EU Fluggastrechte / Annullierung

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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
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Willkommen im Boot. Blätter ein paar Seiten zurück. Es scheint strittig zu sein, gibt gute Argumente dafür und dagegen in der Literatur. Der Weg des geringsten Widerstandes dürfte die Flucht ins nationale Recht sein.

Das nationale Recht gibt dir einen Anspruch auf Herstellung des Werkes unter Einschaltung von Dritten, die der Besteller bestimmt, zu einem ebenfalls von dem Besteller frei gewählten Zeitpunkt?
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
Ich hatte Anfang der Woche den eigentlich erst frisch wieder ins Programm genommenen HAJ-STR mit EW für nächsten Donnerstag gebucht. War wohl doch nicht so gut gebucht, denn heute kam eine automatische Umbuchung auf HAM-STR und 1h früher.
Das bringt mir nichts. Daher werde ich stornieren. Gibt es dann ein Anrecht auf Entschädigung gemäß EU/VO? Ich glaube schon, da Streichung < 14 Tage vor Reisebeginn.
Reicht es in der Mail an die Impressumsadresse um Erstattung und Entschädigung zu ersuchen oder muss ich denen auch telefonisch Bescheid sagen um nicht als No-Show zu gelten?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Das nationale Recht gibt dir einen Anspruch auf Herstellung des Werkes unter Einschaltung von Dritten, die der Besteller bestimmt, zu einem ebenfalls von dem Besteller frei gewählten Zeitpunkt?​





Nein, aber bevor die Airline die Strecke wieder aufnehmen muss wegen eines einzigen Pax, wird man sich schon was zufriedenstellendes einfallen lassen, was in die richtige Richtung geht.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Nein, aber bevor die Airline die Strecke wieder aufnehmen muss wegen eines einzigen Pax, wird man sich schon was zufriedenstellendes einfallen lassen, was in die richtige Richtung geht.

Das bezieht sich dann aber nur auf den ursprünglich gebuchten Flugzeitpunkt. Der Kollege will ja irgendwann in die weit enternte Zukunft umbuchen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Meiner Kenntnis nach (und nein, ich war es nicht), wurde eine entsprechende Anzeige im Falle der Verantwortlichen bei EW bei der StA DUS erhoben. Dies hat erwartungsgemäß zu nichts geführt.

Tja, nun. Du weißt so gut wie ich, wieviel vom Vortrag abhängt. Insofern kann die Erwartung an das Aufhorchen der StA sehr weit auseinandergehen. Aber dass angesichts der leider nötigen Sondereinheit in NRW niemand Zeit für Fälle hat, die sich auch zivilrechtlich lösen lassen, überrascht in der Tat nicht.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Jo, denke auch das war zuviel des Guten.

Als Richtschnur:
-3 Sterne Hotel (unabhängig von Reiseklasse)
-10€ je Mahlzeit (unabhängig von Reiseklasse)
-Taxi kann man unter Umständen nehmen, aber 140€ für München?

Ich denke die 120€ passen ganz gut, wenn nicht gerade Messezeit / Oktoberfest war, alles überbucht war und du zu einer Zeit gestrandet bist, wo keine S-Bahnen mehr fuhren...

Annullierung LH innereuropäisch. Als SEN in P eine Nacht im 5*-Hotel drangehängt für 260 €. Erstattet ohne Murren.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Das bezieht sich dann aber nur auf den ursprünglich gebuchten Flugzeitpunkt. Der Kollege will ja irgendwann in die weit enternte Zukunft umbuchen.​



Wie entfernt die Zukunft hier ist, weiß ich nicht.
Was spricht denn deiner Meinung nach gegen Rücktritt und Vornahme eines Deckungsgeschäfts?
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
So war mir das vor Corona auch bekannt. Im LH Fred hat ein Pax allerdings auch eine Deckelung auf 120€ erwähnt - Teil des "new normal"?

