Meines Erachtens braucht das LBA keine Unterlassungserklärungen. Die können ja selber Bußgelder verhängen. Aber dazu muss erstmal ein Verstoß vorliegen und nachweisbar sein. Da helfen Medienberichte wenig. Konkrete Hinweise von geschädigten Fluggästen, die entsprechende Unterlagen einreichen, helfen da umso mehr.
Inwiefern aber das LBA mehr Teil des Problems ist als Teil der Lösung, wie hier stellenweise suggeriert wird, kann ich nicht beurteilen.
Vergleich: wenn die Polizei erfährt, dass Menschen gegen bestimmte Regeln, z.B. Corona-Auflagen verstoßen, wird ja i.d.R. auch keine Verbesserung erzielt, wenn sie aus den Medien davon erfährt und dann Aushänge macht, man möge sich an die Regeln halten. Wenn sie allerdings konkrete Verstöße beobachtet und daraufhin einschreitet, kann schon was bewirkt werden.