze zu interpretieren?
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Wäre es hiermit auch möglich später die Buchung auf eine andere Airline zu verlangen, da der ursprüngliche Anbieter (OE) die Strecke eingestellt hat?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Warum denn 3* Hotel, wenn man von einer 5* Airline kommt?

Hehe... :D

Weil die genaue Qualität der Unterbringung nicht festgelegt ist. Daraus folgt "mittlere Art und Güte".

Wäre es hiermit auch möglich später die Buchung auf eine andere Airline zu verlangen, da der ursprüngliche Anbieter (OE) die Strecke eingestellt hat?

Willkommen im Boot. Blätter ein paar Seiten zurück. Es scheint strittig zu sein, gibt gute Argumente dafür und dagegen in der Literatur. Der Weg des geringsten Widerstandes dürfte die Flucht ins nationale Recht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: pcfabian und hollaho