Ganz sicher! Meine eigenen Fälle seit der Corona Zeit mit der LHG:

LX: Mitte März, beginn Corona Streichkonzert. Musste 1 Nacht in ZRH bleiben. F Ticket, 2 Paxe. 200,- € "[FONT=Arial, sans-serif]Ich habe mir Ihre Unterlagen angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass wir uns mit EUR 200.00 an Ihren Auslagen beteiligen werden." Auf meinen Einwand hin, woher sie diese Freiheit (Frechheit träfe es eher) zur Kürzung übernehmen: [/FONT]Auch wenn ich Ihren Unmut über Ihre Erfahrung gut nachvollziehen kann, hoffe ich auf Ihr Verständnis und wir danken Ihnen für Ihre Solidarität in dieser dynamischen und herausfordernden Situation."

OS: DUS - VIE wurde tagesgleich gestrichen, Transportkosten für DUS - FRA wurden abgelehnt: "
[FONT=Arial, sans-serif]Gerne übermittle ich Ihnen auf Kulanz einen Gutschein in der Höhe von 32,80€ da wir Betreuungsleistungen im Sinne von Mietwagen und Spritkosten gewöhnlich nicht übernehmen, Zugtickets jedoch schon."[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]LH: Streichung von MUC - VCE. Anreise am Vortag von Nöten. Ebenfalls die 120,- € als Beteiligung genannt bekommen. [/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Also da steckt auf jeden Fall System hinter. Aus den Jahren davor kannte ich diese Art der Costumer Experiences nicht. Da wurden anstandslos Mietwagen oder notwendige Hotelübernachtungen bezahlt. [/FONT]
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Das nationale Recht gibt dir einen Anspruch auf Herstellung des Werkes unter Einschaltung von Dritten, die der Besteller bestimmt, zu einem ebenfalls von dem Besteller frei gewählten Zeitpunkt?

Diese Frage dürfte alsbald das LG Düsseldorf beschäftigen. Nach einem denied Boarding (wegen Überbuchung) und der Verweigerung einer zeitnahen Ersatzbeförderung (wobei der nächstmögliche -und auch letztmögliche- Linienflug am gleichen Tag noch durch Verzögerungen beim Boarding versaut wurde) erfolgte die eigenständige Buchung eines Privatjets. Mehr dazu dann bestimmt zu Zeiten von User kexbox (y)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Diese Frage dürfte alsbald das LG Düsseldorf beschäftigen. Nach einem denied Boarding (wegen Überbuchung) und der Verweigerung einer zeitnahen Ersatzbeförderung (wobei der nächstmögliche -und auch letztmögliche- Linienflug am gleichen Tag noch durch Verzögerungen beim Boarding versaut wurde) erfolgte die eigenständige Buchung eines Privatjets. Mehr dazu dann bestimmt zu Zeiten von User kexbox (y)

Hier geht es um einen anderen Fall.

Gebucht 06.07.2021 AAA-BBB mit Airline XY. Airline XY annulliert diesen Flug. Umbuchung wird verlangt nach Buchstabe c) auf AAA-BBB am 02.05.2021 oder sonstwann Monate später. Kann jetzt nur die Umbuchung auf AAA-BBB am 02.05.2021 mit der Airline XY verlangt werden (das ist klar) oder auch mit jeder anderen Airline?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
[/COLOR][/INDENT]

[/COLOR]

Wie entfernt die Zukunft hier ist, weiß ich nicht.
Was spricht denn deiner Meinung nach gegen Rücktritt und Vornahme eines Deckungsgeschäfts?

Deckungsgeschäft für eine ganz anderes Werk (nämlich einen Flug Monate, oder gar mehr als ein Jahr (jetzt wo die Flugpläne auch mehr als ein Jahr im voraus reichen später)?
 
A

Anonym-36803

Guest
"Gerne übermittle ich Ihnen auf Kulanz einen Gutschein in der Höhe von 32,80€ da wir Betreuungsleistungen im Sinne von Mietwagen und Spritkosten gewöhnlich nicht übernehmen, Zugtickets jedoch schon."

