EU Fluggastrechte / Annullierung

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rcs

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06.03.2009
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München
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Ich wünsche jedem, der die Meinung etwaiger "Verbraucherportale" für bare Münze nimmt und der Meinung ist, dass einem daher zweifelsfrei eine Kompensation zustehen würde, viel Erfolg beim Rechtsstreit mit den jeweiligen Fluggesellschaften.

Wer der Meinung ist, die Fluggesellschaften würden die Flüge freiwillig annullieren, der hat wohl noch immer nicht mitbekommen, dass wir gerade in einer Pandemie leben.

Gleichzeitig würde ich mir wünschen, dass die definitiv und ohne jeglichen Zweifel nicht rechtskonforme Erstattungspolitik zahlreicher Airlines sanktioniert würde.

Das würde ich als fair und ausgewogen betrachten - und auch im Sinne dessen, was mit den EU-Fluggastrechten im Sinne der Verbraucher bezweckt wurde und was die eigentliche Intention der EU-Fluggastrechte gewesen ist.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
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Es geht hier um erste Einschätzungen die plausibel erscheinen - um mehr nicht.
Ich hoffe doch dies ist noch erlaubt in so einem Forum - wir sind hier ja nicht im Juraforum.
Darüber hinaus hoffe ich sehr wohl, dass Ausgleichszahlungen gezahlt werden müssen so wie sich hier eine Airlines verhalten! Da wird teilweise der komplette Sommerflugplan einzelner Destinationen hochgefahren! Es sollte klar sein, dass hier bewusst Flüge angeboten werden die später schön zusammengestrichen werden! Es gibt Berichte, dass Passagiere erst am Flughafen von der Streichung informiert wurden. So etwas vor dem "Deckmantel Corona" durchgehen zu lassen halte ich für nicht vertretbar!
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
27.568
4.721
München
Welche Airline bietet denn - Stand heute (08.07.20) - noch bewusst den kompletten Sommerflugplan wie vor Corona an?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Welche Airline bietet denn - Stand heute (08.07.20) - noch bewusst den kompletten Sommerflugplan wie vor Corona an?

Z.B. Eurowings DUS- PMI mit bis zu 10 Abflügen - Stand letzte Woche für August. Oder PAD- PMI
2x tgl.- August wurde nun vor ein paar Tagen schon komplett gestrichen aber ab 1.9. steht noch 2x täglich drin - zwei Beispiele von vielen! Das gleiche Programm gab es im Sommer 2019 auch!

PS: Stand 09.07: Von 10 Flügen sind jetzt nur noch 3 übrig geblieben;-) aber als Belohnung gibt noch ab September SA/SO 9! Hier braucht man wohl keine Glaskugel, dass in 4 Wochen dort auch nur noch ein paar ganz wenige Abflüge stehen werden.....Tolles Geschäftsmodell!
 
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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.721
München
OK, also bis dato alles Beispiele von vor der großen Flugplanbereinigung der Lufthansa Group im Anschluss an die Außerordentliche Hauptversammlung. Die Gründe, warum die Lufthansa Group den Rest des SFP erst nachdem die Staatshilfen endgültig "durch" waren durchführen konnte, sind an anderer Stelle im Forum bereits ausführlichst diskutiert und beleuchtet worden. Und dass die Lufthansa Group wie alle Airlines unverschuldet von Corona getroffen wurde dürfte wohl auch nicht strittig sein.

Irgendwelche aktuellen Beispiele, wie Du suggeriert hast? Wo wird aktuell "teilweise der komplette Sommerflugplan einzelner Destinationen hochgefahren" wie Du vorhin geschrieben hast?
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
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Also EW macht ständig Werbung, dass der Flugplan verdoppelt wird ab Juli, August etc. Inwieweit das genau im Detail stimmt, vermag ich nicht zu beurteilen. Naja, der Hauptpunkt ist, wenn kurzfristig wild gestrichen wird, was in diversen Foren "durch die Bank" beklagt wird, dann streckt da meiner Ansicht nach System dahinter! Es wäre durchaus auch möglich 14 Tage vorher zu streichen, was für die Airlines durchaus zumutbar wäre. Es ist nun mal für eine Airline lukrativer in dieser Situation einen attraktiven Flugplan zu präsentieren, der dann nur wenige Tage vorher zusammengestrichen wird! Aufgrund der Tatsache, dass teilweise weniger als 5% der Fluggäste ihre Rechte bis zum Ende durchsetzen, ist es für die Airline nunmal billiger 3 Tage vorher zu streichen als den Flug lange vorher rauszunehmen und nicht mehr anzubieten.
Aufgrund dieser Willkür würde ich es jedenfalls begrüßen, wenn die Ausgleichszahlungen weiterhin Bestand haben! Nur alles auf Corona zu schieben ist dann doch etwas zu einfach! Das dies einigen speziellen Damen und Herren ein Dorn im Auge ist, ist mir aber durchaus bewusst!
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
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Ich bleib jedenfalls dabei -Corona zukünftig für alles verantwortlich zu machen, bzw. entbindet die Airlines zu jeglichen Verpflichtungen, insbesondere bei sehr kurzfristigen Stornierungen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen -aber man wird sehen!
 