[...]

Also da steckt auf jeden Fall System hinter. Aus den Jahren davor kannte ich diese Art der Costumer Experiences nicht. Da wurden anstandslos Mietwagen oder notwendige Hotelübernachtungen bezahlt.

Kenne ich eigentlich auch anders.

Letztes Jahr auf WRO-MUC-NUE gebucht, MUC-NUE gestrichen. In MUC wurde mir ein Bahn Voucher (als SEN 1. Klasse) oder ein One Way Mietwagen angeboten. Und bis dato wurde auch bei den Hotelpreisen nicht rumgezickt.

Wie gesagt, eine Deckelung auf 120€ halte ich für ein kurzfristig gebuchtes Hotel, meistens in Flughafennähe, ggf. 2x Transport sowie Verpflegung recht wenig. Provoziert LH da etwa die nächsten Gerichtsverfahren? Oder ist das etwa der Beitrag, den wir Kunden laut Carsten Spohr auf der aHV an der Rettung der LH leisten müssen? => https://www.vielfliegertreff.de/showpost.php?p=3222138
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hier geht es um einen anderen Fall.

Gebucht 06.07.2021 AAA-BBB mit Airline XY. Airline XY annulliert diesen Flug. Umbuchung wird verlangt nach Buchstabe c) auf AAA-BBB am 02.05.2021 oder sonstwann Monate später. Kann jetzt nur die Umbuchung auf AAA-BBB am 02.05.2021 mit der Airline XY verlangt werden (das ist klar) oder auch mit jeder anderen Airline?

Bei Flugwünschen, die im gewissen Abstand zum ursprünglichen Flug bestehen (c), besteht kein Anspruch auf Fremdairline!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Bei Flugwünschen, die im gewissen Abstand zum ursprünglichen Flug bestehen (c), besteht kein Anspruch auf Fremdairline!

Bitte um Angabe einer entsprechenden Entscheidung.

Das Benutzen von Ausrufezeichen ersetzt entgegen einer bei Feld-, Wald- und Wiesenanwälten und manchen Großbutzenpartnern verbreiteten Auffassung weder die Angsabe einer Referenz noch ein nötiges Argument.
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Letztes Jahr .....Und bis dato ....

welcome to the new LHG normality! Es geht am Ende meist "nur" um 100,- € oder 150,- €, den immateriellen Schaden den die LHG dadurch aber bei sich verursacht liegt weit höher! Unzufriedene und frustrierte Kunden, negative und nachhaltige Erinnerung an das Flugerlebnis etc ... 5* Service geht anders - auch (und gerade!) in diesen Zeiten!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
welcome to the new LHG normality! Es geht am Ende meist "nur" um 100,- € oder 150,- €, den immateriellen Schaden den die LHG dadurch aber bei sich verursacht liegt weit höher! Unzufriedene und frustrierte Kunden, negative und nachhaltige Erinnerung an das Flugerlebnis etc ... 5* Service geht anders - auch (und gerade!) in diesen Zeiten!

Klint toll, aber ist es wirklich so?
Welche Alternativen hat der Kunde denn, um sich bei seiner nächsten Entscheidung anders zu orientieren?
Bitte um Angabe der Konkurrenten, die derzeit mit gutem Service glänzen.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
hoffe ich auf Ihr Verständnis und wir danken Ihnen für Ihre Solidarität in dieser dynamischen und herausfordernden Situation."
Das ist aber einfach nur frech von den Airlines.
Monate lang keinen Refund ausstellen und dann noch um Nachsicht und Hilfe bitten.
 

Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
390
56
Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Fragen zu einer Buchung und Stornierung des Rückfluges:
Habe eine Buchung mit unterschiedlichen Airlines. CGN -> BOJ -> STR. In diesem Fall wird der Rückflug nicht stattfinden, da dieser mit Sunexpress DE gewesen wäre. Das konnte mit Sunexpress zumindest bestätigen. Der Hinflug findet (bisher) statt, da mit einer anderen Airline. Wenn also nur der Rückflug annulliert wird, findet dann der Hinflug statt oder wird die ganze Buchung stoniert (Wenn wir bis dahin keine Info von TUIfly bekommen habe)?
Das Problem ist TUIfly, die nicht erreichbar sind und uns bisher auch nicht informiert hat, was mit dem Rückflug ist. Je nach dem muss ich mich anderweitig nach nur Rückflug oder beidem umschauen.

Danke sehr
 
Zuletzt bearbeitet:

dorfjunge

Erfahrenes Mitglied
11.05.2017
501
76
STR
Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Fragen zu einer Buchung und Stornierung des Rückfluges:
Habe eine Buchung mit unterschiedlichen Airlines. CGN -> BOJ -> STR. In diesem Fall wird der Rückflug nicht stattfinden, da dieser mit Sunexpress DE gewesen wäre. Das konnte mit Sunexpress zumindest bestätigen. Der Hinflug findet (bisher) statt, da mit einer anderen Airline. Wenn also nur der Rückflug annulliert wird, findet dann der Hinflug statt oder wird die ganze Buchung stoniert (Wenn wir bis dahin keine Info von TUIfly bekommen habe)?
Das Problem ist TUIfly, die nicht erreichbar sind und uns bisher auch nicht informiert hat, was mit dem Rückflug ist. Je nach dem muss ich mich anderweitig nach nur Rückflug oder beidem umschauen.

Danke sehr

Auf einem Ticket gebucht oder auf zwei getrennten und unabhängigen Tickets gebucht?
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Auf einem Ticket gebucht oder auf zwei getrennten und unabhängigen Tickets gebucht?

Korrekt, aber die Frage allein geht nicht weit genug.

Was hat TUIfly hiermit zu tun? Habt Ihr nur den Flug bei TUIfly direkt gebucht? (also Hinflug mit X3 und Rückflug mit XG? Oder hat der Rückflug vielleicht eine X3 Flugnummer aber sollte operated by XG sein?) oder über ist das Teil einer Pauschalreise?

Swekkx muss da schon etwas mehr Infos geben...
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Hallo zusammen,

ich habe eine allgemeine Fragen zu einer Buchung und Stornierung des Rückfluges:
Habe eine Buchung mit unterschiedlichen Airlines. CGN -> BOJ -> STR. In diesem Fall wird der Rückflug nicht stattfinden, da dieser mit Sunexpress DE gewesen wäre. Das konnte mit Sunexpress zumindest bestätigen. Der Hinflug findet (bisher) statt, da mit einer anderen Airline. Wenn also nur der Rückflug annulliert wird, findet dann der Hinflug statt oder wird die ganze Buchung stoniert (Wenn wir bis dahin keine Info von TUIfly bekommen habe)?
Das Problem ist TUIfly, die nicht erreichbar sind und uns bisher auch nicht informiert hat, was mit dem Rückflug ist. Je nach dem muss ich mich anderweitig nach nur Rückflug oder beidem umschauen.

Danke sehr

Anscheinend hast du via Tuifly gebucht? Ist es eine Pauschalreise? Also vom Grundsatz her musst du befördert werden beim Rückflug (Ersatzbeförderung). Alternativ kannst du auch um Rückerstattung der Flüge bitten, sollte Tuifly keine Alternative anbieten, sofern es sich um einen Buchungsvorgang handelt und du eh nicht fliegen magst. Möchtest du aber fliegen, dann Frist setzen mit Einschreiben /Rückschein und um Ersatzflug bitten! Kommt die Airline dem nicht nach, selber buchen bei egal welcher Airline und Rechnung an Tuifly schicken. Darüber hinaus stehen dir Ausgleichszahlungen (bis zu 400 Euro) für die Stornierung zu, sofern weniger als 14 Tage dir dies mitgeteilt wurde /wird.
 
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