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sweet

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25.02.2014
568
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Wenn ein Flug annulliert wird, weil zu wenig Passagiere auf ihm gebucht sind, die Airline aber trotzdem den Flug durchführen kann, d.h. es liegt keine Restriktion vor (Flugverbot etc.), dann ist das eine unternehmerische Entscheidung, nicht Corona bedingt.
Fast alle Flüge der LH Group wurden aus unternehmerischen Gründen annulliert, z.b. Flüge in die USA gab es nie ein travel ban für die Airline, sondern nur für die Passagiere.
Ergo, Annullierung des Fluges wegen wenig Auslastung --> unternehmerische Entscheidung

Einige Länder, wie z.B. China haben gesagt, nur noch x Flüge pro Woche, das ist dann gov. restriction und da ist die Airline machtlos

Wenn aber eine Airline auf unternehmerischer Grundlage einen Flug annulliert, der Grund dafür ist egal, ob nun wenig Pax gebucht sind oder weil sie keine Lust haben den Flug durchzuführen oder kein Pilot da ist oder oder oder, dann sollte die Airline verpflichtet sein Kompensationsleistung zahlen zu müssen.
Bisher gibt es auch keine andere juristische Ausnahme, auch die Empfehlung der EU Kommission (keine Kompensation bei Corona) war nur eine Empfehlung, diese ist nichts rechtsbindend.

Ich sehe es aktuell sehr viel, dass Airlines erstmal Tickets verticken, um Geld in die Kassen zu bekommen und kurz darauf den Flug annullieren und dann soll man mehrere Monate auf den Refund warten, das ist nichts anderes als sich durch Tricksereien ein kostenloses Darlehen zu holen und ohne jegliche Insolvenzschutz.
 
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adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
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Heute kam die Widerspruchsbegründung der Kanzlei, die EW in meinem Fall vor dem AG Düsseldorf vertritt.

"Die Klage ist unbegründet und daher abzuweisen, der Anspruch auf Ausgleichszahlung ist durch Erfüllung erloschen"

1. Ausgleichszahlung wurde nie gefordert, sondern Rückerstattung.

2.Die Rückerstattung erfolgte aber erst 10 Tage nach Klagebegründung, das ist also völliger Blödsinn.

Wie formuliert man das jetzt am besten, dass man noch die Zinsen und die Mahn-, und Gerichtsgebühren wiederbekommt?
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Das sollte der Anwalt, der Dich vertritt, eigentlich spielend hinbekommen.

Das war mein erster Fall vom März, bei dem ich noch so naiv war und das über einen Mahnbescheid selbst regeln wollte, um der Airline die Anwaltskosten zu sparen. Die Klage nach dem Widerspruch habe ich dann mit einem Freund mit rudimentären Jurakenntnissen selbst verfasst, jetzt fehlt eben nur noch der letzte Teil.

Aus dem "Fehler" habe ich inzwischen gelernt, meine anderen Fälle liegen alle beim Anwalt, um mir den Stress und die Arbeit zu ersparen. War aber sehr interessant und lehrreich, sowas mal selbst zu machen.
 
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DrSEJ

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08.10.2011
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TXL-DUS
Wie sieht es eigentlich aus mit Umbuchungsgebühren?

Flug TXL-BKK mit KLM. Vor 3 Wochen für 150,00 EUR umgebucht. Jetzt wurde der neue (umgebuchte) Flug gestrichen. KLM will nur die Fare erstatten, nicht aber die Gebühr.
 

mayday

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15.02.2018
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678
Heute kam die Widerspruchsbegründung der Kanzlei, die EW in meinem Fall vor dem AG Düsseldorf vertritt.

Wie formuliert man das jetzt am besten, dass man noch die Zinsen und die Mahn-, und Gerichtsgebühren wiederbekommt?

Als jur. Laie am besten so, wie es gewesen ist. Keep it simple and stupid.

-Der Kläger hat lediglich eine Rückerstattung verlangt, hingegen eine Ausgleichszahlung nie gefordert, der Vortrag der Beklagten diesbezüglich kann daher nicht nachvollzogen werden.
-Die vom Kläger verlangte Rückerstattung ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Klageantrag Nr. X (Erstattung) hat sich insoweit erledigt.
-[optional: Die Beklagte hat indes keine Zinsen gezahlt, an dem diesbezüglichen Klageantrag Nr. Y hält der Kläger fest]
-Die Erstattung erfolgte erst nach Klagebegründung am XX.XX.XXXX. Die Airline befand sich jedoch schon ab dem XX.XX.XXXX in Verzug und hat Anlass zur Klageerhebung gegeben. Der Beklagten mögen daher alle Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Geht natürlich auch etwas professioneller, Stichwort Erledigungserklärung. Alle Angaben ohne Gewähr ;-)
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Ist nicht provokativ gemeint - aber dort würde mich schon sehr Deine Begründung interessieren...
Mit der Umbuchung und Zuzahlung ist ein Änderungsvertrag geschlossen worden, der die ursprünglich geschuldete Leistung modifiziert hat. Die Vergütung ("Flugscheinkosten") besteht dabei aus dem ursprünglich gezahlten Ticketpreis zzgl. der Kosten der Umbuchung. Sehe ich genau so bei Extras wie Gepäck, Sitzplatz, Prio oder sogar ein Upgrade.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Mit der Umbuchung und Zuzahlung ist ein Änderungsvertrag geschlossen worden, der die ursprünglich geschuldete Leistung modifiziert hat. Die Vergütung ("Flugscheinkosten") besteht dabei aus dem ursprünglich gezahlten Ticketpreis zzgl. der Kosten der Umbuchung. Sehe ich genau so bei Extras wie Gepäck, Sitzplatz, Prio oder sogar ein Upgrade.
Bei den Kosten der Umbuchung würde ich zwischen Umbuchungsgebühr und etwaiger Tarifdifferenz trennen. Tarifdifferenz und aus meiner Sicht auch zweifelsohne auch alle Extras würde ich ganz klar den Flugscheinkosten zuordnen. Die Umbuchungsgebühr hätte ich jetzt eher als eine Art Schadensersatz im Gegenzug zur Zustimmung zur Vertragsänderung angesehen.
 

kexbox

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04.02.2010
6.455
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Neuss
www.drboese.de
Ja, das wäre eine mögliche Differenzierung. Mit der Argument könnte man auch Zusatzgepäck ("Schadensersatz für falsche Tarifwahl zu Beginn der Buchung") unter den Tisch fallen lassen.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.721
München
Mit der Argument könnte man auch Zusatzgepäck ("Schadensersatz für falsche Tarifwahl zu Beginn der Buchung") unter den Tisch fallen lassen.
Die gängige Abrechnung heutzutage erfolgt bei den Full Service Airlines ja über eine EMD (Electronic Miscellaneuous Document).

Per Airline-Definition ist eine Umbuchungsgebühr "CONSUMED AT ISSUANCE" (=der EMD-Coupon wird dann auch auf "FLOWN/USED" gesetzt), Zusatzleistungen hingegen nicht. Die EMD-Coupons der Zusatzleistungen bleiben wie Flug-Coupons im Ticket auf "OPEN FOR USE", bis die Leistung auch genutzt wurde.

Nach den Abrechnungs-Standards der Airline lassen sich etwaige Zusatzleistungen aus meiner Sicht problemlos den Flugscheinkosten hinzurechnen, nur eben eine Umbuchungsgebühr (Penalty / Rebooking Fee) eben nicht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
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Neuss
www.drboese.de
Das kann ich alles gut verstehen, ist aber für den Passagier nicht relevant.
Um an Datum x auf Flug y befördert zu werden, hat er Betrag z an die Airline gezahlt. Z ist zu erstatten.

Ich habe derzeit Fälle, in denen der Passagier eine kostenpflichtige Reservierung vor der Buchung vornahm, ich vermute aber, dass da schlicht alles erstattet wird, statt sich darüber zu streiten.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Um noch mal aus aktuellem Anlass auf dein Posting zurückzukommen:
Selbstverständlich besteht die Pflicht zur Information, siehe Art. 14 VO (EG) Nr. 261/2004.
Um ehrlich zu sein: Solche Aktionen finde ich wenig zweckmäßig.

Das LBA & Co. haben (nicht nur) in diesen Tagen wichtigere Aufgaben. Um sich sein Geld von einer Airline zurückzuholen, sind Mittel und Wege vorgesehen, die zum Ziel führen. Wer sein gutes Recht geltend machen will, sollte sich dieser bedienen. Bei allem Verständnis für den Ärger und das eigene Interesse an einer raschen Rückzahlung, man sollte mE Maß und Mitte wahren und ein wenig darauf achten, die Sache auch nicht größer zu machen als sie ist.


Ein Zitat aus einem aktuellen Artikel der aero.de:
Die Grünen verlangen ein schärferes Vorgehen des zuständigen Luftfahrtbundesamtes gegen die säumigen Airlines, im Zweifel auch mit Bußgeldern.
Das Amt zeigt sich dazu zwar grundsätzlich bereit, wartet aber nach eigenen Angaben auf entsprechende Beschwerden und Fälle.
Quelle: https://www.aero.de/news-36199/Jetzt-spaetestens-muss-ausgezahlt-werden.html

Also sollte man doch eine Beschwerde einlegen beim LBA, sonst können die ja gar nicht tätig werden, weil sie nicht genau wissen können, wer in welchem Umfang gegen die Verordnung verstößt...
 
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